Rechtsprechung
| VG Minden, 14.04.2014 - 1 L 55/14, 1 K 2123/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 11 SF 292/11
Sonstige Angelegenheiten
Auszug aus VG Minden, 14.04.2014 - 1 L 55/14
Rn. 4 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.07 1986 - 1 BvR 713/83 u. a. - LSG NRW, Beschluss vom 28.9.2011 - L 11 SF 292/11 AB -.Rn. 9 Vgl. LSG NRW, Beschluss vom 28.09.2011 - L 11 SF 292/11 AB -.
- BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83
Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit
Auszug aus VG Minden, 14.04.2014 - 1 L 55/14
Rn. 4 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.07 1986 - 1 BvR 713/83 u. a. - LSG NRW, Beschluss vom 28.9.2011 - L 11 SF 292/11 AB -. - BFH, 12.12.1997 - XI B 34/96
Klageabweisung ohne Feststellung des Sachverhalts im Sinne von Willkür und …
Auszug aus VG Minden, 14.04.2014 - 1 L 55/14
Rn. 15 Vgl. BFH Beschluss vom 12.12.1997 - XI B 34/96 -, juris.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2012 - L 11 SF 4/12
Sonstige Angelegenheiten
Auszug aus VG Minden, 14.04.2014 - 1 L 55/14
Rn. 17 Sächsisches OVG, Beschluss vom 29.11.2013 - 5 A 108/11 -, juris; LSG NRW, Beschluss vom 01.02.2012 - L 11 SF 4/12 AB -, juris. - LSG Sachsen-Anhalt, 07.03.2012 - L 8 SF 112/11
Sozialgerichtliches Verfahren - PKH für Richter-Ablehnungsverfahren nach § 60 SGG
Auszug aus VG Minden, 14.04.2014 - 1 L 55/14
Rn. 6 Vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.03.2012 - L 8 SF 112/11 AB - m.w. N. - OVG Sachsen, 29.11.2013 - 5 A 108/11
Zulassung der Berufung, Verfahrensfehler, Ablehnung eines Befangenheitsantrags, …
Auszug aus VG Minden, 14.04.2014 - 1 L 55/14
Rn. 17 Sächsisches OVG, Beschluss vom 29.11.2013 - 5 A 108/11 -, juris; LSG NRW, Beschluss vom 01.02.2012 - L 11 SF 4/12 AB -, juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2014 - 2 B 418/14
Bloßer Vollzug eines Bebauungsplans als schwerer Nachteil vor dem Hintergrund des …
Rn. 18 Das von der Antragstellerin in Bezug genommene Vorbringen in den Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Minden - 1 K 2123/13 - und - 1 L 55/14 - führt ebenfalls nicht auf einen schweren Nachteil i. S. d. § 47 Abs. 6 VwGO.Rn. 29 Das Vorbringen der Antragstellerin in ihrem Schriftsatz vom 31. Januar 2014 - 1 L 55/14 - richtet sich gegen die wirksame Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses vom 11. Dezember 2012, der dem Zurückstellungsbescheid vom 27. Mai 2013 zugrunde lag.
Rn. 63 Das Vorbringen der Antragstellerin in ihren Schriftsätzen vom 20. September 2013 und vom 12. Dezember 2013 im Verfahren - 1 K 2123/13 -, das auch auf eine Auswirkungsanalyse der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung GMA von November 2013 verweist, führt nicht zu einem anderen Ergebnis.
Rn. 74 Dabei wird die Antragsgegnerin die Einwände zum Zuschnitt und zur Auswahl der zentralen Versorgungsbereiche zu berücksichtigen haben, welche die Antragsgegnerin in ihren Schriftsätzen vom 20. September 2013 und vom 12. Dezember 2013 im Verfahren - 1 K 2123/13 - vorgebracht hat.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2017 - 2 D 98/15
Festlegung von Nutzungsanteilen (Quoten) und Quantifizierung einer Nutzungsart; …
Das auf Erteilung des beantragten Vorbescheides gerichtete Klageverfahren ist weiterhin beim VG Minden anhängig (1 K 1216/15), die Zurückstellung hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 23. April 2015 - 1 K 2123/13 - für rechtswidrig erklärt.Rn. 11 Am 28. Januar 2014 beschloss der Rat der Antragsgegnerin erneut die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2. In der zugehörigen Beschlussvorlage 28. Januar 2014 wird u. a. darauf hingewiesen, dass aufgrund der am 16. Dezember 2013 zugegangenen Klagebegründung der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin im verwaltungsgerichtlichen Verfahren 1 K 2123/13 nach fachanwaltlicher Beratung festgestellt worden sei, dass die Auslegungsbekanntmachung vom 23. Oktober 2013 nicht den aktuellen Anforderungen des § 3 Abs. 2 BauGB entsprochen habe.
Rn. 26 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 2 B 418/14.NE sowie der beigezogenen Aufstellungsvorgänge und Pläne und den Inhalt der Gerichtsakten des VG Minden - 1 K 1216/15, 1 K 2123/13, 1 L 55/14 - Bezug genommen.
- OLG Hamm, 09.12.2016 - 11 U 55/16
Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens und hypothetische Kausalität
Rn. 18 Dagegen wendete sich die Klägerin mit einer unter dem 18.06.2013 erhobenen Anfechtungsklage vor dem VG Minden (1 K 2123/13).Rn. 65 Es liegt eine objektive Amtspflichtverletzung seitens des Beklagten zu 1) im Sinne des § 839 Abs. 1 S. 1 BGB dergestalt vor, dass dieser entgegen der Pflicht der Verwaltung zum gesetzmäßigen Handeln am 13.02.2013 und 27.05.2013 die von der Klägerin monierten Zurückstellungsbescheide erließ, obwohl der hierfür gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 BauGB neben dem Antrag der Gemeinde erforderliche wirksame Aufstellungsbeschluss hinsichtlich einer Planung, die dem Bauvorhaben entgegen steht, mangels formwirksamer Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses der Beklagten zu 2) vom 11.12.2012 nicht vorlag, wie aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts Minden vom 23.04.2015 (1 K 2123/13) in vorliegender Sache für den Senat bindend feststeht.
- LG Paderborn, 07.04.2016 - 3 O 314/15
Zurückstellung Bauvorbescheid - Amtspflichtverletzung Entschädigungsanspruch
Rn. 12 Soweit die Klägerin gegen den zweiten Zurückstellungsbescheid vom 27.05.2013 Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Minden (Az.: 1 K 2123/13) erhoben hatte, urteilte dieses am 23.04.2015 - nach Erledigung des angefochtenen Verwaltungsaktes wegen Zeitablaufs im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage -, dass der Bescheid vom 27.05.2013 rechtswidrig ergingen.Rn. 55 Zuzugeben ist der Klägerin, dass der zweite Zurückstellungsbescheid vom 27.05.2013 rechtswidrig ergangen ist; die diesbezügliche Einordnung im rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 23.04.2015 (Az.: 1 K 2123/13 - Anlage K6) bindet die Kammer (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1990 - III ZR 302/89, Tz. 12 zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| VG Neustadt, 21.02.2014 - 1 L 55/14.NW |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 16 Abs 1 VwVG RP, § 19 VwVG RP, § 2 VwVG RP, § 22 VwVG RP, § 4 VwVG RP
Verwaltungsrechtsweg für Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmitteilung gem. § 59 Abs 2 VwVG RP und einer im Grundbuch eingetragenen Zwangssicherungshypothek - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 6 B 11232/06
Zwangsvollstreckung - Subsidiarität der Immobiliarvollstreckung
Auszug aus VG Neustadt, 21.02.2014 - 1 L 55/14
Rechtsschutz hinsichtlich der Prüfung bestimmter Voraussetzungen der Vollstreckung ist aufgrund der damit zusammenhängenden Aufgabenzuweisung an die Vollstreckungsbehörde deshalb nach den Maßstäben der Verwaltungsgerichtsordnung zu gewähren (OVG RP, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 6 B 11232/06 -, esovg).
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