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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2005 - 1 LB 202/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18541
OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2005 - 1 LB 202/01 (https://dejure.org/2005,18541)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.12.2005 - 1 LB 202/01 (https://dejure.org/2005,18541)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 1 LB 202/01 (https://dejure.org/2005,18541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 14 A 59/99
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2005 - 1 LB 202/01
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (12)

  • VG Braunschweig, 04.12.2002 - 8 A 546/01

    Armenier; Aserbaidschan; Ausländer; russische Föderation; Russland; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2005 - 1 LB 202/01
    Die bloße fortbestehende formale Registrierung in Aserbaidschan - bei tatsächlich anderweitigem Wohnsitz außerhalb Aserbaidschans - reichte für die Begründung der Staatsangehörigkeit nach Art. 4, 1. Alternative, des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1990 nicht aus, sondern dafür war - neben der Registrierung als melderechtlichem Vollzug der (maßgeblichen) Wohnsitznahme - erforderlich, dass der Betreffende seinen ständigen Wohnsitz tatsächlich auf aserbaidschanischem Territorium hatte (Institut für Ostrecht, Gutachten v. 22.11.2000 an das VG Berlin und v. 02.03.2001 an das VG Neustadt an der Weinstraße; so auch VG Braunschweig, Urt. v. 04.12.2002 - 8 A 546/01 -).

    Es ist fern liegend, dass der aserbaidschanische Gesetzgeber bei Erlass des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1990 an diesen rechtswidrigen Zustand, die Beibehaltung der Registrierung ohne tatsächlichen Aufenthalt am Ort der Registrierung, die Rechtsfolge der Begründung der Staatsangehörigkeit knüpfen wollte (VG Braunschweig, Urt. v. 04.12.2002 - 8 A 546/01 - so jetzt auch VG Schleswig, Urt. v. 02.02.2005 - 4 A 265/03 -).

    Das beruht zur Überzeugung des Senats allerdings lediglich darauf, dass dieser Personenkreis regelmäßig über einen gültigen Inlandspass mit einem gültigen Registrierungsvermerk verfügte und die Behörden angesichts dessen, dass bezüglich dieses Personenkreises auch keine Abmeldung von Amts wegen verfügt worden war (zur Abmeldung armenischer Volkszugehöriger vom Amts wegen, vgl. die Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 09.09.2003 an das VG Schleswig), keinen Anlass hatten oder sahen, die Übereinstimmung von tatsächlichem Wohnsitz und Registrierung zu prüfen, und daher das Auseinanderfallen von tatsächlichem und registriertem Wohnsitz nicht bemerkten (VG Braunschweig, Urt. v. 04.12.2002 - 8 A 546/01 - unter Berufung auf das Gutachten des Instituts für Ostrecht v. 22.11.2000 für das VG Berlin, S. 7).

  • BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02

    Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; zielstaatsbezogene …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2005 - 1 LB 202/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 10.07.2003 - 1 C 21.02 - BVerwGE 118, 308 ff, 312 f), der sich der Senat bereits mit seinen Urteilen vom 29. September 2005 - (u.a.) 1 LB 40/04 - angeschlossen hat, darf die Abschiebungsandrohung hinsichtlich eines bestimmten Zielstaats als rechtswidrig aufgehoben werden, wenn aufgrund der Prüfung des Asylbegehrens bzw. der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG zweifelsfrei feststeht, dass die Androhung "auf Vorrat" den vom Gesetzgeber verfolgten Ermächtigungszweck ausnahmsweise verfehlt, weil eine zwangsweise Abschiebung und eine freiwillige Rückkehr in diesen Staat praktisch auf unabsehbare Zeit unmöglich erscheinen.

    Der Prüfung, ob Abschiebungshindernisse im Sinne des § 53 AuslG (jetzt: § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG) bezüglich des Zielstaats vorliegen, bedarf es in einem solchen Falle aus Gründen der Prozessökonomie nicht (BVerwG, Urt. v. 10.07.2003, a.a.O., S. 312).

  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 30.85

    Drohen einer politischen Verfolgung eines staatenlosen Palästinensers aus dem …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2005 - 1 LB 202/01
    Eine "Aussperrung" oder "Ausgrenzung" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile v. 12.02.1985 - 9 C 45.84 - und v. 15.10.1985 - 9 C 30.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 30 und 39), die politische Verfolgung darstellen kann, wenn sie in Anknüpfung an asyl- bzw. abschiebungsrelevante Merkmale erfolgt, liegt darin nicht.

    Die Frage, ob dem Staatenlosen dort politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 a Abs. 1 GG und des § 60 Abs. 1 AufenthG droht, ist dann gegenstandlos (BVerwG Urt. V 15.10.1985 - 9 C 30.85 -, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2002 - 1 L 239/01

    Asyl, Asylrecht, Abschiebungsschutz, Aserbaidschan, Armenien, Berg-Karabach, …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2005 - 1 LB 202/01
    Dabei kann mit dem Begriff der "Staatsangehörigkeit" im Sinne dieser Bestimmung nur die Republikszugehörigkeit gemeint sein, weil es vor dem 01. Januar 1991 - wie erwähnt - noch keine aserbaidschanische Staatsangehörigkeit, sondern nur die Staatsangehörigkeit der UdSSR gab (so schon der Senat in seinem Urteil vom 12.12.2002 - 1 L 239/01 - S. 6 der UA).

    Diese Bestimmung gilt nur für Personen, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes - am 01. Januar 1991 - geboren worden sind (so schon der Senat in seinem Urteil vom 12.12.2002 - 1 L 239/01 - unter Berufung auf das Institut für Ostrecht, Gutachten v. 22.11.2000 für das VG Berlin, S. 8, das das Ziff. 2 des Einführungsgesetzes zum Staatsangehörigkeitsgesetz 1990 entnimmt).

  • BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01

    Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen, …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2005 - 1 LB 202/01
    Dieser Hinweis, der auf § 50 Abs. 2 AuslG (jetzt: § 59 Abs. 2 AufenthG) beruht, hat keinen regelnden Charakter (BVerwG, Urt. v. 04.12.2001 - 1 C 11.01 -, BVerwGE 115, 267 ff, 271).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 1 LB 211/01

    Inländische Fluchtalternative in Russland für tschetschenische Volkszugehörige

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2005 - 1 LB 202/01
    Dem entspricht es, dass heute in der Russischen Föderation zahlreiche illegale Migranten leben (…wobei die genaue Zahl - naturgemäß - nicht feststeht: Rat der EU an CIREA vom 01.09.2000, S. 51: 800.000 - 1.000.000 unter Berufung auf die IOM; Senat, Urteile vom 03.11.2005 - 1 LB 211/01 und 1 LB 259/01 -: ca. 3 - 3, 5 Mio. unter Berufung auf das Bundesamt; Prozessbevollmächtigter der Kläger: ca. 10 - 12 Mio. unter Berufung auf Amnesty International).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 1 LB 259/01

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, herabgestufter …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2005 - 1 LB 202/01
    Dem entspricht es, dass heute in der Russischen Föderation zahlreiche illegale Migranten leben (…wobei die genaue Zahl - naturgemäß - nicht feststeht: Rat der EU an CIREA vom 01.09.2000, S. 51: 800.000 - 1.000.000 unter Berufung auf die IOM; Senat, Urteile vom 03.11.2005 - 1 LB 211/01 und 1 LB 259/01 -: ca. 3 - 3, 5 Mio. unter Berufung auf das Bundesamt; Prozessbevollmächtigter der Kläger: ca. 10 - 12 Mio. unter Berufung auf Amnesty International).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2005 - 1 LB 40/04
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2005 - 1 LB 202/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 10.07.2003 - 1 C 21.02 - BVerwGE 118, 308 ff, 312 f), der sich der Senat bereits mit seinen Urteilen vom 29. September 2005 - (u.a.) 1 LB 40/04 - angeschlossen hat, darf die Abschiebungsandrohung hinsichtlich eines bestimmten Zielstaats als rechtswidrig aufgehoben werden, wenn aufgrund der Prüfung des Asylbegehrens bzw. der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG zweifelsfrei feststeht, dass die Androhung "auf Vorrat" den vom Gesetzgeber verfolgten Ermächtigungszweck ausnahmsweise verfehlt, weil eine zwangsweise Abschiebung und eine freiwillige Rückkehr in diesen Staat praktisch auf unabsehbare Zeit unmöglich erscheinen.
  • BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84

    Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt - …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2005 - 1 LB 202/01
    Eine "Aussperrung" oder "Ausgrenzung" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile v. 12.02.1985 - 9 C 45.84 - und v. 15.10.1985 - 9 C 30.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 30 und 39), die politische Verfolgung darstellen kann, wenn sie in Anknüpfung an asyl- bzw. abschiebungsrelevante Merkmale erfolgt, liegt darin nicht.
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 13 LB 179/03

    Abmeldung von Amts wegen; Armenier; Aserbaidschan; kein Abschiebeverbot; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2005 - 1 LB 202/01
    Das folgt bereits daraus, dass sich die Kläger dort nicht "als Staatenlose" aufgehalten haben: Als sie dort - bis November 1989 - gelebt haben, waren sie Staatsangehörige der ehemaligen UdSSR (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 24.11.2003 - 13 LB 179/03 -).
  • VGH Bayern, 07.05.2004 - 9 B 01.31198

    Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Staatenlose, Ausbürgerung, …

  • VG Schleswig, 16.02.2006 - 14 A 62/99

    Iran, Christen, Frauen, geschlechtsspezifische Verfolgung, Flüchtlingsfrauen, …

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 1 LB 66/03
    Kein Anspruch auf Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG für Armenier aus Aserbaidschan, die die Republik Aserbaidschan bereits vor Gründung des selbständigen Staates Aserbaidschan endgültig verlassen haben (Fortschreibung der im Urteil des Senats vom 08.12.2005 1 LB 202/01 aufgestellten Grundsätze).

    Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 08. Dezember 2005 1 LB 202/01 und 27. April 2006 1 LB 65/03 in diesbezüglich gleichgelagerten Fällen, die dem Prozessbevollmächtigten des Klägers bekannt sind, weil er auch in jenen Verfahren die Abschiebungsschutz suchenden Ausländer vertreten hatte, wie folgt begründet:.

    Der Anknüpfungspunkt des gewöhnlichen Aufenthalts für die Prüfung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG würde allerdings gegenstandslos, wenn Weißrussland aus Gründen, die nicht im Sinne dieser Bestimmung erheblich sind, dem staatenlosen Kläger die Wiedereinreise auf unabsehbare Zeit verweigerte (…BVerwG, Urt. v. 15.10.1985 9 C 30.85 , a.a.O.; vgl. insoweit auch die Urteile des Senats v. 08.12.2005 1 LB 202/01 und v. 27.04.2006 1 LB 65/03 ).

    Dem Hilfsantrag zu 2. a. hat der Senat in Abkehr von seiner dazu im Urteil vom 08. Dezember 2005 1 LB 202/01 (S. 20 u./21 o.) getroffenen Entscheidung stattgegeben.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 08. Dezember 2005 1 LB 202/01 (S. 20 o.) entschieden, dass in einem solchen Fall die im angefochtenen Bescheid getroffene Feststellung, dass Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG (jetzt: § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG) nicht vorliegen, faktisch (insgesamt) gegenstandlos ist.

    Der Hilfsantrag zu 2. c., die Beklagte zu verpflichten, die Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG bezüglich Aserbaidschans festzustellen, ist dagegen abzulehnen: Angesichts dessen, dass die Beklagte die Zielstaatsbezeichnung Aserbaidschan aus den im vorigen Absatz dargelegten Erwägungen aufgehoben hat, fehlt es derzeit an einem berechtigten Interesse an dieser Feststellung (Urt. des Senats v. 08.12.2005 1 LB 202/01 -, S. 19 u/20 o.).

    Dass diesen Anträgen nicht zu entsprechen, insbesondere zur Auslegung des aserbaidschanischen Staatsangehörigkeitsrechts und zur Rechtspraxis der aserbaidschanischen Behörden, kein erneutes Gutachten einzuholen ist, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 08. Dezember 2005 1 LB 202/01 (S. 22/23) und vertiefend in seinem Urteil vom 27. April 2006 1 LB 65/03 (S. 18/19) dargelegt.

    Abgesehen davon, dass der Senat Ersteres immer bejaht hat (…vgl. das Urt. v. 12.12.2002 1 L 239/01 -), ist die Frage nicht entscheidungserheblich, weil der Senat davon ausgeht, dass der Kläger kein aserbaidschanischer Staatsangehöriger und Aserbaidschan auch niemals und vor allem nicht zuletzt vor seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland das Land seines gewöhnlichen Aufenthalts gewesen ist (vgl. dazu auch das Urt. des Senats v. 08.12.2005 1 LB 202/01 -, S. 17).

  • VG Schleswig, 27.03.2008 - 12 A 270/05

    Russische Föderation: Staatenlose; Ausstellung von Passersatzpapieren; Einreise

    Wurde der ständige Wohnsitz aus der einen in die andere (Sowjet-)Republik verlegt, änderte sich auch die Republikszugehörigkeit (OVG Schleswig, Urteil vom 08.12.2005 - Az. 1 LB 202/01 mwN).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob seinerzeit eine - förmliche - Abmeldung des Wohnsitzes in Aserbaidschan erfolgte oder nicht (OVG Schleswig, Urteil vom 08.12.2005, aaO).

    Diese Bestimmung gilt nur für Personen, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes - am 01. Januar 1991 - geboren worden sind (OVG Schleswig, Urteil vom 08.12.2005, aaO).

    Zur Legalisierung bedurfte es bis zu deren Abschaffung durch Gesetz vom 25. Juni 1992 einer Zuzugsgenehmigung, der "Propiska", danach - wie im aserbaidschanischen Staatsangehörigkeitsrecht - der Anmeldung bzw. der Registrierung am Wohnsitz, d. h. des melderechtlichen Vollzugs der Wohnsitznahme (OVG Schleswig, Urteil vom 08.12.2005, aaO, mwN).

    Da hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Kläger, welche zu keinem Zeitpunkt auf dem Territorium Armeniens gelebt haben, sondern in Aserbaidschan geboren und sich anschließend in der Russischen Föderation aufgehalten haben, Staatsangehörige Armeniens geworden sein könnten (vgl. hierzu Urteile des OVG Schleswig vom 08.12.2005 - 1 LB 202/01 - vom 27.04.2006-1 LB 65/03-und vom 30.11.2006-1 LB 76/04-), sind sie staatenlos.

    Die Frage, ob dem Staatenlosen dort politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 a Abs. 1 GG und des § 60 Abs. 1 AufenthG droht, ist dann gegenstandslos (OVG Schleswig, Urteil vom 8.12.2005, aaO, mwN).

  • VG Schleswig, 07.02.2007 - 1 A 130/04
    Angesichts des nahezu identischen Wortlautes von Art. 4, 1. Alt. Staatsangehörigkeitsgesetz 1990 und Art. 5 S. 1 Ziff. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz 1998 ist davon auszugehen, dass durch den o.g. Zusatz keine Neuregelung erreicht werden sollte, sondern nur eine Klarstellung der bisherigen Rechtslage und Handhabung des Art. 4, 1. Alt Staatsangehörigkeitsgesetz 1990 (so auch Institut für Ostrecht, Gutachten vom 22. November 2000 an VG Berlin, Nr. 89a Erkenntnismittelliste Aserbaidschan; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Dezember 2005, 1 LB 202/01).

    Es erscheint fernliegend, dass der aserbaidschanische Gesetzgeber bei Erlass des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1990 an diesen rechtswidrigen Zustand die Rechtsfolge des Erwerbs der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit knüpfen wollte (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 4. Dezember 2002, 8 A 546/01; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 14. April 2004, 4 A 54/01; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Dezember 2005, 1 LB 202/01).

    Eine Person, die in Aserbaidschan nur noch formal registriert ist, aber dort tatsächlich nicht mehr (ständig) wohnt, steht im Regelfall in keiner politisch-rechtlichen Verbindung mit dem aserbaidschanischen Staat (mehr); sie hat aus dessen Sicht, die noch durch das alte sowjetische Pass- und Melderecht und das danach maßgebliche Kriterium des ständigen tatsächlichen Wohnsitzes geprägt war, durch die Verlegung des ständigen Wohnsitzes an einen Ort außerhalb Aserbaidschans die Verbindung gelöst (Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Dezember 2005, 1 LB 202/01).

    Diese Regelungen erfassen nur Personen, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. Januar 1991 geboren sind (Institut für Ostrecht, Gutachten vom 22. November 2000 an VG Berlin, Nr. 89a Erkenntnismittelliste Aserbaidschan; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Dezember 2005, 1 LB 202/01).

    In diesem Abschnitt werden im Unterschied zur Bestimmung des Art. 4, 1.Alt Staatsangehörigkeitgesetz 1990 mangels einer ausdrücklich etwas anders anordnenden Vorschrift nur der nachträgliche Erwerb der Staatsangehörigkeit in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Gesetz (durch nachträgliche Verwirklichtung der darin enthaltenen Erwerbstatbestände, vgl. Art. 4, 2. Alt Staatsangehörigkeitsgesetz 1990) geregelt (Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Dezember 2005, 1 LB 202/01).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2007 - 1 LB 51/03
    2) Kein Anspruch auf Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG für Armenier aus Aserbaidschan, die die Republik Aserbaidschan bereits vor Gründung des selbständigen Staates Aserbaidschan endgültig verlassen haben (Fortschreibung der im Urteil des Senats vom 08.12.2005 1 LB 202/01 aufgestellten Grundsätze).

    Der Senat hat das in seinen Urteilen vom 08. Dezember 2005 1 LB 202/01 und 27. April 2006 1 LB 65/03 in diesbezüglich gleich gelagerten Fällen, die dem Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen bekannt sind, weil er auch in jenen Verfahren die abschiebungsschutzsuchenden Ausländer vertreten hat, wie folgt begründet: Die Kläger sind keine aserbaidschanischen Staatsangehörigen.

    Dieser Bezugspunkt ist aber dadurch entfallen, dass die Russische Föderation staatenlosen armenischen Volkszugehörigen generell die Wiedereinreise aus Gründen, die nicht gem. § 60 Abs. 1 AufenthG erheblich sind, verwehrt (vgl. Urteil des Senats v. 08.12.2005 1 LB 202/01, das den Beteiligten bekannt ist ).

    Es liegen nämlich keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Bundesamt vor der Prüfung von Abschiebungshindernissen eine Abschiebungsandrohung nach Russland, Armenien oder in ein anderes Zielland erlassen wird (vgl. ausführlich hierzu das den Beteiligten bekannte Urteil des Senats v. 08.12.2005 -1 LB 202/01 ).

    § 4 AsylVfG erweitert die Bindungswirkung nicht (anders noch Urteil d. Senats v. 30.11.2006 1 LB 66/03 , in dem einem vergleichbaren Feststellungsantrag stattgegeben worden war und Urt. v. 08.12.2005 1 LB 202/01 , in dem eine Bindungswirkung der Entscheidungsgründe angenommen worden war).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - 1 LB 65/03
    Kein Anspruch auf Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG für Armenier aus Aserbaidschan, die die Republik Aserbaidschan bereits vor Gründung des selbständigen Staates Aserbaidschan endgültig verlassen haben (Fortschreibung der im Urteil des Senats vom 08.12.2005 1 LB 202/01 aufgestellten Grundsätze).

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 08. Dezember 2005 1 LB 202/01 in einem (diesbezüglich) gleich gelagerten Fall, der dem Prozessbevollmächtigten des Beigeladenen bekannt ist, weil er auch die Kläger in jenem Verfahren vertreten hatte, wie folgt begründet: Die Kläger sind keine aserbaidschanischen Staatsangehörigen.

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 08. Dezember 2005 1 LB 202/01 wie folgt begründet: ... Zur Auslegung und Anwendung des aserbaidschanischen Staatsangehörigkeitsrechts liegen bereits zahlreiche Gutachten, Auskünfte und sonstige Stellungnahmen vor, die zugegebenermaßen teilweise zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

    Was die Rechtspraxis betrifft, sieht der Senat keinen Klärungsbedarf: Er geht davon aus, dass aus Aserbaidschan geflüchtete armenische Volkszugehörige in der staatsangehörigkeitsrechtlichen Praxis nicht mehr als aserbaidschanische Staatsangehörige behandelt, ihnen dementsprechend keine Geburtsurkunden, Pässe, Ausweise und sonstige Personenstandsurkunden ausgestellt werden und dieser Personenkreis auch keine Chance hat, wieder eingebürgert zu werden (so schon der Senat im Urteil v. 08.12.2005 1 LB 202/01 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2007 - 1 LB 1/06
    Da seine 1952 geborene Mutter Aserbaidschan bereits als 2-jähriges Kind und damit Jahrzehnte vor Gründung des selbständigen Staates Aserbaidschan verlassen hat (Bl. 19 BA zu 14 A 362/02), kann sie allerdings auch selbst niemals die aserbaidschanische Staatsangehörigkeit erworben haben (vgl. Senat, Urteil vom 08.12.2005 1 LB 202/01).

    Dieser Bezugspunkt ist aber dadurch entfallen, dass die Russische Föderation staatenlosen armenischen Volkszugehörigen generell die Wiedereinreise aus Gründen, die nicht gem. § 60 Abs. 1 AufenthG erheblich sind, verwehrt (vgl. Urteil des Senats v. 08.12.2005 1 LB 202/01, das den Beteiligten bekannt ist ).

    § 4 AsylVfG erweitert die Bindungswirkung nicht (anders noch Urteil des Senats vom 30.11.2006 1 LB 66/03, in dem einem vergleichbaren Feststellungsantrag stattgegeben worden war und Urteil vom 08.12.2005 1 LB 202/01, in dem eine Bindungswirkung der Entscheidungsgründe angenommen worden war).

    Es liegen nämlich keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Bundesamt vor der Prüfung von Abschiebungshindernissen eine Abschiebungsandrohung nach Russland oder Armenien erlassen wird (vgl. ausführlich hierzu das den Beteiligten bekannte Urteil des Senats vom 08.12.2005- 1 LB 202/01).

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2012 - 7 LB 140/06

    Vertreibung der armenischen Bevölkerungsgruppe Aserbaidschans durch das …

    Mit der nun wohl allgemeinen berufungsgerichtlichen Sicht (OVG MV, Urt. v. 1.3. 2012 - 3 L 56/05, Bay. VGH, Urt. v. 14.4. 2011 - 2 B 07.30242 - und Sch-H OVG, Urt. v. 8.12.2005 - 1 LB 202/01 und v. 30.11.2006 - 1 LB 66/03 -) sei in den Fällen, in denen der Betreffende das Gebiet der heutigen Republik Aserbaidschan dauerhaft verlassen habe, bevor "das aserbaidschanische Staatsangehörigkeitsrecht von 1991" in Kraft getreten sei, die Nichtzuerkennung der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit lediglich als eine ordnungsrechtliche Sanktion zu betrachten.

    Dagegen ist dem Beteiligten zuzugeben, dass die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung in eine andere Richtung weist: In Anknüpfung an die Judikatur des Verwaltungsgerichts Braunschweig (…Urt. v. 4.12.2002 - 8 A 546/01 -, juris, Langtext Rn. 26) vertreten inzwischen das Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (rechtskräftige Urteile v. 30.11.2006 - 1 LB 66/03 -, siehe Bl. 772 ff. [775 - Rückseite - ff. Bd. I GA zu 7 LB 140/06], v. 27.4. 2006 - 1 LB 66/03 - und vom 8.12.2005 - 1 LB 202/01 -), der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (…Beschl. v. 1.12.2011 - 2 ZB 08.30013 -, juris, Langtext Rn. 12 und rechtskräftiges Urt. v. 14.4. 2011 - 2 B 07.30242 -, juris, Langtext Rn. 23 ff. - Letzteres unter Aufgabe der Rechtsprechung im Urt. v. 6.3. 2006 - 9 B 02.30792 -) sowie das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (…Urt. v. 1.3. 2012 - 3 L 56/05 -, Bl. 760 ff. [766 f.] Bd. I GA zu 7 LB 140/06) die Auffassung, dass der Erwerb der aserbaidschanischen Republik-Staatsangehörigkeit auf der Grundlage des Art. 4, 1. Alternative, des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 26. Juni 1990 einen tatsächlichen Aufenthalt auf dem aserbaidschanischen Territorium am 1. Januar 1991 erforderte.

  • VG Schleswig, 29.01.2009 - 12 A 119/06

    Russische Föderation: Aufhebung der Abschiebungsandrohung

    Bei dieser Sachlage sei - wie dies auch der Rechtsprechung des OVG Schleswig (Entscheidung vom 08.12.2005 - 1 LB 202/01) entspreche - auf absehbare Zeit die Einreise und Aufenthaltnahme in der russischen Föderation dauerhaft unmöglich, so dass die Abschiebungsandrohung aufzuheben sei.

    Dies folgt aus dem Umstand, dass die Klägerinnen weder die aserbaidschanische noch die russische Staatsangehörigkeit besitzen, vielmehr staatenlos sind und die Russische Föderation den Klägerinnen in gleicherweise gegenübersteht wie jeder andere auswärtige Staat, wodurch auch die Frage, ob dem Staatenlosen dort politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 a Abs. 1 GG und des § 60 Abs. 1 AufenthG droht, gegenstandslos ist (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 08.12.2005 - AZ.: 1 LB 202/01 m. w. IM.).

    In Fällen der vorliegenden Art fehlt damit zugleich das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf Feststellung von Abschiebungshindernissen gemäß § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG bezüglich der Russischen Föderation (OVG Schleswig, Urteil vom 08.12.2005 a.a.O.).

    Zur Legalisierung bedurfte es bis zu deren Abschaffung durch Gesetz vom 25. Juni 1992 einer Zuzugsgenehmigung, der "Propiska", danach - wie im aserbaidschanischen Staatsangehörigkeitgesetz - der Anmeldung bzw. der Registrierung am Wohnsitz, d. h. des melderechtlichen Vollzugs der Wohnsitznahme (OVG Schleswig, Urteil vom 08.12.2005 a.a.O. m. w. N.).

  • VG Schleswig, 13.06.2007 - 4 A 34/07

    D (A), Staatenlose, Staatenlosenübereinkommen, Reiseausweis, Beweislast, …

    Im Übrigen erstreckt sich die Rechtskraft eines Urteils nur auf die Entscheidung über den Streitgegenstand gemäß der Urteilsformel, nicht jedoch auf Begründungselemente und Vorfragen (…Kopp /Schenke, VwGO § 121 Rn. 18; Clausing, in: Schoch /Schmidt-Aßmann /Pietzner, VwGO, § 121 Rn 45;… Kuntze, in: Bader /Funke-Kaiser /Kuntze / von Albedyll, VwGO, § 121 Rn. 13; anders zunächst OVG Schleswig, U. v. 08.12.2005 - 1 LB 202/01 - Abdruck S. 20 f; jetzt auch verneinend: U. v. 18.01.2007 - 1 LB 1/06 -).

    Die armenische Staatsangehörigkeit schließlich wird in diesen Fällen unter Verweis auf Art. 10 Abs. 1 des armenischen Staatsangehörigkeitsgesetzes gar nicht erst in ernsthaften Betracht gezogen, sofern die Betroffenen ­ wie die Kläger ­ in Armenien weder geboren sind noch sich jemals dort (dauerhaft) aufgehalten haben (vgl. nur Urteile des OVG Schleswig vom 08.12.2005 - 1 LB 202/01 -, vom 27.04.2006 - 1 LB 65/03 - und vom 30.11.2006 - 1 LB 66/03 -, vom 18.01.2007 - 1 LB 1/06 -).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2012 - 3 L 98/04

    Zum Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Aserbaidschanische …

    Als Personen die vor der Unabhängigkeit der Republik Aserbaidschan bzw. vor Inkrafttreten des aserbaidschanischen Staatsangehörigkeitsgesetzes die aserbaidschanische Sowjetrepublik verlassen haben, haben sie die Staatsangehörigkeit der unabhängigen Republik Aserbaidschan nicht erworben (…vgl. VGH München, U. v. 14.04.2011 - 2 B 06.30538 -, Juris Rn. 21 ff; OVG Schleswig, U. v. 08.12.2005 - 1 LB 202/01 -, S. 9 ff u. v. 30.11.2006 - 1 LB 66/03 -, S. 9 ff., insbes. S. 13 ff.).

    Anders als zu früheren Zeiten der UdSSR, als ein Wohnsitzwechsel noch selbstverständlich und quasi unvermeidbar melderechtlich vollzogen wurde, verweigerten in Fällen wie dem der Kläger, in dem ein Wohnsitzwechsel von einer Republik zur anderen bereits Folge des Zerfalls der Sowjetunion und der damit zusammenhängenden Bevölkerungsbewegungen war, lokale Behörden der aufnehmenden (Unions-)Republiken bzw. der späteren selbständigen Staaten häufig - rechtswidrig - die "Propiska" bzw. die Registrierung, um den regionalen Arbeitsmarkt zu schützen und die Sozialsysteme nicht zu überlasten (vgl. OVG Schleswig, U. v. 08.12.2005 - 1 LB 202/01 -, S. 13, 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 4704/05

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit; Beibehaltung der deutschen …

  • BVerwG, 23.01.2008 - 10 B 88.07

    Anspruch auf asylrechtlichen Abschiebungsschutz; Bestimmung des Streitgegenstands …

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2008 - 1 LA 48/08

    Gegenstandslosigkeit eines Bescheides über Abschiebungsverbote bei fehlender …

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2006 - 1 LB 94/02
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2007 - 1 LB 8/07

    Aserbaidschan, Armenier, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage, …

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2007 - 1 LB 6/05
  • VG Schleswig, 03.05.2007 - 4 A 1894/06
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