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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2005 - 1 L 489/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19974
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2005 - 1 L 489/04 (https://dejure.org/2005,19974)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06.09.2005 - 1 L 489/04 (https://dejure.org/2005,19974)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06. September 2005 - 1 L 489/04 (https://dejure.org/2005,19974)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    KAG § 2 Abs. 1 Satz 2 (a.F. bzw. M-V); ; KAG § 12 (a.F. bzw. M-V); ; AO § 220 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlicher Mindestinhalt einer Abgabensatzung gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg Vorpommern (KAG MV) ; Auswirkung der fehlenden Angabe des Erhebungszeitraums in einer Abgabensatzung

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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90

    Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2005 - 1 L 489/04
    Ist eine Entscheidung in je selbstständig tragender Weise mehrfach begründet, so muss im Hinblick auf jeden der Begründungsteile ein Zulassungsgrund dargelegt werden und gegeben sein (vgl. BVerwG, 01. Februar 1990 - 7 B 19.90 -, Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22; 10. Mai 1990 - 5 B 31.90 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 284 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2005 - 1 L 489/04
    Bei laufenden Jahresgebühren entsteht die Gebührenschuld grundsätzlich, d.h., wenn satzungsmäßig nicht abweichendes bestimmt ist, erst mit Ablauf des Kalenderjahres (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 25. Februar 1998 - 4 K 8/97 -, NordÖR 1998, 256; OVG Greifswald, Beschluss vom 07. Juni 1999 -1 M 51/98-).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 B 31.90

    Rückforderung von Blindengeld

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2005 - 1 L 489/04
    Ist eine Entscheidung in je selbstständig tragender Weise mehrfach begründet, so muss im Hinblick auf jeden der Begründungsteile ein Zulassungsgrund dargelegt werden und gegeben sein (vgl. BVerwG, 01. Februar 1990 - 7 B 19.90 -, Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22; 10. Mai 1990 - 5 B 31.90 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 284 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.1998 - 1 L 74/97

    Ernstliche Zweifel, Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2005 - 1 L 489/04
    Ernstliche Zweifel können schon dann vorliegen, wenn sich die Erfolgsaussichten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend überschauen lassen, die Zulassungsschrift aber dem Senat die Einsicht vermittelt, dem Rechtsmittel seien durchaus hinreichende Erfolgsaussichten zuzusprechen (OVG Greifswald, 02. Juni 1998 -1 O 23/98 -, NordÖR 1998, 306; 05. August 1998 - 1 L 74/97 -, NVwZ-RR 1999, 476).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.1998 - 1 O 23/98

    Rechtsmittel; Beschwerde; Zulassung zur Beschwerde; Darlegungserfordernis; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2005 - 1 L 489/04
    Ernstliche Zweifel können schon dann vorliegen, wenn sich die Erfolgsaussichten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend überschauen lassen, die Zulassungsschrift aber dem Senat die Einsicht vermittelt, dem Rechtsmittel seien durchaus hinreichende Erfolgsaussichten zuzusprechen (OVG Greifswald, 02. Juni 1998 -1 O 23/98 -, NordÖR 1998, 306; 05. August 1998 - 1 L 74/97 -, NVwZ-RR 1999, 476).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2002 - 1 M 1/02
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2005 - 1 L 489/04
    In der genannten Entscheidung hat das OVG Greifswald eine Verwaltungsgebührensatzung für unwirksam erklärt, in der der Zeitpunkt des Entstehens der Gebühr nicht hinreichend geregelt war (vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 09. April 2002 -1 M 1/02 -, Juris M-V; ferner Aussprung in Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, § 2 Erl. 2.4).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2021 - 3 LB 191/17

    Trink- und Schmutzwassergebühren

    § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V meint nämlich nicht das konkrete Schuldverhältnis, d.h. der voll ausgeprägte Abgabenanspruch, sondern lediglich das abstrakte Schuldverhältnis ( OVG Greifswald…, Urteil vom 21. Mai 2014 - 1 L 91/09 -, juris Rn. 36 ; Beschluss vom 6. September 2005 - 1 L 489/04 -, juris Rn. 14;… Urteil vom 25. Februar 1998 - 4 K 8/97 -, juris Rn. 30).

    Bei Gebühren, die für die laufende Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden, ist zusätzlich die Festlegung eines Zeitintervalls erforderlich, für das die Gebühren jeweils anfallen sollen (OVG Greifswald, Beschluss vom 6. September 2005, a. a. O.; Aussprung, in ders./Seppelt/Holz, Kommunalabgabengesetz M-V, Stand 10/2020, § 2 Anm. 3.5.1).

    Dies genügt den Anforderungen an den Inhalt einer Entstehensregelung i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V nicht (so bereits OVG Greifswald, Beschluss vom 6. September 2005 - 1 L 489/04 -, juris Rn. 15).

    Rn. 80 Da schließlich auch keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Normierung einer (ordnungsgemäßen) Fälligkeitsregelung entbehrlich ist - so etwa, wenn die Abgabe durch den Schuldner bereits durch in der Satzung zwingend vorgeschriebene und der Höhe nach festgesetzte Vorauszahlungen zu ebenfalls feststehenden Fälligkeitsterminen während des Abrechnungszeitraums in voller Höhe zu tilgen ist ( OVG Greifswald…, Urteil vom 21. Mai 2014 - 1 L 91/09 -, juris Rn. 36 ) - führt auch dieser Fehler zur Gesamtnichtigkeit der Gebührensatzungen (OVG Greifswald, Beschluss vom 6. September 2005 - 1 L 489/04 -, juris Rn. 17).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2021 - 3 LB 189/17

    Trink- und Schmutzwassergebühren -Zulässigkeit einer Klage einer Gesellschaft …

    § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V meint nämlich nicht das konkrete Schuldverhältnis, d.h. der voll ausgeprägte Abgabenanspruch, sondern lediglich das abstrakte Schuldverhältnis ( OVG Greifswald…, Urteil vom 21. Mai 2014 - 1 L 91/09 -, juris Rn. 36 ; Beschluss vom 6. September 2005 - 1 L 489/04 -, juris Rn. 14;… Urteil vom 25. Februar 1998 - 4 K 8/97 -, juris Rn. 30).

    Bei Gebühren, die für die laufende Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden, ist zusätzlich die Festlegung eines Zeitintervalls erforderlich, für das die Gebühren jeweils anfallen sollen (OVG Greifswald, Beschluss vom 6. September 2005, a. a. O.; Aussprung, in ders./Seppelt/Holz, Kommunalabgabengesetz M-V, Stand 10/2020, § 2 Anm. 3.5.1).

    Dies genügt den Anforderungen an den Inhalt einer Entstehensregelung i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V nicht (so bereits OVG Greifswald, Beschluss vom 6. September 2005 - 1 L 489/04 -, juris Rn. 15).

    Rn. 77 Da schließlich auch keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Normierung einer (ordnungsgemäßen) Fälligkeitsregelung entbehrlich ist - so etwa, wenn die Abgabe durch den Schuldner bereits durch in der Satzung zwingend vorgeschriebene und der Höhe nach festgesetzte Vorauszahlungen zu ebenfalls feststehenden Fälligkeitsterminen während des Abrechnungszeitraums in voller Höhe zu tilgen ist ( OVG Greifswald…, Urteil vom 21. Mai 2014 - 1 L 91/09 -, juris Rn. 36 ) - führt auch dieser Fehler zur Gesamtnichtigkeit der Gebührensatzungen (OVG Greifswald, Beschluss vom 6. September 2005 - 1 L 489/04 -, juris Rn. 17).

  • VG Schwerin, 04.02.2010 - 4 A 2284/05

    Gebührenbescheid für Niederschlagswasser

    Die Satzung muss den Kreis der Abgabenschuldner, den die Abgabe begründenden Tatbestand, den Maßstab und den Satz der Abgabe sowie den Zeitpunkt ihrer Entstehung und Fälligkeit angeben, § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG/KAG M-V. Die dort geregelten sechs Komplexe gehören zwingend zum Mindestinhalt einer Abgabensatzung; fehlt nur eines dieser Kriterien in der Satzung, so ist die Abgabensatzung unwirksam (OVG Greifswald, Beschl. V. 6. September 2005 - 1 L 489/04 -, LKV 2006, 418 m. w. N.; Urt. V. 3. Juli 2002 - 4 K 35/01 -, zitiert nach juris; Aussprung in: ders./Siemers/Holz, Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern, Stand: Juli 2009, § 2 Anm. 2.4.;… Driehaus in: ders. [Hrsg.], Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2009, § 2 Rn. 50).

    Bei Gebühren, die für die laufende Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden, ist ferner die Festlegung des Zeitintervalls erforderlich, für welches die Gebühren jeweils anfallen sollen, also eine eindeutige satzungsmäßige Bestimmung, ob die Gebühr täglich, wöchentlich, monatlich, vierteljährlich oder jährlich entsteht (OVG Greifswald, Beschl. V. 6. September 2005, a. a. O., S. 419 m. w. N.;… Urt. V. 25. Februar 1998 - 4 K 8/97, 4 K 18/97 -, NordÖR 1998, 256, 257, Urteile v. 7. November 1996 - 4 K 11/96 -, RanB 1997, 179 = juris, Rn. 22, und 4 K 20/96;… Siemers, in: Aussprung/ders./Holz, a. a. O., § 6 Anm. 8.2;… Lohmann, in Driehaus, a. a. O., § 6 Rn. 661).

    Bei laufenden Jahresgebühren entsteht die Gebührenschuld somit grundsätzlich, d. h. wenn satzungsmäßig nichts Abweichendes bestimmt wird, erst im Ablauf des Kalenderjahres (OVG Greifswald, Beschl. V. 6. September 2005, a. a. O.;… Urt. V. 25. Februar 1998, a. a. O., S. 257 unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Beschl. V. 15. April 1993 - 9 M 5550/92 -, KStZ 1994, 77; OVG Lüneburg, Beschl. V. 20. März 1997 - 9 L 2554/95 -, KStZ 1998, 135;… Lichtenfeld, in: Driehaus, a. a. O., § 6 Rn. 721a).

    Die Vorgaben für die Verwaltung, für welche Zeitabschnitte Heranziehungen vorzunehmen sind, sind aber vom Ortsgesetzgeber zu treffen; die Satzung darf nicht Wahlmöglichkeiten in das Ermessen der Abgaben erhebenden Behörde stellen (OVG Greifswald, Beschl. V. 6. September 2005, a. a. O., S. 419 zu einer vergleichbaren Satzungsbestimmung).

    Aus § 7 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der Abwassergebührensatzung ist (auch) nicht etwa zwingend zu entnehmen, dass hier (jedenfalls) eine Jahresgebühr vorliegen soll, die dann im Zweifel (bei fehlender näherer Regelung in der Satzung) mit Ablauf des jeweiligen (Kalender-)Jahres entstünde (vgl. OVG Greifswald, Beschl. V. 6. September 2005, a. a. O., S. 419 zu einer vergleichbaren Satzungsbestimmung).

  • VG Schwerin, 28.02.2023 - 4 A 1679/18

    Verwirkung von Säumniszuschlägen; Folgen der Unwirksamkeitserklärung einer …

    Deshalb richtet sich die Fälligkeit gemäß § 220 Abs. 1 AO in Verbindung mit § 12 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V nach der diesbezüglichen Vorschrift in der entsprechenden Abgabensatzung (besondere gesetzliche Regelung im Sinne von § 4 AO; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. September 2005 - 1 L 489/04 -, juris Rn. 18, wonach die Satzung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V , in der anzugeben ist, in welchem Zeitpunkt der Beitragsanspruch entsteht, der in § 12 Abs. 1 KAG M-V angeordneten entsprechenden Anwendung des § 220 Abs. 2 AO vorgeht).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 323/09

    Zum Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem …

    Rn. 70 Ob bei Fehlen einer wirksamen Fälligkeitsbestimmung ein "automatischer" Rückgriff auf die §§ 13a Abs. 1 Satz 5 KAG LSA, 220 Abs. 2 Satz 1 AO erfolgt (…so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 30. Januar 2003 - 1 L 362/01 - …und Urt. v. 19. Mai 2005 - 1 K 226/04 -, jeweils zit. nach JURIS;… nicht eindeutig: Driehaus, a.a.O., § 2 Rdnr. 97;… OVG Saarland, Urt. v. 25. November 1994 - 1 R 41/93 -, zit. nach JURIS) ist problematisch (vgl. dazu OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 6. September 2005 - 1 L 489/04 -, zit. nach JURIS; i.E. auch OVG Brandenburg, Beschl. v. 8. Dezember 2003 - 2 B 319/03 -, LKV 2004, 375;… Dewenter u.a., KAG SH St. 2005, § 2 Rdnr. 83) und bislang von dem erkennenden Senat auch noch nicht entschieden worden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 34/10

    Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem Einspielergebnis

    Rn. 83 Ob bei Fehlen einer wirksamen Fälligkeitsbestimmung ein "automatischer" Rückgriff auf die §§ 13a Abs. 1 Satz 5 KAG LSA, 220 Abs. 2 Satz 1 AO erfolgt (…so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 30. Januar 2003 - 1 L 362/01 - …und Urt. v. 19. Mai 2005 - 1 K 226/04 -, jeweils zit. nach JURIS;… nicht eindeutig: Driehaus, a.a.O., § 2 Rdnr. 97;… OVG Saarland, Urt. v. 25. November 1994 - 1 R 41/93 -, zit. nach JURIS) ist problematisch (vgl. dazu OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 6. September 2005 - 1 L 489/04 -, zit. nach JURIS; i.E. auch OVG Brandenburg, Beschl. v. 8. Dezember 2003 - 2 B 319/03 -, LKV 2004, 375;… Dewenter u.a., KAG SH St. 2005, § 2 Rdnr. 83) und bislang von dem erkennenden Senat auch noch nicht entschieden worden.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15

    Straßenreinigungsgebühren; Gebührenmaßstab bei Hinterliegergrundstücken; …

    Abweichendes folgt insbesondere nicht aus der Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 6. September 2005 - 1 L 489/04 -, juris Rn. 18), wonach § 220 Abs. 2 AO von der Regelung des § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V verdrängt wird und daher unanwendbar ist.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2014 - 1 L 91/09

    Regelung über die Fälligkeit einer Abgabe als Mindestinhalt einer kommunalen …

    Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. Beschl. v. 06.09.2005 - 1 L 489/04 -, zit. n. juris).
  • VG Schwerin, 05.01.2017 - 4 A 2868/15

    Gestaltung des Erhebungszeitraums bei Trink- und Schmutzwassergebühren

    Eine Satzungsbestimmung zur Entstehung einer Benutzungsgebühr, die der Verwaltung die Wahl überlässt, zwischen verschiedenen Abrechnungsintervallen zu wählen, ist rechtlich nicht zulässig (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 06.09.2005, Az.: 1 L 489/04, juris, Rn. 15;… VG Schwerin, Urt. v. 04.02.2010, Az.: 4 A 2284/05 , juris, Rn. 36 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.02.2018 - 1 L 89/14

    (Entstehung von Säumniszuschlägen mit Festsetzung der Jahreskurabgabe;

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht insbesondere dargestellt, dass eine Ausfüllung der Regelungslücke in der Satzung durch ein Rückgriffen auf § 220 Abs. 2 AO ausscheidet (OVG M-V Greifswald, Beschl. vom 6. September 2005 - 1 L 489/04 - Aussprung in Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, § 2 Erl. 3.6 und § 12 Erl. 57).
  • VG Greifswald, 22.11.2013 - 3 A 885/12

    Keine automatische Fälligkeit von Fremdenverkehrsabgaben zu Jahresbeginn; …

  • OVG Sachsen, 07.11.2013 - 5 A 474/11

    Exakte Bestimmung des Veranlagezeitraums für Wassergebühren erforderlich

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