Rechtsprechung
| BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 77.98 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einordnung des Mitwirkens eines erkrankten Richters bei einer Verhandlung als schwerer Verfahrensmangel hinsichtlich einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Beamtenunwürdiges außerdienstliches Verhalten eines Ruhestandsbeamtens durch gefährliche ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 25.11.1997 - IX VL 5/97
- BDiszG, 17.04.1998 - IX VL 5/97
- BVerwG, 17.12.1998 - 1 DB 24.98
- BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 77.98
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 17.12.1998 - 1 DB 24.98
Verwaltungsprozeßrecht - Mitwirkung eines erkrankten Richters als schwerer …
Auszug aus BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 77.98
Auf dessen hiergegen eingelegte Beschwerde hob der Senat die im Rechtsmittelverfahren ergangene Kammerentscheidung durch Beschluss vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 1 DB 24.98 - auf.Eine gleichwohl erfolgte Mitwirkung stellt einen schweren Verfahrensmangel dar (stRspr, z.B. Urteil vom 24. Januar 1986 - BVerwG 6 C 141.82 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 63; Beschluss vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 1 DB 24.98 - jeweils m.w.N.).
- RG, 20.04.1895 - 992/95
Kann die Verlesung eines Schriftstückes auch durch einen Ergänzungsrichter …
Auszug aus BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 77.98
Die Vorsitzende, die die Verhandlung leitet (§ 238 StPO in Verbindung mit § 25 BDO), ordnet die Verlesung der Urkunden und anderen als Beweismittel dienenden Schriftstücke an (vgl. § 249 StPO); sie kann die Verlesung einem Beisitzer übertragen (so bereits RGSt 27, 172 für den Strafprozess). - BVerwG, 01.06.1999 - 1 D 49.97
Aufbau einer Firma und Ausübung des Gewerbes durch einen krankgeschriebenen …
Auszug aus BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 77.98
Es reicht vielmehr aus, wenn das gezeigte Verhalten generell geeignet ist, in der gegebenen Situation die alsbaldige und nachhaltige Genesung zu beeinträchtigen (stRspr, z.B. Urteil vom 1. Juni 1999 - BVerwG 1 D 49.97 - <NJW 2000, 1585 = ZBR 2000, 47> m.w.N.).
- BVerwG, 24.01.1986 - 6 C 141.82
Vorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung; "Schlafender" Richter
Auszug aus BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 77.98
Eine gleichwohl erfolgte Mitwirkung stellt einen schweren Verfahrensmangel dar (stRspr, z.B. Urteil vom 24. Januar 1986 - BVerwG 6 C 141.82 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 63; Beschluss vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 1 DB 24.98 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 19.10.1999 - 2 WD 26.99
Disziplinarverfahren gegen früheren Soldaten wegen gemeinschaftlichen Raubes und …
Auszug aus BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 77.98
Ein so handelnder Beamter macht sich im höchsten Maße achtungs- und vertrauensunwürdig und muss in schweren Fällen - je nach den Umständen des Einzelfalls - mit einer dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltenen Maßnahme, d.h. bei einem aktiven Beamten mit einer Gehaltskürzung, Degradierung oder sogar Entfernung aus dem Dienst rechnen (vgl. z.B. Urteil vom 25. April 1984 - BVerwG 1 D 93.83 - ; Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 1 D 144.87 - Urteil vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 1 D 18.90 - vgl. auch Urteil vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 26.99 -). - BVerwG, 08.12.1999 - 1 D 28.98
Hinweispflicht bei der Überzahlung von Kindergeld über einen längeren Zeitraum - …
Auszug aus BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 77.98
Für den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass wegen des geminderten Bedürfnisses für eine Maßregelung bei Ruhestandsbeamten (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 1 D 28.98 - m.w.N.) - der Ruhestandsbeamte befindet sich bereits seit fast fünf Jahren im Ruhestand -, der Ausspruch einer Ruhegehaltskürzung von 48 Monaten erforderlich, aber auch ausreichend ist. - BVerwG, 10.12.1991 - 1 D 91.90
Außerdienstliches Dienstvergehen eines Beamten durch eine fortgesetzte uneidliche …
Auszug aus BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 77.98
Die Tat wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet und ist bei Begehung durch einen Beamten ebenfalls in besonderem Maße geeignet, Achtung und Vertrauen in einer jedenfalls für das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (§ 77 Abs. 1 Satz 2 BBG, vgl. dazu Urteil vom 10. Dezember 1991 - BVerwG 1 D 91.90 - ). - BVerwG, 03.05.1988 - 1 D 144.87
Auszug aus BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 77.98
Ein so handelnder Beamter macht sich im höchsten Maße achtungs- und vertrauensunwürdig und muss in schweren Fällen - je nach den Umständen des Einzelfalls - mit einer dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltenen Maßnahme, d.h. bei einem aktiven Beamten mit einer Gehaltskürzung, Degradierung oder sogar Entfernung aus dem Dienst rechnen (vgl. z.B. Urteil vom 25. April 1984 - BVerwG 1 D 93.83 - ; Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 1 D 144.87 - Urteil vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 1 D 18.90 - vgl. auch Urteil vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 26.99 -). - BVerwG, 25.04.1984 - 1 D 93.83
Auszug aus BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 77.98
Ein so handelnder Beamter macht sich im höchsten Maße achtungs- und vertrauensunwürdig und muss in schweren Fällen - je nach den Umständen des Einzelfalls - mit einer dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltenen Maßnahme, d.h. bei einem aktiven Beamten mit einer Gehaltskürzung, Degradierung oder sogar Entfernung aus dem Dienst rechnen (vgl. z.B. Urteil vom 25. April 1984 - BVerwG 1 D 93.83 - ; Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 1 D 144.87 - Urteil vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 1 D 18.90 - vgl. auch Urteil vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 26.99 -).
- BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04
Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an …
Es reicht vielmehr aus, wenn das gezeigte Verhalten wegen einer ernstlich zu besorgenden Gefährdung generell geeignet ist, in der gegebenen Situation die alsbaldige und nachhaltige Genesung zu beeinträchtigen (stRspr, z.B. Urteil vom 15. August 2000 - BVerwG 1 D 77.98 - m.w.N.).Die Wertung, das vom Zeugen Dr. D. beschriebene und mit der Anschuldigungsschrift gerügte Verhalten des Beamten sei generell geeignet, seinen Gesundungsprozess während der krankheitsbedingten Fehlzeiten zu verzögern, setzt die Kenntnis der jeweiligen Erkrankung als Ursache der jeweiligen Dienstabwesenheit voraus (vgl. Urteil vom 15. August 2000 a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2019 - 2 MB 21/18
Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe
Als hilfreich für die Wertung erweisen sich zudem die nicht veröffentlichten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1990 (1 D 18.90), in der sogar ein Bahndienstbeamter für eine außerdienstlich begangene gefährliche Körperverletzung unter Alkoholeinfluss eine Gehaltskürzung erhielt und vom 15. August 2000 (1 D 77.98), nach der sogar ein Telekombeamter wegen einer gefährlichen Körperverletzung und des Vortäuschens einer Straftat eine Kürzung des Ruhegehalts hinnehmen musste; jeweils zitiert nach Mayer in: Hummel/Köhler/Mayer/Baunack, BDG, 6. Aufl. Seite 318. Für die dem Antragsteller vorgeworfene Einflussnahme auf Zeugen und das damit begangene Dienstvergehen finden sich in der Rechtsprechung, soweit ersichtlich, keine vergleichbaren Fälle mit Ausnahme der bereits zitierten und veröffentlichten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (1 D 77.98), in der das Vortäuschen einer Straftat Gegenstand eines Disziplinarverfahrens gegen einen Telekombeamten gewesen ist. - BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
Dienstvergehen eines Beamten bei Bearbeitung von Förderanträgen in der …
Ferner ist zu Gunsten der Ruhestandsbeamtin zu berücksichtigen, dass das Bedürfnis für eine Pflichtenmahnung bei Ruhestandsbeamten grundsätzlich gemindert ist (vgl. Urteil vom 15. August 2000 - BVerwG 1 D 77.98 - m.w.N.).
- BVerwG, 14.11.2001 - 1 D 60.00
Dienstvergehen wegen Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit in erheblichem …
Es reicht vielmehr aus, wenn die Nebentätigkeit generell geeignet ist, die alsbaldige und nachhaltige Genesung zu beeinträchtigen (Urteil vom 15. August 2000 - BVerwG 1 D 77.98 - Urteil vom 1. Juni 1999 - BVerwG 1 D 49.97 - <NJW 2000, 1585 = ZBR 2000, 47>). - VG Düsseldorf, 12.08.2024 - 38 K 5207/21
- VG Magdeburg, 11.02.2014 - 8 A 1/14
Disziplinarverfahren; Verstoß gegen Genesungspflicht
Fühlt sich der Beamte bereits im Stande, Dienstleistungen auch nur in beschränktem Umfang zu erbringen, so handelt er pflichtwidrig, wenn er sie nicht seinem Dienstherren anbietet, der ihm das Gehalt weiterzahlt und ihm aus Anlass der Krankheit soziale Vorteile gewährt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.11.2001, 1 D 60.00; Urteil v. 15.08.2000, 1 D 77.98; Urteil v. 01.06.1999, 1 D 49.97; Bay-VGH, Beschluss vom 11.04.2012, 16 b DC 11.985; VG Berlin, Urteil vom 27.03.2012, 80 K 8.11 OL; alle juris). - VG Magdeburg, 04.06.2014 - 8 A 16/13
Kürzung der Dienstbezüge wegen des Besuchs des Oktoberfests trotz …
Fühlt sich der Beamte bereits im Stande, Dienstleistungen auch nur in beschränktem Umfang zu erbringen, so handelt er pflichtwidrig, wenn er sie nicht seinem Dienstherren anbietet, der ihm das Gehalt weiterzahlt und ihm aus Anlass der Krankheit soziale Vorteile gewährt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.11.2001, 1 D 60.00; Urteil v. 15.08.2000, 1 D 77.98; Urteil v. 01.06.1999, 1 D 49.97; Bay-VGH, Beschluss vom 11.04.2012, 16b DC 11.985; VG Berlin, Urteil vom 27.03.2012, 80 K 8.11 OL; alle juris). - VG Düsseldorf, 29.11.2021 - 35 K 3165/09
- VG Magdeburg, 17.01.2013 - 8 A 6/12
Kürzung der Dienstbezüge
Fühlt sich der Beamte bereits im Stande, Dienstleistungen auch nur in beschränktem Umfang zu erbringen, so handelt er pflichtwidrig, wenn er sie nicht seinem Dienstherren anbietet, der ihm das Gehalt weiterzahlt und ihm aus Anlass der Krankheit soziale Vorteile gewährt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.11.2001, 1 D 60.00; Urteil v. 15.08.2000, 1 D 77.98; Urteil v. 01.06.1999, 1 D 49.97; Bay-VGH, Beschluss vom 11.04.2012, 16 b DC 11.985; VG Berlin, Urteil vom 27.03.2012, 80 K 8.11 OL; alle juris). - BVerwG, 28.08.2001 - 1 D 54.00
Eigenverantwortliches Betreiben eines Hotels ohne Nebenbeschäftigungsgenehmigung …
Schließlich ist mildernd zu berücksichtigen, dass mit der Zurruhesetzung des Ruhestandsbeamten nur noch ein gemindertes Bedürfnis für eine Pflichtenmahnung besteht (vgl. Urteil vom 15. August 2000 - BVerwG 1 D 77.98 -).
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