Rechtsprechung
| VG Trier, 11.12.2012 - 1 L 1382/12.TR |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 263 AEUV, Art 278 AEUV, Art 279 AEUV, Art 344 AEUV, Art 19 AEUV
Aussetzung der Vollziehung einer Handlung eines Unionsorgans durch Gericht eines Mitgliedstaates - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Befugnis des Gerichts eines Mitgliedstaates zur Aussetzung der Vollziehung einer Handlung eines Unionsorgans im Wege der einstweiligen Anordnung
Verfahrensgang
- VG Trier, 11.12.2012 - 1 L 1382/12.TR
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2013 - 6 B 11260/12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- EuG, 16.07.2014 - T-309/12
Zweckverband Tierkörperbeseitigung / Kommission - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus VG Trier, 11.12.2012 - 1 L 1382/12
Rn. 2 (1) "Die bestandskräftigen Umlagebescheide des Antragstellers, aufgrund derer dieser die Verbandsumlagen von dem Antragsgegner in den Jahren 1998 bis 2012 erhoben hat, bilden vorläufig, nämlich bis zur rechtskräftigen Entscheidung des EuG über die Nichtigkeitsklagen des Antragstellers und der Bundesrepublik Deutschland (Rs. T-309/12 und T-295/12) einen Rechtsgrund zum Behaltendürfen der Leistung, der einem Rückzahlungsbegehren des Antragsgegners, das dieser (mit der) unter dem Az. 1 K 1052/12.TR mittels Leistungsklage durchzusetzen versucht (-) vorläufig entgegensteht.Rn. 3 (2) Insoweit wird der Beschluss der Europäischen Kommission vom 25.04.2012 über die staatliche Beihilfe SA.25051 (C-19/1010, ex NN 23/2010)- die Deutschland zugunsten des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg gewährt hat, Az. C(2012) 2557 final, bis zur rechtskräftigen Entscheidung des EuG über die bei ihm unter Rs. T-309/12 und Rs. T-295/12 anhängigen Nichtigkeitsklagen, bezüglich seiner Durchführung vorläufig ausgesetzt",.
- EuG, 16.07.2014 - T-295/12
Deutschland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Dienstleistungen der …
Auszug aus VG Trier, 11.12.2012 - 1 L 1382/12
Rn. 2 (1) "Die bestandskräftigen Umlagebescheide des Antragstellers, aufgrund derer dieser die Verbandsumlagen von dem Antragsgegner in den Jahren 1998 bis 2012 erhoben hat, bilden vorläufig, nämlich bis zur rechtskräftigen Entscheidung des EuG über die Nichtigkeitsklagen des Antragstellers und der Bundesrepublik Deutschland (Rs. T-309/12 und T-295/12) einen Rechtsgrund zum Behaltendürfen der Leistung, der einem Rückzahlungsbegehren des Antragsgegners, das dieser (mit der) unter dem Az. 1 K 1052/12.TR mittels Leistungsklage durchzusetzen versucht (-) vorläufig entgegensteht.Rn. 3 (2) Insoweit wird der Beschluss der Europäischen Kommission vom 25.04.2012 über die staatliche Beihilfe SA.25051 (C-19/1010, ex NN 23/2010)- die Deutschland zugunsten des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg gewährt hat, Az. C(2012) 2557 final, bis zur rechtskräftigen Entscheidung des EuG über die bei ihm unter Rs. T-309/12 und Rs. T-295/12 anhängigen Nichtigkeitsklagen, bezüglich seiner Durchführung vorläufig ausgesetzt",.
- EuGH, 26.11.1996 - C-68/95
T. Port / Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Auszug aus VG Trier, 11.12.2012 - 1 L 1382/12
Dieser kann vor den Verwaltungsgerichten angegriffen werden und dabei ist inzident die zugrundeliegende Maßnahme eines Unionsorgans Gegenstand der Prüfung und eine hieraus resultierende Auslegungs- oder Geltungsfrage unter Umständen dem EuGH vorzulegen (Kopp/Schenke, VwGO, 18.A., 2012, Rz 19 zu § 1, Rz 37 zu § 40, Rz 16 a.E. zu § 123; Callies/Ruffert EUV-AEUV, Rz 34 zu Art. 278 AEUV; EuGH U.v. 26.11.1996 -C-68/95- Port). - VG Neustadt, 11.01.2010 - 3 L 1362/09
Fahrerlaubnis; einstweilige Anordnung hinsichtlich eines Feststellungsbegehrens; …
Auszug aus VG Trier, 11.12.2012 - 1 L 1382/12
Rn. 9 Zwar ist ausnahmsweise auch eine vorläufige Feststellung im Wege der einstweiligen Anordnung zulässig, wenn effektiver Rechtsschutz anders nicht erlangt werden kann und das Zuwarten einer Hauptsacheentscheidung unzumutbar ist (VG Trier B.v. 24.11.2009 -1 L 616/09-; VG Neustadt B.v. 11.01.2010 -3 L 1362/09-). - VG Trier, 24.11.2009 - 1 L 616/09
Besetzung von Ratsausschüssen muss transparent und nachvollziehbar sein
Auszug aus VG Trier, 11.12.2012 - 1 L 1382/12
Rn. 9 Zwar ist ausnahmsweise auch eine vorläufige Feststellung im Wege der einstweiligen Anordnung zulässig, wenn effektiver Rechtsschutz anders nicht erlangt werden kann und das Zuwarten einer Hauptsacheentscheidung unzumutbar ist (VG Trier B.v. 24.11.2009 -1 L 616/09-; VG Neustadt B.v. 11.01.2010 -3 L 1362/09-).
- VG Trier, 19.11.2013 - 1 K 1053/12
Zweckverband Tierkörperbeseitigung muss Beihilfen seiner Mitglieder zurückzahlen
Rn. 23 Der nach Klageerhebung gestellte Antrag des Beklagten vom 16. November 2012 auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, den Beschluss der Europäischen Kommission auszusetzen bzw. festzustellen, dass der Leistungsklage bestandskräftige Umlagebescheide entgegenstünden, wurde mit Beschluss des erkennenden Gerichts vom 11. Dezember 2012 (Az.: 1 L 1382/12.TR ) abgelehnt.Rn. 26 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zur Gerichtsakte gereichen Schriftsätze sowie auf die Verwaltungsakten und die Gerichtsakten 1 K 533/08.TR, 1 L 1382/12.TR , 6 B 11260/12.OVG, 1 L 83/13.TR, 6 B 10351/13 und 1 N 822/13.TR verwiesen.
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