Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2009 - 1 L 205/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31824
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2009 - 1 L 205/07 (https://dejure.org/2009,31824)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.04.2009 - 1 L 205/07 (https://dejure.org/2009,31824)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. April 2009 - 1 L 205/07 (https://dejure.org/2009,31824)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,31824) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vorteilsbegriff im Sinne des KAG MV §§ 9, 7; Beitragspflicht bei Möglichkeit des Anschlusses; Baugenehmigung vermittelt keinen Vorteil im beitragsrechtlichen Sinn

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (7)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2003 - 1 M 87/03

    Entstehungszeitpunkt der Anschlussbeitragspflicht für bebaute Grundstücke im …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2009 - 1 L 205/07
    Rn. 36 Zwar ist dem Verwaltungsgericht zunächst ohne Weiteres darin zuzustimmen, dass Außenbereichsgrundstücke auch unter Berücksichtigung von § 3 Abs. 2 AAS nur dann Gegenstand der Beitragspflicht sein können, wenn sie tatsächlich bebaut sind; selbst wenn vor dem betreffenden Grundstück ein betriebsfertiger Kanal hergestellt worden ist, können unbebaute Außenbereichsgrundstücke grundsätzlich mangels einer entsprechenden Vorteilslage nicht zu einem (Schmutzwasser-)Anschlussbeitrag herangezogen werden (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 23.07.2003 - 1 M 87/03 -, NordÖR 2003, 520 - zitiert nach juris).

    Die bloße Anschlussmöglichkeit ist daher mit dem Risiko behaftet, dass die Baulichkeit vor ihrer tatsächlichen Anschlussnahme zerstört wird und das Grundstück dann nicht - auch nicht im Rahmen der erleichterten Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 BauGB - erneut bebaut werden darf (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 23.07.2003 - 1 M 87/03 -, NordÖR 2003, 520 - zitiert nach juris;… Klausing, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1055 i.V.m. Rn. 1032).

    Rn. 44 Anders konnte - insbesondere unter Berücksichtigung der darin unmittelbar davor genannten Zitate - insoweit auch die im Beschluss des Senats vom 23. Juli 2003 - 1 M 87/03 - (…a.a.O.) enthaltene Aussage.

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2009 - 1 L 205/07
    Diese Unwägbarkeiten sollen nicht zu Lasten eines Bauinteressenten gehen, der bereit ist, sich Festsetzungen, die sich für die Zukunft bereits verlässlich abzeichnen, zu unterwerfen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 01.08.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25 - zitiert nach juris).

    Er muss es daher hinnehmen, wenn das Planaufstellungsverfahren - wie hier - nicht weiter betrieben oder gänzlich abgebrochen wird (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 01.08.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25 - zitiert nach juris).

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 22.94

    Bauplanungsrecht: Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2009 - 1 L 205/07
    An dieser für die Frage des anschlussbeitragsrechtlichen Vorteils bzw. die Frage, ab wann ein Grundstück der Beitragspflicht unterliegt, maßgeblichen Lage ändert auch der Umstand nichts, dass ein Anerkenntnis gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB als eine öffentliche Last auf dem Grundstück liegt, die in planungsrechtlicher Hinsicht den baurechtlichen Status des Grundstücks festlegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.1996 - 4 C 22.94 -, BVerwGE 101, 58 - zitiert nach juris;… OVG Koblenz, Urt. v. 02.02.2005 - 8 A 11150/04 -, NVwZ 2005, 1448 - zitiert nach juris).

    Darüber hinaus verlegt das Anerkenntnis das Inkrafttreten des Bebauungsplanentwurfs nur im Verhältnis zwischen dem Antragsteller und der Baugenehmigungsbehörde (einschließlich der Gemeinde) im praktischen Ergebnis vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.1996 - 4 C 22.94 -, a.a.O.), also nicht im Verhältnis zum Beklagten.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 8 A 11150/04

    Beitragsrechtliche Bebaubarkeit von veranlagten Grundstücken im Außenbereich

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2009 - 1 L 205/07
    Die vom Beklagten u.a. unter Berufung auf ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 02. Februar 2005 - 8 A 11150/04 - (NVwZ 2005, 1448 - zitiert nach juris) vertretene Auffassung, die bestandskräftige Baugenehmigung vermittle dem Außenbereichsgrundstück des Klägers eine gesicherte Bebaubarkeit und damit einen Vorteil im beitragsrechtlichen Sinne unabhängig von einem tatsächlichen Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten, geht fehl.

    An dieser für die Frage des anschlussbeitragsrechtlichen Vorteils bzw. die Frage, ab wann ein Grundstück der Beitragspflicht unterliegt, maßgeblichen Lage ändert auch der Umstand nichts, dass ein Anerkenntnis gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB als eine öffentliche Last auf dem Grundstück liegt, die in planungsrechtlicher Hinsicht den baurechtlichen Status des Grundstücks festlegt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.1996 - 4 C 22.94 -, BVerwGE 101, 58 - zitiert nach juris; OVG Koblenz, Urt. v. 02.02.2005 - 8 A 11150/04 -, NVwZ 2005, 1448 - zitiert nach juris).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.05.1989 - 9 L 1/89
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2009 - 1 L 205/07
    Hinsichtlich der Begründung des anschlussbeitragsrechtlichen Vorteils kommt es folglich darauf an, ob die Baulichkeit tatsächlich angeschlossen ist (…vgl. Klausing, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.05.1989 - 9 L 1/89 -, Nds. Rpfl. 1990, 15, 16; Beschl. v. 07.04.2000 - 9 M 2373/99 -, DVBl. 2000, 1227 - zitiert nach juris;… VG Magdeburg, Urt. v. 13.09.2006 - 9 A 78/06 -, juris).

    Das OVG Lüneburg hat in seinem Urteil vom 24. Mai 1989 - 9 L 1/89 - (Nds. Rpfl. 1990, 15, 16) zur dort in Rede stehenden entsprechenden ortsrechtlichen Bestimmung eine unerhebliche sprachliche Ungenauigkeit angenommen.

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2000 - 9 M 2373/99

    Außenbereich; Außenbereichsgrundstück; Erdgasspeicher; Grundstücksfläche; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2009 - 1 L 205/07
    Hinsichtlich der Begründung des anschlussbeitragsrechtlichen Vorteils kommt es folglich darauf an, ob die Baulichkeit tatsächlich angeschlossen ist (…vgl. Klausing, a.a.O.;… OVG Lüneburg, Urt. v. 24.05.1989 - 9 L 1/89 -, Nds. Rpfl. 1990, 15, 16; Beschl. v. 07.04.2000 - 9 M 2373/99 -, DVBl. 2000, 1227 - zitiert nach juris;… VG Magdeburg, Urt. v. 13.09.2006 - 9 A 78/06 -, juris).
  • VG Magdeburg, 13.09.2006 - 9 A 78/06
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2009 - 1 L 205/07
    Hinsichtlich der Begründung des anschlussbeitragsrechtlichen Vorteils kommt es folglich darauf an, ob die Baulichkeit tatsächlich angeschlossen ist (…vgl. Klausing, a.a.O.;… OVG Lüneburg, Urt. v. 24.05.1989 - 9 L 1/89 -, Nds. Rpfl. 1990, 15, 16; Beschl. v. 07.04.2000 - 9 M 2373/99 -, DVBl. 2000, 1227 - zitiert nach juris; VG Magdeburg, Urt. v. 13.09.2006 - 9 A 78/06 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2026 - 9 B 8.20

    Anerkenntnis, Anschlussmöglichkeit, Außenbereich, Bauherrenerklärung, …

    Rn. 107 Nicht zu folgen ist dem Oberverwaltungsgericht Greifswald (Urteil vom 15. April 2009 - 1 L 205/07 -, juris Rn. 54 bis 59), das die Lage eines Grundstücks in einem von § 33 BauGB erfassten Gebiet anschlussbeitragsrechtlich für unbeachtlich hält.

    Dem Oberverwaltungsgericht Greifswald (Urteil vom 15. April 2009 - 1 L 205/07 -, juris Rn. 59) ist zuzugeben, dass ein in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan nicht zustande kommen kann und der Entwurf in einem solchen Fall nach einer gewissen Zeit seine "Planreife" verliert (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. November 1991 - 4 B 212/91 -, juris Rn. 11).

    Es spielt entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald (Urteil vom 15. April 2009 - 1 L 205/07 -, juris Rn. 59) auch keine Rolle, dass die durch § 33 BauGB herbeigeführte Vorverlegung der Wirkungen des künftigen Bebauungsplans einzig zwischen Baugenehmigungsbehörde, Gemeinde und Bauwilligem gilt, nicht im Verhältnis zum Aufgabenträger.

  • VG Schwerin, 06.01.2012 - 4 A 437/10

    Anschlussbeitragspflicht einer Erbengemeinschaft; Adressierung des …

    Rn. 46 sind, wenngleich auch gemessen an den nachfolgenden "klareren" Vorschriften der Satzung wiederum gleichsam mystifiziert, offenbar Grundstücke im unbeplanten Innenbereich i. S. des § 34 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) gemeint (vgl. OVG M-V, Urt. v. 15. April 2009 - 1 L 205/07 -, juris, Rn. 29 ff., 33), was rechtlich in Ordnung ist.

    Rn. 50 wirft wiederum das Problem auf, dass die Kombination "Anschlussmöglichkeit + Bebauung" für Außenbereichsgrundstücke nicht zur Begründung der Anschlussbeitragspflicht für leitungsgebundene Einrichtungen führt; hier muss das Grundstück vielmehr tatsächlich angeschlossen sein (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15. April 2009, a. a. O., Rn. 36 m. w. N.;… Aussprung, a. a. O., § 9 Anm. 7.5 und 4.1, dort S. 60).

    Rn. 54 gilt ebenso, dass die Entstehung der Beitragspflicht (mit der Anschlussmöglichkeit) für Außenbereichsgrundstücke vordergründig nicht korrekt beschrieben ist, aber gleichwohl im Zusammenspiel mit der zutreffenden Regelung im Beitragsmaßstab hinreichend verdeutlicht, dass die bloße Anschlussmöglichkeit eines Grundstücks im Außenbereich gerade noch nicht die sachliche Beitragspflicht entstehen lässt (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15. April 2009, a. a. O., Rn. 36 m. w. N. …und Urt. v. 14. September 2010, a. a. O., Rn. 39 f. m. w. N.).

  • VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1744/10

    Rechtmäßigkeit eines Schmutzwasseranschlussbeitragsbescheids; Wirksamkeit der …

    Rn. 58 sind, wenngleich auch gemessen an den nachfolgenden "klareren" Vorschriften der Satzung wiederum gleichsam mystifiziert, offenbar Grundstücke im unbeplanten Innenbereich i. S. des § 34 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) gemeint (vgl. OVG M-V, Urt. v. 15. April 2009 - 1 L 205/07 -, juris, Rn. 29 ff., 33), was rechtlich in Ordnung ist.

    Rn. 62 wirft wiederum das Problem auf, dass die Kombination "Anschlussmöglichkeit + Bebauung" für Außenbereichsgrundstücke nicht zur Begründung der Anschlussbeitragspflicht für leitungsgebundene Einrichtungen führt; hier muss das Grundstück vielmehr tatsächlich angeschlossen sein (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15. April 2009, a. a. O., Rn. 36 m. w. N.;… Aussprung, a. a. O., § 9 Anm. 7.5 und 4.1, dort S. 60).

    Rn. 66 gilt ebenso, dass die Entstehung der Beitragspflicht (mit der Anschlussmöglichkeit) für Außenbereichsgrundstücke vordergründig nicht korrekt beschrieben ist, aber gleichwohl im Zusammenspiel mit der zutreffenden Regelung im Beitragsmaßstab hinreichend verdeutlicht, dass die bloße Anschlussmöglichkeit eines Grundstücks im Außenbereich gerade noch nicht die sachliche Beitragspflicht entstehen lässt (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15. April 2009, a. a. O., Rn. 36 m. w. N. …und Urt. v. 14. September 2010, a. a. O., Rn. 39 f. m. w. N.).

  • VG Schwerin, 21.02.2012 - 4 A 1072/09

    Anschlussbeitragsrecht: Keine Geltung der AVBWasserV, Heranziehung von …

    Rn. 57 sind, wenngleich auch gemessen an den nachfolgenden "klareren" Vorschriften der Satzung wiederum gleichsam mystifiziert, offenbar Grundstücke im unbeplanten Innenbereich i. S. des § 34 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) gemeint (vgl. OVG M-V, Urt. v. 15. April 2009 - 1 L 205/07 -, juris, Rn. 29 ff., 33), was rechtlich in Ordnung ist.

    Rn. 61 wirft wiederum das Problem auf, dass die Kombination "Anschlussmöglichkeit + Bebauung" für Außenbereichsgrundstücke nicht zur Begründung der Anschlussbeitragspflicht für leitungsgebundene Einrichtungen führt; hier muss das Grundstück vielmehr tatsächlich angeschlossen sein (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15. April 2009, a. a. O., Rn. 36 m. w. N.;… Aussprung, a. a. O., § 9 Anm. 7.5 und 4.1, dort S. 60).

    Rn. 65 gilt ebenso, dass die Entstehung der Beitragspflicht (mit der Anschlussmöglichkeit) für Außenbereichsgrundstücke vordergründig nicht korrekt beschrieben ist, aber gleichwohl im Zusammenspiel mit der zutreffenden Regelung im Beitragsmaßstab hinreichend verdeutlicht, dass die bloße Anschlussmöglichkeit eines Grundstücks im Außenbereich gerade noch nicht die sachliche Beitragspflicht entstehen lässt (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15. April 2009, a. a. O., Rn. 36 m. w. N. …und Urt. v. 14. September 2010, a. a. O., Rn. 39 f. m. w. N.).

  • VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1740/10

    Zulässigkeit der schlichten Tiefenbegrenzung im Anschlussbeitragsrecht für den …

    Rn. 56 sind, wenngleich auch gemessen an den nachfolgenden "klareren" Vorschriften der Satzung wiederum gleichsam mystifiziert, offenbar Grundstücke im unbeplanten Innenbereich i. S. des § 34 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) gemeint (vgl. OVG M-V, Urt. v. 15. April 2009 - 1 L 205/07 -, juris, Rn. 29 ff., 33), was rechtlich in Ordnung ist.

    Rn. 60 wirft wiederum das Problem auf, dass die Kombination "Anschlussmöglichkeit + Bebauung" für Außenbereichsgrundstücke nicht zur Begründung der Anschlussbeitragspflicht für leitungsgebundene Einrichtungen führt; hier muss das Grundstück vielmehr tatsächlich angeschlossen sein (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15. April 2009, a. a. O., Rn. 36 m. w. N.;… Aussprung, a. a. O., § 9 Anm. 7.5 und 4.1, dort S. 60).

    Rn. 64 gilt ebenso, dass die Entstehung der Beitragspflicht (mit der Anschlussmöglichkeit) für Außenbereichsgrundstücke vordergründig nicht korrekt beschrieben ist, aber gleichwohl im Zusammenspiel mit der zutreffenden Regelung im Beitragsmaßstab hinreichend verdeutlicht, dass die bloße Anschlussmöglichkeit eines Grundstücks im Außenbereich gerade noch nicht die sachliche Beitragspflicht entstehen lässt (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15. April 2009, a. a. O., Rn. 36 m. w. N. …und Urt. v. 14. September 2010, a. a. O., Rn. 39 f. m. w. N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2012 - 1 L 128/09

    Grundstücksanschlusskosten; Außenbereichgrundstück; tatsächlicher Anschluss

    Das Verwaltungsgericht stützt sich für seine Rechtsauffassung maßgeblich auch auf die Urteile des Senats vom 02. November 2005 - 1 L 105/05 - und vom 15. April 2009 - 1 L 205/07 -.

    Nach Maßgabe es Senatsurteils vom 15. April 2009 - 1 L 205/07 - reicht nach dem Vorteilsbegriff, wie er dem KAG M-V in den §§ 7 und 9 zugrunde liegt, die bloße Anschlussmöglichkeit für auf Außenbereichsgrundstücken errichtete Gebäude nicht aus, um die sachliche Beitragspflicht zur Entstehung zu bringen.

    Vielmehr müssen auch die im Urteil des Senats vom 15. April 2009 - 1 L 205/07 - entwickelten Grundsätze für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei im Außenbereich belegenen Grundstücken für den geltend gemachten Kostenerstattungsanspruch entsprechende Geltung beanspruchen.

  • VG Cottbus, 24.02.2011 - 6 K 953/06

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Denn das lediglich angeschlossene oder anschließbare, aber nicht bebaute bzw. gewerblich oder vergleichbar (sonstig) genutzte Außenbereichsgrundstück ist - wie ausgeführt - kein Bauland und daher typischer Weise einer Bebauung nicht zugänglich, so dass eine gesicherte Vorteilslage wie bei Baugrundstücken im unbeplanten Innenbereich oder im Gebiet eines Bebauungsplans nicht erreicht wird (…wie hier Becker, a.a.O.; ferner zur dortigen Rechtslage die Zitate am Ende des vorstehenden Absatzes sowie: OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 15. Februar 2000 - 15 A 5328/96 -, Seite 15 ff. des E.A.; Hessischer VGH, Beschluss vom 11. April 1995 - 5 TH 397/93 -, zit. nach juris; OVG Mecklenburg- Vorpommern, Urteil vom 15. April 2009 - 1 L 205/07 -, zit. nach juris zu einer Genehmigung nach § 33 BauGB; OVG Schleswig- Holstein, Urteil vom 26. Mai 1999 - 2 K 23/97 -, NVwZ-RR 2000, 107, das zwar hinsichtlich der Vorteilsvermittlung für Außenbereichsgrundstücke eine bloße Anschlussmöglichkeit ausreichen lässt, in jedem Fall jedoch eine Bebauung oder gewerbliche oder vergleichbare (sonstige) Nutzung verlangt; OVG Niedersachsen…, Urteil vom 13. August 1991, a.a.O., Seite 8 des E.A.;… Urteil vom 24. Mai 1989, a.a.O.; VG Magdeburg, Urteil vom 13. September 2006 - 9 A 78/06 -, zit. nach juris;… Sauthoff, a.a.O., § 8 Rn. 1668;… Klausing, a.a.O., § 8 Rn. 1055a; a.A. etwa - zur dortigen Rechtslage - OVG für die Länder Niedersachsen und Lüneburg, Urteil vom 24. März 1988 - 3 A 91/86 -, Seite 11 des E.A., wonach auch unbebaute und unbebaubare Grundstücke im Außenbereich durch die bloße Anschlussmöglichkeit in beitragsrechtlicher Hinsicht bevorteilt würden; ebenso OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 3. März 2000 - 12 A 12497/98 -, Seite 7 des E.A.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2019 - 1 L 190/12

    Anschlussbeitrag - Schmutzwasser; Veranlagung übergroßen Schlossgrundstücks

    Die sachliche Beitragspflicht für ein Außenbereichsgrundstück entsteht erst, wenn dieses tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen ist (OVG Greifswald, Urt. vom 15. April 2009 - 1 L 205/07 - vgl. Aussprung in Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, § 9 Erl. 4.1 und § 9 Erl. 7.5 m. w. N.).
  • VG Greifswald, 18.10.2012 - 3 A 251/10

    Schmutzwasseranschlussbeitrag: Wirksamkeit einer Klarstellungssatzung; Abgrenzung …

    Rn. 27 Ist das Grundstück des Klägers somit als Außenbereichsgrundstück einzustufen, so entsteht die sachliche Beitragspflicht nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 SWAS mit dem tatsächlichen Anschluss der auf dem Grundstück vorhandenen Baulichkeit (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 15.04.2009 - 1 L 205/07 - juris Rn. 43).
  • VG Greifswald, 16.10.2014 - 3 A 509/13

    Anschlussbeitrag (Schmutzwasser); Vorteilsprinzip; Nichtigkeit der …

    Denn bei (bebauten) Außenbereichsgrundstücken ist die Vorteilslage - anders als bei Grundstücken im Geltungsbereich von Bebauungsplänen und im unbeplanten Innenbereich - erst gegeben, wenn das Grundstück an die zentrale Abwasseranlage tatsächlich angeschlossen ist (OVG Greifswald, Urt. v. 15.04.2009 - 1 L 205/07 -, juris Rn. 43).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2014 - 1 L 106/12

    Anschlussbeitrag für Niederschlagswasser

  • VG Greifswald, 02.10.2014 - 3 A 115/13

    Rechtmäßigkeit der Satzung zur Erhebung von Anschlussbeiträgen

  • VG Cottbus, 28.05.2010 - 6 L 241/08

    Rückwirkung einer Abwasserbeitragssatzung

  • VG Greifswald, 27.01.2015 - 3 B 879/14

    Heranziehung zu Anschlussbeiträgen für Schmutz- und Niederschlagswasser

  • VG Greifswald, 27.01.2015 - 3 B 844/14

    Anschlussbeitrag; hier einstweiliger Rechtsschutz

  • VG Greifswald, 14.07.2009 - 3 A 839/06

    Entstehung des Erstattungsanspruchs für Grundstücksanschlusskosten bei …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Mecklenburg-Vorpommern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht