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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 09.10.2019 - 1 LB 147/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,48425
OVG Niedersachsen, 09.10.2019 - 1 LB 147/17 (https://dejure.org/2019,48425)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.10.2019 - 1 LB 147/17 (https://dejure.org/2019,48425)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Oktober 2019 - 1 LB 147/17 (https://dejure.org/2019,48425)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 Abs 1 BauGB; § 34 Abs 2 BauGB; § 4 BauNVO; § 6 BauNVO; § 50 BauO ND; § 50 Abs 2 BauO ND; § 63 Abs 1 S 1 BauO ND; § 63 Abs 1 S 2 BauO ND; § 70 Abs 1 S 1 BauO ND
    Allgemeines Wohngebiet, faktisches; Außenwerbung; Einfügen; erhebliche Belästigung; Fremdwerbeanlage; Genehmigungsverfahren, vereinfachtes; Kfz-Handel; Kraftfahrzeugwerkstatt; Mischgebiet, faktisches; Rechtsschutzbedürfnis; Sachentscheidungsinteresse; Umgebung, nähere; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 C 10.18

    Eigenart der näheren Umgebung; Faktisches Baugebiet; Gebietserhaltungsanspruch; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2019 - 1 LB 147/17
    Rn. 24 Als maßgebliche nähere Umgebung ist die Umgebung anzusehen, insoweit sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 06.06.2019 - 4 C 10.18 -, juris Rn. 11).

    Für die Beurteilung der Eigenart der näheren Umgebung ist alles an Bebauung in den Blick zu nehmen, was tatsächlich vorhanden ist und nach außen wahrnehmbar in Erscheinung tritt (BVerwG, Urteil vom 06.06.2019, a.a.O., Rn. 15).

    Ob eine vorhandene, nicht genehmigte Bebauung bei der Bestimmung der näheren Umgebung zu berücksichtigen ist, hängt davon ab, ob diese in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran lässt, dass die zuständigen Behörden sich mit ihrem Vorhandensein abgefunden haben (BVerwG, Urteil vom 06.06.2019, a.a.O., Rn. 15).

  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB ; Begriff der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2019 - 1 LB 147/17
    Dabei ist auch für die Beurteilung eines Bereichs als eines faktischen Baugebiets im Sinne von § 34 Abs. 2 BauGB die nähere Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB maßgebend (BVerwG, Beschluss vom 11.02.2000 - 4 B 1.00 -, juris Rn. 18).

    Maßgebend sind die tatsächlichen Verhältnisse (BVerwG, Beschluss vom 11.02.2000, a.a.O., Rn. 11).

  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2019 - 1 LB 147/17
    Dem würde auch entgegenstehen, dass ein Ortsbild, um schützenswert zu sein und die Bau(gestaltungs)freiheit des Eigentümers einschränken zu können, eine gewisse Wertigkeit für die Allgemeinheit haben muss (BVerwG, Urteil vom 11.05.2000 - 4 C 14.98 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3 …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2019 - 1 LB 147/17
    Denn Anlagen der Außenwerbung sind als nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzung im Mischgebiet nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO allgemein zulässig (BVerwG, Urteil vom 15.12.1994 - 4 C 19.93 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2019 - 1 LB 147/17
    Gegen die Einstufung als faktisches Mischgebiet spricht allerdings die fehlende Gleichwertigkeit und Gleichgewichtigkeit von Wohnen und das Wohnen nicht wesentlich störenden Gewerbe (BVerwG, Urteil vom 25.11.1983 - 4 C 64.79 -, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin, 15.08.2003 - 2 B 18.01

    Zulässigkeit eines Kraftfahrzeughandels mit einer Ausstellungsfläche für …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2019 - 1 LB 147/17
    Die vorwiegend auf das Wohnen ausgerichtete Zweckbestimmung Allgemeiner Wohngebiete setzt zugleich eine optische Unterordnung gewerblicher Nutzungen voraus (OVG Berlin, Urteil vom 15. August 2003 - 2 B 18.01 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1987 - 3 S 261/87

    Sofortige Vollziehbarkeit eines Nutzungsverbots bei ungenehmigtem Betrieb eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2019 - 1 LB 147/17
    Der Betrieb eines Kraftfahrzeughandels ist im Allgemeinen Wohngebiet typischerweise unzulässig, weil er nicht dem Typus der dort (allgemein oder ausnahmsweise) zulässigen Gewerbebetriebe entspricht und in der Regel Störungen für die Wohnruhe mit sich bringen kann (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.02.1987 - 3 S 261/87 -, juris Leitsatz 2).
  • VGH Bayern, 29.06.2005 - 14 B 03.3161

    Bauplanungsrecht: Umfang der Festsetzung der geschlossenen Bauweise in einem …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2019 - 1 LB 147/17
    Das Kriterium der Bauweise gilt nur für Gebäude (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 29.06.2005 - 14 B 03.3161 -, juris Rn. 20), mithin nicht für die beantragte Werbeanlage, die sich auch auf Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht auswirkt.
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 1 LB 51/15

    Belästigung; Häufung; Werbeanlage; Werbetafel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2019 - 1 LB 147/17
    Zielsetzung und Anforderung dieser Vorschrift sind in der Rechtsprechung des Senats geklärt (Senatsbeschluss vom 29.09.2015 - 1 LB 51/15 -, juris Rn. 15 f.; Senatsbeschluss vom 12.06.2014 - 1 LA 216/13 -, n.v.) und zwischen den Beteiligten auch nicht streitig.
  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2019 - 1 LB 147/17
    Ein Einfügen in die nähere Umgebung, die für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen ist (BVerwG, Beschluss vom 13.05.2014 - 4 B 38.13 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 7), bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll (vgl. zum Inhalt dieses Kriteriums BVerwG, Beschluss vom 13.05.2014, a.a.O., Rn. 8), ist offensichtlich schon im Hinblick auf das auf dem Baugrundstück befindliche durch die Sozialpädagogische Einrichtung genutzte Gebäude gegeben.
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines …

  • BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 9.16

    Baugrenze; Funktionelle Gesichtspunkte; Hauptanlage; Nebenanlage; Räumliche …

  • BVerwG, 11.04.1975 - 4 B 37.75

    Zulässigkeit einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt im Mischgebiet

  • OVG Bremen, 24.04.2017 - 1 LA 152/16

    Nichtzulassung zur Abiturprüfung, Zuerkennung der Fachhochschulreife - …

  • OVG Saarland, 10.02.2026 - 2 A 102/24

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage

    Rn. 42 Hinsichtlich des Einfügens nach der Art der baulichen Nutzung ist der Vorrang von § 34 Abs. 2 BauGB vor § 34 Abs. 1 BauGB zu beachten.[vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 9.10.2019 - 1 LB 147/17 -, juris, Rn. 23][vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 9.10.2019 - 1 LB 147/17 -, juris, Rn. 23] Entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete, die in der Baunutzungsverordnung bezeichnet sind, greift betreffend das Merkmal der Art der baulichen Nutzung § 34 Abs. 2 BauGB ein.[stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 - 4 C 6.98 -, juris Rn. 17][stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 - 4 C 6.98 -, juris Rn. 17] Danach ist ein Bauvorhaben nur zulässig, wenn es in dem entsprechenden Gebiet bei Anwendung der Baunutzungsverordnung auch zulässig wäre; auf die nach der Verordnung ausnahmsweise zulässigen Vorhaben ist § 31 Abs. 1 BauGB, im Übrigen ist § 31 Abs. 2 BauGB entsprechend anzuwenden.

    Ob eine vorhandene, nicht genehmigte Bebauung bei der Bestimmung der näheren Umgebung zu berücksichtigen ist, hängt davon ab, ob diese in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran lässt, dass die zuständigen Behörden sich mit ihrem Vorhandensein abgefunden haben.[vgl. BVerwG, Urteil vom 6.6.2019 - 4 C 10.18 -, juris, Rn. 15; OVG Lüneburg, Urteil vom 9.10.2019 - 1 LB 147/17 -, juris, Rn. 24][vgl. BVerwG, Urteil vom 6.6.2019 - 4 C 10.18 -, juris, Rn. 15; OVG Lüneburg, Urteil vom 9.10.2019 - 1 LB 147/17 -, juris, Rn. 24].

    Hinsichtlich des Kriteriums Art der baulichen Nutzung bestehen insoweit keine Unterschiede zwischen den Absätzen 1 und 2 des § 34 BauGB.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.02.2000 - 4 B 1.00 -, juris, Rn. 18; OVG Lüneburg, Urteil vom 9.10.2019 - 1 LB 147/17 -, juris, Rn. 24][vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.02.2000 - 4 B 1.00 -, juris, Rn. 18; OVG Lüneburg, Urteil vom 9.10.2019 - 1 LB 147/17 -, juris, Rn. 24].

    Verhält es sich - wie es hier der Fall ist - so, dass ungenehmigte Anlagen durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nicht geduldet werden, müssen diese Nutzungen bei der Einstufung der näheren Umgebung unberücksichtigt bleiben.[vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Urteil vom 9.10.2019 - 1 LB 147/17 -, juris, Rn. 24, m.w.N.][vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Urteil vom 9.10.2019 - 1 LB 147/17 -, juris, Rn. 24, m.w.N.] Soweit der Prozessbevollmächtigte der Klägerin im Rahmen der mündlichen Verhandlung darauf verwiesen hat, dass das Fremdwerbebanner für die Pizzeria bereits im Rahmen des ersten Ortstermin - also im Jahr 2023 - durch das Verwaltungsgericht festgestellt worden sei, sodass insoweit von einer Duldung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde ausgegangen werden müsse, überzeugt dies nicht.

    In anderen Werkstätten werden hingegen geräuschintensive und daher stark störende Arbeiten (wie etwa Karosseriereparaturarbeiten) ausgeführt.[vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 9.10.2019 - 1 LB 147/17 -, juris, Rn. 27][vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 9.10.2019 - 1 LB 147/17 -, juris, Rn. 27] Fallbezogen ist festzustellen, dass sich die in Rede stehende TÜV-Prüfstelle - in deren Räumen zugleich die Umrüstung auf Autogas angeboten wird - im Erdgeschoss eines Gebäudes befindet, das im ersten Stockwerk Wohnnutzung aufweist, wobei der Betrieb im Inneren des Gebäudes lediglich Platz für ein Fahrzeug bietet und laut dem am Tor angebrachten Aushang nur noch "Termine nach Vereinbarung" vergeben werden.

  • VG Lüneburg, 16.06.2021 - 2 A 386/18

    Bauvorbescheid; faktisches Mischgebiet; Mischgebiet; nicht wesentlich störender …

    Rn. 33 Die nähere Umgebung ist für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen (…BVerwG, Beschl. v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 -, juris Rn. 7 m.w.N.; Nds. OVG, Urt. v. 9.10.2019 - 1 LB 147/17 -, juris Rn. 22).

    Das Vorhabengrundstück ist Teil der näheren Umgebung (Nds. OVG, Urt. v. 9.10.2019 - 1 LB 147/17 -, juris Rn. 22 m. w. N.).

    Denn für die Beurteilung eines Bereichs als eines faktischen Baugebiets i. S. v. § 34 Abs. 2 BauGB ist gleichfalls die nähere Umgebung i. S. d. § 34 Abs. 1 BauGB maßgebend (…BVerwG, Beschl. v. 14.10.2019 - 4 B 27.19 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Urt. v. 9.10.2019 - 1 LB 147/17 -, juris Rn. 24 m. w. N.).

    Zudem setzt die vorwiegend auf das Wohnen ausgerichtete Zweckbestimmung allgemeiner Wohngebiete zugleich eine optische Unterordnung gewerblicher Nutzungen voraus (Nds. OVG, Beschl. v. 9.10.2019 - 1 LB 147/17 -, juris Rn. 28), was hier aufgrund der Anzahl der Gewerbetriebe und der Größe der Shell-Tankstelle sowie des Fachmarktzentrums und Gartencenters nicht der Fall ist.

  • VG Schleswig, 04.12.2025 - 8 A 1/25

    Nachbarklage gegen geplantes Büro- und Geschäftshaus, Änderung der Sach- und …

    Die Kfz-Werkstatt samt Kfz-Handel stellt zudem eine das Wohnen störende Nutzung dar (vgl. allg. zur Störung eines solchen Betriebes: OVG Niedersachsen, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 1 LB 147/17 - juris Rn. 28).
  • VG München, 31.07.2024 - M 23 K 23.547

    Anfechtung einer verkehrsrechtlichen Anordnung, Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 …

    Denn die vorwiegend auf das Wohnen ausgerichtete Zweckbestimmung allgemeiner (und besonderer) Wohngebiete setzt zugleich eine optische Unterordnung gewerblicher Nutzungen voraus (Nds. OVG, B.v. 9.10.2019 - 1 LB 147/17 - juris Rn. 28), was hier aufgrund der Vielzahl der Gewerbetriebe erkennbar, selbst im Bereich südlich der M … F …, nicht der Fall ist.
  • VG Hannover, 03.08.2022 - 4 A 5979/20

    Außenbereich; Gartennutzung; hinterliegend; Innenbereich

    Ein Vorhaben fügt sich u.a. dann in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wenn es sich innerhalb des aus seiner näheren Umgebung hervorgehenden Rahmens hält, es sei denn, es lässt die gebotene Rücksichtnahme auf die in der unmittelbaren Umgebung vorhandene Bebauung fehlen (…BVerwG, Urt. v. 08.12.2016 - 4 C 7/15 -, Rn. 17, juris;… Urt. v. 26.05.1978 - IV C 9.77 -, Rn. 46, juris; vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 09.09.2019 - 1 LB 147/17 -, Rn. 22, juris).
  • VG Hannover, 22.08.2022 - 4 B 2648/22

    Beherbergungsbetrieb; Betriebsbeschreibung; Fremdköper; Gebietscharakter; …

    Ob eine vorhandene, nicht genehmigte Bebauung bei der Bestimmung der näheren Umgebung zu berücksichtigen ist, hängt davon ab, ob diese in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran lässt, dass die zuständigen Behörden sich mit ihrem Vorhandensein abgefunden haben (OVG Lüneburg, Urt. v. 09.10.2019 - 1 LB 147/17 -, Rn. 24, juris;… BVerwG, Urt. v. 06.06.2019 - 4 C 10/18 -, Rn. 11 ff., juris).
  • VG Hannover, 17.07.2024 - 4 B 1793/24

    Einfügen in die nähere Umgebung; Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens

    Ob eine vorhandene, nicht genehmigte Bebauung bei der Bestimmung der näheren Umgebung zu berücksichtigen ist, hängt davon ab, ob diese in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran lässt, dass die zuständigen Behörden sich mit ihrem Vorhandensein abgefunden haben (…VG Hannover Beschl. v. 22.08.2022 - 4 B 2648/22 -, Rn. 45, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 09.10.2019 - 1 LB 147/17 -, Rn. 24, juris;… BVerwG, Urt. v. 06.06.2019 - 4 C 10/18 -, Rn. 11 ff., juris;… Söfker/Hellriegel in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 152. EL 2023, § 34 Rn. 36, m. w. N.).
  • VG Hannover, 21.08.2025 - 4 A 1145/22

    Waldumwandlung; Baugenehmigung; Garage; Baugenehmigung für eine Garage auf einer …

    Ein Bauvorhaben fügt sich unter anderem dann in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wenn es sich innerhalb des aus seiner näheren Umgebung hervorgehenden Rahmens hält, es sei denn, es lässt die gebotene Rücksichtnahme auf die in der unmittelbaren Umgebung vorhandene Bebauung fehlen (…BVerwG, Urt. v. 08.12.2016 - 4 C 7/15 -, Rn. 17, juris;… Urt. v. 26.05.1978 - IV C 9.77 -, Rn. 46, juris; vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 09.09.2019 - 1 LB 147/17 -, Rn. 22, juris;… VG Hannover, Urt. v. 03.08.2022 - 4 A 5979/20 -, Rn. 51, juris).
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