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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.03.1997 - 1 D 68.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,14108
BVerwG, 11.03.1997 - 1 D 68.95 (https://dejure.org/1997,14108)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1997 - 1 D 68.95 (https://dejure.org/1997,14108)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1997 - 1 D 68.95 (https://dejure.org/1997,14108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines Beamten (Postbeamter) - Kein Rückfall in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit wegen Erfolglosigkeit der vorangegangenen Entziehungskur (insoweit Freistellung) - Abbruch einer Entziehungsbehandlung - Fahrlässige Herbeiführung der dauernden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.01.1980 - 1 D 40.79

    Wer trinkt, der fliegt - Für Beamte ist das Risiko geringer

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 D 68.95
    Nachträgliche Therapiemaßnahmen können jedoch dann bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn eine günstige Zukunftsprognose gestellt werden kann, aus der sich gesicherte Anhaltspunkte für eine dauerhafte Wiedererlangung der Dienstfähigkeit des Ruhestandsbeamten ergeben, so daß seine Reaktivierung - unabhängig von eventuell entgegenstehenden zwingenden dienstlichen Gründen im Sinne des § 45 Abs. 2 BBG - grundsätzlich möglich erscheint (vgl. dazu Urteil vom 7. September 1993 - BVerwG 1 D 66.92 - m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 9. Januar 1980 - BVerwG 1 D 40.79 - <BVerwGE 63, 322 [327] = BVerwG DokBer B 1980, 103 = DÖV 1980, 380 = NJW 1980, 1347 = DVBl 1980, 456 = ZBR 1980, 319>).
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 D 56.94

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Kassenbeamten - Entnahme von Bargeld gegen …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 D 68.95
    Die vom Bundesdisziplinaranwalt aufgeworfene Frage der richtigen Schuldform ist nicht nur für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme, sondern zugleich auch - als sogenannter doppelrelevanter Umstand - Teil der Schuldfrage und damit für die Bestimmung des subjektiven Disziplinartatbestandes von wesentlicher Bedeutung (vgl. Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 56.94 - ).
  • BVerwG, 24.08.1993 - 1 D 37.92

    Hinweispflicht auf die dienstrechtlichen und disziplinarischen Konsequenzen der …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 D 68.95
    Die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme scheidet in der Regel jedoch dann aus, wenn der Beamte - wie hier - lediglich fahrlässig gehandelt hat (Urteil vom 24. August 1993 - BVerwG 1 D 37.92 -).
  • BVerwG, 09.06.1993 - 1 D 4.92

    Aberkennung des Ruhegehalts eines früheren Beamten wegen selbst verschuldeter …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 D 68.95
    Zwar kann die Verletzung der Pflicht zur Erhaltung bzw. zur unverzüglichen Wiederherstellung seiner Arbeitskraft durch die schuldhafte Weigerung eines alkoholkranken Beamten, die zur Wiederherstellung seiner dienstlichen Verwendbarkeit erforderlichen therapeutischen Maßnahmen vollständig durchzuführen, insbesondere bei vorsätzlichem Verhalten, die Verhängung der Höchstmaßnahme zur Folge haben, wenn hierdurch die dauernde Dienstunfähigkeit eintritt (stRspr, z.B. Urteil vom 9. Juni 1993 - BVerwG 1 D 4.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 07.09.1993 - 1 D 66.92

    Disziplinarverfahren gegen einen Bundesbahnobersekretärs a.D wegen dienstlicher …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 D 68.95
    Nachträgliche Therapiemaßnahmen können jedoch dann bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn eine günstige Zukunftsprognose gestellt werden kann, aus der sich gesicherte Anhaltspunkte für eine dauerhafte Wiedererlangung der Dienstfähigkeit des Ruhestandsbeamten ergeben, so daß seine Reaktivierung - unabhängig von eventuell entgegenstehenden zwingenden dienstlichen Gründen im Sinne des § 45 Abs. 2 BBG - grundsätzlich möglich erscheint (vgl. dazu Urteil vom 7. September 1993 - BVerwG 1 D 66.92 - m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 9. Januar 1980 - BVerwG 1 D 40.79 - <BVerwGE 63, 322 [327] = BVerwG DokBer B 1980, 103 = DÖV 1980, 380 = NJW 1980, 1347 = DVBl 1980, 456 = ZBR 1980, 319>).
  • BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 67.91
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 D 68.95
    Hierin wird nicht nur ein Element der Dienstvergehensqualität, sondern zugleich auch die dienstrechtliche Schwere einer entsprechenden Pflichtverletzung offenbar (z.B. Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 67.91 -).
  • BVerwG, 16.06.1992 - 1 D 76.90
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 D 68.95
    Wichtige Indizien hierfür sind unter anderem Verlauf und Ergebnis der Therapie sowie die Dauer der anschließenden Abstinenzphase, wobei sich nach der Rechtsprechung des Senats der Erfolg einer Kur nicht aus einer bestimmten, zeitlich festgelegten Dauer alkoholischer Enthaltsamkeit ergibt (Urteil vom 16. Juni 1992 - BVerwG 1 D 76.90 - ).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot; …

    Rn. 34 Zwar konnte unter der Geltung der Bundesdisziplinarordnung aufgrund des Verweises in § 25 Satz 1 BDO auf die Vorschriften der Strafprozessordnung auch bei zu Lasten des Beamten eingelegten Berufungen des Bundesdisziplinaranwalts zugunsten des Beamten entschieden werden (vgl. § 301 StPO; dazu z.B. Urteil vom 11. März 1997 - BVerwG 1 D 68.95 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 64.00

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Führen eines …

    Das Rechtsmittel ist unbeschränkt eingelegt, weil der Ruhestandsbeamte mit der hilfsweise unter Beweis gestellten Behauptung, die Alkoholentziehungskur im Jahr 1993/94 sei nicht erfolgreich abgeschlossen worden, den Tatbestand eines Dienstvergehens im Anschuldigungspunkt 3 in Abrede stellt; denn der disziplinare Vorwurf eines schuldhaften Rückfalls in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit setzt unter anderem voraus, dass dem Rückfall eine erfolgreiche Entwöhnungstherapie vorausgegangen ist, das heißt der Beamte danach in der Lage war, der Gefahr eines Rückfalls in die Alkoholabhängigkeit mit Erfolg zu begegnen (stRspr, z.B. Urteil vom 11. März 1997 - BVerwG 1 D 68.95 -).

    Das Gewicht eines schuldhaften Rückfalls in die Alkoholsucht wird wesentlich durch die Schuldform (Urteil vom 11. März 1997, a.a.O.) und das Ausmaß der dienstlichen Auswirkungen des Rückfalls bestimmt (…Urteil vom 15. März 1994, a.a.O.).

    Obwohl mit der Herbeiführung der Dienstunfähigkeit das Dienstvergehen vollendet ist, können nachträgliche Therapiemaßnahmen bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn eine günstige Zukunftsprognose gestellt werden kann, aus der sich gesicherte Anhaltspunkte für eine (dauerhafte) Wiedererlangung der Dienstfähigkeit ergeben (Urteil vom 11. März 1997, a.a.O.; Urteil vom 7. September 1993 - BVerwG 1 D 66.92 - Urteil vom 9. Juni 1993 - BVerwG 1 D 4.92 -).

    Als weiterer Milderungsgrund ist zugunsten des Ruhestandsbeamten zu berücksichtigen, dass der Rückfall in die Alkoholabhängigkeit auf eine besondere seelische Belastungssituation zurückzuführen war (vgl. Urteil vom 11. März 1997, a.a.O.;… Urteil vom 20. Oktober 1993, a.a.O.), die darin bestand, dass es ihm trotz intensiver Anstrengungen nicht gelungen war, eine ehemalige Mitpatientin aus B. vor einem erneuten Abgleiten in den Alkoholismus zu bewahren.

  • OVG Hamburg, 20.08.2020 - 12 Bf 126/19

    Disziplinare Ahndung des Rückfalls eines Polizeibeamten in die nasse Phase der …

    Für das innerdienstliche Dienstvergehen des Rückfalls in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit steht je nach den Umständen des Einzelfalles das gesamte Spektrum der Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zur Verfügung; entscheidend ist vor allem auf den Grad des Verschuldens, eine etwaige Vorbelastung sowie das Ausmaß der dienstlichen Auswirkungen abzustellen (…in Anschluss an BVerwG, Urt. v. 27.11.2001, 1 D 64.00; Urt. v. 11.3.1997, 1 D 68.95;… Urt. v. 7.7.1987, 1 D 104.86;… Urt. v. 21.7.1986, 1 D 137/84).

    Rn. 52 Im Vordergrund bei der Auswahl der Disziplinarmaßnahme nach dem Kriterienkatalog des § 11 Abs. 1 Satz 3 HmbDG steht das schwerere innerdienstliche Dienstvergehen des Rückfalls in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit, für das je nach den Umständen des Einzelfalles das gesamte Spektrum der Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zur Verfügung steht; entscheidend ist dabei vor allem auf den Grad des Verschuldens, eine etwaige Vorbelastung sowie das Ausmaß der dienstlichen Auswirkungen abzustellen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2001, 1 D 64.00; Urt. v. 11.3.1997, 1 D 68.95;… Urt. v. 7.7.1987, 1 D 104.86;… Urt. v. 21.7.1986, 1 D 137/84, alle juris).

  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 16a D 14.2483

    Kürzung der Dienstbezügen wegen Rückfalls in die "nasse Phase" einer …

    Bei einem lediglich fahrlässigen Verstoß gegen die Gesunderhaltungspflicht kommt regelmäßig nur eine Gehaltskürzung in Betracht (BVerwG, U.v. 11.3.1997 - 1 D 68.95 - juris Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 20 LD 13/08

    Annahme einer erfolgreichen Entziehungskur eines Beamten mit dem Ergebnis über …

    Wichtige Indizien hierfür sind u.a. Verlauf und Ergebnis der Therapie und Dauer der anschließenden Abstinenzphase, wobei sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht s der Erfolg einer Kur nicht aus einer bestimmten, zeitlich festgelegten Dauer alkoholischer Enthaltsamkeit ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.03.1997 - BVerwG 1 D 68.95 -, zitiert nach juris Langtext).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2024 - 10 L 13/23

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Tätigkeit als Projektentwickler und …

    In derartigen Fällen ist die Höchstmaßnahme jedenfalls dann zu verhängen, wenn der jeweilige Beamte zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt und hierdurch seine amtsgerechte Verwendung voraussehbar auf Dauer unmöglich gemacht hat (vgl. BVerwG Urteil vom 11. März 1997 - 1 D 68.95 -, juris).
  • VG Trier, 29.08.2017 - 3 K 3674/17

    Disziplinarische Ahndung eines alkoholkranken Polizisten; Entfernung aus dem …

    Zwar kann sich der Erfolg einer Therapie nicht aus einer bestimmten, zeitlich festgelegten Dauer alkoholischer Enthaltsamkeit erschließen (BVerwG, Urteil vom 10. Januar 1984 - 1 D 13.83 -, vom 16. Juni 1992 - 1 D 76.90 -, Urteil vom 11. März 1997 - 1 D 68.95 -, Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 D 40.96 -, juris).
  • OLG Hamburg, 15.05.2018 - 2 UF 140/17

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs

    Deshalb ist beispielsweise auch anerkannt, dass in diesen Fällen das Unterlassen der Inanspruchnahme geeigneter therapeutischer Hilfe unterhaltsrechtlich eine Obliegenheitsverletzung (BGH, Urt. V. 8.7.1981, IVb ZR 593/80, Rn 22 ff. (juris) oder beamtenrechtlich einen Disziplinarverstoß (BVerwG, Urt. V. 11.3.1997, 1 D 68/95 (juris)) darstellen kann.
  • OVG Sachsen, 14.03.2014 - D 6 A 503/11
    Die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme scheidet jedoch in der Regel aus, wenn der Beamte lediglich fahrlässig gehandelt hat, es sei denn, es liegen besondere Erschwerungsgründe vor, die ausnahmsweise die Verhängung der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme rechtfertigen (BVerwG, Urt. v. 11. März 1997 - 1 D 68.95 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 B 65.09

    Einbehaltung von Dienstbezügen wegen Fernbleibens trotz fehlender Aufforderung …

    Die Beschwerde lässt nicht erkennen, wodurch das angefochtene Urteil von tragenden Rechtssätzen der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2006 - BVerwG 1 D 10.05 - (Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 30), vom 8. März 2001 - BVerwG 1 DB 8, 01 - (Buchholz 235 § 121 BDO Nr. 15) und vom 11. März 1997 - BVerwG 1 D 68.95 - (juris) abweicht.
  • VG Wiesbaden, 16.02.2023 - 25 K 818/20

    Rückfall in die "nasse Phase" der Alkoholsucht eines alkoholkranken Beamten

  • VG Münster, 19.02.2013 - 13 K 684/11

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten bei exzessivem Alkoholmissbrauch des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 12d A 533/00

    Aberkennung des Ruhegehalt eines Ruhestandsbeamten aufgrund der Herbeiführung …

  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 D 23.96

    Beurteilungsmaßstab für eine günstige Zukunftsprognose zur dauerhaften …

  • VG Berlin, 29.11.2011 - 85 K 12.10

    Auflösung des Beamtenverhältnisses bei Vorliegen einer Alkoholerkrankung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 15d A 533/00

    Rückfall in den Alkoholkonsum nach Durchführung einer Entwöhnungsbehandlung als …

  • VG Berlin, 06.02.2012 - 85 K 12.11

    Rückfälligkeit eines alkoholkranken Beamten; mangelnde Vorwerfbarkeit

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