Rechtsprechung
| VG Berlin, 09.08.2012 - 1 L 188.12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 8 Abs 1 GG, § 15 Abs 1 VersammlG
Untersagung des Aufstellens und Betreibens von Versorgungsständen anlässlich der "Hanfparade 2012", sofern nicht die erforderlichen Erlaubnisse der dafür zuständigen Ordnungsbehörden vorliegen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus VG Berlin, 09.08.2012 - 1 L 188.12
Denn solche Betätigungen stehen grundsätzlich nicht in einem inneren Zusammenhang mit dem durch Art. 8 Abs. 1 GG garantierten Grundrecht, das das ungehinderte Zusammenkommen mit anderen Personen zum Zweck der gemeinsamen Meinungsbildung und Meinungsäußerung schützt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985, BVerfGE 69, 315 [342ff.]; BVerwG, Urteil vom 21. April 1989, BVerwGE 82, 34 [39]). - BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
Veranstaltung auf einem Fußgängerbereich
Auszug aus VG Berlin, 09.08.2012 - 1 L 188.12
Denn solche Betätigungen stehen grundsätzlich nicht in einem inneren Zusammenhang mit dem durch Art. 8 Abs. 1 GG garantierten Grundrecht, das das ungehinderte Zusammenkommen mit anderen Personen zum Zweck der gemeinsamen Meinungsbildung und Meinungsäußerung schützt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985, BVerfGE 69, 315 [342ff.]; BVerwG, Urteil vom 21. April 1989, BVerwGE 82, 34 [39]). - VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 1 S 1957/93
Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis: Aufstellen von Imbißständen im …
Auszug aus VG Berlin, 09.08.2012 - 1 L 188.12
Rn. 5 Das Aufstellen von Imbiss- und Verkaufsständen gehört in der Regel nicht zu den durch Art. 8 Abs. 1 GG geschützten und deshalb auch nach dem Versammlungsgesetz ohne Erlaubnis zulässigen Tätigkeiten (OVG Berlin, Beschluss vom 8. Juli 1999, LKV 1999, 372; VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Dezember 1993, NVwZ-RR 1994, 370). - VG Berlin, 25.06.1999 - 1 A 191.99
Auszug aus VG Berlin, 09.08.2012 - 1 L 188.12
Aufgrund dieser fehlenden inneren Beziehung zum öffentlichen Anliegen der Versammlung unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation von derjenigen, die dem vom Antragsteller angeführten Beschluss der Kammer vom 28. August 1998 - VG 1 A 383.98 - zugrunde lag (vgl. hierzu Beschluss der Kammer vom 25. Juni 1999, LKV 1999, 373 [375]).
- VG Berlin, 11.03.2016 - 1 K 59.14
Rechtswidrigkeit erteilter versammlungsrechtlicher Auflagen
Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen im Rahmen dieser Versammlung Imbiss-, Verkaufs- und Informationsstände sowie ein Backstagebereich zulässig sind, hat sich dabei in den vergangenen Jahren regelmäßig gestellt und war bereits Gegenstand mehrerer Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes vor dem Verwaltungsgericht Berlin (vgl. VG 1 L 188.12; VG 1 L 230.13; VG 1 L 225.14; VG 1 L 254.15).Entgegen der Auffassung des Klägers begegnet es nach ständiger Rechtsprechung keinen Bedenken, für einzelne Ausstattungsgegenstände oder sonstige Elemente, die - funktional oder symbolisch - nicht unmittelbar dem Versammlungszweck dienen, eine ordnungsbehördliche, insbesondere straßenrechtliche Erlaubnis zu fordern (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. August 2012 - OVG 1 S 108.12 - OVG Berlin, Beschluss vom 08. Juli 1999 - 1 SN 63.99 - VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Dezember 1993 - 1 S 1957/93 - Beschlüsse der Kammer vom 8. August 2014 - VG 1 L 225.14 -, vom 9. August 2013 - VG 1 L 230.13 - und vom 9. August 2012 - VG 1 L 188.12 - juris).
Rn. 22 Das Aufstellen von Verzehr- und Verkaufsständen gehört in der Regel nicht zu den durch Art. 8 Abs. 1 GG geschützten und deshalb auch nach dem Versammlungsgesetz ohne Erlaubnis zulässigen Tätigkeiten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. August 2012 - OVG 1 S 108.12 - OVG Berlin, Beschluss vom 8. Juli 1999 - 1 SN 63.99 -, LKV 1999, 372; VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Dezember 1993 - 1 S 1957/93 -, NVwZ-RR 1994, 370; Urteil der Kammer vom 11. Dezember 2012 - VG 1 K 354.11 - Beschlüsse der Kammer vom 9. August 2013 - VG 1 L 230.13 - und vom 9. August 2012 - VG 1 L 188.12;… Groscurth, in: Peters/Janz, Handbuch Versammlungsrecht, 2015, S. 235).
Den Veranstaltungsteilnehmern stand es frei, eigene Verpflegung von Anfang an mitzuführen oder in unmittelbarer Nähe befindliche anderweitige Versorgungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 9. August 2013 - VG 1 L 230.13 - und vom 9. August 2012 - VG 1 L 188.12 -, juris).
- VG Berlin, 11.12.2012 - 1 K 354.11
Vorliegen einer Versammlung; Abschlussveranstaltung der "Hanfparade 2011"; …
Zwar gehört das Aufstellen von Imbiss- und Verkaufsständen in der Regel nicht zu den durch Art. 8 Abs. 1 GG geschützten Tätigkeiten (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 9. August 2012 - VG 1 L 188/12 -, juris, Rn. 5; VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Dezember 1993 - 1 S 1957/93 -, NVwZ-RR 1994, 370).Die Veranstaltungsteilnehmer auf Eigenversorgung zu verweisen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 9. August 2012 - VG 1 L 188/12 -, juris, Rn. 5), ist insoweit nicht ohne Weiteres möglich.
Den Veranstaltungsteilnehmern steht es frei, eigene Verpflegung von Anfang an mitzuführen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 9. August 2012 - VG 1 L 188/12 -, juris, Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. August 2012 - OVG 1 S 111/12 -, unveröffentlicht, S. 3).
- VG Meiningen, 14.04.2016 - 2 E 113/16
Das Versammlungsrecht umfasst auch infrastrukturelle Begleitaktivitäten, soweit …
Es wird mit dem Antrag weder geltend gemacht noch ist es sonst ersichtlich, dass die Biertischgarnituren und die Verpflegungs- und Versorgungsstände thematisch auf die Versammlung Bezug nehmen sollen (vgl. VG Berlin, B. v. 09.08.2012 - Az.: 1 L 188.12, juris, Rdnr. 5).Die Durchführbarkeit der Versammlung ist deshalb ohne Biertischgarnituren und eigene Verpflegungs- und Versorgungsstände gewährleistet (vgl. VG Berlin, B. v. 09.08.2012 - Az.: 1 L 188.12, juris, Rdnr. 6 zur Untersagung des Aufstellens und Betreibens von Versorgungsständen bei einer Kundgebung, sofern nicht die erforderlichen Erlaubnisse der dafür zuständigen Ordnungsbehörden vorliegen).
- VG Berlin, 09.08.2013 - 1 L 230.13
Untersagung des Aufstellens und Betreibens von Verkaufsständen sowie eines …
Das Aufstellen von Verkaufsständen gehört dabei in der Regel nicht zu den durch Art. 8 Abs. 1 GG geschützten und deshalb auch nach dem Versammlungsgesetz ohne Erlaubnis zulässigen Tätigkeiten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. August 2012 - OVG 1 S 111.12; OVG Berlin, Beschluss vom 8. Juli 1999, LKV 1999, 372; VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Dezember 1993, NVwZ-RR 1994, 370; Beschluss der Kammer vom 9. August 2012 - VG 1 L 188.12).Den Veranstaltungsteilnehmern steht es nämlich frei, eigene Verpflegung von Anfang an mitzuführen oder in unmittelbarer Nähe befindliche anderweitige Nahversorgungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. August 2012 - OVG 1 S 111.12; Beschluss der Kammer vom 9. August 2012 - VG 1 L 188.12).
- VG Berlin, 24.11.2016 - 1 K 115.14
Heranziehung zu Sondernutzungsgebühren für Aufbauten anlässlich des …
Verzehr- und Verkaufsstände gehören in der Regel nicht zu den durch Art. 8 Abs. 1 GG geschützten Tätigkeiten (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 16. August 2012 - OVG 1 S 108.12, juris, Rn. 8; OVG Berlin, Beschluss vom 8. Juli 1999 - 1 SN 63.99, LKV 1999, 372; VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Dezember 1993 - 1 S 1957/93, NVwZ-RR 1994, 370; Urteil der Kammer vom 11. Dezember 2012 - VG 1 K 354.11, S. 12 f.; Beschlüsse der Kammer vom 9. August 2013 - VG 1 L 230.13, S. 3 und vom 9. August 2012 - VG 1 L 188.12, S. 2;… Groscurth, in: Peters/Janz, Handbuch Versammlungsrecht, 2015, S. 235).Diese sind zur Durchführung der Versammlung nicht notwendig; den Versammlungsteilnehmern steht es frei, sich selbst Verpflegung mitzubringen oder auf die Geschäfte, Cafés und Restaurants in der Nähe des Versammlungsortes zurückzugreifen (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 9. August 2013 - VG 1 L 230.13, S. 3 und vom 9. August 2012 - VG 1 L 188.12, S. 2).
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