Rechtsprechung
| BVerwG, 15.11.1996 - 1 DB 13.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einleitung eines Verfahrens nach § 126 Bundesdisziplinarordnung (BDO) gegen einen Beamten auf Probe - Anordnung der Dienstenthebung und Einbehaltung von Dienstbezügen - Verdacht eines Dienstvergehens (Trunkenheit im Verkehr) - Außerdienstliche Trunkenheitsfahrt eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 29.03.1996 - V BK 1/96
- BVerwG, 15.11.1996 - 1 DB 13.96
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 20.12.1991 - 1 DB 18.91
Disziplinarrecht - Lösungsbeschluß - Einleitungsbehörde - Diszplinargericht
Auszug aus BVerwG, 15.11.1996 - 1 DB 13.96
Die danach erforderliche individuelle Prognose muß also mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Entlassung des betroffenen Beamten aus dem Probebeamtenverhältnis gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 1 BBG erwarten lassen (Beschluß vom 20. Dezember 1991 - BVerwG 1 DB 18.91 - <BVerwGE 93, 214 = BVerwG DokBer B 1992, 77 = ZBR 1992, 314 = DÖV 1992, 360 = NVwZ-RR 1992, 569>; Beschluß vom 4. August 1982 - BVerwG 1 DB 14.82 -).Nach der auch im Untersuchungsverfahren gemäß § 126 Abs. 1 BDO anwendbaren Vorschrift des § 18 BDO (Beschluß vom 20. Dezember 1991, a.a.O.) steht fest, daß der Beamte am 24. August 1994 gegen 2.10 Uhr mit seinem Pkw auf öffentlichen Straßen fuhr, obwohl er infolge eines vorausgegangenen erheblichen Alkoholgenusses nicht mehr fahrtüchtig war.
§ 14 BDO findet im Verfahren nach § 126 BDO keine Anwendung (Beschluß vom 20. Dezember 1991, a.a.O.).
- BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung eines …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1996 - 1 DB 13.96
Dies hat der Senat wiederholt für den Fall ausgesprochen, daß bei einem Beamten auf Lebenszeit dessen Entfernung aus dem Dienst zu erwarten ist (vgl. z.B. Beschluß vom 16. Mai 1994 - BVerwG 1 DB 7, 94 - <BVerwGE 103, 116 = BVerwG DokBer B 1994, 277 = NVwZ-RR 1994, 594 [BVerwG 16.05.1994 - 1 DB 7/94] = DÖD 1995, 61 = IÖD 1994, 177 = ZBR 1994, 284>; ebenso BVerfGE 46, 17 [BVerfG 04.10.1977 - 2 BvR 80/77]). - BVerwG, 16.05.1994 - 1 DB 7.94
Disziplinarmaßnahme - Dienstentfernung - Förmliches Disziplinarverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1996 - 1 DB 13.96
Dies hat der Senat wiederholt für den Fall ausgesprochen, daß bei einem Beamten auf Lebenszeit dessen Entfernung aus dem Dienst zu erwarten ist (vgl. z.B. Beschluß vom 16. Mai 1994 - BVerwG 1 DB 7, 94 - <BVerwGE 103, 116 = BVerwG DokBer B 1994, 277 = NVwZ-RR 1994, 594 [BVerwG 16.05.1994 - 1 DB 7/94] = DÖD 1995, 61 = IÖD 1994, 177 = ZBR 1994, 284>; ebenso BVerfGE 46, 17 [BVerfG 04.10.1977 - 2 BvR 80/77]).
- BVerwG, 04.08.1982 - 1 DB 14.82
Einbehaltung von Gehaltsteilen - Höhe des Einbehaltungsbetrages - Lebensumstände …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1996 - 1 DB 13.96
Die danach erforderliche individuelle Prognose muß also mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Entlassung des betroffenen Beamten aus dem Probebeamtenverhältnis gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 1 BBG erwarten lassen (Beschluß vom 20. Dezember 1991 - BVerwG 1 DB 18.91 - <BVerwGE 93, 214 = BVerwG DokBer B 1992, 77 = ZBR 1992, 314 = DÖV 1992, 360 = NVwZ-RR 1992, 569>; Beschluß vom 4. August 1982 - BVerwG 1 DB 14.82 -). - BVerwG, 18.04.1979 - 1 D 60.78
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.11.1996 - 1 DB 13.96
Die Gefährdung vermögensrechtlicher Ansprüche, denen ein Unfallbeteiligter bei Verkehrsunfallflucht ausgesetzt wird, ist jedenfalls im Hinblick auf die dadurch eingetretene Beeinträchtigung des Ansehens des Täters in der Öffentlichkeit und des Vertrauens in seine charakterliche Zuverlässigkeit durchaus mit einer Trunkenheitsfahrt vergleichbar (Urteil vom 20. Juni 1983 - BVerwG 1 D 71.82 - m.w.N.; auch Urteil vom 18. April 1979 - BVerwG 1 D 60.78 - <BVerwGE 63, 222>, in dem lediglich für die "Beihilfe" zur Unfallflucht eines Dritten eine solche Vergleichbarkeit mit einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt verneint wurde). - BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 11.94
Fahrlässiger Verstoß eines Beamten gegen seine sich aus § 54 S. 3, § 77 Abs. 1 S. …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1996 - 1 DB 13.96
Setzt er sich dennoch über diese Erkenntnis hinweg und nimmt am Steuer eines Kraftfahrzeugs am öffentlichen Straßenverkehr teil, so offenbart er damit allein schon ein hohes Maß an Rücksichtslosigkeit und einen erheblichen Mangel an Verantwortungsbewußtsein (z.B. Urteil vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 11.94 -). - BVerwG, 10.07.1996 - 1 DB 14.96
Voraussetzung für die vorläufige Dienstenthebung bei einem Beamten auf Probe - …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1996 - 1 DB 13.96
Die Umstände, die das Ausmaß der Ansehensschädigung bei dem Beamten als besonders erheblich erscheinen lassen, sind bereits darin zu sehen, daß er Polizeivollzugsbeamter ist, dessen Aufgabe es u.a. ist, Straftaten zu verhindern (…vgl. Urteil vom 6. September 1994, a.a.O.; Beschluß vom 10. Juli 1996 - BVerwG 1 DB 14.96 -). - BVerwG, 20.06.1983 - 1 D 71.82
Auszug aus BVerwG, 15.11.1996 - 1 DB 13.96
Die Gefährdung vermögensrechtlicher Ansprüche, denen ein Unfallbeteiligter bei Verkehrsunfallflucht ausgesetzt wird, ist jedenfalls im Hinblick auf die dadurch eingetretene Beeinträchtigung des Ansehens des Täters in der Öffentlichkeit und des Vertrauens in seine charakterliche Zuverlässigkeit durchaus mit einer Trunkenheitsfahrt vergleichbar (Urteil vom 20. Juni 1983 - BVerwG 1 D 71.82 - m.w.N.; auch Urteil vom 18. April 1979 - BVerwG 1 D 60.78 - <BVerwGE 63, 222>, in dem lediglich für die "Beihilfe" zur Unfallflucht eines Dritten eine solche Vergleichbarkeit mit einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt verneint wurde).
- BVerwG, 22.04.1997 - 1 D 24.96
Beamtenrecht - Disziplinarrecht, Berücksichtigung einer in der DDR begangenen …
Wenn auch beide Verkehrsstraftaten im Hinblick auf die Ansehensschädigung des Beamten in der Öffentlichkeit und seine Vertrauenseinbuße durchaus als vergleichbar erscheinen (vgl. Beschluß vom 15. November 1996 - BVerwG 1 DB 13.96 -), so stellt die Trunkenheitsfahrt vom 10. Juni doch keinen Wiederholungsfall in bezug auf die Verkehrsstraftat vom 14. April dar. - VG Göttingen, 10.12.2002 - 3 B 3341/02
Rechtmäßigkeit der Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund der …
Das Ausmaß der Ansehensschädigung ist bei dem Antragsteller deshalb als erheblich anzusehen, weil er Polizeivollzugsbeamter ist, zu dessen Aufgaben es u.a. gehört, Straftaten zu verhindern (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21.8.1997, aaO S. 97; Urteil vom 6.9.1994 - 1 D 11.94 - Beschluss vom 10.7.1996 - 1 DB 14.96 - Beschluss vom 15.11.1996 - 1 DB 13.96 -), und er zudem den Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Pflichtversicherungsgesetz nach den strafrichterlichen Feststellungen mit direktem Vorsatz begangen hat.
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