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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 10.01.2008 - 1 Ko 1583/2007   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16662
FG Nürnberg, 10.01.2008 - 1 Ko 1583/2007 (https://dejure.org/2008,16662)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 10.01.2008 - 1 Ko 1583/2007 (https://dejure.org/2008,16662)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 1 Ko 1583/2007 (https://dejure.org/2008,16662)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme: Auslegung der Nr. 6111 des Kostenverzeichnisses

  • Judicialis

    GKG § 34; ; FGO § 155; ; ZPO § 283

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG (2004) § 34; ZPO § 283
    Klagerücknahme vor Schluss der mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Klagerücknahme vor Schluss der mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.01.2008 - 1 Ko 1583/07
    Jede Auslegung hat selbstverständlich vom Wortlaut der Rechtsnorm auszugehen; sie darf aber hierbei nicht stehenbleiben (Urteil des BVerfG vom 21.05.1952 2 Bv.H. 2/52, BVerfGE 1, 299, 312 ; BFH-Urteile vom 09.11.1971 VI R 96/70 BStBl II 1972, 134 undvom 18.05.1994 I R 84/93, BStBl II 1994, 713).
  • BGH, 05.11.2002 - X ZB 22/02

    Begriff des Schlusses der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.01.2008 - 1 Ko 1583/07
    Der Schluss der mündlichen Verhandlung wird hierdurch jedenfalls bei den Regelungen des Prozessrechts verschoben, in denen es um Parteierklärungen, ihre Rechtzeitigkeit und Präklusionswirkung geht (vgl. BGH-Beschluss vom 05.11.2002 X ZB 22/02, BGHZ 152, 304).
  • BFH, 07.10.2005 - II B 94/04

    Rechtliches Gehör: Schriftsatznachlass, Entscheidung vor Fristablauf

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.01.2008 - 1 Ko 1583/07
    Auch in diesem Fall darf die Partei darauf vertrauen, dass ihr zugestandenes Vorbringen noch gehört wird (BFH-Beschluss vom 07.10.2005 II B 94/04, BFH/NV 2006, 323).
  • BFH, 18.05.1994 - I R 84/93

    Keine Beschränkung von Verlustausgleich und Verlustvortrag in entsprechender …

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.01.2008 - 1 Ko 1583/07
    Jede Auslegung hat selbstverständlich vom Wortlaut der Rechtsnorm auszugehen; sie darf aber hierbei nicht stehenbleiben (Urteil des BVerfG vom 21.05.1952 2 Bv.H. 2/52, BVerfGE 1, 299, 312 ; BFH-Urteile vom 09.11.1971 VI R 96/70 BStBl II 1972, 134 undvom 18.05.1994 I R 84/93, BStBl II 1994, 713).
  • BFH, 09.11.1971 - VI R 96/70

    Wohnen am Beschäftigungsort - Umgebung der politischen Gemeinde - Ort der …

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.01.2008 - 1 Ko 1583/07
    Jede Auslegung hat selbstverständlich vom Wortlaut der Rechtsnorm auszugehen; sie darf aber hierbei nicht stehenbleiben (Urteil des BVerfG vom 21.05.1952 2 Bv.H. 2/52, BVerfGE 1, 299, 312 ; BFH-Urteile vom 09.11.1971 VI R 96/70 BStBl II 1972, 134 undvom 18.05.1994 I R 84/93, BStBl II 1994, 713).
  • OLG Jena, 04.12.2015 - 1 W 481/15

    Kostenrecht: Ermäßigung der Gerichtsgebühr wegen Klagerücknahme bei einer …

    Denn in einem solchen Fall wird das Gericht bis zum Ablauf der für die Erklärung zur Klagerücknahme bestimmten Frist keine weiteren Aktivitäten entfalten, so dass auch in einem solchen Fall staatliche Ressourcen geschont werden (im Ergebnis ebenso FG Nürnberg, Beschluss vom 01.01.2008 - 1 Ko 1583/2007, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2018 - 1 O 88/18

    Gerichtsgebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Schluss der mündlichen …

    Rn. 3 Der im Termin erteilte Hinweis des Einzelrichters, "dass bis einschließlich nächsten Mittwoch, den 2. August 2017 darum gebeten wird, schriftlich gegenüber dem Gericht mitzuteilen, ob an der Klage festgehalten wird oder die Klage zurückgenommen wird", führt zu keiner abweichenden Beurteilung (…vgl. hierzu OLG München, Beschlüsse vom 5. April 2000 - 11 W 1073/00 -, juris Rn. 4 ff., …und vom 5. Februar 2015 - 11 W 158/15 -, juris Rn. 12, 15; ThürOLG…, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 1 W 481/15 -, juris Rn. 5; BayLSG…, Beschluss vom 14. Januar 2016 - L 15 SF 27/14 E -, juris Rn. 24 ff.; FG Nürnberg, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 1 Ko 1583/2007 -, juris Rn. 7 ff.; VG Berlin…, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 35 KE 8.12, 23 K 383.10 -, juris Rn. 4 ff.).
  • VGH Bayern, 16.01.2018 - 11 ZB 17.2504

    Klageabweisung vor Ablauf der zur Klagerücknahme gesetzten Frist

    Dahinstehen kann deshalb, ob die Ermäßigungsregelung auch im Falle der Klagerücknahme innerhalb einer hierzu gesetzten Frist bzw. innerhalb einer nachgelassenen Schriftsatzfrist analog anzuwenden ist (…so OVG Thüringen, B.v. 4.12.2015 - 1 W 481/15 - juris Rn. 5; FG Nürnberg, B.v. 1.1.2008 - 1 Ko 1583/2007 - juris).
  • LG Krefeld, 28.04.2014 - 7 O 99/13

    Gebührenreduzierung nach Klagerücknahme

    Der Arbeitsaufwand des Gerichts entspricht daher in solchen Fällen denjenigen bei Klagerücknahme in der mündlichen Verhandlung (vergleiche FG Nürnberg, Beschluss vom 10. Januar 2008, Az 1 Ko 1583/2007).
  • OLG Frankfurt, 29.12.2025 - 29 U 71/23

    Gebührenreduzierung trotz Berufungsrücknahme erst nach mündlicher Verhandlung

    Es entspricht dem Sinn und Zweck der Gebührenermäßigung, die Berufungsrücknahme innerhalb des hierfür gesetzten Schriftsatzvorbehalts als noch rechtszeitig anzusehen (vgl. FG Nürnberg, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 1 Ko 1583/2007 -, juris Rz. 17).
  • VG Halle, 10.07.2018 - 5 E 118/18

    Gebührenermäßigung bei Rücknahme der Klage trotz Schließung der mündlichen …

    Denn in einem solchen Fall wird das Gericht bis zum Ablauf der für die Erklärung zur Klagerücknahme bestimmten Frist keine weiteren Aktivitäten entfalten, so dass auch in einem solchen Fall staatliche Ressourcen geschont werden (Thüringer OLG im Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 1 W 481/15; FG Nürnberg im Beschluss vom 10.01.2008 - 1 Ko 1583/2007; a. A. OLG München im Beschluss vom 5. April 2000 - 11 W ).
  • VG Schleswig, 22.10.2008 - 9 A 339/05

    Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Schluss der 1. aber vor Beginn der 2. …

    Dementsprechend wird der Schluss der mündlichen Verhandlung von den entsprechenden Regelungen des Prozessrechts zeitlich verschoben, soweit es etwa um die Frage von Parteierklärungen, ihre Rechtzeitigkeit oder eine Präklusionswirkung geht (dazu ausführlich: FG Nürnberg, Beschl. v. 10.01.2008 - 1 Ko 1583/2007 - mwN, in juris).
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