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Rechtsprechung
   VG Köln, 03.08.2001 - 1 L 1259/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22585
VG Köln, 03.08.2001 - 1 L 1259/01 (https://dejure.org/2001,22585)
VG Köln, Entscheidung vom 03.08.2001 - 1 L 1259/01 (https://dejure.org/2001,22585)
VG Köln, Entscheidung vom 03. August 2001 - 1 L 1259/01 (https://dejure.org/2001,22585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • aufrecht.de

    Verpflichtung der DTAG Inkasso und Fakturierung von Mehrwertdiensten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Kurzinformation)

    DTAG muss Content-Dienste nicht fakturieren

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • VG Köln, 14.11.2002 - 1 K 2532/00

    Erhebung von Entgelten für Verbindungsleistungen im Sprachtelefondienst im Wege …

    Auszug aus VG Köln, 03.08.2001 - 1 L 1259/01
    Am 21.03.2000 hat die Antragstellerin Klage (1 K 2532/00) erhoben, mit der sie verlangt, dass die von der Antragsgegnerin an geordneten Fakturierungs- und Inkassoleistungen auch zeittaktunabhängige Entgelte für sog. "Content-Dienste" umfassen und dass die Beigeladene darüber hinaus für diese Entgelte auch die sog. erste Mahnung durchführt.

    die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 1 K 2532/00 gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 21.02.2001 und 14.03.2001 insoweit anzuordnen, als durch diese Bescheide die Leistungspflicht der Beigeladenen wie folgt eingeschränkt wird:.

    die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, der Beigeladenen aufzugeben, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung ihres Hauptsacheverfahrens 1 K 2532/00 für sie Fakturierungs- und Inkassoleistungen hinsichtlich Mehrwertdiensten und Internet-by-Call auch für solche Dienstleistungen zu erbringen, für die über das Verbindungsentgelt hinaus gesonderte Zahlungen anfallen oder für die ein einheitliches Verbindungsentgelt erhoben wird, das sich nicht in Abhängigkeit von der Dauer der Verbindung bestimmen lässt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.1992 - 19 B 358/92

    Persönliche Zuverlässigkeit; Eignen zum Führen von Kraftfahrzeugen; …

    Auszug aus VG Köln, 03.08.2001 - 1 L 1259/01
    Sind wirtschaftliche Nachteile betroffen, ist dies in der Regel nur dann anzunehmen, wenn es um existentielle Belange geht und die Antragstellerin ohne Erlass der begehrten Anordnung in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet wäre, vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 09. Juni 1992 - 9 TG 2795/91, NVwZ-RR 1993, 145(146); OVG NW, Beschluss vom 02. Juni 1992 - 19 B 358/92 - NWVBI 1993, 58.
  • VGH Hessen, 09.06.1992 - 9 TG 2795/91

    Anwendung des SGB 1 § 43 bei Unklarheit über Charakter bestimmter Leistungen als …

    Auszug aus VG Köln, 03.08.2001 - 1 L 1259/01
    Sind wirtschaftliche Nachteile betroffen, ist dies in der Regel nur dann anzunehmen, wenn es um existentielle Belange geht und die Antragstellerin ohne Erlass der begehrten Anordnung in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet wäre, vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 09. Juni 1992 - 9 TG 2795/91, NVwZ-RR 1993, 145(146); OVG NW, Beschluss vom 02. Juni 1992 - 19 B 358/92 - NWVBI 1993, 58.
  • VG Köln, 05.07.2000 - 1 L 770/00
    Auszug aus VG Köln, 03.08.2001 - 1 L 1259/01
    Das Gericht hat bereits mehrfach entschieden, dass der Begriff "Leistung" im Sinne dieser Vorschrift zwar weiter ist als der der "Telekommunikationsdienstleistung" nach § 3 Nr. 18 TKG und jedenfalls auch solche vom Marktführer intern genutzte Bestandteile seiner Infrastruktur erfasst, die für die Erbringung von "Telekommunikationsdienstleistungen" im Sinne von § 3 Nr. 18 TKG erforderlich sind, vgl. Urteil, VG Köln vom 05.11.1998,a.a.O. Beschluss vom 05.07.2000 - 1 L 770/00 -I vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 02.04.1998 - 13 B 213/97.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.10.1989 - 12 M 107/89
    Auszug aus VG Köln, 03.08.2001 - 1 L 1259/01
    Ein Anordnungsgrund ergibt sich auch nicht daraus, dass der Antragstellerin ein Anspruch auf eine Verpflichtung der Beigeladenen zur Durchführung der Fakturierung und des Inkasso für die streitigen "Content-Dienste" offensichtlich und ohne weitere Prüfungen zusteht, vgl. hierzu OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.10.1989 - 12 M 107/89, NVwZ 1990, 780.
  • VG Köln, 14.11.2002 - 1 K 2532/00

    Erhebung von Entgelten für Verbindungsleistungen im Sprachtelefondienst im Wege …

    Rn. 11 Der auf darüber hinausgehendes missbrauchsaufsichtliches Einschreiten gegen die Beigeladene gerichtete Antrag der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung war erfolglos ( VG Köln, Beschluss vom 3.8.2001 - 1 L 1259/01- ).

    Rn. 22 Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 1 L 1259/01 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der RegTP verwiesen.

  • VG Düsseldorf, 04.07.2001 - 1 L 1717/01

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verletzung von …

    Rspr. des Oberverwaltungsgerichts NRW, vgl. z.B. Beschlüsse vom 12. Juni 1992 - 15 B 2283/92 - und vom 27. Oktober 1992 - 15 B 577/93 - ferner Beschlüsse der Kammer vom 7. März 2000 - 1 L 194/00 -, 31. Juli 2000 - 1 L 2273/00 - und 17. Mai 2001 - 1 L 1259/01 -.

    Rn. 17 Vgl. Beschluss der Kammer vom 17. Mai 2001 - 1 L 1259/01 - ; ferner OVG NRW, Urteil vom 23. Juli 1991 - 15 A 2638/88 -, NVwZ-RR 1992, S. 205: Eine im Widerspruch zu einer Verpflichtung, eine Angelegenheit zu vertagen, herbeigeführte Sachentscheidung des Rates ist wegen Verletzung der Mitwirkungsbefugnisse rechtswidrig; Held/ Becker/Decker/Kirchhof/Krämer/Wansleben, Kommunalverfassungsrecht NRW, § 56 GO NRW Anm. 3 m.w.N.; Rehn/Cronauge, Gemeindeordnung NRW, § 40 Anm. 4; vgl. auch Beschluss des OVG NRW vom 12. Februar 1990 - 15 B 35/90 -, OVGE 42, S. 70 (72), mit Hinweis auf einen dem Ratsmitglied im Falle der Verletzung von Organbefugnissen zustehenden körperschaftsinternen Störungsbeseitigungsanspruch, der mit dem Folgenbeseitigungsanspruch des Außenrechtsbereichs verglichen werden könne; dazu auch Schneider, Der verfahrensfehlerhafte Ratsbeschluss, NWVBl. 1996, S. 89 (94 f.).

  • VG Köln, 04.04.2006 - 1 L 2056/05

    Verpflichtung der Regulierungsbehörde zur Erteilung einer vorläufigen höheren …

    Rn. 45 OVG NRW, Beschluss vom 05.07.2000 -13 B 2019/99- ; VG Köln, Beschlüsse vom 09.11.1999 -1 L 1213/99- und vom 03.08.2001 -1 L 1259/01-.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2001 - U (Kart) 47/01

    Bindungswirkung eines Beschlusses der Regulierungsbehörde für Telekommunikation …

    Durch Beschluss vom 3.8.2001 (Az.: 1 L 1259/01) hat das VG Köln den auf § 80 a Abs. 3 VwGO gestützten Antrag als unzulässig und den auf § 123 VwGO gestützten Antrag als unbegründet zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2003 - U (Kart) 23/02

    Fakturierung und Inkassierung von Mehrwertdiensten gegenüber den Endkunden gemäß …

    Durch den Beschluss vom 3.8.2001 (Az. 1 L 1259/01) verweigerte das Verwaltungsgericht Köln der Klägerin die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes.
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2002 - U (Kart) 54/01

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Übernahme von Dienstleistungen für …

    Das Verwaltungsgericht hat in der Hauptsache bislang nicht entschieden, jedoch mit Beschluss vom 3.8.2001 (1 L 1259/01, GA 114 ff) den von der Antragstellerin begehrten einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 VwGO abgelehnt.
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