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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 22.07.2014 - 1 L 896/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18037
VG Saarlouis, 22.07.2014 - 1 L 896/14 (https://dejure.org/2014,18037)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 22.07.2014 - 1 L 896/14 (https://dejure.org/2014,18037)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 1 L 896/14 (https://dejure.org/2014,18037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …

    Auszug aus VG Saarlouis, 22.07.2014 - 1 L 896/14
    Es muss also über den Antrag auf Aufhebung, nicht über die Anordnung des Sofortvollzugs begründet entschieden werden (entsprechend BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93).
  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 B 30.91

    Gewerberecht: Begriff der Schank- oder Speisewirtschaften i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. …

    Auszug aus VG Saarlouis, 22.07.2014 - 1 L 896/14
    Rn. 17 Da das Unternehmen, das die Antragstellerin am 16.02.2010 als "Verkauf und Ausschank von Tee, Cafe und heiße Schokolade" anmeldete, offensichtlich von Anfang an nicht in erster Linie den Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft zum Gegenstand hatte und damit auch vor Inkrafttreten des Saarländischen Spielhallengesetzes nicht mit der Rechtsordnung in Einklang stand, weil die Nebenleistung eines Getränkeangebots keine Schankwirtschaft im Sinne der Spielverordnung begründet (entsprechend BVerwG, Beschluss vom 18.03.1991 - 1 B 30/91 -, GewArch 1991, 225), ist auch unter Berücksichtigung des Vortrags der Antragstellerin zu ihrer wirtschaftlichen Situation und der angebotenen Einigung auf eine Betriebseinstellung zum 31.12.2014, eine Aufhebung des gesetzlichen Sofortvollzugs nicht geboten.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2014 - 6 S 215/14

    Verbot der Vermittlung von Sportwetten in Gaststätten verfassungs- und …

    Auszug aus VG Saarlouis, 22.07.2014 - 1 L 896/14
    Ob § 15 Abs. 2 GewO die zwangsgeldbewehrte Verpflichtung zur Mitteilung der Erfüllung der Betriebseinstellung und des Entfernens sämtlicher Geldspielgeräte trägt oder dies von der Eingriffsermächtigung des § 9 Abs. 1 GlüStV umfasst ist (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.05.2010 - 3 B 122/10 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.04.2010 - 6 S 215/14 -, beide juris), kann dahinstehen, da der Bescheid auch § 9 Abs. 1 GlüStV anführt.
  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 59.86

    Versagung der Gaststättenerlaubnis - Versagung für Verabreichnung von Speisen - …

    Auszug aus VG Saarlouis, 22.07.2014 - 1 L 896/14
    § 3 Abs. 1 Satz 1 SpielV betrifft also nur solche Schank- und Speisewirtschaften, bei denen der Gaststättenbetrieb im Vordergrund steht und die daher keinen Spielhallencharakter haben (so BVerwG, Urteil vom 04.10.1988 - 1 C 59/86 -, GewArch 1989, 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.1985 - 3 S 2397/85

    Betriebsverbot für Billardstube - Spielhallenbetrieb

    Auszug aus VG Saarlouis, 22.07.2014 - 1 L 896/14
    § 15 Abs. 2 GewO ermächtigt nicht nur zum Erlass eines Spielhallenbetriebsverbots, sondern auch zu der Anordnung, die dem Spielhallenbetrieb dienenden Gegenstände zu entfernen (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.10.1985 - 3 S 2397/85 -, GewArch 1986, 160).
  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 897/14

    Abgrenzung einer Schank- und Speisewirtschaft zu einer Spielhalle oder einen …

    Auszug aus VG Saarlouis, 22.07.2014 - 1 L 896/14
    Rn. 3 Ihr Begehren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer am 20.06.2014 erhobenen Klage 1 K 897/14 gegen die gemäß §§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO, 9 Abs. 3 S. 2 Saarländisches Spielhallengesetz ( SSpielhG ) kraft Gesetzes sofort vollziehbare Untersagung und Anordnungen ist zurückzuweisen, da die Abwägung zwischen dem Interesse der Antragstellerin, von der Durchsetzung der ihr gegenüber ergangenen Maßnahmen verschont zu bleiben, und dem öffentlichen Interesse an einer unverzüglichen, von einer aufschiebenden Wirkung nicht gehinderten Durchsetzung der angefochtenen Behördenentscheidung zu ihrem Nachteil ausfällt.
  • OVG Saarland, 26.05.2010 - 3 B 122/10
    Auszug aus VG Saarlouis, 22.07.2014 - 1 L 896/14
    Ob § 15 Abs. 2 GewO die zwangsgeldbewehrte Verpflichtung zur Mitteilung der Erfüllung der Betriebseinstellung und des Entfernens sämtlicher Geldspielgeräte trägt oder dies von der Eingriffsermächtigung des § 9 Abs. 1 GlüStV umfasst ist (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.05.2010 - 3 B 122/10 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.04.2010 - 6 S 215/14 -, beide juris), kann dahinstehen, da der Bescheid auch § 9 Abs. 1 GlüStV anführt.
  • VG Saarlouis, 06.02.2013 - 1 L 347/13

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen einer gewerberechtlichen …

    Auszug aus VG Saarlouis, 22.07.2014 - 1 L 896/14
    Im Gegensatz zur Ansicht der Antragstellerin spricht seit Inkrafttreten des Saarländischen Spielhallengesetzes die prozedurale Verknüpfungen zwischen dem vom Landesgesetzgeber geregelten Spielhallenrecht, das mit der Bündelung des zentralen Vollzugs beim Antragsgegner - aus dem "Erfordernis der Gleichbehandlung aller Betroffenen" heraus - einem uneinheitlichen Verwaltungshandeln entgegenwirken will (…so die Gesetzesbegründung LT Drs. 15/15, S. 75), und den bundesrechtlichen Befugnissen der Gemeinden das Recht der Spielgeräte einschließlich ihrer Aufstellung nach der Gewerbeordnung betreffend eher dafür, dass die Gemeinden nun aus Gründen der Verhältnismäßigkeit gehindert sind, Spielhallen bzw. spielhallenähnliche Unternehmen mit der Begründung aufzugreifen, dass eine Erlaubnis für deren Betrieb nicht vorliege und daher das Aufstellen der Spielgeräte nicht zulässig sei (vgl. Beschluss der Kammer vom 06.02.2013 - 1 L 347/13, juris).
  • StGH Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 1 VB 15/13

    Zu den Grundsätzen der Gegenstandswertfestsetzung im …

    Auch in verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, die sich mit Spielhallenerlaubnissen befassen, wird verbreitet ein Streitwert zwischen 10.000 Euro (vgl. Bay VGH, Beschluss vom 27.5.2014 - 10 Cs 14.503) und 15.000 Euro zugrunde gelegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4.4.2014 - 6 S 1795/13 ; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 22.7.2014 - 1 L 896/14 - Juris Rn. 20).
  • OVG Saarland, 15.10.2014 - 1 B 338/14

    Schank- und Speisewirtschaft; Abgrenzung zur Spielhalle

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 22. Juli 2014 - 1 L 896/14 - wird zurückgewiesen.
  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 897/14

    Abgrenzung einer Schank- und Speisewirtschaft zu einer Spielhalle oder einen …

    Mit Beschluss der Kammer vom 22.7.2014 - 1 L 896/14 - wurde der Antrag zurückgewiesen, weil sich bei den Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens der angefochtene Verwaltungsakt als offensichtlich rechtmäßig erweise.

    Rn. 15 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und der Verfahrensakten der gleichfalls aufgegriffenen Spielhallen "... 1" - 1 K 950/14 - und "... 3" - 1 K 952/14 - sowie des die streitgegenständliche Spielhalle betreffenden Verfahrens 1 L 896/14 des Verwaltungsgerichts und des Verfahrens 1 B 338/14 des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Beratung waren.

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