Rechtsprechung
| VG Aachen, 12.09.2013 - 1 L 423/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Folgenabwägung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
VwGO § 123
Folgenabwägung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Ermöglichung der Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst
Verfahrensgang
- VG Aachen - 1 K 1467/13
- VG Aachen, 12.09.2013 - 1 L 423/13
- VG Aachen, 23.10.2013 - 1 M 17/13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2013 - 6 B 1105/13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2013 - 6 B 566/13
Zulassung eines an beiden Unterarmen tätowierten Bewerbers auf Teilnahme am …
Auszug aus VG Aachen, 12.09.2013 - 1 L 423/13
Zur Begründung nimmt die Kammer zur Vermeidung von unnötigen Wiederholungen zunächst Bezug auf die sinngemäß übertragbaren Ausführungen zur Folgenabwägung in dem den Beteiligten bekannten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11. Juni 2013 - 6 B 566/13 - betreffend das der Ausbildung vorangegangene Testverfahren und macht sich diese entsprechend zu eigen.
- VG Aachen, 23.10.2013 - 1 M 17/13
Tätowierter Polizist: Verwaltungsgericht droht dem Land NRW mit einem Zwangsgeld …
Dem Vollstreckungsschuldner wird ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000,- EUR für den Fall angedroht, dass er der ihm durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 12. September 2013 im Verfahren 1 L 423/13 auferlegten Anordnung, den Vollstreckungsgläubiger bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die unter dem Aktenzeichen VG Aachen (1 K 1467/13) geführten Klage zu der am 1. September 2013 begonnenen Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen zuzulassen und ihn insoweit nicht wegen der an seinen Armen befindlichen Tätowierungen auszuschließen, nicht innerhalb von einer Woche nach Zustellung dieses Entscheidung nachkommt.Rn. 5 Die von der Kammer unter dem 12. September 2013 erlassene einstweilige Anordnung im Verfahren 1 L 423/13 ist nach §§ 168 Abs. 1 Nr. 2, § 172 Satz 1 VwGO vollstreckbar.
Die mit der Zulassung verbundene Pflicht, den Vollstreckungsgläubiger in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu berufen, lag erkennbar der durch den Beschluss des Gerichts vom 12. September 2013 - 1 L 423/13 - ausgesprochenen Anordnung zu Grunde.
- VG Köln, 16.04.2018 - 19 K 5721/17 Rn. 3 Der Ernennung vorausgegangen war der Beschluss des VG Aachen vom 12.09.2013 im Verfahren 1 L 423/13, durch den dem Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben worden war, den Kläger einstweilen zu der Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen und ihn nicht wegen der an seinen Armen befindlichen Tätowierungen auszuschließen.
Zur Begründung verweist der Kläger unter anderem auf die Entscheidungen in den ihn betreffenden Verfahren VG Aachen 1 K 1518/12, 1 L 277/12 und 1 L 423/13.
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