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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2023 - 1 LB 89/19 OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,16597
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2023 - 1 LB 89/19 OVG (https://dejure.org/2023,16597)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.04.2023 - 1 LB 89/19 OVG (https://dejure.org/2023,16597)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. April 2023 - 1 LB 89/19 OVG (https://dejure.org/2023,16597)
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Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch auf Ergreifen von Abdichtungsmaßnahmen zur Verhinderung des Zuflusses von Sickerwasser

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2023 - 1 LB 89/19
    Urteil vom 29. Juli 2015 - 6 C 35.14 -, BVerwGE 152, 330 - zitiert nach juris Rn.8; zur Entwicklung grundlegend Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 81.82 -, BVerwGE 69, 366 - zitiert nach juris Rn. 25 ff.).

    Rn. 46 Hinsichtlich des Inhalts und des Umfangs des Folgenbeseitigungsanspruchs ist im Übrigen davon auszugehen, dass der Folgenbeseitigungsanspruch allein auf die Beseitigung der rechtswidrigen Folgen eines Tuns oder Unterlassens der vollziehenden Gewalt gerichtet ist und nur einen Ausgleich in natura gewährt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 81.82 -, BVerwGE 69, 366 - zitiert nach juris Rn. 33, auch Rn. 25).

    Darüber hinaus ist der haftungsrechtlich relevante Zusammenhang auch bei allen weiteren Folgen vorhanden, die aufgrund der Amtshandlung unmittelbar eingetreten sind, sofern sie im Hinblick auf die Amtshandlung adäquat sind (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 81.82 -, BVerwGE 69, 366 - zitiert nach juris Rn. 35 f.).

    Dagegen gebietet der Schutzzweck des Art. 20 Abs. 3 GG die Beseitigung sonstiger Folgen, auf deren Eintritt die Amtshandlung nicht unmittelbar gerichtet war, jedenfalls dann nicht, wenn sie erst durch ein Verhalten des Betroffenen - oder eines Dritten - verursacht oder mitverursacht worden sind, das auf dessen eigener Entschließung beruht (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 81.82 -, BVerwGE 69, 366 - zitiert nach juris Rn. 37).

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 34.88

    Feuchtigkeitsschäden an Gemeindestraße - Auf den (richterrechtlichen) …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2023 - 1 LB 89/19
    Rn. 50 Art. 14 Abs. 1 GG ist als subjektive Rechtsposition des Straßenanliegers bzw. Eigentümers eines in der Nachbarschaft zu einem Feuerlöschteich liegenden Grundstücks genügend, um sich gegen rechtswidrige Beeinträchtigungen der öffentlichen Hand wenden zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - 4 C 34.88 -,.

    BVerwGE 82, 24 - zitiert nach juris Rn. 13).

    Dass die öffentliche Hand bei Wahrnehmung ihrer Handlungsverpflichtung zur Beachtung der allgemeinen Regeln der Baukunst und der Technik verpflichtet ist, steht dabei außer Frage (BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - 4 C 34.88 -, BVerwGE 82, 24 - zitiert nach juris Rn. 13).

  • VG Regensburg, 03.06.2015 - RO 8 K 14.2163

    Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2023 - 1 LB 89/19
    Letztlich kommt es auf das Gesamterscheinungsbild an, das dann wertend zu beurteilen ist (vgl. zum Ganzen VG Regenburg, Urteil vom 3. Juni 2015 - RO 8 K 14.2163 -, juris Rn. 27 m. w. N.).

    Rn. 53 Mangels substantieller Anhaltspunkte für Alternativen spricht bereits im Hinblick auf die Lage des Mühlenteichs unmittelbar oberhalb des Grundstücks der Kläger sowie unter Berücksichtigung der "Vorgeschichte" (zunächst Wasserdurchlässigkeit bei Vertragsschluss 2003, nach Durchführung vertraglich vorgesehener Versiegelung Dichtigkeit) der Beweis des ersten Anscheins (vgl. VG Regenburg, Urteil vom 3. Juni 2015 - RO 8 K 14.2163 -, juris Rn. 26 im Falle eines benachbarten Regenrückhaltebeckens) für die Feststellung dieses Sachverhalts.

    Offensichtlich stellt es folglich auch eine hoheitliche Aufgabe dar, den Feuerlöschteich so zu betreiben, dass von ihm keine wesentliche Beeinträchtigung des Grundstücks der Kläger durch Wasserzufluss ausgeht (vgl. VG Regenburg, Urteil vom 3. Juni 2015 - RO 8 K 14.2163 -, juris Rn. 26), wie es vor dem 6. Juni 2011 auch der Fall war.

  • BVerwG, 29.06.2022 - 6 C 11.20

    Kein Anspruch auf Widerruf und Richtigstellung von Äußerungen in dem Bericht des …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2023 - 1 LB 89/19
    Rn. 45 Nach diesem in den Grundrechten und dem rechtsstaatlichen Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung wurzelndem Anspruch kann jemand, der durch öffentlich-rechtliches Handeln der Verwaltung in seinen Rechten verletzt wird, verlangen, dass diese die andauernden unmittelbaren Folgen ihres rechtswidrigen Vorgehens rückgängig macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2022 - 6 C 11.20 -, juris Rn. 16;….

    Rn. 48 Voraussetzung für den Folgenbeseitigungsanspruch ist, dass durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 C 13.14 -, BVerwGE 151, 228 - zitiert nach juris Rn. 24; Urteil vom 29. Juni 2022 - 6 C 11.20 -, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 27.05.2015 - 7 B 14.15
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2023 - 1 LB 89/19
    Der Anspruch zielt auf Wiederherstellung des ursprünglichen rechtmäßigen Zustands (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 7 B 14.15 -, juris Rn. 8).

    Rn. 47 Schließlich kann auch - wie im vorliegenden Fall - schlichthoheitliches Behördenhandeln einen Eingriff darstellen; als "hoheitlich" sind Realakte in der Regel dann zu qualifizieren, wenn sie in einem öffentlich-rechtlichen Planungs- und Funktionszusammenhang stehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 7 B 14.15 -, juris Rn. 8; vgl. auch VGH München…, Beschluss vom 11. November 2022 - 8 ZB 22.1469 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14

    Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2023 - 1 LB 89/19
    Urteil vom 29. Juli 2015 - 6 C 35.14 -, BVerwGE 152, 330 - zitiert nach juris Rn.8; zur Entwicklung grundlegend Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 81.82 -, BVerwGE 69, 366 - zitiert nach juris Rn. 25 ff.).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14

    Lost Art Internet-Datenbank; Kulturgut; Raubkunst; NS-verfolgungsbedingter …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2023 - 1 LB 89/19
    Rn. 48 Voraussetzung für den Folgenbeseitigungsanspruch ist, dass durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 C 13.14 -, BVerwGE 151, 228 - zitiert nach juris Rn. 24;… Urteil vom 29. Juni 2022 - 6 C 11.20 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 7 B 7.08

    Anspruch auf eine Entwässerungsmaßnahme bei jahrzehntelanger Regulierung des …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2023 - 1 LB 89/19
    Insoweit ist entgegen der von der Beklagten vertretenen Auffassung zunächst festzuhalten, dass in Konstellationen, in denen die Verwaltung für eine öffentliche Einrichtung oder eine öffentliche Sache, wie etwa eine Straße oder ein Gewässer, nach öffentlich-rechtlichen Bestimmungen verantwortlich ist oder durch ihr Verhalten einen bestimmten Zustand geschaffen hat, eine hoheitlich begründete Zustandsverantwortlichkeit der öffentlichen Hand bestehen und durch ein bloßes Untätigsein (Unterlassen) in die Rechtssphäre eines Bürgers eingegriffen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 2008 - 7 B 7.08 -, juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 11.11.2022 - 8 ZB 22.1469

    Abstützung einer Gemeindestraße auf Privatgrund

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2023 - 1 LB 89/19
    Rn. 47 Schließlich kann auch - wie im vorliegenden Fall - schlichthoheitliches Behördenhandeln einen Eingriff darstellen; als "hoheitlich" sind Realakte in der Regel dann zu qualifizieren, wenn sie in einem öffentlich-rechtlichen Planungs- und Funktionszusammenhang stehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 7 B 14.15 -, juris Rn. 8; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 11. November 2022 - 8 ZB 22.1469 -, juris Rn. 18).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2026 - 1 LB 2/23

    Berufungsverfahren auf Löschung einer übernommenen Baulast; Untergehen der …

    Dagegen gebietet der Schutzzweck von Art. 20 Abs. 3 GG die Beseitigung sonstiger Folgen, auf deren Eintritt die Amtshandlung nicht unmittelbar gerichtet war, jedenfalls dann nicht, wenn sie erst durch ein Verhalten des Betroffenen - oder eines Dritten - verursacht oder mitverursacht worden sind, das auf dessen eigener Entschließung beruht (BVerwG…, Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 81.82 -, juris Rn. 37; OVG M.-V.-, Urteil vom 18. April 2023 - 1 LB 89/19 OVG -, juris Rn. 71).
  • VG Düsseldorf, 04.07.2025 - 17 K 8395/22
    Rn. 87 vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, juris Rn. 67f., so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. April 2023 - 1 LB 89/19 OVG -, juris Rn. 75.
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