Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 14.03.1994 - 1 Ko 1/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1994, 897
Wird zitiert von ... (5)
- FG Bremen, 07.11.1994 - 294198E 2
Entscheidungszuständigkeit hinsichtlich Gebühren und Auslagen; Erinnerung gegen …
Im Gegenteil wird in der im Vorsitzendenbeschluß des FG Baden-Württemberg vom 14. März 1994 1 Ko 1/93 EFG 1994, 897 zitierten Darstellung von Lappe, Justizkostenrecht, S. 2 hervorgehoben, daß der Begriff "Kosten" keinen klaren, einheitlichen absoluten Inhalt habe, wobei allerdings "ganz überwiegend" zu den Kosten im Sinn des Verfahrensrechts die Summe der Gerichtskosten, der Rechtsanwaltskosten und der eigenen Aufwendungen der Beteiligten gehörten.Diese grundsätzliche Besetzungsregelung ist in § 79 a Abs. 1 FGO nur für das "vorbereitende Verfahren" modifiziert worden; sie hat entgegen der im Vorsitzendenbeschluß FG Baden-Württemberg, EFG 1994, 897 vertretenen Auffassung nicht zum Inhalt, daß eine Senatszuständigkeit nach § 5 Abs. 3 FGO nur noch bei Entscheidungen in oder aufgrund mündlicher Verhandlung oder im Zusammenhang mit einer Sachentscheidung des Senats gegeben sein soll.
- FG Sachsen-Anhalt, 04.01.2011 - 5 KO 1294/10
Regelungsbereich des § 79a FGO - Tätigwerden des Bevollmächtigten
Denn nach dem klaren Wortlaut des § 79 a Abs. 1 FGO ist die Übertragung der Kostenentscheidung auf den Vorsitzenden bzw. den Berichterstatter auf das "vorbereitende Verfahren" begrenzt, also auf das "Verfahren", durch das ein Urteil, ein Gerichtsbescheid oder ein Beschluss nach § 69 FGO vorbereitet wird (a.A.: FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 1994 - 1 Ko 1/93 - EFG 1994, S. 897; FG Münster…, Beschluss vom 21. April 1994 - 6 Ko 6774/93 GK - EFG 1994, S. 668, Beschluss vom 07. Juni 2010 - 9 Ko 647/10 KFB - StED 2010, S. 501). - FG Sachsen-Anhalt, 26.07.2010 - 5 KO 805/10
Funktionelle Zuständigkeit im Erinnerungsverfahren - Berechnung der …
Denn nach dem klaren Wortlaut des § 79 a Abs. 1 FGO ist die Übertragung der Kostenentscheidung auf den Vorsitzenden bzw. den Berichterstatter auf das "vorbereitende Verfahren" begrenzt, also auf das "Verfahren", durch das ein Urteil, ein Gerichtsbescheid oder ein Beschluss nach § 69 FGO vorbereitet wird (a.A.: FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 1994 - 1 Ko 1/93 - EFG 1994, S. 897; FG Münster…, Beschluss vom 21. April 1994 - 6 Ko 6774/93 GK - EFG 1994, S. 668). - FG Düsseldorf, 07.02.2001 - 14 Ko 583/01
Zuständigkeit des Vorsitzenden oder Berichterstatters zur Entscheidung über …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Sachsen-Anhalt, 08.05.2006 - 4 KO 269/06
Übertragung einer Kostenentscheidung auf einen Vorsitzenden; Begrenzung der …
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