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| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2000 - 1 L 50/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antizipierte Benutzungsgebühr, Gebührenkalkulation, Gebührenpflicht, Flächenmaßstab, Hochwasserschutzanlagen, Satzungsermessen, Schöpfwerke, Unterhaltungsmaßnahmen, Verbrauchslasten, Verteilungsmaßstab, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Wasserflächen, Wasser- und Bodenverband
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (7)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1996 - 4 K 11/96
Überprüfung der Wirksamkeit einer Abfallgebührensatzung …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2000 - 1 L 50/98
Mangels Vergleichbarkeit der Ausgangssituation bei der hier streitigen Gebührenerhebung für Verbandslasten im Vergleich zu sonstigen Benutzungsgebühren - die wesentlich von einem eigenen tatsächlichen "Verbrauch" abhängen bzw. bei denen die Leistung der Kommune erst sukzessive im Laufe des Jahres erbracht wird (z.B. Abfallbeseitigung) - hat der Senat auch unter dem in der Rechtsprechung diskutierten Aspekt der Zulässigkeit so genannter "antizipierter Benutzungsgebühren" (vgl. OVG Greifswald, 07.11.1996 - 4 K 11/96 - VwRR MO 1997, 13 = RAnB 1997, 179) keine Bedenken gegen die in § 5 Abs. 1 der Satzung enthaltene Regelung, wonach die "Gebühr am 01.01.Das erkennende Gericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung bereits mehrfach entschieden, dass es zur Gültigkeit der Festsetzung eines (Beitrags- oder) Gebührensatzes einer stimmigen Kalkulation bedarf, die vom satzungsgebenden Gremium mit der Beschlussfassung über die Abgabensatzung zu billigen ist und die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht nachgeschoben werden kann (vgl. OVG Greifswald, 23.02.2000 - 4 K 24/98 - 25.02.1998 - 4 K 8/97 und 18/97 -, NordÖR 1998, 256 = VwRR MO 1998, 227; 07.11.1996 - 4 K 11/96 -, a.a.O.; 15.03.1995 - 4 K 22/94 -, RAnB 1995, 229 = ZKF 1995, 230 = KStZ 1996, 114).
- BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70
Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2000 - 1 L 50/98
Vor diesem Hintergrund erscheint es zulässig, jedenfalls zur Verteilung der durch die allgemeinen Unterhaltungsmaßnahmen verursachten Anteile der Verbandslasten auf einen Flächenmaßstab als Wahrscheinlichkeitsmaßstab zurückzugreifen (so auch OVG Münster, 26.10.1988 - 9 A 1818/87 -, zit. nach JURIS), wie ihn auch das BVerwG sogar im Verhältnis eines Verbandes selbst zu seinen Verbandsmitgliedern für mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar gehalten hat (23.05.1973 - IV C 21.70 -, BVerwGE 42, 210, unter Hinweis auf 29.05.1964 - IV C 22.63 -, BVerwGE 18, 324, noch zu §§ 81, 82 WVVO, und 10.02.1967 - IV C 57-59.66 -, wo der in Niedersachsen gesetzlich eingeführte Flächenmaßstab für die Unterhaltungsverbände unbeanstandet blieb). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97
Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2000 - 1 L 50/98
Das erkennende Gericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung bereits mehrfach entschieden, dass es zur Gültigkeit der Festsetzung eines (Beitrags- oder) Gebührensatzes einer stimmigen Kalkulation bedarf, die vom satzungsgebenden Gremium mit der Beschlussfassung über die Abgabensatzung zu billigen ist und die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht nachgeschoben werden kann (vgl. OVG Greifswald, 23.02.2000 - 4 K 24/98 - 25.02.1998 - 4 K 8/97 und 18/97 -, NordÖR 1998, 256 = VwRR MO 1998, 227;… 07.11.1996 - 4 K 11/96 -, a.a.O.; 15.03.1995 - 4 K 22/94 -, RAnB 1995, 229 = ZKF 1995, 230 = KStZ 1996, 114).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.1995 - 4 K 22/94
Leitungsgebundene Einrichtungen; Beitragsmaßstab; Zweckverband; Vorteilsprinzip; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2000 - 1 L 50/98
Das erkennende Gericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung bereits mehrfach entschieden, dass es zur Gültigkeit der Festsetzung eines (Beitrags- oder) Gebührensatzes einer stimmigen Kalkulation bedarf, die vom satzungsgebenden Gremium mit der Beschlussfassung über die Abgabensatzung zu billigen ist und die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht nachgeschoben werden kann (vgl. OVG Greifswald, 23.02.2000 - 4 K 24/98 - 25.02.1998 - 4 K 8/97 und 18/97 -, NordÖR 1998, 256 = VwRR MO 1998, 227;… 07.11.1996 - 4 K 11/96 -, a.a.O.; 15.03.1995 - 4 K 22/94 -, RAnB 1995, 229 = ZKF 1995, 230 = KStZ 1996, 114). - BVerwG, 29.05.1964 - IV C 22.63
Heranziehung zu Beiträgen des Sielverbandes - Beitragsregelung nach dem so …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2000 - 1 L 50/98
Vor diesem Hintergrund erscheint es zulässig, jedenfalls zur Verteilung der durch die allgemeinen Unterhaltungsmaßnahmen verursachten Anteile der Verbandslasten auf einen Flächenmaßstab als Wahrscheinlichkeitsmaßstab zurückzugreifen (so auch OVG Münster, 26.10.1988 - 9 A 1818/87 -, zit. nach JURIS), wie ihn auch das BVerwG sogar im Verhältnis eines Verbandes selbst zu seinen Verbandsmitgliedern für mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar gehalten hat (23.05.1973 - IV C 21.70 -, BVerwGE 42, 210, unter Hinweis auf 29.05.1964 - IV C 22.63 -, BVerwGE 18, 324, noch zu §§ 81, 82 WVVO, und 10.02.1967 - IV C 57-59.66 -, wo der in Niedersachsen gesetzlich eingeführte Flächenmaßstab für die Unterhaltungsverbände unbeanstandet blieb). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1991 - 2 A 2058/89
Rückwirkung einer Satzung; Ersatzvornahme; Abgabensatzung; Gerichtliche …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2000 - 1 L 50/98
a) Der Kläger verkennt sowohl den Umfang der auch die Eigentümer von Wasserflächen treffenden Unterhaltungspflichten und die Bedeutung der Übertragung an den Verband durch das Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (§§ 28, 29 WHG, §§ 61, 62 LaWG MV; vgl. hierzu auch OVG Münster, 10.01.1991 - 2 A 2058/89 -, NVwZ-RR 1992, 104) als auch die real vom Verband "Obere Havel" zu Gunsten solcher Grundstücke unternommenen Maßnahmen, wenn er meint, Wasserflächen hätten von der Verbandsleistung keinen Vorteil im Sinne der §§ 7, letzter HS, und 6 Abs. 3 Satz 1 KAG MV. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1988 - 9 A 1818/87
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2000 - 1 L 50/98
Vor diesem Hintergrund erscheint es zulässig, jedenfalls zur Verteilung der durch die allgemeinen Unterhaltungsmaßnahmen verursachten Anteile der Verbandslasten auf einen Flächenmaßstab als Wahrscheinlichkeitsmaßstab zurückzugreifen (so auch OVG Münster, 26.10.1988 - 9 A 1818/87 -, zit. nach JURIS), wie ihn auch das BVerwG sogar im Verhältnis eines Verbandes selbst zu seinen Verbandsmitgliedern für mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar gehalten hat (23.05.1973 - IV C 21.70 -, BVerwGE 42, 210, unter Hinweis auf 29.05.1964 - IV C 22.63 -, BVerwGE 18, 324, noch zu §§ 81, 82 WVVO, und 10.02.1967 - IV C 57-59.66 -, wo der in Niedersachsen gesetzlich eingeführte Flächenmaßstab für die Unterhaltungsverbände unbeanstandet blieb).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08
Festlegung des Gebiets eines Wasser- und Bodenverbandes
Davon ist der Senat bislang auch in früheren Entscheidungen ausgegangen (vgl. Urt. v. 23.02.2000 - 1 L 50/98 -, juris).Immerhin geht die Satzung für den Wasser- und Bodenverband Müritz selbst davon aus (Nr. 2.3, 21860 der Anlage I), dass Seeflächen bevorteilt werden, wenn auch mit einem Abschlag von 50% (vgl. zur Veranlagung von Gewässerflächen unter dem Gesichtspunkt von Unterhaltungsmaßnahmen Senatsurt. v. 23.02.2000 - 1 L 50/98 -, juris).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2010 - 1 L 200/05
Kein Differenzierungsgebot bezüglich Wald- und Landwirtschaftsflächen bei der …
Rn. 38 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung und nicht nur - wie der Kläger meint - einer den aktuellen Verhältnissen und Erkenntnissen nicht mehr gerecht werdenden älteren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und auch durchgehend der Auffassung der mit der Problematik befassten Oberverwaltungsgerichte (…vgl. OVG Münster, 05.03.1976, a.a.O.;… OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2010, a.a.O.; OVG Lüneburg, 14.11.2007 - 13 LB 13/03 -, NuR 2008, 43; s.a. OVG Greifswald, 07.06.1999 - 1 M 51/98 -, Der Überblick 1999, 517, 518; für Gewässerflächen OVG Greifswald, 23.02.2000 - 1 L 50/98 -, LKV 2000, 502, 503), der sich der Senat anschließt, dass eine Heranziehung aller Grundstücke bzw. Verbandsmitglieder des Einzugsgebietes nach einem Flächenmaßstab auch ohne beitragsmäßige Berücksichtigung vorhandener qualitativer und struktureller Boden- und Nutzungsunterschiede den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich standhält. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2000 - 4 K 8/99
Zuständigkeit des Gemeinderates für die Festsetzung der Kalkulation von Beiträgen …
Zur Gültigkeit der Festsetzung eines Beitrags- oder Gebührensatzes bedarf es einer stimmigen Kalkulation, die vom satzungsgebenden Gremium mit der Beschlussfassung über den Abgabensatz zu billigen ist und die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht nachgeschoben werden kann (…OVG Greifswald, a. a. O.; vgl. ferner U. v. 23. Februar 2000, 1 L 50/98, VwRR MO 2000, 2999, LKV 2000, 502, DVBl. 2000, 1229).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.05.2024 - 3 K 209/23
Bemessung der Gebühren für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung …
Denn es ist zu berücksichtigen, dass es nach der Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern keinen Vorrang des Wirklichkeitsmaßstabs vor dem Wahrscheinlichkeitsmaßstab gibt (OVG Greifswald, Urteil vom 23. Februar 2000 - 1 L 50/98 -, juris Rn. 31). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 1 LB 238/12
Kalkulation der Abwassergebühr für dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlagen; …
Aus einer Kalkulation des Gebührensatzes müssen sich wenigstens die entstandenen beziehungsweise veranschlagten Kosten, die sich nach den in der Satzung festgesetzten Maßstäben ergebenden Gebühreneinheiten und das daraus in Verbindung mit dem festgelegten Gebührensatz errechnete voraussichtliche Gebührenaufkommen ergeben (vgl. auch zum weiteren OVG M-V, Urt. v. 17.10.2017 - 1 LB 204/14 -, juris Rn. 24 , siehe auch OVG M-V, Urt. v. 23.02.2000 - 1 L 50/98 -, juris Rn. 35). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 3 LB 345/18
Beiträge zur allgemeinen Gewässerunterhaltung von Gewässern erster Ordnung
Rn. 67 Allerdings sind Gewässerflächen als solche nicht mangels Vorteils von der Beitragserhebung ausgenommen (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 23. Februar 2000 - 1 L 50/98 - juris Rn. 26 ff.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2014 - 1 L 190/10
Gebühren zur Deckung von Beiträgen zum Wasser- und Bodenverband
Bei entsprechender Anwendung dieses Grundsatzes aus § 6 Abs. 3 Satz 1 KAG M-V auf die Verteilung der Beiträge zum Unterhaltungsverband auf die grundsteuerpflichtigen Grundstückseigentümer der Gemeinde kann als zulässiger Verteilungsmaßstab an die Stelle von Art und Umfang der Inanspruchnahme eine Verteilung nach Größe und Nutzungsart der betroffenen Grundflächen treten (st. Rspr. des Senats, vgl. OVG M-V, Urt. v. 23. Februar 2000 - 1 L 50/98 -, zit. n. juris, Rz 32;… Urt. v. 23. Juni 2010 - 1 L 100/05 -, zit. n. juris, Rz 38). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2013 - 1 L 67/10
Wasser und Bodenverbandsgebühren; Verwendung von Aufrundungsregelungen; Vorteil …
Rn. 36 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung und nicht nur - wie der Kläger meint - einer den aktuellen Verhältnissen und Erkenntnissen nicht mehr gerecht werdenden älteren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und auch durchgehend der Auffassung der mit der Problematik befassten Oberverwaltungsgerichte (…vgl. OVG Münster, 05.03.1976, a.a.O.;… OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2010, a.a.O.; OVG Lüneburg, 14.11.2007 - 13 LB 13/03 -, NuR 2008, 43; s.a. OVG Greifswald, 07.06.1999 - 1 M 51/98 -, Der Überblick 1999, 517, 518; für Gewässerflächen OVG Greifswald, 23.02.2000 - 1 L 50/98 -, LKV 2000, 502, 503), der sich der Senat anschließt, dass eine Heranziehung aller Grundstücke bzw. Verbandsmitglieder des Einzugsgebietes nach einem Flächenmaßstab auch ohne beitragsmäßige Berücksichtigung vorhandener qualitativer und struktureller Boden- und Nutzungsunterschiede den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich standhält. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 1 LB 204/14
Erhebung von Wasser- und Bodenverbandsgebühren; Bestimmtheit der gemeindlichen …
Aus einer Kalkulation des Gebührensatzes müssen sich wenigstens die entstandenen beziehungsweise veranschlagten Kosten, die sich nach den in der Satzung festgesetzten Maßstäben ergebenden Gebühreneinheiten und das daraus in Verbindung mit dem festgelegten Gebührensatz errechnete voraussichtliche Gebührenaufkommen ergeben (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 23.02.2000 - 1 L 50/98 -, juris Rn. 35). - VG Greifswald, 24.08.2021 - 3 B 623/21
Benutzungsgebühren; periodenfremder Ausgleich von Kostenunterdeckungen
Aus der Kalkulation muss sich jedenfalls der jeweilige zugrunde gelegte - entstandene oder erwartete - Gesamtaufwand, die nach den festgesetzten Maßstäben sich ergebenden Einheiten und das daraus in Verbindung mit dem festgelegten Gebühren- oder Beitragssatz errechnete voraussichtliche Gesamtaufkommen ergeben (OVG Greifswald, Urt. v. 23.02.2000 - 1 L 50/98 -, Rn. 35, juris;… VG Greifswald, Urt. v. 15.09.2016 - 3 A 123/15 -, Rn. 27 , juris). - VG Schwerin, 06.12.2018 - 4 A 3080/16
Teilbarkeit des Bescheides über Trink-und Schmutzwassergebühren - modifizierter …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2021 - 3 LZ 177/20
Gebührenmaßstab bei der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.2025 - 3 K 466/24
Normenkontrolle einer Wassergebührensatzung; lineare Progression nach …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.03.2024 - 3 LZ 715/21
Heranziehung zu Wasser- und Bodenverbandsgebühren; Bemessungsmaßstab
- VG Greifswald, 14.12.2007 - 3 A 587/05
Erhebung von Wasser- und Bodenverbandsgebühren
- VG Greifswald, 29.04.2021 - 3 B 476/21
Grundgebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung
- VG Greifswald, 25.03.2021 - 3 A 1006/19
Erhebung von Wasser- und Bodenverbandsgebühren
- VG Greifswald, 15.09.2016 - 3 A 123/15
Wasser- und Bodenverbandsgebühren nach Landesrecht
- VG Schwerin, 20.01.2011 - 4 A 543/06
Gebührenschuldner im Rahmen des Wasser- und Bodenverbandsgebührenrechts
- VG Schwerin, 22.11.2019 - 4 A 1867/18
Anfechtung von Trink- und Schmutzwassergebührenbescheiden; Anwendung des …
- VG Greifswald, 25.08.2010 - 3 A 666/07
Erhebung von Wasser- und Bodenverbandsgebühren
- VG Schwerin, 11.05.2012 - 4 A 68/09
Bemessung von Niederschlagswassergebühren nach versiegelter Fläche; …
- VG Greifswald, 07.08.2014 - 3 A 608/12
Wasser- und Bodenverbandsgebühren
- VG Greifswald, 21.02.2019 - 3 A 1230/17
Zulässigkeit der pauschalen Ermittlung der Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes …
- VG Greifswald, 10.03.2016 - 3 A 13/14
Wasser- und Bodenverbandsgebühren: Kosten für den Betrieb eines Schöpfwerks; …
- VG Greifswald, 23.01.2014 - 3 A 1372/12
Vorliegen einer Kostenunterdeckung; Korrektur einer methodisch fehlerhaften …
- VG Schwerin, 20.01.2011 - 4 A 1924/06
Heranziehung zu Wasser- und Bodenverbandsgebühren und Differenzierung nach …
- VG Schwerin, 25.01.2019 - 4 A 37/17
Erhebung eines Wasserverbandsbeitrages; Schadensverhütung
- VG Greifswald, 25.11.2009 - 3 A 1010/08
Beitragserhebung für die Gewässerunterhaltung
- VG Greifswald, 28.10.2009 - 3 A 1228/07
Rechtmäßigkeit einer Verbandssatzung; erforderlicher Mindestinhalt einer Satzung; …
- VG Lüneburg, 07.12.2010 - 3 A 88/09
Beitragsklasse; Gewässerdichte; Verbandsbeitrag; Wasser- und Bodenverband
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