Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 08.08.2024 - 1 LA 47/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 34 BauGB, § 15 BauNVO, § 6 VwGO, § 512 ZPO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO
Nachbarklage gegen Mehrfamilienwohnhaus; Zulassung der Berufung wegen eines Verfahrensmangels - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist das Maß der baulichen Nutzung nachbarschützend?
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 01.01.2022 - 2 A 153/20
- VG Schleswig, 12.05.2022 - 2 A 153/20
- OVG Schleswig-Holstein, 08.08.2024 - 1 LA 47/22
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (19)
- OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 1 MB 9/20
Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung eines im unbeplanten Innenbereich …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.08.2024 - 1 LA 47/22
Das Verwaltungsgericht hat die nach erfolglosem gerichtlichen Eilrechtsschutz- ( 2 B 8/20 - Beschluss vom 11. März 2020 - und 1 MB 9/20 - Beschluss vom 12. Mai 2020) und ebenso erfolglosem Widerspruchsverfahren gegen die Baugenehmigung erhobene Klage abgewiesen.Diesbezüglich verweist das Urteil auf entsprechende Ausführungen des Senats im Beschluss vom 12. Mai 2020 des vorausgegangenen Eilrechtsschutzverfahrens ( 1 MB 9/20 ), die - ergänzend - herausstellen, dass sich auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. August 2018 (4 C 7.17) zugunsten des Klägers nichts herleiten lasse.
Dies sowie die Tatsache, dass eine solche Zwecksetzung der Gemeinde im unbeplanten Innenbereich - wie er hier in Rede steht - naturgemäß fehlt, hat der Senat bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren dargelegt (Beschluss des Senats vom 12. Mai 2020 - 1 MB 9/20 -, juris Rn. 7 ; vgl. a. Nds. OVG…, Beschluss vom 9. März 2020 - 1 ME 154/19 -, juris Rn. 8); das zieht das Zulassungsvorbringen nicht ernstlich in Zweifel.
Der Senat hat wiederholt entschieden, dass der Verweis auf eine aus der Bestandsbebauung abgeleitete Genehmigungspraxis bei der Zulassung von Bebauung im jeweils zu betrachtenden unbeplanten Gebiet oder gar eine (vermeintliche) Praxis, Vorhaben mit bestimmtem Umfang dort nicht zuzulassen, nicht geeignet ist, eine entsprechende Zwecksetzung der Gemeinde zu unterstellen bzw. die Maßfaktoren subjektiv-rechtlich aufzuladen (Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 MB 9/20 -, juris Rn. 7 ; Beschluss vom 10. Juni 2024 - 1 MB 5/24 -, Beschl.-Abdr. S. 9 f.).
Mit dieser aus dem Beschwerdeverfahren 1 MB 9/20 vom Verwaltungsgericht übernommenen Argumentation des Senats setzt sich das Zulassungsvorbringen nicht auseinander, es setzt ihr mithin auch nichts Substanzielles entgegen.
Weder die Größe des genehmigten Bauvorhabens noch der Umstand, dass es - anders als es in der vom Kläger (eng) betrachteten näheren Umgebung überwiegend der Fall sein mag (der Senat hatte in der Beschwerdeentscheidung vom 12. Mai 2020, 1 MB 9/20 , juris Rn. 8 , die rahmenbildende nähere Umgebung demgegenüber ohnedies deutlich weiter gefasst und zwei- bzw. dreigeschossige Wohngebäude mit dem Vorhaben vergleichbarer oder sogar größerer Grundfläche sowie Mehrfamilienhäuser mit fünf bzw. sechs Nutzungseinheiten einbezogen) - nicht nur eine Wohnung oder zwei Wohneinheiten aufweist, begründen einen Widerspruch zur Zweckbestimmung des Baugebiets.
Das hat der Senat bereits im Beschluss vom 12. Mai 2020 des vorausgegangenen Eilrechtsschutzverfahrens ( 1 MB 9/20 , juris Rn. 7 ) ebenso eindeutig entschieden.
Es ist in der Rechtsprechung des Senats zudem geklärt, dass sich eine solche Zwecksetzung in Bezug auf Kriterien, welche das Maß der baulichen Nutzung betreffen, insbesondere nicht aus einer im Gebiet vorzufindenden Bestandsbebauung abgeleiteten Genehmigungs- oder mutmaßlichen Nicht-Genehmigungspraxis der Bauaufsicht ableiten bzw. fingieren lässt (Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 MB 9/20 -, juris Rn. 7 ; Beschluss vom 10. Juni 2024 - 1 MB 5/24 -, Beschl.-Abdr. S. 9 f.).
- BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17
Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.08.2024 - 1 LA 47/22
Diesbezüglich verweist das Urteil auf entsprechende Ausführungen des Senats im Beschluss vom 12. Mai 2020 des vorausgegangenen Eilrechtsschutzverfahrens ( 1 MB 9/20 ), die - ergänzend - herausstellen, dass sich auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. August 2018 (4 C 7.17) zugunsten des Klägers nichts herleiten lasse.Rn. 5 a) Die Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils wird durch die Interpretation der sog. Wannsee-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. August 2018 - 4 C 7.17) durch den Kläger und eine von ihm für geboten erachtete Übertragung ihrer Kernaussagen zur Anerkennung drittschützender Wirkung nicht nur von (Bebauungsplan-)Festsetzungen über die Art, sondern auch solcher über das Maß der baulichen Nutzung, selbst wenn ein Plangeber die Rechtsfolge der nachbarschützenden Wirkung letztgenannter Festsetzungen zum Zeitpunkt der Planaufstellung nicht in seinen Willen aufgenommen hatte, auf die planungsrechtliche Situation des unbeplanten Innenbereichs im Sinne von § 34 BauGB, nicht ernstlich in Zweifel gezogen.
Rn. 6 Das Bundesverwaltungsgericht hat entgegen der Darstellung des Klägers (S. 2 des Schriftsatzes vom 22. Juli 2022) im Urteil vom 9. August 2018 (4 C 7.17) nicht erstmals - als "Novum" - den baurechtlichen Nachbarschutz als auf dem Gedenken des wechselseitigen Austauschverhältnisses beruhend hergeleitet, in dem der nachbarliche Interessenkonflikt durch Merkmale der Zuordnung, der Verträglichkeit und der Abstimmung benachbarter Nutzungen geregelt und ausgeglichen ist, sondern diesbezüglich als auch hinsichtlich seiner weiteren Feststellung, dass dieser Gedanke nicht nur die Anerkennung der drittschützenden Wirkung von Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung, sondern auch eine nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung rechtfertigen könne, auf seine bereits vorliegende Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - 4 C 13.94 -, juris Rn 48 f.; BVerwG…, Beschluss vom 23. Juni 1995 - 4 B 52.95 -, juris Rn. 3 f.; BVerwG…, Beschluss vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 -, juris Rn. 3) verwiesen.
Stehen danach Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung nach der Konzeption des Plangebers in einem wechselseitigen, die Planbetroffenen zu einer rechtlichen Schicksalsgemeinschaft verbindenden Austauschverhältnis, kommt ihnen nach ihrem objektiven Gehalt Schutzfunktion zugunsten der an dem Austauschverhältnis beteiligten Grundstückseigentümer zu (BVerwG, Urteil vom 9. August 2018 - 4 C 7.17 -, juris Rn. 15).
Das Bundesverwaltungsgericht sieht zwar in dem Umstand, dass ein Plangeber die Rechtsfolge einer nachbarschützenden Wirkung der Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung zum Zeitpunkt der Planaufstellung nicht in seinen Willen aufgenommen hatte, keinen Hinderungsgrund, die Festsetzungen nachträglich subjektiv-rechtlich aufzuladen, d.h. einer drittschutzbezogenen Auslegung zu unterziehen bzw. zuzuführen (BVerwG, Urteil vom 9. August 2018 - 4 C 7.17 -, juris Rn. 16).
Rn. 18 "ob - in Abgrenzung und Fortentwicklung der Rechtsprechung im Hinblick auf die Ergebnisse der Wannsee-Entscheidung (BVerwG, Urteil vom 9. August 2018 - 4 C 7.17) - nur in einem Bauplanverfahren erfolgte Festsetzungen oder Verwaltungshandlungen maßgeblich sind oder sich die Intention des Plangebers gegenüber dem Nachbarn und den Eigentümern von Grundstücken in dem Plangebiet auch durch sonstiges Verwaltungshandeln, welches einen Rechtsbindungswillen aufweist, herleiten lässt",.
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt in der genannten Entscheidung keinen aus Bundesrecht abgeleiteten Gebietserhaltungsanspruch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung an, sondern leitet den Drittschutz von Maßfestsetzungen in einem Bebauungsplan von einer entsprechenden Zwecksetzung der Gemeinde ab (BVerwG, Urteil vom 9. August 2018 - 4 C 7.17 -, juris Rn. 13 ff.).
- OVG Niedersachsen, 09.03.2020 - 1 ME 154/19
Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahme; Rücksichtnahmegebot; Stellplatz
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.08.2024 - 1 LA 47/22
Dies sowie die Tatsache, dass eine solche Zwecksetzung der Gemeinde im unbeplanten Innenbereich - wie er hier in Rede steht - naturgemäß fehlt, hat der Senat bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren dargelegt (…Beschluss des Senats vom 12. Mai 2020 - 1 MB 9/20 -, juris Rn. 7 ; vgl. a. Nds. OVG, Beschluss vom 9. März 2020 - 1 ME 154/19 -, juris Rn. 8); das zieht das Zulassungsvorbringen nicht ernstlich in Zweifel.Dass im unbeplanten Innenbereich eine solche Zwecksetzung fehlt, ergibt sich bereits aus der Natur der Sache (Nds. OVG, Beschluss vom 9. März 2020 - 1 ME 154/19 -, juris Rn. 8).
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09
Anfechtbarkeit der Einzelrichterübertragungsentscheidung; Behandlung von …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.08.2024 - 1 LA 47/22
Die Zulassung der Berufung wegen eines Verfahrensmangels ist daher nicht gerechtfertigt, wenn eine Vorentscheidung angegriffen wird, die selbständig anfechtbar ist oder deren Anfechtbarkeit ausdrücklich ausgeschlossen ist (Schl.-Holst. OVG…, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 2 L 33/01 -, juris Rn. 5; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 3. Februar 2010 - 1 L 95/09 -, juris Rn. 4;… OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 12. Mai 2021 - OVG 11 N 103.19 -, juris Rn. 6). - OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2021 - 1 LA 43/19
Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Baugenehmigungsverfahren
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.08.2024 - 1 LA 47/22
Der Zulassungsgrund besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten setzt eine solche qualifizierte Schwierigkeit der Rechtssache mit Auswirkung auf die Einschätzung der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung voraus, dass sie sich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht signifikant von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle unterscheidet (Beschluss des Senats vom 19. März 2019 - 1 LA 25/18 -, Beschl.-Abdr. S. 11; Beschluss vom 28. Januar 2021 - 1 LA 43/19 -, juris Rn. 11 ). - OVG Schleswig-Holstein, 07.05.2021 - 1 LA 195/20
Verlängerung der Rücküberstellungsfrist
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.08.2024 - 1 LA 47/22
Dabei ist erforderlich, dass in Auseinandersetzung mit den Argumenten des Verwaltungsgerichts dargetan wird, aus welchen Gründen dessen Auffassung im Berufungsverfahren nicht zu folgen sein wird; nicht ausreichend ist es, wenn der Zulassungsantragsteller sich lediglich gegen die Würdigung seines Vorbringens durch das Verwaltungsgericht wendet und eine Neubewertung verlangt (stRspr. des Senats, Beschluss vom 7. Mai 2021 - 1 LA 195/20 -, juris Rn. 17 m. w. N. zu § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - 11 N 103.19
Rundfunkbeitrag - Verfahrensfehler - Einzelrichter - ein Jahr ernannt - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.08.2024 - 1 LA 47/22
Die Zulassung der Berufung wegen eines Verfahrensmangels ist daher nicht gerechtfertigt, wenn eine Vorentscheidung angegriffen wird, die selbständig anfechtbar ist oder deren Anfechtbarkeit ausdrücklich ausgeschlossen ist (Schl.-Holst. OVG…, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 2 L 33/01 -, juris Rn. 5;… OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 3. Februar 2010 - 1 L 95/09 -, juris Rn. 4; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 12. Mai 2021 - OVG 11 N 103.19 -, juris Rn. 6). - OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2001 - 2 L 33/01
Einzelrichter, rechtliches Gehör
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.08.2024 - 1 LA 47/22
Die Zulassung der Berufung wegen eines Verfahrensmangels ist daher nicht gerechtfertigt, wenn eine Vorentscheidung angegriffen wird, die selbständig anfechtbar ist oder deren Anfechtbarkeit ausdrücklich ausgeschlossen ist (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 2 L 33/01 -, juris Rn. 5;… OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 3. Februar 2010 - 1 L 95/09 -, juris Rn. 4;… OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 12. Mai 2021 - OVG 11 N 103.19 -, juris Rn. 6). - BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94
Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.08.2024 - 1 LA 47/22
Rn. 6 Das Bundesverwaltungsgericht hat entgegen der Darstellung des Klägers (S. 2 des Schriftsatzes vom 22. Juli 2022) im Urteil vom 9. August 2018 (4 C 7.17) nicht erstmals - als "Novum" - den baurechtlichen Nachbarschutz als auf dem Gedenken des wechselseitigen Austauschverhältnisses beruhend hergeleitet, in dem der nachbarliche Interessenkonflikt durch Merkmale der Zuordnung, der Verträglichkeit und der Abstimmung benachbarter Nutzungen geregelt und ausgeglichen ist, sondern diesbezüglich als auch hinsichtlich seiner weiteren Feststellung, dass dieser Gedanke nicht nur die Anerkennung der drittschützenden Wirkung von Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung, sondern auch eine nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung rechtfertigen könne, auf seine bereits vorliegende Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - 4 C 13.94 -, juris Rn 48 f.; BVerwG…, Beschluss vom 23. Juni 1995 - 4 B 52.95 -, juris Rn. 3 f.; BVerwG…, Beschluss vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 -, juris Rn. 3) verwiesen. - OVG Hamburg, 25.06.2019 - 2 Bs 100/19
Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan; Nachbarschutz; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.08.2024 - 1 LA 47/22
Gleiches gelte für die sog. Blankenese-Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25. Juni 2019 - 2 Bs 100/19), der ebenfalls ein Bebauungsplan zugrunde gelegen habe, dessen Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche vom erkennenden Oberverwaltungsgericht als nachbarschützend eingestuft worden seien. - BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95
Befreiung von der Höchstgeschoßzahl - § 16 BauNVO, kein (über das …
- BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95
Baurechtlicher Nachbarschutz - Unbeplanter Innenbereich - Rücksichtnahmegebot - …
- OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2020 - 1 MR 2/20
Baurechtliche Nachbarklage in bebautem innerstädtischen Wohngebiet
- VGH Bayern, 21.07.2020 - 2 ZB 17.1309
Baurechtliche Nachbarklage: Abstandsfläche und Höhenkoten als Referenzpunkte
- OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2018 - 1 MB 23/17
Größe eines genehmigten Bauvorhabens als Gebietsunverträglichkeitskriterium im …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2017 - 1 MB 15/17
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die die Baugenehmigungsbehörde …
- OVG Saarland, 23.09.2010 - 2 A 196/10
Nachbarklage gegen vereinfachte Baugenehmigung-Carportanlage
- OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2022 - 1 LA 71/19
Erteilung eines Vorbescheids zur Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes; …
- VG Schleswig, 11.03.2020 - 2 B 8/20
Prüfung einer im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilten Baugenehmigung …
- VGH Bayern, 06.08.2026 - 10 ZB 26.1207
Teilzulassung der Berufung, ernstliche Richtigkeitszweifel, (rechtmäßige) …
Abgesehen davon, dass die Entscheidung über die Übertragung auf den Einzelrichter als nach § 6 Abs. 4 Satz 1 VwGO unanfechtbare Zwischenentscheidung auch im Zulassungsverfahren nicht der Kontrolle durch den Verwaltungsgerichtshofs unterliegt (vgl. OVG Schl.-Holst., B.v. 8.8.2024 - 1 LA 47/22 - juris Rn. 14 m.w.N.), legt die Klägerin nicht ansatzweise dar, woraus sich diese grundsätzliche Bedeutung der Sache ergeben soll. - OVG Schleswig-Holstein, 07.01.2025 - 1 LA 71/23
Bauordnungsrechtliches Einschreiten gegen baulich veränderter, ursprünglich …
Für eine hinreichende Darlegung dieses Zulassungsgrundes muss sich der Rechtsmittelführer mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzen und im Einzelnen darlegen, in welcher Hinsicht und insbesondere aus welchen Gründen diese ernstlichen Zweifeln begegnen (…st. Rspr. des Senats: Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 1 LA 71/19 -, juris Rn. 10 ; Beschluss vom 8. August 2024 - 1 LA 47/22 -, juris Rn. 4 ;… Beschluss vom 5. September 2024 - 1 LA 66/23 -, juris Rn. 4 ). - VG Schleswig, 16.04.2025 - 2 B 5/25
"Nähere Umgebung" i.S.v. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB; Rücksichtnahmegebot; …
Rn. 26 Zwar kann sich nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (allenfalls) aus der zulässigen Art der baulichen Nutzung im Sinne der Baunutzungsverordnung eine Gebietsprägung ableiten (…Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 1 MB 16/23 - juris, Rn. 27 ; Beschluss vom 8. August 2024 - 1 LA 47/22 - juris, Rn. 7 ).
- VG Schleswig, 15.05.2025 - 8 B 7/25
Verletzung drittschützender Normen bei Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser, …
Das Maß der baulichen Nutzung ist im Grundsatz jedoch nicht drittschützend ( OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8. August 2024 - 1 LA 47/22 - juris Rn. 7 ;… Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 MB 9/20 - juris Rn. 7 ; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 9. März 2020 - 1 ME 154/19 - juris Rn. 8). - OVG Schleswig-Holstein, 30.06.2025 - 1 LA 76/24
Erhaltungssatzung der Gemeinde Sylt
Für eine hinreichende Darlegung dieses Zulassungsgrundes muss sich der Rechtsmittelführer mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzen und im Einzelnen darlegen, in welcher Hinsicht und insbesondere aus welchen Gründen diese ernstlichen Zweifeln begegnen (…st. Rspr. des Senats: Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 1 LA 71/19 -, juris Rn. 10 ; Beschluss vom 8. August 2024 - 1 LA 47/22 -, juris Rn. 4 ;… Beschluss vom 5. September 2024 - 1 LA 66/23 -, juris Rn. 4 ). - OVG Schleswig-Holstein, 30.06.2025 - 1 LA 18/24
Verpflichtung zur Löschung der im Baulastenverzeichnis von List auf Sylt …
Für eine hinreichende Darlegung dieses Zulassungsgrundes muss sich der Rechtsmittelführer mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzen und im Einzelnen darlegen, in welcher Hinsicht und insbesondere aus welchen Gründen diese ernstlichen Zweifeln begegnen (…st. Rspr. des Senats: Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 1 LA 71/19 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 8. August 2024 - 1 LA 47/22 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 5. September 2024 - 1 LA 66/23 -, juris Rn. 4).
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