Rechtsprechung
| OVG Bremen, 22.04.2020 - 1 F 55/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erledigung der Hauptsache; Kostenfestsetzungsbeschluss; Terminsgebühr; Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht Kitaplatz
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 10.02.2020 - 3 E 231/20
- OVG Bremen, 22.04.2020 - 1 F 55/20
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.09.2007 - VI ZB 53/06
Erfallen der Terminsgebühr bei Kostenentscheidungen nach § 91a ZPO
Auszug aus OVG Bremen, 22.04.2020 - 1 F 55/20
Insbesondere handelt es sich nicht um eine Entscheidung im Einverständnis mit den Beteiligten, wenn das Gericht, nach übereinstimmender Erledigungserklärung durch Beschluss das Verfahren einstellt und eine Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO trifft (vgl. für eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO bei übereinstimmender Erledigungserklärung im Zivilprozess: BGH, Beschl. v. 25.09.2007 - VI ZB 53/06, juris Leitsatz).Durch die fiktive Terminsgebühr soll verhindert werden, dass Rechtsanwälte eine mündliche Verhandlung nur deshalb erzwingen, weil sie andernfalls keine Terminsgebühr erhielten (…vgl. Gerold/Schmidt, RVG , 22. Aufl. 2015, VV 3104 Rn. 12; BGH, Beschl. v. 25.09.2007 - VI ZB 53/06, juris Rn. 6).
Eine Analogie scheitert schon daran, dass keine planwidrige Regelungslücke vorliegt (vgl. für den Zivilprozess: BGH, Beschl. v. 25.09.2007 - VI ZB 53/06, juris Rn. 8;… OLG Hamburg, Beschl. v. 02.12.2015 - 8 W 117/15, juris Rn. 13).
Hätte der Gesetzgeber dieses Normverständnis nicht in Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV- RVG übernehmen wollen, hätte es sich ausgedrängt, den Fall der übereinstimmenden Erledigungserklärung in die Ausnahmevorschrift der Nr. 3104 RVG VV aufzunehmen (vgl. BGH, Beschl. v. 25.09.2007 - VI ZB 53/06, juris Rn. 8 m.w.N.).
- OLG Hamburg, 02.12.2015 - 8 W 117/15
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung: Entstehung einer …
Auszug aus OVG Bremen, 22.04.2020 - 1 F 55/20
Erfasst werden von diesem Ausnahmefall nur Beendigungen von Verfahren durch eine Entscheidung, die an sich aufgrund einer mündlichen Verhandlung zu ergehen hat; es ist also nicht ausreichend, dass ein Verfahren unstreitig beendet wird, in dem normalerweise eine mündliche Verhandlung vorgesehen ist (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 02.12.2015 - 8 W 117/15, juris Rn. 12;… Gerold/Schmidt, RVG , 22. Aufl. 2015, VV 3104 Rn. 18).Eine Analogie scheitert schon daran, dass keine planwidrige Regelungslücke vorliegt (…vgl. für den Zivilprozess: BGH, Beschl. v. 25.09.2007 - VI ZB 53/06, juris Rn. 8; OLG Hamburg, Beschl. v. 02.12.2015 - 8 W 117/15, juris Rn. 13).
- OVG Bremen, 24.04.2015 - 1 S 250/14
Ursächlichkeit einer anwaltlichen Tätigkeit für die Erledigung des Rechtsstreits …
Auszug aus OVG Bremen, 22.04.2020 - 1 F 55/20
Die Beschwerde, über die der Senat in seiner Besetzung mit drei Berufsrichtern entscheidet (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 24.04.2015 - 1 S 250/14, juris Rn. 4), ist zulässig, weil der Wert des Beschwerdegegenstandes 200, 00 Euro übersteigt (§ 146 Abs. 3 VwGO ). - LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - L 9 B 450/07
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Hauptsachenerledigung; Beschwerde; …
Auszug aus OVG Bremen, 22.04.2020 - 1 F 55/20
Allerdings ist im Rahmen der nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO auch die Entstehung zusätzlicher Kosten bei einer verspäteten Abgabe der Erledigungserklärung seitens des Klägers zu berücksichtigen (…vgl. für § 91a ZPO OLG S-H, Beschl. v. 23.06.2015 - 9 W 88/15, juris Leitsatz, Rn. 5 m.w.N.; ähnlich LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11. März 2008 - L 9 B 450/07 KR, juris Rn. 3 f.). - OLG Schleswig, 23.06.2015 - 9 W 88/15
Kostenentscheidung bei verspäteter Abgabe der Erledigungserklärung
Auszug aus OVG Bremen, 22.04.2020 - 1 F 55/20
Allerdings ist im Rahmen der nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO auch die Entstehung zusätzlicher Kosten bei einer verspäteten Abgabe der Erledigungserklärung seitens des Klägers zu berücksichtigen (vgl. für § 91a ZPO OLG S-H, Beschl. v. 23.06.2015 - 9 W 88/15, juris Leitsatz, Rn. 5 m.w.N.;… ähnlich LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11. März 2008 - L 9 B 450/07 KR, juris Rn. 3 f.).
- FG Münster, 30.03.2022 - 15 Ko 158/22
Anwaltliche Vergütung nach der Beendigung eines Klageverfahrens durch …
Dies entspricht der zur früheren ergangenen Rechtsprechung, nach der eine fiktive Terminsgebühr in Fällen übereinstimmender Erledigungserklärungen grundsätzlich nicht zur Entstehung gelangte (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 27.9.1968 VII B 96/67, Sammlung amtlich veröffentlichter Entscheidungen - BFHE - 93, 408; Bundessteuerblatt - BStBl - II 1968, 826; Finanzgericht - FG - Hamburg, Beschluss vom 4.12.2013 3 KO 232/13, juris; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.4.2013 8 KO 508/12, juris; FG Thüringen, Beschluss vom 2.4.2009 4 Ko 179/09, juris; FG hessen, Beschluss vom 22.4.2008 12 Ko 3799/06, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 1152; FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.4.2008 5 KO 16/08, EFG 2008, 1150; FG Brandenburg, Beschluss vom 14.8.2006 1 KO 817/06, EFG 2006, 1786; FG Hessen, Beschluss vom 11.3.1987 2 Ko 39/87, EFG 1987, 375; ebenso Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 25.9.2007 VI ZB 53/06, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2008, 668; Oberverwaltungsgericht - OVG - Bremen, Beschluss vom 22.4.2020 1 F 55/20, juris; OVG NRW, Beschluss vom 6.10.2010 18 E 1103/10, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - BayVGH -, Beschluss vom 10.9.2012 19 C 12.1927, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2020 - 6 K 60.20
Entstehen einer (fiktiven) Terminsgebühr; schriftlicher Vergleich - gerichtlicher …
Rn. 6 Ob mit einem schriftlichen Vergleich im Sinne des Gebührentatbestands nur ein Prozessvergleich gemeint ist oder auch außergerichtliche Vergleiche erfasst werden, in deren Umsetzung durch Prozesserklärungen, seien es übereinstimmende Erledigungserklärungen oder wie hier eine Klagerücknahme, Erledigung eintritt, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet (siehe etwa die Darstellung bei LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2018 - L 39 SF 302/17 B E - juris; vgl. aus jüngerer Zeit BGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - V ZB 110/19 - juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 1 E 1105/19 - juris; OVG Bremen, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 F 55/20 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2022 - 9 E 290/22
Änderung der Aktiv- und des Passivrubrums nach Anhörung der Beteiligten von Amts …
Rn. 9 So auch etwa OVG Bremen, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 F 55/20 -, JurBüro 2020, 360 = juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 18 E 1103/10 -, juris Rn. 1; FG Münster, Beschluss vom 30. März 2022 - 15 Ko 158/22 -, StE 2022, 300 =juris Rn. 16 (zu § 138 FGO). - VG Ansbach, 12.06.2023 - AN 9 M 23.1116
Erinnerung gegen Kostenfestsetzung - Entstehung von fiktiver Terminsgebühr und …
Rn. 28 Dies entspricht der zur früheren Rechtslage ergangenen Rechtsprechung, nach der eine fiktive Terminsgebühr in den Fällen übereinstimmender Erledigungserklärungen grundsätzlich nicht zur Entstehung gelangte (OVG Bremen, B.v. 22.4.2020 - 1 F 55/20; VGH München, B.v. 10.9.2012 - 19 C 12.1927; FG Münster, B.v. 30.3.2022 - 15 Ko 158/22). - LSG Baden-Württemberg, 27.08.2020 - L 10 SF 1726/19 E-B Denn insoweit wird schon nicht "im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden" (vgl. dazu nur Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 22.04.2020, 1 F 55/20, in juris, Rdnrn. 9 ff. m.w.N.).
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