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Weitere Entscheidung unten: OVG Thüringen, 03.09.2020

Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 05.08.2020 - 1 EO 320/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25879
OVG Thüringen, 05.08.2020 - 1 EO 320/20 (https://dejure.org/2020,25879)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 05.08.2020 - 1 EO 320/20 (https://dejure.org/2020,25879)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 05. August 2020 - 1 EO 320/20 (https://dejure.org/2020,25879)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 12 Abs 2 ROG, § 35 Abs 3 S 1 BauGB, § 35 Abs 3 S 3 BauGB
    Untersagung raumbedeutsamer Maßnahmen; Aussetzung eines Genehmigungsverfahrens zur Errichtung von Windenergieanlagen bis zum Inkrafttreten des neuen Regionalplans Ostthüringen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • OVG Thüringen, 23.10.2017 - 1 EO 589/17

    Untersagung raumbedeutsamer Maßnahmen; Heilung von Planungsmängeln

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.08.2020 - 1 EO 320/20
    Mängel des Entwurfs eines Regionalplans berühren seine Sicherungsfähigkeit nur dann, wenn das in Aufstellung befindliche Ziel ersichtlich unter keinem rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zu einem rechtmäßigen Raumordnungsplan führen kann (wie Senatsbeschluss vom 23.10.2017 - 1 EO 589/17 - juris).

    Mängel des Entwurfs berühren seine Sicherungsfähigkeit nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, auf die die Vorinstanz Bezug genommen hat, lediglich dann, wenn das jeweilige in Aufstellung befindliche Ziel ersichtlich unter keinem rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zu einem rechtmäßigen Raumordnungsplan führen kann, weil beispielsweise die Planung nur der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planinstrumente nicht bestimmt sind, oder wenn ein Ziel von vornherein mit evidenten und nicht mehr heilbaren Mängeln behaftet ist (vgl. Senatsbeschluss vom 23.10.2017 - 1 EO 589/17 - ThürVBl. 2019, 196 und juris, hier insb. Rdn. 11 m. w. N.).

    Rn. 42 Entsprechendes gilt für den aus Gründen des vorsorgenden Immissionsschutzes vorgesehenen Mindestabstand der Vorranggebiete Windenergie von 1.000 m zu Siedlungsflächen und die weiteren von der Antragstellerin (insbesondere in einem der erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist eingegangenen beiden Schriftsätze vom 24.07.2020) sowie in der Entscheidung der Vorinstanz angesprochenen möglichen Mängel der Planung (vgl. dazu auch schon den bereits erwähnten Beschluss des Senats vom 23.10.2017 - 1 EO 589/17 - ThürVBl. 2019, 196 und juris, hier insb. Rdn. 15 ff.).

    Auch wenn es nunmehr eines planerischen Sicherungsmittels wohl nicht mehr zwingend bedarf (vgl. Senatsbeschluss vom 23.10.2017 - 1 EO 589/17 - juris Rdn. 8 a. E.), bedeutet dies nicht, dass eine bereits ausgesprochene landesplanerische Untersagung sich damit erledigt oder wegen Wegfall des Sicherungsinteresses rechtswidrig wird, wie die Antragstellerin wohl meint.

  • BVerwG, 17.09.2008 - 4 BN 22.08

    Inhalt der Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs eines Flächennutzungsplans

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.08.2020 - 1 EO 320/20
    Dass und an welcher Stelle Konzentrationszonen ausgewiesen werden sollen, muss aus der Bekanntmachung nicht hervorgehen (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 17.09.2008 - 4 BN 22.08 - juris).

    Damit ist für die interessierte Öffentlichkeit ohne weiteres erkennbar, auf welches Gebiet sich der Entwurf des Regionalplans bezieht (vgl. zur Konkretisierung des räumlichen Geltungsbereich etwa den schon von der Vorinstanz zitierten Beschluss des BVerwG vom 17.09.2008 - 4 BN 22.08 - juris Rdn. 5;… vgl. demgegenüber das von der Antragstellerin zitierte Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 05.07.2018 - OVG 2 A 2.16 - juris Rdn. 47, in dem die schlichte Bezeichnung des Plangebiets "Regionalplan Havelland-Fläming 2020" als nicht ausreichend erachtet wurde).

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das in seinem bereits erwähnten Beschluss vom 17.09.2008 (a. a. O.; vgl. auch schon BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 und juris, hier insb.

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch …

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.08.2020 - 1 EO 320/20
    Rn. 43 3. Die landesplanerische Untersagung (und damit die streitgegenständliche Aussetzung des Genehmigungsverfahrens durch die Antragsgegnerin) hat sich schließlich entgegen der Auffassung der Antragstellerin und des Beigeladenen zu 1 nicht deshalb erledigt, weil die Planungsversammlung der Beigeladenen zu 2 inzwischen am 26.06.2020 den Beschluss über den Sachlichen Teilplan Windenergie gefasst hat und dessen in Aufstellung befindliches Ziel der Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie, denen zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten zukommt, damit dem außerhalb eines solchen Gebiets geplanten Vorhaben der Antragstellerin wohl als unbenannter öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegensteht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27.01.2005 - 4 C 5.04 - BVerwGE 122, 364 und juris, hier insb. Leitsatz 2 und Rdn. 17 ff.).

    Ebenso wenig wie der Möglichkeit, raumbedeutsame Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen zu untersagen, eine Sperrwirkung zukommt, die der Einstufung eines in Aufstellung befindlichen Ziels der Raumordnung als öffentlichem Belang entgegensteht (so BVerwG, Urteil vom 27.01.2005, a. a. O. Rdn. 22), führt die Möglichkeit, die Genehmigung eines Vorhabens im Hinblick auf ein ihm als öffentlicher Belang entgegenstehendes in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung nunmehr zu versagen, ohne weiteres zum Wegfall des den Erlass der Untersagungsverfügung rechtfertigenden Sicherungsbedürfnisses.

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.08.2020 - 1 EO 320/20
    Rn. 20 Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 - (BVerwGE 117, 287 und juris - hier Rdn. 48 f.) ausgeführt:.

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das in seinem bereits erwähnten Beschluss vom 17.09.2008 (a. a. O.; vgl. auch schon BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 und juris, hier insb.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 2 A 2.16

    Regionalplan "Havelland-Fläming 2020" ist unwirksam

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.08.2020 - 1 EO 320/20
    Damit ist für die interessierte Öffentlichkeit ohne weiteres erkennbar, auf welches Gebiet sich der Entwurf des Regionalplans bezieht (…vgl. zur Konkretisierung des räumlichen Geltungsbereich etwa den schon von der Vorinstanz zitierten Beschluss des BVerwG vom 17.09.2008 - 4 BN 22.08 - juris Rdn. 5; vgl. demgegenüber das von der Antragstellerin zitierte Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 05.07.2018 - OVG 2 A 2.16 - juris Rdn. 47, in dem die schlichte Bezeichnung des Plangebiets "Regionalplan Havelland-Fläming 2020" als nicht ausreichend erachtet wurde).

    Die erforderliche "Anstoßfunktion", die interessierte Bürger dazu ermuntern soll, sich an den in der Bekanntmachung im Einzelnen aufgeführten Orten der Auslegung zu den angegebenen Zeiten über die mit der Planung verfolgten Absichten zu informieren und ggf. dazu Stellung zu nehmen (…so für die gemeindliche Planung das BVerwG in seinem Beschluss vom 17.11.2008, a. a. O. Rdn. 14) wird schon durch die schlagwortartige Kennzeichnung der mit der Planung verfolgten Absichten, wie sie hier mit dem Hinweis auf die geplante Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie erfolgt ist, gewährleistet (vgl. in diesem Sinne auch das bereits erwähnte Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 05.07.2018 - OVG 2 A 2.16 - juris Rdn. 48, das eine grobe Charakterisierung des vorgesehenen Inhalts der Planung durch Nennung entsprechende Oberbegriffe für ausreichend hält).

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für …

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.08.2020 - 1 EO 320/20
    Derartige Vorhaben sind nach dieser Bestimmung in der Regel unzulässig, soweit für sie als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist (vgl. zu dieser Konzentrationsflächenplanung auf der Ebene der gemeindlichen Flächennutzungsplanung etwa BVerwG, Urteil vom 26.04.2007 - 4 CN 3.06 - BVerwGE 128, 382 und juris, hier insb.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer …

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.08.2020 - 1 EO 320/20
    Ob der Vergleich der Größe der Vorranggebiete mit der Gesamtfläche der Planungsregion überhaupt ein tauglicher Maßstab für die Beantwortung der Frage ist, ob der Windenergie substanziell Raum verschafft worden ist, muss einer etwaigen Prüfung in einem späteren Normenkontrollverfahren vorbehalten bleiben (vgl. dazu etwa das Urteil des BVerwG vom 13.12.2012 - 4 CN 1.13 - BVerwGE 145, 231 und juris, hier insb. Leitsatz 2 und Rdn. 18, das die Klärung dieser Frage im Einzelfall den Tatsachengerichten überlässt).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - 7 D 100/15

    Darstellung des Flächennutzungsplans mit den Rechtswirkungen im Außenbereich der …

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.08.2020 - 1 EO 320/20
    Rn. 29 Soweit in der von der Antragstellerin zitierten instanzgerichtlichen Rechtsprechung für die Flächennutzungsplanung strengere Anforderungen an die Offenlegungsbekanntmachung gestellt werden und gefordert wird, dass darin auch die mit der geplanten Ausweisung der Vorranggebiete verbundene Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verdeutlicht werden müsse (so etwa OVG NRW, Urteil vom 06.12.2017 - 7 D 100/15.NE - BauR 2018, 468 und juris, hier insb. Rdn. 47 und dem folgend VG Minden…, Urteil vom 26.04.2018 - 11 K 874/17 - juris, insb. Rdn. 61), folgt der Senat dem jedenfalls für den vorliegenden Fall der Änderung eines Regionalplans nicht.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als …

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.08.2020 - 1 EO 320/20
    Unter Hinweis darauf, dass die negative Seite der Ausweisung wegen ihres typischerweise globaleren Charakters im Allgemeinen geringere Durchsetzungskraft besitzt als die positive Standortdarstellung, hebt der Senat insoweit im Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 57.84 - (…a. a. O.) hervor, dass die besonderen Umstände des Einzelfalls in diesen Gemeindegebietsteilen eher eine Chance haben sich zu behaupten.
  • BVerwG, 20.02.2014 - 4 CN 1.13

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Normenkontrollantrag; Planänderung; mehrfache …

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.08.2020 - 1 EO 320/20
    Ob der Vergleich der Größe der Vorranggebiete mit der Gesamtfläche der Planungsregion überhaupt ein tauglicher Maßstab für die Beantwortung der Frage ist, ob der Windenergie substanziell Raum verschafft worden ist, muss einer etwaigen Prüfung in einem späteren Normenkontrollverfahren vorbehalten bleiben (vgl. dazu etwa das Urteil des BVerwG vom 13.12.2012 - 4 CN 1.13 - BVerwGE 145, 231 und juris, hier insb. Leitsatz 2 und Rdn. 18, das die Klärung dieser Frage im Einzelfall den Tatsachengerichten überlässt).
  • VG Minden, 26.04.2018 - 11 K 874/17
  • VG Gera, 24.06.2021 - 5 K 978/20

    Fehlgewichtung des Belangs "substanzielle Windenergienutzung" im Regionalplan …

    Das ThürOVG habe in dem Beschluss vom 5. August 2020 (Az. 1 EO 320/20 ) festgestellt, dass ein offensichtlicher Verstoß gegen das Gebot der substanziellen Raumverschaffung durch den 2. Planentwurf nicht vorliegen würde.

    In Bezug auf die weiteren von der Klägerin gegen die ordnungsgemäße Öffentlichkeitsbeteiligung erhobenen Einwände verweist die Kammer auf den zutreffenden Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. August 2020 (Az. 1 EO 320/20 - NuR 2021, 334 -340, juris), den sich die Kammer anschließt.

    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang in dem bereits angesprochenen Beschluss vom 5. August 2020 (Az. 1 EO 320/20 - juris Rn. 31 -35) Folgendes ausgeführt:.

    Die Verfassungsnorm ist aber zu offen und unbestimmt, als dass ihr - auch in der Zusammenschau mit § 4 Abs. 2 Satz 2 ThürKlimaG - die rechtlich verbindliche Vorgabe entnommen werden könnte, eine bestimmte Fläche eines Bundeslandes oder einer Planungsregion für Windenergiezwecke sofort zur Verfügung zu stellen (in diesem Sinn: Sauthoff , Klimaschutz in der Raumordnung, ZUR 2021, 140 [145] unter Verweis auf ThürOVG , Beschluss vom 5. August 2020 - Az. 1 EO 320/20 ).

    a) ThürOVG, Beschluss vom 5. August 2020 - 1 EO 320/20 - S. 37.

  • OVG Thüringen, 09.11.2022 - 1 N 548/19

    Normenkontrolle gegen einen sachlich auf die Regelung der Nutzung der Windenergie …

    Da es sich auch um keinen räumlichen Teilflächenregionalplan handelt, ist damit für die interessierte Öffentlichkeit ohne weiteres erkennbar, auf welches Gebiet sich der Entwurf des Regionalplans bezieht (vgl. hierzu [den Regionalplan Ostthüringen betreffenden] Senatsbeschluss vom 05.08.2020 - 1 EO 320/20 -, juris Rnr. 27 und VG Gera, Urteil vom 24.06.2021 - 5 K 978/20 -, juris insb.
  • OVG Thüringen, 04.10.2024 - 5 KO 776/21

    Planungs- und artenschutzrechtlichen Voraussetzung einer …

    Der Senat hat für beide Bekanntmachungen in seinem Beschluss vom 5. August 2020 (- 1 EO 320/20 - juris Rn. 27 f.) ausgeführt:.
  • OVG Thüringen, 17.12.2024 - 5 N 802/21

    Regionalplan Ostthüringen - Sachlicher Teilplan "Windenergie" - ist unwirksam.

    Der Senat hat für beide Bekanntmachungen in seinem Beschluss vom 5. August 2020 (- 1 EO 320/20 - juris Rn. 27 f.) ausgeführt:.
  • OVG Thüringen, 17.12.2024 - 5 N 803/21

    Regionalplan Ostthüringen - Sachlicher Teilplan "Windenergie" - ist unwirksam

    Der Senat hat für beide Bekanntmachungen in seinem Beschluss vom 5. August 2020 (- 1 EO 320/20 - juris Rn. 27 f.) ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 03.09.2020 - 1 EO 320/20   

Zitiervorschläge
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OVG Thüringen, 03.09.2020 - 1 EO 320/20 (https://dejure.org/2020,52044)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 03.09.2020 - 1 EO 320/20 (https://dejure.org/2020,52044)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 03. September 2020 - 1 EO 320/20 (https://dejure.org/2020,52044)
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