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Rechtsprechung
   VG Berlin, 28.09.2012 - 1 L 254.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33038
VG Berlin, 28.09.2012 - 1 L 254.12 (https://dejure.org/2012,33038)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.09.2012 - 1 L 254.12 (https://dejure.org/2012,33038)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. September 2012 - 1 L 254.12 (https://dejure.org/2012,33038)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvQ 28/01

    OVG Berlin bestätigt - einstweilige Anordnungen zu "Paraden" abgelehnt

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2012 - 1 L 254.12
    Rn. 6 "Ebenso wenig wie es für die Eröffnung des Schutzbereichs von Art. 8 GG ausreicht, dass die Teilnehmer einer Veranstaltung durch einen beliebigen Zweck miteinander verbunden sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 2001 - 1 BvQ 28/01 u.a -, NJW 2001, 2459, juris Rn. 19, …und vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 u.a. -, BVerfGE 104, 92, juris Rn. 41; Senatsbeschluss vom 10. Mai 2012 - OVG 1 S 72.12 -, Abdruck S. 4), kann auch nicht jede Begleiterscheinung einer Versammlung oder eine für deren Durchführung begehrte Infrastruktur (Zelte, Sitzgelegenheiten, Ver- und Entsorgungseinrichtungen etc.) dem Schutzbereich von Art. 8 GG unterfallen.

    Dies ist vielmehr nur dann anzunehmen, wenn die jeweils in Rede stehenden Gegenstände und Hilfsmittel zur Verwirklichung des Versammlungszwecks funktional oder symbolisch für die kollektive Meinungskundgabe wesensnotwendig sind, denn der Versammlungsbegriff bzw. dessen Schutzbereich ist nicht weiter auszudehnen, als dies zur Schutzgewährung nach Art. 8 GG erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 2001, a.a.O., …und vom 24. Oktober 2001, juris Rn. 54;… weitere Nachweise bei Dietel/Gintzel/Kniesel, VersG, 16. Aufl., § 1 Rn. 8 zu Fußn. 14 f., sowie Kanther, NVwZ 2001, 1239 ff.).

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2012 - 1 L 254.12
    Rn. 6 "Ebenso wenig wie es für die Eröffnung des Schutzbereichs von Art. 8 GG ausreicht, dass die Teilnehmer einer Veranstaltung durch einen beliebigen Zweck miteinander verbunden sind (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 2001 - 1 BvQ 28/01 u.a -, NJW 2001, 2459, juris Rn. 19, und vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 u.a. -, BVerfGE 104, 92, juris Rn. 41; Senatsbeschluss vom 10. Mai 2012 - OVG 1 S 72.12 -, Abdruck S. 4), kann auch nicht jede Begleiterscheinung einer Versammlung oder eine für deren Durchführung begehrte Infrastruktur (Zelte, Sitzgelegenheiten, Ver- und Entsorgungseinrichtungen etc.) dem Schutzbereich von Art. 8 GG unterfallen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - 1 S 108.12

    Reichweite und Schutzbereich des Versammlungsbegriffs; Wesensnotwendigkeit von …

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2012 - 1 L 254.12
    Rn. 5 Die Kammer folgt hier dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. August 2012 - OVG 1 S 108.12 -, in dessen Begründung es heißt (S. 5 ff. des Entscheidungsabdrucks):.
  • OVG Sachsen, 16.07.2003 - 3 BS 216/03

    Aufzug, Feldküche, Sitzgelegenheiten

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2012 - 1 L 254.12
    Rn. 7 Auch das Aufstellen von Sitzgelegenheiten gehört nicht zu den essentiell notwendigen Voraussetzungen einer Versammlung unter freiem Himmel (ebenso Sächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 3 BS 216/03 -, juris; sowie bayerischer VGH, Beschluss vom 28. April 1978 - Nr. 91 VIII/78 -, NJW 1978, 1939 f.; anders wohl die aktuelle, oben zitierte Rspr. dieses Gerichts).
  • VG Berlin, 11.03.2016 - 1 K 59.14

    Rechtswidrigkeit erteilter versammlungsrechtlicher Auflagen

    Zwar ist eine Bühnentechnik bei Großveranstaltungen zur Unterstützung der Meinungskundgabe erforderlich; dies bedeutet jedoch nicht, dass jede begehrte Infrastruktur dem Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG unterfällt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. August 2012 - OVG 1 S 108.12 - Beschluss der Kammer vom 28. September 2012 - VG 1 L 254.12 -, juris).

    Die Tatsache, dass ein Backstagebereich der bequemeren Durchführung des Bühnenprogramms und der Annehmlichkeiten von Rednern und Künstlern dient, führt nicht dazu, dass dieser wesensnotwendiger Bestandteil der Versammlung wird (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. September 2012 - VG 1 L 254.12 -, juris).

  • VG Karlsruhe, 18.03.2021 - 3 K 943/21

    Karlsruher Schloss: Tribüne im Ehrenhof darf bei Fridays for Future-Kundgebung …

    Dies ist vielmehr grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn die jeweils in Rede stehenden Gegenstände und Hilfsmittel zur Verwirklichung des Versammlungszwecks funktional oder symbolisch für die kollektive Meinungskundgabe wesensnotwendig sind (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 28.09.2012 - 1 L 254.12 -, juris Rn. 6 m.w.N.; siehe aber auch VG Berlin…, Beschluss vom 05.06.2019 - VG 1 L 179.19 -, juris Rn. 22 ff. m.w.N.).
  • VG Berlin, 09.08.2013 - 1 L 230.13

    Untersagung des Aufstellens und Betreibens von Verkaufsständen sowie eines …

    Ein Pavillon ist darüber hinaus insofern entbehrlich, als die Technik, sofern nicht ohnehin eine sichere Unterbringung auf der Bühne möglich ist, durch Abdeckungen gegen Witterungseinflüsse geschützt werden kann; ferner kann der Schutz gegen herandrängende Versammlungsteilnehmer statt durch einen Zaun durch eine entsprechende Anzahl von Ordnern, ggf. mithilfe von Flatterbändern, gewährleistet werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2012 - OVG 1 S 134.12; Beschluss der Kammer vom 28. September 2012 - VG 1 L 254.12).
  • VG Berlin, 24.09.2021 - 1 L 464.21
    Die Technik kann gegen Witterungseinflüsse auch durch Abdeckungen wirksam geschützt werden, ein Zelt ist insofern entbehrlich (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. September 2012 - VG 1 L 254.12, S. 3 des Entscheidungsabdrucks).
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