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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2023 - 1 KN 2/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,33592
OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2023 - 1 KN 2/22 (https://dejure.org/2023,33592)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.09.2023 - 1 KN 2/22 (https://dejure.org/2023,33592)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. September 2023 - 1 KN 2/22 (https://dejure.org/2023,33592)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 14 Abs 1 BauGB, § 17 Abs 1 Satz 2 BauGB, § 17 Abs 1 Satz 3 BauGB
    Öffentliches Baurecht: Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre; Teilunwirksamkeit

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    Veränderungssperre B-Plan

  • rechtsportal.de

    Veränderungssperre B-Plan

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2023 - 1 KN 2/22
    Ob allerdings die allgemeinen Verlängerungsvoraussetzungen in Bezug auf das Grundstück der von der Anrechnungsregel des § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB begünstigten Antragstellerin vorliegen, ist eine Frage des materiellen Rechts und setzt materiell-rechtlich insbesondere das Vorliegen einer rechtmäßigen Veränderungssperre voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, juris, Rn. 16;… Schiller, in: Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 9. Aufl. 2022, Die Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen, Rn. 21.94).

    Die Gemeinde kann sich im Allgemeinen nicht auf ein bestimmtes Planungsergebnis festlegen; es ist gerade der Sinn der Vorschriften über die Planaufstellung, dass der Bebauungsplan innerhalb des Planungsverfahrens entwickelt werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, juris, Rn. 31).

    Eingesetzt werden darf dieses Institut jedoch nur, wenn die Gemeinde ein bestimmtes Planungsziel, und zwar ein "positives" Planungsziel, besitzt oder aus Anlass eines Bauantrags entwickelt und deshalb das Entstehen vollendeter Tatsachen verhindern will (BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, juris, Rn. 30).

    Sie steht wegen ihrer "Offenheit" und sich teils widersprechenden bzw. ausschließenden Optionen aber dem Erlass einer Veränderungssperre entgegen (vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 05.02.1990 - 4 B 191/89 -, juris, Rn. 4, und Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, juris, Rn. 31).

  • BVerwG, 01.10.2009 - 4 BN 34.09

    Veränderungssperre; Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss; Rückwirkung; ergänzendes …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2023 - 1 KN 2/22
    Hierzu kann beispielsweise auch die anderen Akten zu entnehmende oder bekannte Vorgeschichte gehören (BVerwG, Beschluss vom 01.10.2009 - 4 BN 34.09 -, juris, Rn. 9).

    Die Frage, ob eine Veränderungssperre insgesamt unwirksam ist, wenn nur für einen Teilbereich des Plangebiets konkretisierte Planungsüberlegungen bestehen, während es für einen anderen Teilbereich solcherlei konkrete Planungsüberlegungen nicht gibt, beantwortet sich nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen über die Teilunwirksamkeit (BVerwG, Beschluss vom 01.10.2009 - 4 BN 34.09 -, juris, Rn. 10; siehe auch BayVGH…, Urteil vom 26.05.2009 - 1 N 08.2636 -, juris, Rn. 50).

  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2023 - 1 KN 2/22
    Insofern verlangt sie nicht die Prüfung, ob der - noch nicht beschlossene Bebauungsplan - in seinen einzelnen Festsetzungen von einer ordnungsgemäßen und gerechten Abwägung aller betroffenen Belange (vgl. § 1 Abs. 6 und Abs. 7 BauGB) getragen sein wird (BVerwG, Beschluss vom 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, juris, Rn. 2).

    Als Sicherungsmittel ist die Veränderungssperre allerdings ungeeignet, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bauleitplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behoben werden können (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.12.2005 - 4 BN 61.05 -, juris, Rn. 3, und vom 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, juris, Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2023 - 1 KN 2/22
    Die nachteiligen Wirkungen der Veränderungssperre wären - auch vor dem Hintergrund des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG - nicht erträglich, wenn sie zur Sicherung einer Planung dienen sollte, die sich in ihrem Inhalt noch in keiner Weise absehen lässt (BVerwG, Beschluss vom 05.02.1990 - 4 B 191.89 -, juris, Rn. 2).

    Sie steht wegen ihrer "Offenheit" und sich teils widersprechenden bzw. ausschließenden Optionen aber dem Erlass einer Veränderungssperre entgegen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 05.02.1990 - 4 B 191/89 -, juris, Rn. 4, …und Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, juris, Rn. 31).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2016 - 1 KN 20/15

    Verletzung des Bestimmtheitsgebots bei Erlass einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2023 - 1 KN 2/22
    Die Gemeinde darf mit den Mitteln, die ihr insbesondere das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung zur Verfügung stellen - und unter Beachtung ihrer Grenzen - grundsätzlich auch städtebauliche Ziele verfolgen, die mehr auf Bewahrung als auf Veränderung der vorhandenen Situation zielen (vgl. Urteil des Senats vom 05.10.2016 - 1 KN 20/15 -, juris, Rn. 44).

    b) Ausgehend von diesen - in der Rechtsprechung des Senats gleichlautend angewandten Maßstäben (…vgl. Urteile vom 21.10.2020 - 1 KN 3/19 -, juris, Rn. 33, vom 05.10.2016 - 1 KN 20/15 -, juris, Rn. 40…, vom 02.12.2015 - 1 KN 21/14 -, juris, Rn. 28, …und vom 17.02.2011 - 1 KN 12/10 -, juris, Rn. 19) - ist der Inhalt der zu sichernden Planung zum Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre hinreichend konkret erkennbar, soweit sie den Bereich der Berliner Straße von der Ulmenallee bis zur Einmündung Elmshorner Straße mitsamt der daran südlich anschließenden Bebauung mit Mehrfamilienhäusern und diesen Gebäuden zugeordneten Stellplatzanlagen umfasst.

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2023 - 1 KN 2/22
    Ferner ist eine unzulässige "Verhinderungsplanung" auch dann gegeben, wenn die planerischen Festsetzungen nicht dem wirklichen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern bzw. einen Bauwunsch zu durchkreuzen (siehe BVerwG, Urteil vom 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, juris, Rn. 47, …und Beschluss vom 27.01.1999 - 4 B 129.98 -, juris, Rn. 9;… siehe dazu insgesamt: OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20.01.2011 - 1 C 10801/10 -, juris, Rn. 27).
  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2023 - 1 KN 2/22
    Ferner ist eine unzulässige "Verhinderungsplanung" auch dann gegeben, wenn die planerischen Festsetzungen nicht dem wirklichen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern bzw. einen Bauwunsch zu durchkreuzen (siehe BVerwG…, Urteil vom 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, juris, Rn. 47, und Beschluss vom 27.01.1999 - 4 B 129.98 -, juris, Rn. 9;… siehe dazu insgesamt: OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20.01.2011 - 1 C 10801/10 -, juris, Rn. 27).
  • BVerwG, 14.12.2022 - 4 CN 1.22

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2023 - 1 KN 2/22
    Für Bebauungspläne gilt insoweit, dass Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, dann nicht zu dessen (Gesamt-)Unwirksamkeit führen, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und - zweitens - wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (BVerwG…, Beschluss vom 22.01.2008 - 4 B 5.08 -, juris, Rn. 8; jüngst: BVerwG, Urteil vom 14.12.2022 - 4 CN 1.22 -, juris, Rn. 32).
  • VGH Bayern, 26.05.2009 - 1 N 08.2636

    Normenkontrollantrag gegen außer Kraft getretene Veränderungssperre - …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2023 - 1 KN 2/22
    Die Frage, ob eine Veränderungssperre insgesamt unwirksam ist, wenn nur für einen Teilbereich des Plangebiets konkretisierte Planungsüberlegungen bestehen, während es für einen anderen Teilbereich solcherlei konkrete Planungsüberlegungen nicht gibt, beantwortet sich nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen über die Teilunwirksamkeit (BVerwG…, Beschluss vom 01.10.2009 - 4 BN 34.09 -, juris, Rn. 10; siehe auch BayVGH, Urteil vom 26.05.2009 - 1 N 08.2636 -, juris, Rn. 50).
  • BVerwG, 22.01.2008 - 4 B 5.08

    Erfüllung der Kriterien eines bestimmten Anlagentyps durch Festsetzung einer …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2023 - 1 KN 2/22
    Für Bebauungspläne gilt insoweit, dass Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, dann nicht zu dessen (Gesamt-)Unwirksamkeit führen, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und - zweitens - wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (BVerwG, Beschluss vom 22.01.2008 - 4 B 5.08 -, juris, Rn. 8; jüngst: BVerwG…, Urteil vom 14.12.2022 - 4 CN 1.22 -, juris, Rn. 32).
  • BVerwG, 21.12.2005 - 4 BN 61.05

    Klärungsbedürftigkeit der Frage nach Bedindungen für den Erlass einer …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 10801/10

    Bauplanungsrecht; Ausschluss landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit; …

  • BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11

    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre; …

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 CN 3.10

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Normenkontrollantrag; Einwendungen; Präklusion; …

  • BVerwG, 26.05.1993 - 4 NB 3.93

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei …

  • VGH Bayern, 19.12.2019 - 1 N 17.1236

    Normenkontrolle gegen außer-Kraft-getretene Veränderungssperren

  • BVerwG, 23.09.1974 - IV B 113.74

    Landes- bzw. ortsrechtliche Festlegung des Auslegungsorts für einen Bebauungsplan

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.2015 - 1 KN 21/14

    Normenkontrolle gegen eine Veränderungssperre; Verwirklichung negativer …

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2020 - 1 KN 3/19

    Normenkontrolle gegen eine Veränderungssperre: Erforderlichkeit einer …

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2011 - 1 KN 12/10

    Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 57 - Mergenthalerstraße / …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1996 - 10a D 1/95
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2025 - 1 KN 22/09

    Ursprüngliche Satzung über den Bebauungsplan-Teilbereich …

    Ein Mangel, der einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaftet, führt nur dann nicht zu dessen (Gesamt-)Unwirksamkeit, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und - zweitens - wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. Dezember 2022 - 4 CN 1/22 -, juris Rn. 32; Urteil des Senats vom 19. September 2023 - 1 KN 2/22 -, juris Rn. 35 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2025 - 1 KN 3/21

    Änderung eines Bebauungsplans; Wohngebiet neben festgesetzter Schreinerei; …

    Ein Mangel, der einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaftet, führt nur dann nicht zu dessen (Gesamt-)Unwirksamkeit, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und - zweitens - wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. Dezember 2022 - 4 CN 1.22 -, juris Rn. 32; Urteile des Senats vom 22. Februar 2023 - 1 KN 2/18 -, juris Rn. 50 , vom 19. September 2023 - 1 KN 2/22 -, juris Rn. 35 …und vom 28. Januar 2025 - 1 KN 13/19 -, juris Rn. 58 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2025 - 1 KN 13/19

    Öffentliches Baurecht: Zulässiges Sondergebiet Hafen und unzulässige öffentliche …

    Rn. 58 Ein Mangel, der einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaftet, führt nur dann nicht zu dessen (Gesamt-)Unwirksamkeit, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und - zweitens - wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. Dezember 2022 - 4 CN 1.22 -, juris Rn. 32;… Urteile des Senats vom 22. Februar 2023 - 1 KN 2/18 -, juris Rn. 50 und vom 19. September 2023 - 1 KN 2/22 -, juris Rn. 35 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2026 - 1 KN 5/23

    Festsetzung des Kulturdenkmals "Grünanlage mit Ehrenmal und Gedenkeiche" als …

    Rn. 55 Ein Mangel, der einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaftet, führt nur dann nicht zu dessen (Gesamt-)Unwirksamkeit, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und - zweitens - wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. Dezember 2022 - 4 CN 1.22 -, juris Rn. 32;… Urteile des Senats vom 22. Februar 2023 - 1 KN 2/18 -, juris Rn. 50 und vom 19. September 2023 - 1 KN 2/22 -, juris Rn. 35 ).
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