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Rechtsprechung
   VG Mainz, 20.06.2017 - 1 L 625/17.MZ   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,23248
VG Mainz, 20.06.2017 - 1 L 625/17.MZ (https://dejure.org/2017,23248)
VG Mainz, Entscheidung vom 20.06.2017 - 1 L 625/17.MZ (https://dejure.org/2017,23248)
VG Mainz, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - 1 L 625/17.MZ (https://dejure.org/2017,23248)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 8 Abs 1 GG, Art 8 Abs 2 GG, § 15 Abs 1 VersammlG, § 80 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 3 VwGO
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot

  • esovgrp.de

    GG Art 8,GG Art 8 Abs 1,GG Art 8 Abs 2,VersG § 15,VersG § 15 Abs 1,VwGO § 80,VwGO § 80 Abs 2,VwGO § 80 Abs 2 Nr 4,VwGO § 80 Abs 3,VwGO § 80 Abs 5
    Abwägung, Beachtungserfolg, Demonstration, Eigentum, einstweiliger Rechtsschutz, Fachklinik, Festveranstaltung, Forum, Fraport, Hauptsache, Hauptsacheverfahren, Klinik, Meinungsbildung, öffentliche Meinungsbildung, öffentliches Forum, Öffentlichkeit, Privateigentum, ...

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutz der Versammlungsfreiheit bzgl. Durchführungen von öffentlichen Versammlungen auf dem Gelände einer Fachklinik (hier: "Zwangsbehandlung in der Psychiatrie"); Zutrittsrecht zu beliebigen Orten hinsichtlich Versammlungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration

    Auszug aus VG Mainz, 20.06.2017 - 1 L 625/17
    Eine Versammlung im Sinne von Art. 8 Abs. 1 und 2 GG ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung und umfasst auch provokative Äußerungen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 -, BVerfGE 69, 315 ).

    Bei einer Versammlung geht es darum, dass die Teilnehmer nach außen - schon durch die bloße Anwesenheit, die Art des Auftretens und des Umgangs miteinander oder die Wahl des Ortes - im eigentlichen Sinne des Wortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt bezeugen (vgl. BVerfGE 69, 315 ).

    Der Schutz des Art. 8 GG besteht zudem unabhängig davon, ob eine Versammlung anmeldepflichtig und dementsprechend angemeldet ist (vgl. BVerfGE 69, 315 ).

    Bei der Gewährleistung eines solchen "Außenbereichs" hat die Antragsgegnerin zu beachten, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit dabei im Grundsatz auch - unter Beachtung der zuvor genannten Bedingungen - ein Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung gewährleistet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 -, BVerfGE 69, 315 ).

    Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schützt auch das Interesse des Veranstalters, auf einen Beachtungserfolg nach seinen Vorstellungen zu zielen, also gerade auch durch eine möglichst große Nähe zu einem symbolhaltigen Ort (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985, 1 BvR 233/81, BVerfGE 69, 315 ; BVerfG…, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 -, juris Rn. 23).

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus VG Mainz, 20.06.2017 - 1 L 625/17
    Insbesondere gewährt sie keinen Zutritt zu Orten, die der Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich sind oder zu denen schon den äußeren Umständen nach nur zu bestimmten Zwecken Zugang gewährt wird (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 -, BVerfGE 128, 226 ).

    Die Versammlungsfreiheit verbürgt die Durchführungen von Versammlungen jedoch dort, wo ein kommunikativer Verkehr eröffnet ist; ausschlaggebend ist die tatsächliche Bereitstellung des Ortes und ob nach diesen Umständen ein allgemeines öffentliches Forum eröffnet ist (BVerfGE 128, 226 ).

    Denn die Beeinträchtigung wurde dort nur für eine kurze Dauer von etwa 15 Minuten als gerechtfertigt angesehen, ohne dass hierdurch die Maßstäbe der Senatsrechtsprechung (vgl. nur BVerfGE 128, 226) berührt worden wären.

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VG Mainz, 20.06.2017 - 1 L 625/17
    Der Schutz ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. November 1986 - 1 BvR 713/83 -, BVerfGE 73, 206 ; Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 -, BVerfGE 104, 92 ).

    Damit bleibt es dabei, dass das Versammlungsrecht nur auf öffentlichen Grund gewährleistet wird, soweit dieser in geeigneter Form dem Gemeingebrauch gewidmet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001, - 1 BvR 1190/90 -, BVerfGE 104, 92, Rn. 44 ff.; s.a. LG Köln, Urteil vom 16. August 2013 - 24 O 392/12 -, juris Rn 27;… Schneider, in BeckOK Grundgesetz, Epping/Hillgruber, Stand: 1.03.2017, Art. 8 GG, Rn. 13 f.).

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus VG Mainz, 20.06.2017 - 1 L 625/17
    Der Schutz ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. November 1986 - 1 BvR 713/83 -, BVerfGE 73, 206 ; Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 -, BVerfGE 104, 92 ).

    Er endet mit der rechtmäßigen Auflösung der Versammlung (vgl. BVerfGE 73, 206 ).

  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in …

    Auszug aus VG Mainz, 20.06.2017 - 1 L 625/17
    Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schützt auch das Interesse des Veranstalters, auf einen Beachtungserfolg nach seinen Vorstellungen zu zielen, also gerade auch durch eine möglichst große Nähe zu einem symbolhaltigen Ort (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985, 1 BvR 233/81, BVerfGE 69, 315 ; BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 -, juris Rn. 23).
  • BVerfG, 20.07.2015 - 1 BvQ 25/15

    Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung einer eA: …

    Auszug aus VG Mainz, 20.06.2017 - 1 L 625/17
    Rn. 11 e. Gegen dieses Ergebnis können auch nicht mit Erfolg die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 18. und 20 Juli 2015 - 1 BvQ 25/15 - herangezogen werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - 8 B 10342/14

    Kein Baustopp für US-Satellitenanlage in Landstuhl

    Auszug aus VG Mainz, 20.06.2017 - 1 L 625/17
    Dem Erfordernis ist vielmehr genügt, wenn die Behörde erkennen lässt, aufgrund welcher Überlegungen sie die sofortige Vollziehung als notwendig ansieht; ob sich die angeführten Gründe im Rahmen der anzustellenden Interessenabwägung als tragfähig erweisen, betrifft nicht das formale Begründungserfordernis, sondern die Eilrechtsschutzentscheidung in der Sache ( OVG RP, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 8 B 10342/14 -, DVBl 2014, 1074 ; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02. März 2005 - 2 MB 1/05 -, NVwZ-RR 2007, 187;… vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 22. Auflage 2016, § 80 Rn. 84 f.).
  • LG Köln, 16.08.2013 - 24 O 392/12

    Verbot der Beeinträchtigung des Betriebs der Bahn im Rheinischen Braunkohlerevier …

    Auszug aus VG Mainz, 20.06.2017 - 1 L 625/17
    Damit bleibt es dabei, dass das Versammlungsrecht nur auf öffentlichen Grund gewährleistet wird, soweit dieser in geeigneter Form dem Gemeingebrauch gewidmet ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. Oktober 2001, - 1 BvR 1190/90 -, BVerfGE 104, 92, Rn. 44 ff.; s.a. LG Köln, Urteil vom 16. August 2013 - 24 O 392/12 -, juris Rn 27;… Schneider, in BeckOK Grundgesetz, Epping/Hillgruber, Stand: 1.03.2017, Art. 8 GG, Rn. 13 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2005 - 2 MB 1/05

    Anordnung der sofortigen Vollziehung, Gleichstellungsbeauftragte, Kommunalrecht, …

    Auszug aus VG Mainz, 20.06.2017 - 1 L 625/17
    Dem Erfordernis ist vielmehr genügt, wenn die Behörde erkennen lässt, aufgrund welcher Überlegungen sie die sofortige Vollziehung als notwendig ansieht; ob sich die angeführten Gründe im Rahmen der anzustellenden Interessenabwägung als tragfähig erweisen, betrifft nicht das formale Begründungserfordernis, sondern die Eilrechtsschutzentscheidung in der Sache ( OVG RP, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 8 B 10342/14 -, DVBl 2014, 1074 ; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02. März 2005 - 2 MB 1/05 -, NVwZ-RR 2007, 187;… vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 22. Auflage 2016, § 80 Rn. 84 f.).
  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 10 CS 15.842

    Versammlungsrecht; Beschränkung; Versammlung und Gegenversammlung; zeitliche …

    Auszug aus VG Mainz, 20.06.2017 - 1 L 625/17
    Kann bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung nicht festgestellt werden, ob der Rechtsbehelf des Betroffenen sich als offensichtlich erfolgversprechend oder offensichtlich aussichtslos erweist, bedarf es einer Abwägung der widerstreitenden Interessen (…vgl. nur Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 958 f.; stRsp., vgl. OVG RP…, Beschluss vom 3. Mai 1977, AS 14, S. 429, 436 ; VGH BW, Beschluss vom 05. Februar 1980 - 3 S 43/80 -, juris ; BayVGH, Beschluss vom 16. April 2015 - 10 CS 15.842 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1980 - 3 S 43/80
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2022 - 11 OA 61/22

    Auffangwert; Auffangwert, halber; Empfehlung; Ermessen; Streitwertbeschwerde; …

    In der erstinstanzlichen Rechtsprechung wird mittlerweile - soweit ersichtlich überwiegend - ebenfalls der Empfehlung in Ziffer 45.4 des Streitwertkatalogs gefolgt (…vgl. VG Ansbach, Beschl. v. 27.10.2021 - AN 4 S 21.01807 - juris Rn. 93;… VG Frankfurt, Beschl. v. 11.12.2020 - 5 L 3330/20.F - juris Rn. 40;… VG Regensburg, Beschl. v. 13.11.2020 - RO 4 S 20.2767 - juris Rn. 55;… VG Augsburg, Urt. v. 14.7.2020 - Au 8 K 19.1736 - juris Rn. 35;… dasselbe, Beschl. v. 28.4.2022 - 7 K 1394/22 - juris Rn. 42;… VG Karlsruhe, Urt. v. 14.5.2020 - 3 K 5923/18 - juris Rn. 41;… VG Gießen, Beschl. v. 28.2.2022 - 9 L 423/22.GI - juris Rn. 26;… VG Oldenburg, Beschl. v. 12.7.2021 - 7 B 2319/21 - juris Rn. 41;… VG Kassel, Beschl. v. 18.6.2021 - 6 L 1137/21.KS - juris Rn. 26;… VG Bremen, Beschl. 28.4.2021 - 5 V 807/21 - juris Rn. 38;… VG Darmstadt, Beschl. v. 3.12.2020 - 3 L 1995/20.DA - juris Rn. 33;… VG Lüneburg, Beschl. v. 18.5.2020 - 5 B 25/20 - juris Rn. 16;… VG Braunschweig, Beschl. v. 29.5.2018 - 5 B 238/18 - juris Rn. 32; VG Mainz, Beschl. v. 20.7.2017 - 1 L 625/17.MZ - juris Rn. 15;… VG Weimar, Beschl. v. 30.4.2020 - 7 E 589/20 - juris Rn. 18, unter Bezugnahme auf unveröffentlichte Entscheidungen des ThürOVG, Beschlüsse v. 3.5.2016 - 3 EO 274/16 - und v. 6.6.2018 - 3 EO 420/18 -).
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