Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 07.08.2009 - 1 E 101/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
VwGO § 168 Abs. 1 Nr. 3, § 169 Abs. 1, § 106, § 146 Abs. 1
Vollstreckung; Rechtsmittel; Vergleich; Anfechtung; Motivirrtum - Judicialis
VwGO § 106; ; VwGO § 146 Abs. 1; ; VwGO § 168 Abs. 1 Nr. 3; ; VwGO § 169 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung der Zwangsvollstreckung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz; Voraussetzungen für die Einlegung einer Beschwerde über die Vollstreckungseinleitung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 07.07.2009 - 4 N 23/08
- OVG Sachsen, 07.08.2009 - 1 E 101/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2006 - 2 MB 23/06
Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2009 - 1 E 101/09
Denn der vom Beschwerdeführer vorgetragene Anfechtungsgrund stellt einen bloßen Motivirrtum dar, der nicht erfolgreich als Anfechtungsgrund gegen einen Prozessvergleich (§ 106 VwGO) geltend gemacht werden kann (vgl. OVG Schl.-H., Beschl. v. 26.9.2006 - 2 MB 23/06 - zitiert nach juris, dort Rn. 6). - VGH Hessen, 19.06.1997 - 5 TM 1890/97
Rechtsbehelfe der Zwangsvollstreckung: Vollstreckung aus einem …
Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2009 - 1 E 101/09
Sobald es sich um eine richterliche Entscheidung im eigentlichen Sinne, also um eine Entscheidung des Vorsitzenden nach Anhörung des Vollstreckungsschuldners, handelt, findet das Rechtsmittel der Beschwerde statt; handelt es sich um eine Einwendung gegen eine reine Vollstreckungshandlung, mithin gegen die Art und Weise der Vollstreckung, ist die Erinnerung gegeben (HessVGH, Beschl. v. 19.6.1997 - 5 TM 1890/97 - zitiert nach juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 169 Rn. 2).
- OVG Sachsen, 14.04.2014 - 5 E 103/12
Statthaftigkeit von Erinnerung oder Beschwerde gegen die richterliche …
Sobald es sich um eine richterliche Entscheidung im eigentlichen Sinne, also um eine Entscheidung des Vorsitzenden nach Anhörung des Vollstreckungsschuldners, handelt, findet das Rechtsmittel der Beschwerde statt; handelt es sich um eine Einwendung gegen eine reine Vollstreckungshandlung ohne vorherige Anhörung, mithin gegen die Art und Weise der Vollstreckung, ist die Erinnerung gegeben (SächsOVG, Beschl. v. 7. August 2009 - 1 E 101/09 -, juris Rn. 15, m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2010 - 11 L 49.10
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Entscheidung der Vorsitzenden des ersten …
Sobald es sich um eine richterliche Entscheidung im eigentlichen Sinne, also um eine Entscheidung der Vorsitzenden nach Anhörung des Vollstreckungsschuldners, handelt, findet das Rechtsmittel der Beschwerde statt; handelt es sich um eine Einwendung gegen eine reine Vollstreckungshandlung, mithin gegen die Art und Weise der Vollstreckung, ist die Erinnerung gegeben (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. August 2009 - 1 E 101/09 -, bei Juris, dort Rz.15 ; Thüringer Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 22. August 2006 - 4 VO 691/06 -, DÖV 2007, 305, sowie bei Juris, dort Rz. 3, m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".