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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 1 LB 66/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30703
OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 1 LB 66/03 (https://dejure.org/2006,30703)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.11.2006 - 1 LB 66/03 (https://dejure.org/2006,30703)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. November 2006 - 1 LB 66/03 (https://dejure.org/2006,30703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 4 A 614/00
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 1 LB 66/03
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2005 - 1 LB 202/01
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 1 LB 66/03
    Kein Anspruch auf Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG für Armenier aus Aserbaidschan, die die Republik Aserbaidschan bereits vor Gründung des selbständigen Staates Aserbaidschan endgültig verlassen haben (Fortschreibung der im Urteil des Senats vom 08.12.2005 1 LB 202/01 aufgestellten Grundsätze).

    Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 08. Dezember 2005 1 LB 202/01 und 27. April 2006 1 LB 65/03 in diesbezüglich gleichgelagerten Fällen, die dem Prozessbevollmächtigten des Klägers bekannt sind, weil er auch in jenen Verfahren die Abschiebungsschutz suchenden Ausländer vertreten hatte, wie folgt begründet:.

    Der Anknüpfungspunkt des gewöhnlichen Aufenthalts für die Prüfung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG würde allerdings gegenstandslos, wenn Weißrussland aus Gründen, die nicht im Sinne dieser Bestimmung erheblich sind, dem staatenlosen Kläger die Wiedereinreise auf unabsehbare Zeit verweigerte (…BVerwG, Urt. v. 15.10.1985 9 C 30.85 , a.a.O.; vgl. insoweit auch die Urteile des Senats v. 08.12.2005 1 LB 202/01 und v. 27.04.2006 1 LB 65/03 ).

    Dem Hilfsantrag zu 2. a. hat der Senat in Abkehr von seiner dazu im Urteil vom 08. Dezember 2005 1 LB 202/01 (S. 20 u./21 o.) getroffenen Entscheidung stattgegeben.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 08. Dezember 2005 1 LB 202/01 (S. 20 o.) entschieden, dass in einem solchen Fall die im angefochtenen Bescheid getroffene Feststellung, dass Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG (jetzt: § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG) nicht vorliegen, faktisch (insgesamt) gegenstandlos ist.

    Der Hilfsantrag zu 2. c., die Beklagte zu verpflichten, die Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG bezüglich Aserbaidschans festzustellen, ist dagegen abzulehnen: Angesichts dessen, dass die Beklagte die Zielstaatsbezeichnung Aserbaidschan aus den im vorigen Absatz dargelegten Erwägungen aufgehoben hat, fehlt es derzeit an einem berechtigten Interesse an dieser Feststellung (Urt. des Senats v. 08.12.2005 1 LB 202/01 -, S. 19 u/20 o.).

    Dass diesen Anträgen nicht zu entsprechen, insbesondere zur Auslegung des aserbaidschanischen Staatsangehörigkeitsrechts und zur Rechtspraxis der aserbaidschanischen Behörden, kein erneutes Gutachten einzuholen ist, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 08. Dezember 2005 1 LB 202/01 (S. 22/23) und vertiefend in seinem Urteil vom 27. April 2006 1 LB 65/03 (S. 18/19) dargelegt.

    Abgesehen davon, dass der Senat Ersteres immer bejaht hat (…vgl. das Urt. v. 12.12.2002 1 L 239/01 -), ist die Frage nicht entscheidungserheblich, weil der Senat davon ausgeht, dass der Kläger kein aserbaidschanischer Staatsangehöriger und Aserbaidschan auch niemals und vor allem nicht zuletzt vor seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland das Land seines gewöhnlichen Aufenthalts gewesen ist (vgl. dazu auch das Urt. des Senats v. 08.12.2005 1 LB 202/01 -, S. 17).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2002 - 1 L 239/01

    Asyl, Asylrecht, Abschiebungsschutz, Aserbaidschan, Armenien, Berg-Karabach, …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 1 LB 66/03
    Sie vertreten darin die Auffassung, dass Berg-Karabach für den Kläger eine zumutbare inländische Fluchtalternative darstelle, und verweisen zur Begründung auf Urteile des Senats vom 12. Dezember 2002 (u.a. 1 L 239/01).

    Dabei kann mit dem Begriff der Staatsangehörigkeit im Sinne dieser Bestimmung nur die Republikszugehörigkeit gemeint sein, weil es vor dem 01. Januar 1991 wie erwähnt noch keine aserbaidschanische Staatsangehörigkeit, sondern nur die Staatsangehörigkeit der UdSSR gab (so schon der Senat in seinem Urteil vom 12.12.2002 1 L 239/01 S. 6 der UA).

    Diese Bestimmung gilt nur für Personen, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am 01. Januar 1991 geboren worden sind (so schon der Senat in seinem Urteil vom 12.12.2002 1 L 239/01 unter Berufung auf das Institut für Ostrecht, Gutachten v. 22.11.2000 für das Verwaltungsgericht Berlin, S. 8, das das Ziff. 2 des Einführungsgesetzes zum Staatsangehörigkeitsgesetz 1990 entnimmt).

    Abgesehen davon, dass der Senat Ersteres immer bejaht hat (vgl. das Urt. v. 12.12.2002 1 L 239/01 -), ist die Frage nicht entscheidungserheblich, weil der Senat davon ausgeht, dass der Kläger kein aserbaidschanischer Staatsangehöriger und Aserbaidschan auch niemals und vor allem nicht zuletzt vor seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland das Land seines gewöhnlichen Aufenthalts gewesen ist (vgl. dazu auch das Urt. des Senats v. 08.12.2005 1 LB 202/01 -, S. 17).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - 1 LB 65/03
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 1 LB 66/03
    Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 08. Dezember 2005 1 LB 202/01 und 27. April 2006 1 LB 65/03 in diesbezüglich gleichgelagerten Fällen, die dem Prozessbevollmächtigten des Klägers bekannt sind, weil er auch in jenen Verfahren die Abschiebungsschutz suchenden Ausländer vertreten hatte, wie folgt begründet:.

    Der Anknüpfungspunkt des gewöhnlichen Aufenthalts für die Prüfung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG würde allerdings gegenstandslos, wenn Weißrussland aus Gründen, die nicht im Sinne dieser Bestimmung erheblich sind, dem staatenlosen Kläger die Wiedereinreise auf unabsehbare Zeit verweigerte (…BVerwG, Urt. v. 15.10.1985 9 C 30.85 , a.a.O.; vgl. insoweit auch die Urteile des Senats v. 08.12.2005 1 LB 202/01 und v. 27.04.2006 1 LB 65/03 ).

    Dass diesen Anträgen nicht zu entsprechen, insbesondere zur Auslegung des aserbaidschanischen Staatsangehörigkeitsrechts und zur Rechtspraxis der aserbaidschanischen Behörden, kein erneutes Gutachten einzuholen ist, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 08. Dezember 2005 1 LB 202/01 (S. 22/23) und vertiefend in seinem Urteil vom 27. April 2006 1 LB 65/03 (S. 18/19) dargelegt.

  • VG Braunschweig, 04.12.2002 - 8 A 546/01

    Armenier; Aserbaidschan; Ausländer; russische Föderation; Russland; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 1 LB 66/03
    Die bloße fortbestehende formale Registrierung in Aserbaidschan bei tatsächlich anderweitigem Wohnsitz außerhalb Aserbaidschans reichte für die Begründung der Staatsangehörigkeit nach Art. 4, 1. Alternative, des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1990 nicht aus, sondern dafür war neben der Registrierung als melderechtlichem Vollzug der (maßgeblichen) Wohnsitznahme erforderlich, dass der Betreffende seinen ständigen Wohnsitz tatsächlich auf aserbaidschanischem Territorium hatte (Institut für Ostrecht, Gutachten v. 22.11.2000 an das Verwaltungsgericht Berlin und v. 02.03.2001 an das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße; so auch Verwaltungsgericht Braunschweig, Urt. v. 04.12.2002 8 A 546/01 ).

    Es ist fern liegend, dass der aserbaidschanische Gesetzgeber bei Erlass des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1990 an diesen rechtswidrigen Zustand, die Beibehaltung der Registrierung ohne tatsächlichen Aufenthalt am Ort der Registrierung, die Rechtsfolge der Begründung der Staatsangehörigkeit knüpfen wollte (Verwaltungsgericht Braunschweig, Urt. v. 04.12.2002 8 A 546/01 ;… so jetzt auch Verwaltungsgericht Schleswig, Urt. v. 02.02.2005 4 A 265/03 ).

    Das beruht zur Überzeugung des Senats allerdings lediglich darauf, dass dieser Personenkreis regelmäßig über einen gültigen Inlandspass mit einem gültigen Registrierungsvermerk verfügte und die Behörden angesichts dessen, dass bezüglich dieses Personenkreises auch keine Abmeldung von Amts wegen verfügt worden war (zur Abmeldung armenischer Volkszugehöriger vom Amts wegen, vgl. die Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 09.09.2003 an das Verwaltungsgericht Schleswig), keinen Anlass hatten oder sahen, die Übereinstimmung von tatsächlichem Wohnsitz und Registrierung zu prüfen, und daher das Auseinanderfallen von tatsächlichem und registriertem Wohnsitz nicht bemerkten (Verwaltungsgericht Braunschweig, Urt. v. 04.12.2002 8 A 546/01 unter Berufung auf das Gutachten des Instituts für Ostrecht v. 22.11.2000 für das Verwaltungsgericht Berlin, S. 7).

  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 30.85

    Drohen einer politischen Verfolgung eines staatenlosen Palästinensers aus dem …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 1 LB 66/03
    Eine Aussperrung oder Ausgrenzung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile v. 12.02.1985 9 C 45.84 und v. 15.10.1985 9 C 30.85 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 30 und 39), die politische Verfolgung darstellen kann, wenn sie in Anknüpfung an asyl- bzw. abschiebungsrelevante Merkmale erfolgt, liegt darin nicht.

    Der Anknüpfungspunkt des gewöhnlichen Aufenthalts für die Prüfung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG würde allerdings gegenstandslos, wenn Weißrussland aus Gründen, die nicht im Sinne dieser Bestimmung erheblich sind, dem staatenlosen Kläger die Wiedereinreise auf unabsehbare Zeit verweigerte (BVerwG, Urt. v. 15.10.1985 9 C 30.85 , a.a.O.; vgl. insoweit auch die Urteile des Senats v. 08.12.2005 1 LB 202/01 und v. 27.04.2006 1 LB 65/03 ).

  • BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01

    Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen, …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 1 LB 66/03
    Dieser Hinweis, der auf § 50 Abs. 2 AuslG (jetzt: § 59 Abs. 2 AufenthG) beruht, hat keinen regelnden Charakter (BVerwG, Urteil vom 4.12.2001 1 C 11.01 -, BVerwGE 115, 267 ff, 271).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2007 - 1 LB 1/06
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 1 LB 66/03
    Angemerkt sei jedoch, dass der Senat inzwischen im Ergebnis, also mit anderer Begründung zu seiner früheren Rechtsprechung, der Beurteilung eines solchen Feststellungsantrags als unzulässig, zurückgekehrt ist (Urt. des Senats v. 18.01.2007 1 LB 1/06 S. 11 u./12).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2005 - 1 LB 25/04
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 1 LB 66/03
    Dazu hat der Senat in seinem Beschluss vom 01. März 2005 1 LB 25/04 ausgeführt: Die Befürchtungen des Klägers hinsichtlich seiner Lebenssituation nach einer Abschiebung nach Armenien oder Russland sind unbegründet, weil sie auf der falschen Prämisse, in diesen Ländern sei ein Aufenthalt ohne gültige Personaldokumente zu unterstellen, beruhen.
  • BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84

    Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt - …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 1 LB 66/03
    Eine Aussperrung oder Ausgrenzung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile v. 12.02.1985 9 C 45.84 und v. 15.10.1985 9 C 30.85 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 30 und 39), die politische Verfolgung darstellen kann, wenn sie in Anknüpfung an asyl- bzw. abschiebungsrelevante Merkmale erfolgt, liegt darin nicht.
  • VGH Bayern, 07.05.2004 - 9 B 01.31198

    Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Staatenlose, Ausbürgerung, …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 1 LB 66/03
    Der aserbaidschanische Gesetzgeber hat damit die durch Vertreibung und Flucht sowie meist schon längeren Aufenthalt in einer anderen (Unions-) Republik oder im Ausland erfolgte Zerschneidung des Bandes der armenischen Volkszugehörigen zu Aserbaidschan lediglich nachvollzogen , er wollte auf diese Weise den staatsangehörigkeitsrechtlichen Zustand seiner Bevölkerung lediglich den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen (BayVGH, Urt. V. 07.05.2004 9 B 01.31198 , der mit dieser Begründung sogar davon ausgeht, dass es asyl- bzw. abschiebungsrechtlich irrelevant wäre, wenn der Klammerzusatz in Art. 5 S. 1 Ziff. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1998 keine bloße Klarstellung darstellte, sondern als Tatbestand für den Verlust der zunächst begründeten aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit zu bewerten wäre).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2012 - 7 LB 140/06

    Vertreibung der armenischen Bevölkerungsgruppe Aserbaidschans durch das …

    Mit der nun wohl allgemeinen berufungsgerichtlichen Sicht (OVG MV, Urt. v. 1.3. 2012 - 3 L 56/05, Bay. VGH, Urt. v. 14.4. 2011 - 2 B 07.30242 - und Sch-H OVG, Urt. v. 8.12.2005 - 1 LB 202/01 und v. 30.11.2006 - 1 LB 66/03 -) sei in den Fällen, in denen der Betreffende das Gebiet der heutigen Republik Aserbaidschan dauerhaft verlassen habe, bevor "das aserbaidschanische Staatsangehörigkeitsrecht von 1991" in Kraft getreten sei, die Nichtzuerkennung der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit lediglich als eine ordnungsrechtliche Sanktion zu betrachten.

    Dagegen ist dem Beteiligten zuzugeben, dass die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung in eine andere Richtung weist: In Anknüpfung an die Judikatur des Verwaltungsgerichts Braunschweig (…Urt. v. 4.12.2002 - 8 A 546/01 -, juris, Langtext Rn. 26) vertreten inzwischen das Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (rechtskräftige Urteile v. 30.11.2006 - 1 LB 66/03 -, siehe Bl. 772 ff. [775 - Rückseite - ff. Bd. I GA zu 7 LB 140/06], v. 27.4. 2006 - 1 LB 66/03 - und vom 8.12.2005 - 1 LB 202/01 -), der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (…Beschl. v. 1.12.2011 - 2 ZB 08.30013 -, juris, Langtext Rn. 12 und rechtskräftiges Urt. v. 14.4. 2011 - 2 B 07.30242 -, juris, Langtext Rn. 23 ff. - Letzteres unter Aufgabe der Rechtsprechung im Urt. v. 6.3. 2006 - 9 B 02.30792 -) sowie das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (…Urt. v. 1.3. 2012 - 3 L 56/05 -, Bl. 760 ff. [766 f.] Bd. I GA zu 7 LB 140/06) die Auffassung, dass der Erwerb der aserbaidschanischen Republik-Staatsangehörigkeit auf der Grundlage des Art. 4, 1. Alternative, des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 26. Juni 1990 einen tatsächlichen Aufenthalt auf dem aserbaidschanischen Territorium am 1. Januar 1991 erforderte.

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2007 - 1 LB 51/03
    Mit den gegen diese Entscheidungen in diesem Verfahren sowie in anderen Verfahren vom Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen erhobenen Einwände hat sich der Senat u.a. in seiner Entscheidung vom 30. November 2006 1 LB 66/03 - auseinandergesetzt.

    Im übrigen nimmt der Senat Bezug auf seine Ausführungen in seinen Urteilen vom 30. November 2006 1 LB 66/03 (S. 19 f d. UA.) und vom heutigen Tage in der Sache 1 LB 1/06 (S. 11 o. d. UA.), mit denen er die Ablehnung der in diesen Verfahren ebenfalls vom Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen gestellten Beweisanträge begründet hat.

    § 4 AsylVfG erweitert die Bindungswirkung nicht (anders noch Urteil d. Senats v. 30.11.2006 1 LB 66/03 , in dem einem vergleichbaren Feststellungsantrag stattgegeben worden war …und Urt. v. 08.12.2005 1 LB 202/01 , in dem eine Bindungswirkung der Entscheidungsgründe angenommen worden war).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2012 - 3 L 98/04

    Zum Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Aserbaidschanische …

    Als Personen die vor der Unabhängigkeit der Republik Aserbaidschan bzw. vor Inkrafttreten des aserbaidschanischen Staatsangehörigkeitsgesetzes die aserbaidschanische Sowjetrepublik verlassen haben, haben sie die Staatsangehörigkeit der unabhängigen Republik Aserbaidschan nicht erworben (…vgl. VGH München, U. v. 14.04.2011 - 2 B 06.30538 -, Juris Rn. 21 ff; OVG Schleswig, U. v. 08.12.2005 - 1 LB 202/01 -, S. 9 ff u. v. 30.11.2006 - 1 LB 66/03 -, S. 9 ff., insbes. S. 13 ff.).

    Für eine Fiktion des Fortbestehens des tatsächlichen Wohnsitzes bzw. der Erlangung der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit gibt es keine rechtliche Grundlage (vgl. OVG Schleswig, U. v. 30.11.2006 - 1 LB 66/03 -, S. 15).

  • OVG Thüringen, 28.11.2013 - 2 KO 185/09

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Aserbaidschaner armenischer Abstammung

    In der Rechtsprechung wird die Frage unterschiedlich beantwortet, ob für den Erwerb der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit ausreichte, dass der Betroffene polizeilich gemeldet oder registriert war ("propiska") oder ob der tatsächliche Aufenthalt in der Republik Aserbaidschan (ggf. zusätzlich) erforderlich war (im letztgenannten Sinn vor allem unter Berufung auf das Institut für Ostrecht, Gutachten für VG Berlin, vom 22. November 2000, vgl. BayVGH, Urteil vom 14. April 2011 - 2 B 07.30242 - Juris, Rn. 23; OVG M.-V., Urteil vom 15. Mai 2012 - 3 L 98/04 - Juris, Rn. 38 ff.; OVG SH, Urteil vom 30. November 2006 - 1 LB 66/03 - Juris, Abdr.
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2008 - 1 LA 48/08

    Gegenstandslosigkeit eines Bescheides über Abschiebungsverbote bei fehlender …

    Der Zulassungsantrag versucht eine Divergenz aus den Urteilen des OVG Hamburg vom 27.08.2002 (3 Bf 415/01.A, NordÖR 2003, 467 ff.) und des Senats vom 18.01.2007 (1 LB 53/03, n. v.), 30.11.2006 (1 LB 66/03, Juris) und vom 08.12.2005 (1 LB 202/01, Juris) abzuleiten.

    Daraus, dass die Gegenstandslosigkeit der Feststellung nach § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG nur "zur Klarstellung" in den gerichtlichen Entscheidungstenor aufgenommen worden ist (Urt. v. 30.11.2006, a.a.O.), folgt nichts anderes.

  • VG Schleswig, 13.06.2007 - 4 A 34/07

    D (A), Staatenlose, Staatenlosenübereinkommen, Reiseausweis, Beweislast, …

    Die armenische Staatsangehörigkeit schließlich wird in diesen Fällen unter Verweis auf Art. 10 Abs. 1 des armenischen Staatsangehörigkeitsgesetzes gar nicht erst in ernsthaften Betracht gezogen, sofern die Betroffenen ­ wie die Kläger ­ in Armenien weder geboren sind noch sich jemals dort (dauerhaft) aufgehalten haben (vgl. nur Urteile des OVG Schleswig vom 08.12.2005 - 1 LB 202/01 -, vom 27.04.2006 - 1 LB 65/03 - und vom 30.11.2006 - 1 LB 66/03 -, vom 18.01.2007 - 1 LB 1/06 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2007 - 1 LB 1/06
    § 4 AsylVfG erweitert die Bindungswirkung nicht (anders noch Urteil des Senats vom 30.11.2006 1 LB 66/03, in dem einem vergleichbaren Feststellungsantrag stattgegeben worden war und Urteil vom 08.12.2005 1 LB 202/01, in dem eine Bindungswirkung der Entscheidungsgründe angenommen worden war).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2007 - 1 LB 6/05
    Da die Kritik im Wesentlichen nichts Neues enthält, nimmt äer Senat auf die dem Prozessbevollmächtigten ebenfalls bekannten Ausführungen ab S. 13 in der Sache 1 LB 66/03 Bezug.
  • VG Schleswig, 03.05.2007 - 4 A 1894/06
    Auch daran hat die Klägerin ein berechtigtes Interesse (vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 30.11.2006 -1 LB 66/03 -).
  • VG Greifswald, 09.05.2022 - 4 A 1314/19
    Als Person, die vor der Unabhängigkeit der Republik Aserbaidschan bzw. vor Inkrafttreten des aserbaidschanischen Staatsangehörigkeitsgesetzes die aserbaidschanische Republik verlassen hat, hat sie die Staatsangehörigkeit der unabhängigen Republik Aserbaidschan indessen nicht erworben, auch nicht, wenn sie noch auf dem Hoheitsgebiet der neuen Republik Aserbaidschan registriert gewesen sein sollte (…vgl. insoweit auch, OVG Greifswald, a.a.O.; VGH München, Urt. 14.04.2011 - 2 B 06.30538 -, juris; OVG Schleswig, Urt. v. 30.11.2006 - 1 LB 66/03 -, juris;… a.A.: OVG Lüneburg, Urt. v. 20.06.2012 - 7 LB 140/06 -, juris.).
  • VG Schwerin, 21.02.2019 - 15 A 157/16

    (Zum "gewöhnlichen Aufenthalt" i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 2b AsylG

  • VG Greifswald, 09.05.2022 - 4 A 1313/19
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