Rechtsprechung
| VG Neustadt, 28.09.2012 - 1 L 738/12.NW |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 34 FeV, § 35 FeV, Anl 12 FeV, § 28 Abs 3 StVG, § 2a StVG
Anordnung eines Aufbauseminars - Grenzen der Bindungswirkung des Bußgeldbescheides - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bindung der Fahrerlaubnisbehörde gem. § 2a Abs. 2 StVG an einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid; Öffentliches Interesse bei gesetzlich angeordneter sofortiger Vollziehbarkeit der Anordnung eines Aufbauseminars bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit des voraus gegangenen ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OVG Hamburg, 18.09.2006 - 3 Bs 298/05
1. Eine Ausnahme von der in § 2 a Abs. 2 Satz 2 StVG gesetzlich bestimmten …
Auszug aus VG Neustadt, 28.09.2012 - 1 L 738/12
Rn. 12 Der Antragsgegner wendet zwar hiergegen ein, dass nach der Rechtsprechung des OVG Hamburg (Beschluss vom 18. September 2006 - 3 Bs 298/05, juris) bei der Frage der Bindungswirkung eines Bußgeldbescheids mit zu berücksichtigen sei, dass der zu Unrecht mit einer Geldbuße belegte Verkehrsteilnehmer im Falle der Rechtskraft des Bußgeldbescheids ein Wiederaufnahmeverfahren einleiten könne. - BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 54.92
Rechtskraft eines Bußgeldbescheides
Auszug aus VG Neustadt, 28.09.2012 - 1 L 738/12
Die Beteiligten haben hierzu im Verfahren mehrere Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte sowie des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. April 1994 - 11 C 54.92, juris) diskutiert. - VG Gelsenkirchen, 17.11.2005 - 7 L 1092/05
Fahrerlaubnis, Aufbauseminar, Bindung, Fahrerlaubnis auf Probe, Punktsystem, …
Auszug aus VG Neustadt, 28.09.2012 - 1 L 738/12
Hierzu teilt die Kammer jedenfalls im Rahmen einer summarischen Rechtsprüfung die Auffassung des VG Gelsenkirchen (Beschluss vom 17. November 2005 - 7 L 1092/05, juris).
- OVG Saarland, 07.07.2026 - 1 B 65/26
Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar; zum Ausmaß der Bindung der …
Rn. 17 Der Frage, ob die Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an die Entscheidungen aus dem Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren ausnahmslos gilt, oder ob sie aus rechtsstaatlichen Gründen eine Ausnahme für den Fall erfordert, dass die rechtskräftig gewordene, ins Fahreignungsregister aufgenommene Entscheidung inhaltlich offensichtlich unrichtig ist,[Bejahend: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 17.11.2005, 7 L 1092/05, juris Rn. 10 ff; VG Neustadt, Beschluss vom 28.9.2012, 1 L 738/12.NW, juris Rn. 9 ff; Verneinend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.5.2015, a.a.O. Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 9.6.2020, a.a.O. Rn. 4 (zu der vergleichbaren Regelung des § 4 Abs. 3 StVG); jedenfalls für den Fall verneinend, dass der Betroffene die ihm zur Verhinderung oder Durchbrechung der Rechtskraft zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe sorgfaltswidrig nicht in der gehörigen Weise genutzt hat: Hamburgisches OVG, Beschluss vom 18.9.2006, a.a.O. Rn. 7; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20.12.2016, 9 L 2647/16, juris Rn. 29][Bejahend: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 17.11.2005, 7 L 1092/05, juris Rn. 10 ff; VG Neustadt, Beschluss vom 28.9.2012, 1 L 738/12.NW, juris Rn. 9 ff; Verneinend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.5.2015, a.a.O. Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 9.6.2020, a.a.O. Rn. 4 (zu der vergleichbaren Regelung des § 4 Abs. 3 StVG); jedenfalls für den Fall verneinend, dass der Betroffene die ihm zur Verhinderung oder Durchbrechung der Rechtskraft zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe sorgfaltswidrig nicht in der gehörigen Weise genutzt hat: Hamburgisches OVG, Beschluss vom 18.9.2006, a.a.O. Rn. 7; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20.12.2016, 9 L 2647/16, juris Rn. 29] muss fallbezogen nicht weiter nachgegangen werden.[Offenlassend: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2000, a.a.O. Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4.11.2013, 10 S 1933/13, juris Rn. 7 (zu der vergleichbaren Regelung des § 4 Abs. 3 StVG); OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.6.2026, 4 LA 49/26 (allerdings tendenziell verneinend), juris Rn. 8; vgl. auch Trésoret, jurisPK, 3. Aufl. 2025, zu § 2a StVG, Rn. 163][Offenlassend: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2000, a.a.O. Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4.11.2013, 10 S 1933/13, juris Rn. 7 (zu der vergleichbaren Regelung des § 4 Abs. 3 StVG); OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.6.2026, 4 LA 49/26 (allerdings tendenziell verneinend), juris Rn. 8; vgl. auch Trésoret, jurisPK, 3. Aufl. 2025, zu § 2a StVG, Rn. 163]. - OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 1 S 71.14
Aufbauseminar; Bindungswirkung an rechtskräftige Entscheidung; keine inhaltliche …
Entgegen der Ansicht des Antragstellers spricht bei summarischer Prüfung auch vieles dafür, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sein dürfte, wenn der Gesetzgeber aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit als wesentliche Elemente der Rechtsstaatlichkeit (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG) dem Interesse an einer allgemeinen und einheitlichen Regelung den Vorrang zugemessen hat (a.A. VG Gelsenkirchen…, Beschluss vom 17. November 2005 - 7 L 1092/05 -, juris, Rn. 10 und VG Neustadt, Beschluss vom 28. September 2012 - 1 L 738/12.NW -, juris, Rn. 9; offen lassend: z.B. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28. August 2013 - 16 B 904/13 -, juris Rn. 8 ff., m.w.N.; OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - 9 V 30/00 -, juris, Rn. 8; Hamburgisches OVG…, Beschluss vom 3. Dezember 1999 - 3 Bs 250/99 -, juris, Rn. 6). - VG Saarlouis, 26.02.2018 - 5 L 138/18
Fahrerlaubnis - hier: aufschiebende Wirkung
Rn. 29 Soweit der Antragsteller unter Bezugnahme auf den Beschluss des VG Neustadt vom 28.09.2012 (- 1 L 738/12.NW -, juris) geltend macht, dass auch bei der eingetretenen Rechtskraft eines gegen den Betroffenen ergehenden unrichtigen Bußgeldbescheides jede rechtsstaatliche Rechtfertigung fehlt, hieraus den Rechtsirrtum staatlicher Behörden noch vertiefende, zusätzlich zum Bußgeldverfahren sanktionierende Maßnahmen abzuleiten, ist darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung in eindeutigem Widerspruch zur Regelung des § 4 Abs. 5 S. 4 StVG steht.
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