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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 15.11.2022 - 1 D 87/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,37931
OVG Bremen, 15.11.2022 - 1 D 87/22 (https://dejure.org/2022,37931)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15.11.2022 - 1 D 87/22 (https://dejure.org/2022,37931)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15. November 2022 - 1 D 87/22 (https://dejure.org/2022,37931)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    GG Art 9 Abs 2; VereinsG § 3 Abs 1 ;
    Verbot eines Vereins, der die Hizb Allah unterstützt - Anhörung; Hisbollah; Hizb Allah; Hizbollah; subjektiver Verbotstatbestand; Unterstützung einer völkerverständigungswidrigen Vereinigung; Vereinsverbot; Völkerverständigungswidrigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 9 Abs. 2 ; VereinsG § 3 Abs. 1
    Anhörung; Hisbollah; Hizb Allah; Hizbollah; subjektiver Verbotstatbestand; Unterstützung einer völkerverständigungswidrigen Vereinigung; Vereinsverbot; Völkerverständigungswidrigkeit; Verbot eines Vereins, der die Hizb Allah unterstützt

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtmäßiges Vereinsverbot bei Verfolgung von völkerrechtswidrigen Bestrebungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 A 4.15

    Anhörung; Auflösung; einheitliches Netzwerk; Hisbollah; Inländerverein; Israel; …

    Auszug aus OVG Bremen, 15.11.2022 - 1 D 87/22
    Anhörung (BVerwG, Urt. v. 16.11.2015 - 1 A 4.15, juris Rn. 13;… Urt. v. 18.04.2012 - 6 A 2.10, juris Rn. 11).

    Der Kläger erfüllte zu dem für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung die Voraussetzungen des Verbotsgrundes des § 3 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 VereinsG (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2015 - 1 A 4.15, juris Rn. 15;… Gerichtsbescheid v. 08.08.2005 - 6 A 1.04, BeckRS 2005, 29687, Rn. 17;… Urt. v. 03.12.2004 - 6 A 10.02, juris Rn. 14).

    Die Bestimmung gilt sowohl für aus deutschen Staatsangehörigen bestehende und diesen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 VereinsG gleichgestellte Vereine als auch für Ausländervereine im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 VereinsG (BVerwG, Urt. v. 16.11.2015 - 1 A 4.15, juris Rn. 16).

    Im Fall der Überprüfung einer vereinsrechtlichen Verbotsverfügung beruht die Überzeugungsbildung des Gerichts (§ 108 Abs. 1 VwGO), das gemäß § 86 Abs. 1 VwGO den Sachverhalt von Amts wegen unter Heranziehung der Beteiligten erforscht, der Eigenart der Materie entsprechend regelmäßig in erheblichem Umfang auf der zusammenschauenden Verwertung von Hinweistatsachen (Indizien) (siehe BVerwG, Urt. v. 16.11.2015 - 1 A 4.15, juris Rn. 17).

    In einem solchen Fall ist es für die Erfüllung des objektiven Verbotstatbestandes nicht erforderlich, dass der Verein selbst Gewalt ausübt (BVerwG, Urt. v. 16.11.2015 - 1 A 4.15, juris Rn. 19).

    Insbesondere ist ein Verbot stets nur zu rechtfertigen, wenn die zum Verbot führende Ausrichtung entsprechend schwer wiegt und die Vereinigung prägt (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12 u.a., Rn. 112, juris; BVerwG, Urt. v. 16.11.2015 - 1 A 4.15, juris Rn. 20).

    Im hiesigen Fall muss also der Zweck oder die Tätigkeit des Vereins geeignet sein, den Gedanken der Völkerverständigung schwerwiegend, ernst und nachhaltig zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2015 - 1 A 4.15, juris Rn. 19 f. m.w.N.).

    Eine aggressiv-kämpferische Vorgehensweise des vom Verbot betroffenen Vereins ist darüber hinaus nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2015 - 1 A 4.15, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Der Kläger bot der Hizb Allah als völkerverständigungswidrige Organisation (siehe ausführlich BVerwG, Urt. v. 16.11.2015 - 1 A 4.15, juris Rn 22 ff.) und ihrem Gedankengut eine Plattform in Deutschland und eine signifikante ideologische Unterstützung (aa).

    Auch sei in den Telefonkontakten ein Führungsfunktionär und für die Spendensammlungen im Ausland Verantwortlicher der "Shahid-Stiftung" aufgeführt, welche der Hisbollah als integraler Teil zuzurechnen ist (siehe dazu BVerwG, Urt. v. 16.11.2015 - 1 A 4.15, juris Rn. 31).

    So spendete er im Jahre 2013 Geld an das im April 2014 verbotene "Waisenkinderprojekt Libanon" (Verbot bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 16.11.2015 - 1 A 4.15, juris).

    Dieser wurde 2021 (wie der "Gib Frieden e.V.", zu diesem auch unten) als Ersatzorganisation für den 2014 verbotenen Verein "Waisenkinderprojekt Libanon e.V." seinerseits verboten (vgl. https://www.hamburg.de/verfassungsschutz/15259054/izh-aussenposten-des-teheranerregimes/, zuletzt abgerufen am 15.11.2022, mit dem Hinweis, dass eine Beobachtung bereits seit 1993 erfolgt;… vgl. auch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg 2021, S. 47 ff.; zum Verbot des "Waisenkinderprojekt Libanon e.V." BVerwG, Urt. v. 16.11.2015 - 1 A 4.15, juris).

    Das Interesse an der Grundrechtsausübung des Vereins und seiner Mitglieder muss in diesem Fall hinter dem Interesse des Schutzes des Gedankens der Völkerverständigung zurücktreten (in diese Richtung BVerwG, Urt. v. 16.11.2015 - 1 A 4.15, juris Rn. 46, dort im Ergebnis aber offengelassen;… siehe zum Ganzen auch Roth, a.a.O., Rn. 113 f.).

    Insbesondere das Rekurrieren auf Symbole der Hizb Allah sowie von dieser als "Märtyrer" verehrter Personen stellt einen gewichtigen Hinweis auf eine Identifizierung mit deren Zielen und gewaltsamen Aktivitäten dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2015 - 1 A 4.15, juris Rn. 33).

    Die Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung erweist sich als so gewichtig, dass der Kläger auch mit Blick auf die damit gegebenenfalls verbundene Beeinträchtigung seiner religiösen Vereinigungsfreiheit verboten werden kann (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.11.2015 - 1 A 4.15, juris Rn. 40).

  • BVerwG, 18.04.2012 - 6 A 2.10

    Gedanke der Völkerverständigung; Gazastreifen; HAMAS; humanitäre Hilfeleistungen; …

    Auszug aus OVG Bremen, 15.11.2022 - 1 D 87/22
    Anhörung (…BVerwG, Urt. v. 16.11.2015 - 1 A 4.15, juris Rn. 13; Urt. v. 18.04.2012 - 6 A 2.10, juris Rn. 11).

    Insbesondere muss die Förderung eine gewisse Kontinuität und Umfänglichkeit aufweisen, damit die objektive Eignung zu einer hinreichenden Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.2012 - 6 A 2.10, juris Rn. 18).

    Es ist aber der Ansicht, dass nicht nur eine signifikante ideologische Unterstützung vorliegt, die der Hizb Allah in einem erheblichen Ausmaß Akzeptanzvorteile für ihre völkerverständigungswidrige Betätigung brachte (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 18.04.2012 - 6 A 2.10, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02

    Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare …

    Auszug aus OVG Bremen, 15.11.2022 - 1 D 87/22
    Es genügt, dass die Behörde unter diesen Gesichtspunkten eine sofortige Entscheidung für notwendig halten durfte (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.12.2004 - 6 A 10.02, juris Rn. 12).

    Der Kläger erfüllte zu dem für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung die Voraussetzungen des Verbotsgrundes des § 3 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 VereinsG (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2015 - 1 A 4.15, juris Rn. 15;… Gerichtsbescheid v. 08.08.2005 - 6 A 1.04, BeckRS 2005, 29687, Rn. 17; Urt. v. 03.12.2004 - 6 A 10.02, juris Rn. 14).

    Beweiserleichterungen stehen der Behörde weder im Zusammenhang mit Auslandssachverhalten noch mit Blick auf etwaige Geheimhaltungsbedürfnisse zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.12.2004 - 6 A 10.02, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 14.05.2014 - 6 A 3.13

    Vereinsverbot; Klagebefugnis; Zuständigkeit; Anhörung; Vereinsbegriff; religiöser …

    Auszug aus OVG Bremen, 15.11.2022 - 1 D 87/22
    Da auf der Rechtsfolgenseite - jedenfalls regelmäßig - keine Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit des Verbots anzustellen sind, ist den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bereits auf der Tatbestandsseite bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Verbotsgrunds Rechnung zu tragen (…siehe BVerwG, Urt. v. 07.01.2016 - 1 A 3.15, juris Rn. 45; Urt. v. 14.05.2014 - 6 A 3.13, juris 10.

    Der sich daraus ergebende permanente Gefährdung des geschützten Rechtsguts kann aus Sicht des Senats nur durch ein Vereinsverbot entgegengewirkt werden, das damit unerlässlich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.05.2014 - 6 A 3.13, juris Rn. 69).

  • BVerwG, 07.01.2016 - 1 A 3.15

    Anhörung; "Bad Standing"; Begründung; Belohnung; Chapter; Ehrenkodex; …

    Auszug aus OVG Bremen, 15.11.2022 - 1 D 87/22
    Da auf der Rechtsfolgenseite - jedenfalls regelmäßig - keine Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit des Verbots anzustellen sind, ist den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bereits auf der Tatbestandsseite bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Verbotsgrunds Rechnung zu tragen (siehe BVerwG, Urt. v. 07.01.2016 - 1 A 3.15, juris Rn. 45;… Urt. v. 14.05.2014 - 6 A 3.13, juris 10.

    Das Verbot des Betriebs der in dem Tenor der Verfügung genannten Internetseiten etc. ergibt sich aus der Natur des Vereinsverbots und der Auflösungsanordnung, ohne dass es einer eigenen Rechtsgrundlage bedarf (BVerwG, Beschl. v. 09.06.2022 - 6 VR 2.21, juris Rn. 40, vgl. auch Urt. v. 26.01.2022 - 6 A 7.19, juris Rn. 30 m.w.N. und Urt. v. 07.01.2016 - 1 A 3.15, juris Rn. 18;… siehe ebenso OVG Bln-Bbg, Urt. v. 27.11.2013 - OVG 1 A 4.12, juris Rn. 76;… SächsOVG, Urt. v. 08.09.2016 - 3 C 8/14, juris Rn. 128).

  • BVerwG, 26.01.2022 - 6 A 7.19

    Vereinsrechtliches Verbot von Teilorganisationen der PKK bestätigt

    Auszug aus OVG Bremen, 15.11.2022 - 1 D 87/22
    Das Verbot des Betriebs der in dem Tenor der Verfügung genannten Internetseiten etc. ergibt sich aus der Natur des Vereinsverbots und der Auflösungsanordnung, ohne dass es einer eigenen Rechtsgrundlage bedarf (BVerwG, Beschl. v. 09.06.2022 - 6 VR 2.21, juris Rn. 40, vgl. auch Urt. v. 26.01.2022 - 6 A 7.19, juris Rn. 30 m.w.N. …und Urt. v. 07.01.2016 - 1 A 3.15, juris Rn. 18;… siehe ebenso OVG Bln-Bbg, Urt. v. 27.11.2013 - OVG 1 A 4.12, juris Rn. 76;… SächsOVG, Urt. v. 08.09.2016 - 3 C 8/14, juris Rn. 128).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 1 A 4.12

    Verbot der Vereinigung "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg"

    Auszug aus OVG Bremen, 15.11.2022 - 1 D 87/22
    Das Verbot des Betriebs der in dem Tenor der Verfügung genannten Internetseiten etc. ergibt sich aus der Natur des Vereinsverbots und der Auflösungsanordnung, ohne dass es einer eigenen Rechtsgrundlage bedarf (…BVerwG, Beschl. v. 09.06.2022 - 6 VR 2.21, juris Rn. 40, vgl. auch Urt. v. 26.01.2022 - 6 A 7.19, juris Rn. 30 m.w.N. …und Urt. v. 07.01.2016 - 1 A 3.15, juris Rn. 18; siehe ebenso OVG Bln-Bbg, Urt. v. 27.11.2013 - OVG 1 A 4.12, juris Rn. 76;… SächsOVG, Urt. v. 08.09.2016 - 3 C 8/14, juris Rn. 128).
  • BVerwG, 09.06.2022 - 6 VR 2.21

    Erfolgloser Eilantrag gegen Vollziehung des Verbots der Ersatzorganisation einer …

    Auszug aus OVG Bremen, 15.11.2022 - 1 D 87/22
    Das Verbot des Betriebs der in dem Tenor der Verfügung genannten Internetseiten etc. ergibt sich aus der Natur des Vereinsverbots und der Auflösungsanordnung, ohne dass es einer eigenen Rechtsgrundlage bedarf (BVerwG, Beschl. v. 09.06.2022 - 6 VR 2.21, juris Rn. 40, vgl. auch Urt. v. 26.01.2022 - 6 A 7.19, juris Rn. 30 m.w.N. …und Urt. v. 07.01.2016 - 1 A 3.15, juris Rn. 18;… siehe ebenso OVG Bln-Bbg, Urt. v. 27.11.2013 - OVG 1 A 4.12, juris Rn. 76;… SächsOVG, Urt. v. 08.09.2016 - 3 C 8/14, juris Rn. 128).
  • OVG Sachsen, 08.09.2016 - 3 C 8/14

    Verein; Vereinszweck; G-10-Protokoll; Überwachung der Telekommunikation; …

    Auszug aus OVG Bremen, 15.11.2022 - 1 D 87/22
    Das Verbot des Betriebs der in dem Tenor der Verfügung genannten Internetseiten etc. ergibt sich aus der Natur des Vereinsverbots und der Auflösungsanordnung, ohne dass es einer eigenen Rechtsgrundlage bedarf (…BVerwG, Beschl. v. 09.06.2022 - 6 VR 2.21, juris Rn. 40, vgl. auch Urt. v. 26.01.2022 - 6 A 7.19, juris Rn. 30 m.w.N. …und Urt. v. 07.01.2016 - 1 A 3.15, juris Rn. 18;… siehe ebenso OVG Bln-Bbg, Urt. v. 27.11.2013 - OVG 1 A 4.12, juris Rn. 76; SächsOVG, Urt. v. 08.09.2016 - 3 C 8/14, juris Rn. 128).
  • BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12

    Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos

    Auszug aus OVG Bremen, 15.11.2022 - 1 D 87/22
    Insbesondere ist ein Verbot stets nur zu rechtfertigen, wenn die zum Verbot führende Ausrichtung entsprechend schwer wiegt und die Vereinigung prägt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12 u.a., Rn. 112, juris;… BVerwG, Urt. v. 16.11.2015 - 1 A 4.15, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 08.08.2005 - 6 A 1.04

    Beteiligungsfähigkeit; Genehmigung der Prozessführung; Nachreichung der …

  • BVerwG, 21.09.2020 - 6 VR 1.20

    Verbot der Vereinigung "Combat 18 Deutschland" bleibt vollziehbar

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2026 - 1 S 45.26

    Verfassungsschutzbericht darf den Verein "Jüdische Stimme" als gesichert …

    Denn der objektive Tatbestand kann auch dann erfüllt sein, wenn ein Verein eine Gruppierung unterstützt, die ihrerseits durch Ausübung von Gewalt das friedliche Miteinander der Völker beeinträchtigt bzw. das Existenzrecht eines Staates vor dem Hintergrund eines Konflikts zwischen zwei Völkern in der Weise verneint, dass er zu dessen gewaltsamer Beseitigung aufruft und hierdurch mittelbar zu der gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichteten Zwecksetzung oder Tätigkeit beiträgt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. November 2015 - 1 A 4/15 -, juris Rn. 19 f.;… BVerwG, Gerichtsbescheid vom 8. August 2005 - 6 A 1/04 -, juris Rn. 25 ff.; OVG Bremen, Urteil vom 15. November 2022 - 1 D 87/22 -, juris Rn. 24).
  • OVG Hamburg, 02.10.2025 - 6 Bs 81/25

    Dozent oder Terror-Unterstützer? Verbindungen zur "Islamischen Revolution" …

    Zudem hatte das IZH vielfältige Verbindungen zu Hizb Allah-Strukturen in Deutschland (Verbotsverfügung, S. 118 ff.), so zu dem seit 2022 verbotenen Verein Al-Mustafa Gemeinschaft (Verbotsverfügung, S. 119) (hierzu s. OVG Bremen, Urt. v. 15.11.2022, 1 D 87/22, juris;… OLG Hamburg, Urt. v. 28.6.2024, 8 St 2/23 , juris Rn. 289 ), dem ebenfalls seit 2022 verbotenen Imam ...Münster (Verbotsverfügung, S. 124), dem Verein Libanesische Kulturelle Wohlfahrtsgemeinschaft (Verbotsverfügung, S. 126), dem 2014 verbotenen Hizb Allah-Spendensammelverein Waisenkinderprojekt Libanon (…s. hierzu BVerwG, Urt. v. 16.11.2015, 1 A 4.15, BVerwGE 153, 211, juris) und den 2021 als Ersatzorganisationen verbotenen Vereinen Deutsche Libanesische Familie, Menschen für Menschen sowie Gib Frieden (Verbotsverfügung, S. 128) (…s. zu diesen auch BVerwG, Urt. v. 14.12.2022, 6 A 6.21, BVerwGE 177, 259, juris).
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