Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 28.03.2012 - 1 LA 55/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Umwandlung eines Waldgrundstücks für Freizeitzwecke
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 8 Abs. 3 LWaldG,NI; § 124 VwGO; § 124a VwGO
Anwendung des § 8 Abs. 3 NWaldLG in Bezug auf das Merkmal des erheblichen wirtschaftlichen Interesses der waldbesitzenden Person; Grundsätze zur Nutzungsänderung des Waldes als Voraussetzung für eine Umwandlung bzw. Waldumwandlung; Anforderungen an die Ablehnung einer ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendung des § 8 Abs. 3 NWaldLG in Bezug auf das Merkmal des erheblichen wirtschaftlichen Interesses der waldbesitzenden Person; Grundsätze zur Nutzungsänderung des Waldes als Voraussetzung für eine Umwandlung bzw. Waldumwandlung; Anforderungen an die Ablehnung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendung des § 8 Abs. 3 NWaldLG in Bezug auf das Merkmal des erheblichen wirtschaftlichen Interesses der waldbesitzenden Person; Grundsätze zur Nutzungsänderung des Waldes als Voraussetzung für eine Umwandlung bzw. Waldumwandlung; Anforderungen an die Ablehnung einer ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 02.02.2010 - 4 A 2155/09
- OVG Niedersachsen, 28.03.2012 - 1 LA 55/10
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 505
- DVBl 2012, 772
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.11.1985 - 1 A 151/84
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2012 - 1 LA 55/10
Für Auslegung und Handhabung des § 8 Abs. 1 NWaldLG gelten unverändert die Grundsätze, welche der Senat in der den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 5. November 1985 (- 1 A 151/84 -, BRS 44 Nr. 143; s. a. Nds. OVG, Urt. v. 1.4.2008 - 4 LC 59/07 -, ZUR 2008, 489 = RdL 2009, 18 = NuR 2008, 348 = AUR 2008, 293 = NdsVBl.Rn. 13 Nur ergänzend ist daher darauf hinzuweisen, dass in dem mit Urteil vom 5. November 1985 (- 1 A 151/84 -, aaO) behandelten Fall ein knapp 11, 57 ha großes Waldstück in 52 Parzellen von jeweils rund 2.000 m² Größe aufgeteilt und diese mit Gerätehütten, einzelne Parzellen außerdem mit Blumenbeeten, Wasserpumpen, Regenwasserbecken, Feuerplätzen und Bänken versehen werden sollten.
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2012 - 1 LA 55/10
- 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104 = NVwZ 2010, 634 = DVBl. 2010, 308). - BVerwG, 27.10.2011 - 4 CN 7.10
Waldsiedlung; Wohnnutzung; Wochenendhausnutzung; Überplanung; Festsetzung "Wald"; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2012 - 1 LA 55/10
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 27. Oktober 2011 (- 4 CN 7.10 -, NuR 2012, 56 = RdL 2012, 38 = ZfBR 2012, 151 = BauR 2012, 466, JURIS Rdnrn. 12 und 13) unter Hinweis auf die Begriffsbestimmung des § 2 BWaldG ausgeführt:.
- BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81
Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2012 - 1 LA 55/10
Trotz des Umstands, dass Grundstücke im unverplanten Innenbereich "grundsätzlich" bebaubar sind (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 10.12.1982 - 4 C 28.81 -, BRS 39 Nr. 57 = DVBl. 1983, 349 = NJW 1983, 2460), genießt der Wunsch nach Bebauung aber selbst im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 3 S. 2 NWaldLG kein "exklusives Prä". - BVerwG, 23.12.1997 - 4 BN 23.97
Bebauungsplan; Festsetzungen; Baugebiet, Gemeinbedarfsfläche; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2012 - 1 LA 55/10
Da die Art der baulichen Nutzung nicht nur durch die Festsetzung von Baugebieten im Sinne des § 1 Abs. 2 BauNVO, sondern auch durch Festsetzungen aufgrund einzelner Tatbestände des § 9 Abs. 1 BauGB bestimmt werden kann (Beschlüsse vom 23. Dezember 1997 - BVerwG 4 BN 23.97 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 86 und vom 10. Oktober 2005 - BVerwG 4 B 56.05 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 102), dürfen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b BauGB in einem Waldgebiet auch Flächen für bauliche Nutzungen festgesetzt werden, die im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 BWaldG mit dem Wald verbunden sind und ihm dienen. - BVerwG, 10.10.2005 - 4 B 56.05
Bebauungsplan; bauliche Nutzung; Art und Maß der baulichen Nutzung; Festsetzung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2012 - 1 LA 55/10
Da die Art der baulichen Nutzung nicht nur durch die Festsetzung von Baugebieten im Sinne des § 1 Abs. 2 BauNVO, sondern auch durch Festsetzungen aufgrund einzelner Tatbestände des § 9 Abs. 1 BauGB bestimmt werden kann (Beschlüsse vom 23. Dezember 1997 - BVerwG 4 BN 23.97 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 86 und vom 10. Oktober 2005 - BVerwG 4 B 56.05 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 102), dürfen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b BauGB in einem Waldgebiet auch Flächen für bauliche Nutzungen festgesetzt werden, die im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 BWaldG mit dem Wald verbunden sind und ihm dienen. - OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 59/07
Wiederaufforstungsverfügung nach Entfernung des vorhandenen Waldbestandes durch …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2012 - 1 LA 55/10
Für Auslegung und Handhabung des § 8 Abs. 1 NWaldLG gelten unverändert die Grundsätze, welche der Senat in der den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 5. November 1985 (- 1 A 151/84 -, BRS 44 Nr. 143; s. a. Nds. OVG, Urt. v. 1.4.2008 - 4 LC 59/07 -, ZUR 2008, 489 = RdL 2009, 18 = NuR 2008, 348 = AUR 2008, 293 = NdsVBl.
- OVG Niedersachsen, 21.08.2018 - 10 LB 34/18
Klage gegen die Genehmigung einer Waldumwandlung gemäß § 8 Abs. 3 NWaldLG; …
An das Gewicht der wirtschaftlichen Interessen dürfen keine geringen Anforderungen gestellt werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.03.2012 - 1 LA 55/10 -, juris Rn. 60). - VG Hannover, 21.08.2025 - 4 A 1145/22
Waldumwandlung; Baugenehmigung; Garage; Baugenehmigung für eine Garage auf einer …
Bei § 8 Abs. 3 Satz 2 NWaldLG handelt es sich seit der Neufassung durch das Gesetz zur Änderung des NWaldLG vom 26. März 2009 mit Wirkung zum 1. Januar 2010 (…Nds. GVBl. 2009, S. 112) auf der Rechtsfolgenseite um eine echte Ermessensvorschrift (…Begr. d. Gesetzentwurf d. damaligen Landesregierung, LT-Drs. 2009, 16/505, S. 6, 8;… OVG Lüneburg, Urt. v. 21.08.2018 - 10 LB 34/18 -, Rn. 66, juris; Beschl. v. 28.03.2012 - 1 LA 55/10 -, Rn. 56, juris; Klaus Thomas in: PdK Nds D-5, NWaldLG § 8, Ziff. 4.1, 4.3).Bei § 8 Abs. 3 Satz 2 NWaldLG handelt es sich seit der Neufassung durch das Gesetz zur Änderung des NWaldLG vom 26. März 2009 mit Wirkung zum 1. Januar 2010 (…Nds. GVBl. 2009, S. 112) auf der Rechtsfolgenseite um eine echte Ermessensvorschrift (…Begr. d. Gesetzentwurf d. damaligen Landesregierung, LT-Drs. 2009, 16/505, S. 6, 8;… OVG Lüneburg, Urt. v. 21.08.2018 - 10 LB 34/18 -, Rn. 66, juris; Beschl. v. 28.03.2012 - 1 LA 55/10 -, Rn. 56, juris; Klaus Thomas in: PdK Nds D-5, NWaldLG § 8, Ziff. 4.1, 4.3).
Selbst dann kommt den Bauabsichten kein absoluter Durchsetzungsanspruch zu, vielmehr hat er lediglich (deutlich) bessere Durchsetzungschancen, weil sich nunmehr die Sichtweise umkehrt und das Interesse an den in § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 lit. a) bis c) abschließend aufgezählten Waldfunktionen das Bauinteresse "weit überwiegen" muss, soll der Bauwunsch doch noch am Waldrecht scheitern (OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.03.2012 - 1 LA 55/10 -, Rn. 60, juris).
- VG Lüneburg, 09.06.2020 - 2 A 11/18
Vorverfahren; Waldumwandlung
An das Gewicht der (erheblichen) wirtschaftlichen Interessen dürfen keine geringen Anforderungen gestellt werden (…Nds. OVG, Urt. v. 21.8.2018 - 10 LB 34/18 -, juris Rn. 60 sowie Beschl. v. 28.3.2012 - 1 LA 55/10 -, juris Rn. 60).Der Wunsch nach Bebauung hat im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 3 Satz 2 NWaldLG lediglich (deutlich) bessere Durchsetzungschancen, weil sich nunmehr die Sichtweise umkehrt und das Interesse an den in § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 NWaldLG abschließend aufgezählten Waldfunktionen das Bauinteresse "weit überwiegen" muss (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 28.3.2012 - 1 LA 55/10 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 50/18
Voraussetzungen der nachträglichen Genehmigung einer Waldumwandlung; Abweichen …
An das Gewicht der (erheblichen) wirtschaftlichen Interessen im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 NWaldLG dürfen keine geringen Anforderungen gestellt werden (…Senatsurteil vom 21.08.2018 - 10 LB 34/18 -, juris Rn. 60; vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.03.2012 - 1 LA 55/10 -, juris Rn. 60; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 06.06.2013 - 4 LA 120/12 -, n.v.). - VG Osnabrück, 30.08.2022 - 3 A 143/20
Auslegung umweltbezogener Stellungnahmen; Auslegungsbekanntmachung; …
Die Waldumwandlung nach dem NWaldLG setzt nur eine Nutzungsänderung voraus, tatsächliche Rodungsarbeiten sind nicht erforderlich (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.03.2012 - 1 LA 55/10 -, juris).Nach dem OVG Lüneburg setzt die Waldumwandlung nach dem NWaldLG nur eine Nutzungsänderung voraus, tatsächliche Rodungsarbeiten sind nicht erforderlich (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.03.2012 - 1 LA 55/10 -, juris).
- VG Stade, 01.12.2021 - 1 A 792/20
"Durchwachsen"; Austausch der Rechtsgrundlage; Bestimmtheit; Erledigung; …
In der seit dem 1. April 2009 geltenden Fassung macht § 8 Abs. 7 NWaldLG die Befugnis zur Anordnung einer Wiederaufforstung alternativ davon abhängig, dass Wald im Sinne der ersten Alternative des § 8 Abs. 7 NWaldLG in Flächen mit anderer Nutzungsart umgewandelt oder Waldbäume zu diesem Zweck beseitigt worden sind (vgl. dazu auch Nds. OVG, Beschluss vom 28. März 2012 - 1 LA 55/10 -, Rn. 12, juris). - VG Düsseldorf, 02.09.2016 - 15 K 331/15
Wiederaufforstung Bestimmtheit Wald Umwandlung Genehmigung Interessenabwägung …
Rn. 52 Vgl. hierzu als Überlegungsansatz zum niedersächsischen Landesrecht: OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. März 2012, 1 LA 55/10, juris Rdnr. 62. - OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2023 - 1 L 91/21
Anordnung der Wiederaufforstung einer umgewandelten Waldfläche; Einordnung einer …
Es müssen für eine Waldumwandlung sowohl eine Rodung als auch eine Umwandlung der betreffenden Fläche in eine andere Nutzungsart vorliegen (…vgl. Lückemeier, in: Düsing/Martinez, Agrarrecht, 2. Aufl. 2022, BWaldG, § 9 Rn. 2 m. w. N.; s. auch NdsOVG, Beschluss vom 28. März 2012 - 1 LA 55/10 -, juris Rn. 12). - VG Potsdam, 28.04.2026 - 14 L 4/26 Dies ergibt sich neben dem auf dem Flurstück vorhandenen Kronenschluss, der im südwestlichen Bereich auch über den W-------- (Flurstücke --, --) hinweg zu den angrenzenden Flurstücken -- und -- hin erfolgt und hiermit eine unmittelbare Verbindung zum angrenzenden Waldgebiet schafft (vgl. zu diesem Kriterium OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. März 2012 - 1 LA 55/10 -, juris Rn 10) auch aus der auf dem Flurstück -- gegebenen Dichte des Baumbestandes sowie dem Vorhandensein von Unterbewuchs.
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