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Rechtsprechung
   FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16164
FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02 (1) (https://dejure.org/2004,16164)
FG Bremen, Entscheidung vom 16.03.2004 - 1 K 413/02 (1) (https://dejure.org/2004,16164)
FG Bremen, Entscheidung vom 16. März 2004 - 1 K 413/02 (1) (https://dejure.org/2004,16164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Körperschaftsteuerbefreiung einer ähnlichen Realgemeinde i.S. des § 3 Abs. 2 KStG beim Unterhalt eines Betriebes gewerblicher Art; Ähnliche Realgemeinde nur bei aktiver land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit; Ausschüttungen von Realgemeinden als Kapitaleinkünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Körperschaftsteuerbefreiung einer ähnlichen Realgemeinde i.S. des § 3 Abs. 2 KStG beim Unterhalt eines Betriebes gewerblicher Art - Ähnliche Realgemeinde nur bei aktiver land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit - Ausschüttungen von Realgemeinden als Kapitaleinkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Freistellung einer Realgemeinde als juristische Person des öffentlichen Rechts von der Körperschaftsteuer; Unterhaltung eines Betriebs gewerblicher Art durch eine Realgemeinde; Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ; Umqualifizierung von Einkünften aus Landwirtschaft ...

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1551
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BFH, 13.03.1974 - I R 7/71

    Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Falle der …

    Auszug aus FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02
    Durch die Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 13. März 1974 I R 7/71, BFHE 112, 61 , BStBl II 1974, 391 ), dass Steuerrechtssubjekt i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und nicht der von ihr unterhaltene Betrieb gewerblicher Art, wird die Auffassung des RFH eindeutig bestätigt.
  • BFH, 17.01.1973 - I R 191/72

    Gewerbliche Tätigkeit - Beurteilung einer Tätigkeit - Private Vermögensverwaltung …

    Auszug aus FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02
    Diese Tätigkeiten sind auch nicht gewerblich, denn es wurden dabei schwerpunktmäßig aus vorhandenem Vermögen unter Wahrung der Vermögenssubstanz die üblichen Früchte gezogen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 11. Juli 1968 IV 139/63, BFHE 93, 281, BStBl II 1968, 775; BFH-Urteil vom 17. Januar 1973 I R 191/72, BFHE 108, 190 , BStBl II 1973, 260 ).
  • BFH, 16.03.1983 - IV R 36/79

    Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen einer gewerblich tätigen und …

    Auszug aus FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02
    Nach Treu und Glauben kann die Finanzbehörde lediglich dann ausnahmsweise gebunden sein, wenn sie - was hier unstreitig nicht geschehen ist - dem Steuerpflichtigen zugesichert hat, einen konkreten Sachverhalt, dessen steuerrechtliche Beurteilung zweifelhaft erscheint und der für die wirtschaftliche Disposition des Steuerpflichtigen bedeutsam ist, bei der Besteuerung in einem bestimmten Sinn zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1981 IV R 49/77, BFHE 133, 144 , BStBl II 1981, 538 ; BFH-Urteil vom 16. März 1983 IV R 36/79, BFHE 138, 223 , BStBl II 1983, 459 ;… BFH-Beschluss vom 26. Juni 1992 III B 72/91, BFH/NV 1992, 722, m. w. N.).
  • BFH, 15.12.1988 - IV R 36/84

    Eine Betriebsaufgabe liegt auch vor, wenn bei einer Betriebsaufspaltung die …

    Auszug aus FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02
    Dies gilt selbst dann, wenn die Finanzbehörde über einen längeren Zeitraum hinweg - hier jahrzehntelang - eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1988 IV R 36/84, BFHE 155, 538, BStBl II 1989, 363 , m. w. N.;… Tipke/Kruse, AO/ FGO , Stand: Oktober 2001, § 4 AO Rz. 144, 147).
  • BFH, 11.07.1968 - IV 139/63

    Zugehörigkeit von auf eigene Rechnung vorgenommenen Ankäufen und Verkäufen von …

    Auszug aus FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02
    Diese Tätigkeiten sind auch nicht gewerblich, denn es wurden dabei schwerpunktmäßig aus vorhandenem Vermögen unter Wahrung der Vermögenssubstanz die üblichen Früchte gezogen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 11. Juli 1968 IV 139/63, BFHE 93, 281, BStBl II 1968, 775; BFH-Urteil vom 17. Januar 1973 I R 191/72, BFHE 108, 190 , BStBl II 1973, 260 ).
  • BFH, 19.03.1981 - IV R 49/77

    Bescheinigung - Steinkohlebergbau - Bundesbeauftragter - Bindung des FA an eine …

    Auszug aus FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02
    Nach Treu und Glauben kann die Finanzbehörde lediglich dann ausnahmsweise gebunden sein, wenn sie - was hier unstreitig nicht geschehen ist - dem Steuerpflichtigen zugesichert hat, einen konkreten Sachverhalt, dessen steuerrechtliche Beurteilung zweifelhaft erscheint und der für die wirtschaftliche Disposition des Steuerpflichtigen bedeutsam ist, bei der Besteuerung in einem bestimmten Sinn zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1981 IV R 49/77, BFHE 133, 144 , BStBl II 1981, 538 ; BFH-Urteil vom 16. März 1983 IV R 36/79, BFHE 138, 223 , BStBl II 1983, 459 ;… BFH-Beschluss vom 26. Juni 1992 III B 72/91, BFH/NV 1992, 722, m. w. N.).
  • BFH, 26.06.1992 - III B 72/91

    Steuerpflichtigkeit von Ausgleichszahlungen eines Handelsvertreters - …

    Auszug aus FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02
    Nach Treu und Glauben kann die Finanzbehörde lediglich dann ausnahmsweise gebunden sein, wenn sie - was hier unstreitig nicht geschehen ist - dem Steuerpflichtigen zugesichert hat, einen konkreten Sachverhalt, dessen steuerrechtliche Beurteilung zweifelhaft erscheint und der für die wirtschaftliche Disposition des Steuerpflichtigen bedeutsam ist, bei der Besteuerung in einem bestimmten Sinn zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1981 IV R 49/77, BFHE 133, 144 , BStBl II 1981, 538 ; BFH-Urteil vom 16. März 1983 IV R 36/79, BFHE 138, 223 , BStBl II 1983, 459 ; BFH-Beschluss vom 26. Juni 1992 III B 72/91, BFH/NV 1992, 722, m. w. N.).
  • BFH, 09.10.1986 - IV R 331/84

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Realgemeinde - Veräußerung von …

    Auszug aus FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02
    Zur Entstehungsgeschichte und zum Sinn und Zweck von § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG und § 3 Abs. 2 KStG wird beispielsweise in dem BFH-Urteil vom 09. Oktober 1986 IV R 331/84 (BFHE 148, 253 , BStBl II 1987, 169 ) prägnant folgendes ausgeführt: "Die frühere Regelung nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 des bis 1965 geltenden KStG hatte [...] wegen der Schwierigkeiten der sachlichen Zuordnung vieler Realverbände den Zweck, die genannten Realverbände nach altem deutschen Genossenschaftsrecht ohne Rücksicht darauf, ob sie wirklich juristische Personen waren, steuerlich einheitlich zu behandeln.
  • BFH, 03.11.1961 - VI 42/60 U

    Einstufung von Gewinnausschüttungen einer Forstgenossenschaft an ihre Beteiligten …

    Auszug aus FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02
    Die Aufzählung der Kapitaleinkünfte in § 20 EStG ist jedoch nicht erschöpfend (BFH-Urteil vom 3. November 1961 VI 42/60 U, BStBl 1962 III S. 7).
  • BFH, 23.09.1970 - I R 22/67

    Ausschüttungen - Ausländische Investmentfonds - Einkünfte aus Kapitalvermögen - …

    Auszug aus FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02
    Außer den ausdrücklich aufgeführten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KStG ) fallen unter § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG auch Ausschüttungen aller anderen kooperationsähnlichen Gebilde, wenn sie Mitgliedsrechte gewähren, die einer kapitalmäßigen Beteiligung gleichstehen, wie z.B. wirtschaftliche Vereine, Forstgenossenschaften und Realgemeinden (BFH-Urteil vom 23. September 1970 I R 22/67, BStBl 1971 II S. 47).
  • BFH, 05.09.1963 - IV 213/58 S

    Einkünfte aus Beteiligungen an den Jahnschaften im Bezirk des Olper Forstgesetzes …

  • FG Niedersachsen, 16.09.2025 - 10 K 121/22

    Realgemeinde; Feldmarkinteressentenschaft; ähnliche Realgemeinde; Ähnlichkeit …

    Indes handelt es sich um Gebilde nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG oder die partiell steuerpflichtigen Realgemeinden, welche durch die Vorschrift auch dann von der Körperschaftsteuer ausgenommen sein können, wenn sie einen Betrieb gewerblicher Art i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG unterhalten (vgl. FG Bremen, Urteil vom 16. März 2004, 1 K 413/02, EFG 2004, 1551;… Drüen in Frotscher/Drüen, KStG, 177. EL Januar 2025, § 3 Rz. 38).

    bb) Bei der Klägerin handelt es sich um einen Realverband nach dem RealVG ND in der Form der Interessentenschaft (§ 1 Nr. 1 RealVG ND), die als Körperschaft des öffentlichen Rechts der partiellen Körperschaftsteuerpflicht gem. § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG unterliegt und als solche grundsätzlich vom Anwendungsbereich des § 3 Abs. 2 KStG umfasst ist (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1983, IV R 81/81, n.v.; FG Bremen Urteil vom 16. März 2004, 1 K 413/02, EFG 2004, 1551).

    Soweit ersichtlich unterhielten die Realgemeinden in den zu § 3 Abs. 2 KStG ergangenen Urteilen ebenfalls keinen Betrieb gewerblicher Art bzw. war dies jedenfalls nicht entscheidungserheblich (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Oktober 1986, IV R 331/84, BStBl II 1987, 169; FG Bremen Urteil vom 16. März 2004, 1 K 413/02, EFG 2004, 1551; beide zu Realgemeinden in der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts).

    So prüfte das FG Bremen im Urteil vom 16. März 2004, 1 K 413/02, EFG 2004, 1551 die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 2 KStG auf einen Zusammenschluss von Bauern in Form eines Realverbandes, die ihre mit Fischereirechten verbundenen Wiesen und Weiden sowie ein Gebäude gemeinsam nutzten.

    Den betrieblichen Zwecken der beteiligten Land- und Forstwirte könne beispielsweise die Instandhaltung der gemeinschaftlichen Wirtschaftswege durch die Realgemeinde dienen (vgl. FG Bremen Urteil vom 16. März 2004, 1 K 413/02, EFG 2004, 1551;… Paul in H/H/R, EStG, 321. EL Oktober 2023, § 13 Rz. 101).

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