Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2001 - 1 L 11/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 2002, 72 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 67.89
Erschließungsbeitragsrecht: "Erschlossen-Sein" eines Grundstücks bei ausräumbarem …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2001 - 1 L 11/01
Soweit der Erreichbarkeit des Grundstücks tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenstehen, ist das Grundstück erst dann nach § 133 Abs. 1 BauGB erschlossen, wenn ein bestehendes Hindernis tatsächlich auch ausgeräumt ist (wie BVerwGE 88, 248, 252).Erst unter dieser Voraussetzung wird aus dem latenten ein aktueller, die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag rechtfertigender Sondervorteil (BVerwG, U. v. 26.9.1983, BVerwGE 68, 41, 46; U. v. 20.8.1986, KStZ 1986, 211, 212; U. v. 29.5.1991, NVwZ 1991, 1089.).
Soweit der Erreichbarkeit tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenstehen, ist das Grundstück erst dann gemäß § 133 Abs. 1 BauGB erschlossen, wenn ein bestehendes Hindernis tatsächlich auch ausgeräumt ist (BVerwGE 88, 248, 252).
Daraus folgt, dass es grundsätzlich Sache der Beklagten ist, die noch fehlende Befestigung des Zugangs über das Verkehrsgrün vorzunehmen (BVerwGE 88, 248, 252;… VGH BW, U. v. 1.9.1997, a. a. O.).
- BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89
Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2001 - 1 L 11/01
Danach ist ein Anliegergrundstück erschlossen, wenn auf der Fahrbahn einer öffentlichen Straße bis zur Höhe des Grundstücks mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen gefahren und es von da ab ggfs. über einen Geh- oder Radweg betreten werden kann (vgl. BVerwGE 88, 70, 77).Erschlossen ist ein Anliegergrundstück dann, wenn auf der Fahrbahn einer öffentlichen Straße bis zur Höhe des Grundstücks mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen gefahren und es von da ab ggf. über einen Geh- oder Radweg betreten werden kann (BVerwGE 88, 70, 77 f).
Denn um den 7, 50 m breiten Grünstreifen vor dem Grundstück des Klägers in zumutbarer Weise (BVerwGE 88, 70, 79) zu überqueren, ist ein befestigter, nicht unbedingt mit einer Teerdecke versehener Weg von 1 bis 2 m Breite zu fordern (VGH BW, U. v. 1.9.1997, 2 S 661/96 m. w. N.).
- BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85
Ortsdurchfahrten - Anbaustraße - Gehwege - Klassifizierte Straße - Erschlossene …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2001 - 1 L 11/01
Erst unter dieser Voraussetzung wird aus dem latenten ein aktueller, die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag rechtfertigender Sondervorteil (BVerwG, U. v. 26.9.1983, BVerwGE 68, 41, 46; U. v. 20.8.1986, KStZ 1986, 211, 212; U. v. 29.5.1991, NVwZ 1991, 1089.).Auf den Anliegergebrauch und dessen grundrechtliche Kerngewährleistung kann sich nur berufen, wer zur angemessenen Nutzung seines Grundstücks auf das Vorhandensein und die Benutzung der Straße angewiesen ist (BVerwG, U. v. 20.8.1986, KStZ 1986, 211, 212).
- VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96
Erschlossensein eines Grundstücks - Zuwegung - rechtliches Hindernis
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2001 - 1 L 11/01
Denn um den 7, 50 m breiten Grünstreifen vor dem Grundstück des Klägers in zumutbarer Weise (BVerwGE 88, 70, 79) zu überqueren, ist ein befestigter, nicht unbedingt mit einer Teerdecke versehener Weg von 1 bis 2 m Breite zu fordern (VGH BW, U. v. 1.9.1997, 2 S 661/96 m. w. N.).Daraus folgt, dass es grundsätzlich Sache der Beklagten ist, die noch fehlende Befestigung des Zugangs über das Verkehrsgrün vorzunehmen (BVerwGE 88, 248, 252; VGH BW, U. v. 1.9.1997, a. a. O.).
- VGH Hessen, 03.07.1996 - 5 UE 4078/95
Bemessung der Straßenreinigungsgebühr - Quadratwurzelmaßstab; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2001 - 1 L 11/01
Diese Überlegungen rechtfertigen es, für das Straßenreinigungsrecht auf die Kriterien zurückzugreifen, die für das Erschlossensein im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinne entwickelt worden sind (OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 18.11.1996, 9 A 5984194; VGH Kassel, U. v. 3.7.1996, NVwZ-RR 1998, 133; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 16.1.1992, ZfS 1992, 251).Dies bedeutet, dass ein Grundstück nur dann i. S. des Straßenreinigungsrechts von der betreffenden Straße erschlossen ist, wenn seiner Erreichbarkeit keine Hindernisse rechtlicher oder tatsächlicher Art mehr entgegenstehen, solche Hindernisse also, wenn sie einmal bestanden haben, ausgeräumt sind (…OVG Rheinland-Pfalz, a. a. O., ZfS 1992, 251; a. A. VGH Kassel, a. a. O., NVwZ-RR 1998, 133, 134).
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1992 - 1 A 12073/90
Straße; Erschließung; Grundstück; Böschung; Anlieger
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2001 - 1 L 11/01
Diese Überlegungen rechtfertigen es, für das Straßenreinigungsrecht auf die Kriterien zurückzugreifen, die für das Erschlossensein im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinne entwickelt worden sind (OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 18.11.1996, 9 A 5984194; VGH Kassel, U. v. 3.7.1996, NVwZ-RR 1998, 133; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 16.1.1992, ZfS 1992, 251).Dies bedeutet, dass ein Grundstück nur dann i. S. des Straßenreinigungsrechts von der betreffenden Straße erschlossen ist, wenn seiner Erreichbarkeit keine Hindernisse rechtlicher oder tatsächlicher Art mehr entgegenstehen, solche Hindernisse also, wenn sie einmal bestanden haben, ausgeräumt sind (OVG Rheinland-Pfalz, a. a. O., ZfS 1992, 251;… a. A. VGH Kassel, a. a. O., NVwZ-RR 1998, 133, 134).
- BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96
Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2001 - 1 L 11/01
Das wiederum ist dann der Fall, wenn die tatsächlichen Verhältnisse den übrigen Beitragspflichtigen den Eindruck vermitteln, dass typischer Weise mit einer Inanspruchnahme der Anbaustraße auch durch das Hinterliegergrundstück gerechnet werden kann (BVerwG, U. v. 30.5.1997, NVwZ-RR 1998, 67 t m. w. N.). - BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92
Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2001 - 1 L 11/01
Als Ausnahme von dem Grundsatz, dass ein der erforderlichen wegemäßigen Erreichbarkeit entgegenstehendes ausräumbares Hindernis die Entstehung der Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 1 BauGB hindert, ist der Fall anerkannt, dass es allein in der Hand des Grundstückseigentümers liegt, dieses Hindernis zu beseitigen, oder dass die Beseitigung allein an dessen zumutbarer, bisher verweigerter Mitwirkung scheitert (BVerwGE 92, 157, 159 f ; E. 88, 248, 252 f ). - BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81
Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2001 - 1 L 11/01
Erst unter dieser Voraussetzung wird aus dem latenten ein aktueller, die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag rechtfertigender Sondervorteil (BVerwG, U. v. 26.9.1983, BVerwGE 68, 41, 46; U. v. 20.8.1986, KStZ 1986, 211, 212; U. v. 29.5.1991, NVwZ 1991, 1089.). - BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 56.87
Durch Anbaustraße erschlossenens Grundstück; Nicht überfahrbarer Grünstreifen auf …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2001 - 1 L 11/01
Im Erschließungsbeitragsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht folgende Grundsätze entwickelt: Erschlossen i. S. des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist ein Grundstück bereits dann, wenn die Zufahrt bzw. der Zugang zwar gegenwärtig nicht möglich ist, die entgegenstehenden rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse aber ausräumbar sind (BVerwG, U. v. 21.10.1988, NVwZ 1989, 570 f). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1997 - 3 A 4257/92
Fahrbahn; Anbaustraße; Grünstreifen; Anliegergrundstück; Beitragspflicht; …
- VG Magdeburg, 25.11.2016 - 2 A 269/16
Straßenreinigungsgebühr - Erschließung eines Grundstücks im Sinne der …
Das ist dann der Fall, wenn an das Grundstück herangefahren werden kann und weder tatsächliche noch rechtliche Hindernisse für die Herstellung eines Zugangs oder einer Zufahrt zwischen Grundstück und Straße bestehen (vgl. BVerwG, U. v. 01.03.1991 - 8 C 59/89 - OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 14.08.2007 - 4 L 400/06 - B. v. 06.04.2001 - 1 L 11/01 -, sämtliche Entscheidungen zitiert nach juris).Herangefahren werden kann in diesem Sinn regelmäßig dann, wenn auf der Fahrbahn einer öffentlichen Straße bis zur Höhe dieses Grundstücks mit Personen- oder Versorgungsfahrzeugen gefahren und von da ab ggfs. über einen Gehweg und/oder Radweg das Grundstück betreten werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 01.03.1991 - a.a.O., OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 06.04.2001, a.a.O.).
Insoweit ist auch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt (B. v. 06.04.2001, a.a.O.) hier nicht übertragbar.
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2007 - 4 L 400/06
Zur Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr und der Einordnung einer im komplexen …
In Anlehnung an die Kriterien, die für das Erschlossensein im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinn entwickelt worden sind (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 6. April 2001 - 1 L 11/01 -, LKV 2002, 98 f.) ist die Vorgabe des § 50 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 StrG LSA dann erfüllt, wenn weder tatsächliche noch rechtliche Hindernisse für die Herstellung eines Zugangs oder einer Zufahrt zwischen Grundstück und Straße bestehen und damit der Grundstückseigentümer von der Reinigung der Straße einen besonderen Vorteil erlangt (vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 19. September 2005 - 4 M 79/05 -).In Anlehnung an die Kriterien, die für das Erschlossensein im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinn entwickelt worden sind (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 6. April 2001 - 1 L 11/01 -, LKV 2002, 98 f.) ist die Vorgabe des § 50 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 StrG LSA dann erfüllt, wenn weder tatsächliche noch rechtliche Hindernisse für die Herstellung eines Zugangs oder einer Zufahrt zwischen Grundstück und Straße bestehen und damit der Grundstückseigentümer von der Reinigung der Straße einen besonderen Vorteil erlangt (vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 19. September 2005 - 4 M 79/05 -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2013 - 3 L 500/11
Pflicht des Anliegers zum Winterdienst für Gehwege von Bundesfernstraßen
Erschlossen i. S. d. § 1 StrRS ist ein Grundstück durch eine öffentliche Straße, wenn auf der Fahrbahn einer öffentlichen Straße bis zur Höhe des Grundstücks mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen gefahren und es von da, ggfs. über einen Geh- oder Radweg betreten werden kann (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 06.04.2001 - 1 L 11/01 - Rdnr. 5 ).Rn. 21 Offen bleiben kann, ob die Erschließung des Grundstücks über die Straße F. die Verpflichtung begründet, auch den Gehweg entlang der N-Straße von Schnee und Eis zu beräumen oder ob sich die Räumpflicht nur auf die Straße bezieht, die den Erschließungsvorteil vermittelt (so wohl: OVG LSA, Beschl. v. 06.04.2001 - 1 L 11/01 - Rdnr. 4 ;… OVG LSA, Urt. v. 14.08.2007 - 4 L 400/06 - Rdnr. 21 ; Beschl. v. 19.09.2005 - 4 M 79/05 - BA S. 2).
- OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 134/13
Amtshaftung der Gemeinde bei Sturzunfall wegen Eisglätte: Satzungsmäßige Befugnis …
Dies rechtfertigt es, für das Straßenreinigungsrecht auf die Kriterien zurückzugreifen, die für das Erschlossensein im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinne entwickelt worden sind (z. B. OVG Magdeburg, LKV 2002, 98; m. w. N.). - VG Cottbus, 22.08.2013 - 6 K 758/12
Straßenreinigungsgebühren
Vielmehr genügt jede irgendwie geartete Zugangsmöglichkeit, beispielsweise, wenn das Grundstück nur fußläufig erreichbar ist bzw. die Möglichkeit, das Grundstück zu betreten (vgl. OVG Sachsen- Anhalt, Beschluss vom 6. April 2001 - 1 L 11/01 - LKV 2002, 98; OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 16. Januar 1992 - 1 A 12073/90 - zitiert nach juris; Urteil vom 22. April 2004 - 12 A 11902/03 -, NVwZ-RR 2005, 61, 62; Urteil vom 7. März 2006 - 7 A 11436/05 -, NVwZ-RR 2006, 722; OVG Thüringen, Beschluss vom 10. Februar 2003 - 4 ZEO 1139/98 - NVwZ-RR 2004, 139; VG Dessau, Urteil vom 21. Januar 2005 - 1 A 2242/03 - zitiert nach juris; VG Köln, Urteil vom 21. November 2003 - 27 K 6971/01 -, BeckRS 2007 Nr. 27427; Urteil vom 9. Januar 2009 - 27 K 3406/07 -, BeckRS 2009 Nr. 32832;… ferner Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Komm., § 6 Rn. 439;… Wichmann, a.a.O., Rn. 331, 166). - VG Halle, 07.11.2016 - 4 A 139/16
Kommunalrecht: Straßenreinigungsgebühr für landwirtschaftlich genutztes …
Rn. 17 Nach dem für das Recht der Straßenreinigungsgebühren maßgeblichen Erschließungsbegriff wird ein Grundstück von der gereinigten Straße bereits dann erschlossen, wenn es rechtlich und tatsächlich eine Zufahrt für Fahrzeuge oder auch nur fußläufig eine Zugangsmöglichkeit hat (OVG LSA, Beschluss vom 06. April 2001 - 1 L 11/01 - Juris Rn. 4 ff.).
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