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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 02.09.1993 - 1 L 170/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8960
OVG Schleswig-Holstein, 02.09.1993 - 1 L 170/92 (https://dejure.org/1993,8960)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.09.1993 - 1 L 170/92 (https://dejure.org/1993,8960)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. September 1993 - 1 L 170/92 (https://dejure.org/1993,8960)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Außenbereich; Innenbereich

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.09.1993 - 1 L 170/92
    Zum Außenbereich zählt alles, was außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB liegt (BVerwG, Urteil vom 01.12.1972 - IV C 6.71 -, BVerwGE 41, 227).
  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.09.1993 - 1 L 170/92
    Die Rechtsprechung nennt hierfür als Beispiele, daß etwa ein Graben, ein Geländeeinschnitt, ein Fluß oder eine Straße den Bebauungszusammenhang gegenüber den weiteren Außenbereichen begrenzt (BVerwG, Urteil vom 29.11.1974 - IV C 10.73 -, DVBl. 1975, 509).
  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.09.1993 - 1 L 170/92
    Die sich hier anschließenden selbständigen Flächen gehören zum Außenbereich (BVerwG, Urteil vom 12.10.1973 - IV V 3.72 -, Baurecht 1974, 41).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 41/94

    Nutzungsänderung; Abstandsfläche; Ermessensentscheidung; Abstandsvorschrift

    Für die Frage, wann die Einhaltung von Abstandsvorschriften bei Nutzungsänderungen eine "offenbar nicht beabsichtigte Härte" i.S.d. § 67 Abs. 3 Nr. 2 LBO 1983 darstellt, stellt der Senat in ständiger Rechtsprechung darauf ab, ob durch die beabsichtigte Nutzungsänderung abstandsflächenrechtlich relevante Belange stärker beeinträchtigt sind, als durch die bisherige Nutzung (vgl. Urteile des Senats v. 19.01.1994 - 1 L 42/92 - 22.07.1993 - 1 L 277/91 - 29.09.1992 - 1 L 170/92 - vgl. OVG Nordrhein- Westfalen, Urt. v. 13.07.1988 - 7 A 2897/86 -, BRS 48 Nr. 139).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1993 - 1 L 58/92

    Holzhütte; Außenbereich; Landwirtschaftliches Nebenerwerbsbetrieb

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (siehe zuletzt Urt. v. 10.06.1993 - 1 L 170/92 -) greift die Privilegierungsvorschrift des § 62 Abs. 1 Nr. 3 LBO nur dann, wenn das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb i.S.d. § 201 BauGB dient.
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