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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.11.1999 - 1 DB 8.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17378
BVerwG, 16.11.1999 - 1 DB 8.99 (https://dejure.org/1999,17378)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1999 - 1 DB 8.99 (https://dejure.org/1999,17378)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1999 - 1 DB 8.99 (https://dejure.org/1999,17378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahren wegen Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit eines Beamten - Vorläufige Dienstenthebung unter Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge - Tätigkeit für das MfS im Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz - Erfordernis der Anhörung vor ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.01.1996 - 1 DB 16.95
    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 1 DB 8.99
    Die Entscheidung liegt dann im Ermessen der Behörde (stRspr, z.B. Beschluß vom 20. August 1998 - BVerwG 1 DB 18.98 - Beschluß vom 4. Januar 1996 - BVerwG 1 DB 16.95 - m.w.N.).

    Bei der Ausübung ihres Ermessens hat die Einleitungsbehörde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen, der auch für die Anordnung vorläufiger Maßnahmen im förmlichen Verfahren zu beachten ist (stRspr, z.B. Beschluß vom 16. Mai 1994 - BVerwG 1 DB 7, 94 - <BVerwGE 103, 116 = BVerwG DokBer B 1994, 277 = ZBR 1994, 284 = DÖD 1995, 61 = NVwZ-RR 1994, 594 = IÖD 1994, 177> m.w.N.; Beschluß vom 4. Januar 1996 a.a.O.).

    Ist danach auch dann, wenn als Disziplinarmaßnahme die Entfernung aus dem Dienst in Betracht kommt, diese Interessenabwägung vorzunehmen, so gilt dies erst recht und in erhöhtem Maße, wenn eine Dienstentfernung erkennbar nicht in Betracht kommt (…Beschluß vom 16. Mai 1994 a.a.O.; Beschluß vom 4. Januar 1996 a.a.O.).

    Nach § 39 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 VwVfG sind die für die vorläufige Dienstenthebung maßgeblichen Ermessenserwägungen in der Anordnung darzulegen oder müssen nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG dem Betroffenen bereits bekannt oder ohne weiteres erkennbar sein (…Beschluß vom 16. Mai 1994 a.a.O. m.w.N.; Beschluß vom 4. Januar 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.05.1994 - 1 DB 7.94

    Disziplinarmaßnahme - Dienstentfernung - Förmliches Disziplinarverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 1 DB 8.99
    Bei der Ausübung ihres Ermessens hat die Einleitungsbehörde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen, der auch für die Anordnung vorläufiger Maßnahmen im förmlichen Verfahren zu beachten ist (stRspr, z.B. Beschluß vom 16. Mai 1994 - BVerwG 1 DB 7, 94 - <BVerwGE 103, 116 = BVerwG DokBer B 1994, 277 = ZBR 1994, 284 = DÖD 1995, 61 = NVwZ-RR 1994, 594 = IÖD 1994, 177> m.w.N.;… Beschluß vom 4. Januar 1996 a.a.O.).

    Ist danach auch dann, wenn als Disziplinarmaßnahme die Entfernung aus dem Dienst in Betracht kommt, diese Interessenabwägung vorzunehmen, so gilt dies erst recht und in erhöhtem Maße, wenn eine Dienstentfernung erkennbar nicht in Betracht kommt (Beschluß vom 16. Mai 1994 a.a.O.;… Beschluß vom 4. Januar 1996 a.a.O.).

    Nach § 39 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 VwVfG sind die für die vorläufige Dienstenthebung maßgeblichen Ermessenserwägungen in der Anordnung darzulegen oder müssen nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG dem Betroffenen bereits bekannt oder ohne weiteres erkennbar sein (Beschluß vom 16. Mai 1994 a.a.O. m.w.N.;… Beschluß vom 4. Januar 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.08.1997 - 1 D 49.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei unwahren Angaben in einer …

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 1 DB 8.99
    Eine vorsätzliche geheimdienstliche Zusammenarbeit mit Dienststellen der ehemaligen DDR stellt einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Pflicht des Beamten zur Verfassungstreue (§ 52 Abs. 2 BBG) dar, der grundsätzlich bereits allein geeignet sein kann, das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestehende Vertrauensverhältnis zu zerstören und somit die Entfernung aus dem Dienst zu rechtfertigen (Urteil vom 18. Mai 1994 - BVerwG 1 D 67.93 - <BVerwGE 103, 121 = BVerwG DokBer B 1994, 313 = NVwZ 1995, 171 = DÖV 1995, 285 = IÖD 1994, 221 m.w.N.; Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 1 D 49.96 - BVerwGE 113, 118>).

    Eine Entfernung des Beamten aus dem Dienst wegen seiner Zusammenarbeit mit dem MfS scheidet auch für den Fall aus, daß sich der disziplinarrechtliche Vorwurf auch darauf erstrecken sollte, der Beamte habe die Treuepflicht des § 52 Abs. 2 BBG verletzt, ohne den Straftatbestand des § 99 Abs. 1 StGB erfüllt zu haben (vgl. dazu Urteil vom 27. August 1997 a.a.O.).

  • BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61

    Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 1 DB 8.99
    Hinsichtlich der rechtlichen Bewertung eines Irrtums über das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzung eines Rechtfertigungsgrundes folgt der Senat der in der strafrechtlichen Rechtsprechung und Literatur mit unterschiedlichen Begründungen ganz überwiegend vertretenen Auffassung, nach der ein solcher Irrtum die Annahme eines vorsätzlichen Handelns verbietet und im Falle der Vorwerfbarkeit des Irrtums Fahrlässigkeit in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 31, 264 m.w.N.; 17, 87 ;… Tröndle/ Fischer, a.a.O., § 16 Rn. 25 ff. m.w.N.;… Schönke/Schröder a.a.O., § 16 Rn. 14 ff. m.w.N.;… Lackner/Kühl, a.a.O., § 17 Rn. 9 ff.).
  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 1 DB 8.99
    Hinsichtlich der rechtlichen Bewertung eines Irrtums über das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzung eines Rechtfertigungsgrundes folgt der Senat der in der strafrechtlichen Rechtsprechung und Literatur mit unterschiedlichen Begründungen ganz überwiegend vertretenen Auffassung, nach der ein solcher Irrtum die Annahme eines vorsätzlichen Handelns verbietet und im Falle der Vorwerfbarkeit des Irrtums Fahrlässigkeit in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 31, 264 m.w.N.; 17, 87 ;… Tröndle/ Fischer, a.a.O., § 16 Rn. 25 ff. m.w.N.;… Schönke/Schröder a.a.O., § 16 Rn. 14 ff. m.w.N.;… Lackner/Kühl, a.a.O., § 17 Rn. 9 ff.).
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung eines …

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 1 DB 8.99
    Ist im Hinblick auf die Art und Schwere des Dienstvergehens das Vertrauensverhältnis zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn als endgültig zerstört anzusehen, so daß als Disziplinarmaßnahme seine Entfernung aus dem Dienst in Betracht kommt, so rechtfertigen die zu befürchtende Störung der dienstlichen Interessen und die Wahrung des Ansehens des öffentlichen Dienstes es regelmäßig, die Suspendierung anzuordnen und auf diesem Wege den Zeitpunkt der Unterbindung der Amtsausübung gleichsam vorzuverlegen (vgl. hierzu insbesondere BVerfGE 46, 17 ).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 1 D 67.93

    Disziplinarrecht - Einleitungsbefugnis - Verfassungstreue - Verstoß

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 1 DB 8.99
    Eine vorsätzliche geheimdienstliche Zusammenarbeit mit Dienststellen der ehemaligen DDR stellt einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Pflicht des Beamten zur Verfassungstreue (§ 52 Abs. 2 BBG) dar, der grundsätzlich bereits allein geeignet sein kann, das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestehende Vertrauensverhältnis zu zerstören und somit die Entfernung aus dem Dienst zu rechtfertigen (Urteil vom 18. Mai 1994 - BVerwG 1 D 67.93 - <BVerwGE 103, 121 = BVerwG DokBer B 1994, 313 = NVwZ 1995, 171 = DÖV 1995, 285 = IÖD 1994, 221 m.w.N.; Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 1 D 49.96 - BVerwGE 113, 118>).
  • BVerwG, 01.11.1985 - 1 DB 45.85
    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 1 DB 8.99
    Eine Verletzung dieser Pflicht kann indes durch nachträgliche Anhörung, auch nach Rechtshängigkeit eines Antrags nach § 95 Abs. 3 Satz 1 BDO, geheilt werden (Beschluß vom 1. November 1985 - BVerwG 1 DB 45.85 - <BVerwGE 83, 77 = DVBl 1986, 153 = ZBR 1986, 91>).
  • BVerwG, 20.08.1998 - 1 DB 18.98
    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 1 DB 8.99
    Die Entscheidung liegt dann im Ermessen der Behörde (stRspr, z.B. Beschluß vom 20. August 1998 - BVerwG 1 DB 18.98 - Beschluß vom 4. Januar 1996 - BVerwG 1 DB 16.95 - m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 29.04.2024 - 8 DO 415/23

    Vorläufige Dienstenthebung eines Oberbürgermeisters

    Die Anhängigkeit eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens oder die Eröffnung des Hauptverfahrens schließt aber nicht aus, im summarischen Verfahren über die vorläufige Dienstenthebung anhand der bisherigen Ermittlungsergebnisse zu prüfen, ob ein hinreichender strafrechtlicher Tatverdacht und auf dieser Grundlage der hinreichend begründete Verdacht eines Dienstvergehens besteht, das mit ausreichendem Grad von Wahrscheinlichkeit zur Verhängung der Höchstmaßnahme führen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 1999 - 1 DB 8/99 - Juris, Rn. 19 ff.;… Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15/01 - Juris, Rn. 33 f.;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9. März 2011 - DL 13 S 2211/10 - Juris, Rn. 20; Sächs. OVG…, Beschluss vom 26. September 2013 - D 6 B 151/11 - Juris, Rn. 13 ff.).

    Dass ausnahmsweise eine Ermessensreduzierung auf Null vorläge und auf die Angabe von Ermessensgründen verzichtet werden könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 1999 - 1 DB 8/99 - Juris, Rn. 36), ist hier nicht anzunehmen.

  • OVG Saarland, 18.05.2011 - 6 B 211/11

    Ermessensausübung bei der Entscheidung über die vorläufige Dienstenthebung und …

    Rn. 24 vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.9.2000 - 1 DB 7/00 - sowie vom 16.11.1999 - 1 DB 8/99 -, jeweils zitiert nach juris.
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