Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2007 - 1 M 103/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22232
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2007 - 1 M 103/06 (https://dejure.org/2007,22232)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27.02.2007 - 1 M 103/06 (https://dejure.org/2007,22232)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 1 M 103/06 (https://dejure.org/2007,22232)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,22232) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 L 136/00

    Rechtswidrigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheids; In einer Zweitwohnung zum …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2007 - 1 M 103/06
    Denn letzterer ist bewusst sehr weit gefasst, um möglichst alle Einwohner zu erfassen (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.2002 - 2 L 136/00 -, juris).

    Der in § 2 II ZwStS verwandte Wohnungsbegriff dürfte zudem dahingehend zu verstehen sein, dass der Ortsgesetzgeber grundsätzlich von einer abgeschlossenen Wohneinheit mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit ausgeht (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.2002 - 2 L 136/00 -, juris;… VG Lüneburg, Urt. v. 02.01.2004 - 5 A 118/04 -, juris).

    Rn. 35 2. Ginge man unabhängig von der Frage der Bestimmtheit der Satzung auf der Basis des Vorbingens des Ag. davon aus, für das Ortsrecht in Gestalt der Zweitwohnungssteuersatzung sei für die Erstwohnung der melderechtliche Wohnungsbegriff einschlägig, spräche einiges dafür, dass der Ortsgesetzgeber den zulässigen Regelungsrahmen überschritten hätte: Die Qualifizierung eines "Kinderzimmers" in der elterlichen Wohnung als Erstwohnung, die überhaupt erst die Besteuerung der "Zweitwohnung" möglich macht, könnte sich so weit vom Anknüpfungspunkt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, von Sinn und Zweck der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer und den zugrunde liegenden sozialen Gegebenheiten entfernt haben, dass das Urteil der Willkürlichkeit bzw. die Annahme eines Verstoßes gegen den in Art. 31 GG angelegten Grundsatz der Steuergerechtigkeit gerechtfertigt erscheinen könnte (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 29.01.2007 - 6 B 11579/06.OVG - OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.2002 - 2 L 136/00 -, juris).

  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 3699/01

    Zweitwohnungssteuer für die Nutzung eines Zimmers im elterlichen Wohnhaus; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2007 - 1 M 103/06
    Insoweit dürfte davon auszugehen sein, dass Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, auch wenn sie volljährig geworden sind, typischerweise in der elterlichen Wohnung kein Zimmer "innehaben", weil sie lediglich Besitzdiener i.S. von § 855 BGB sind (vgl. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 05.12.2002 - 16 K 3699/01 -, KStZ 2003, 213 - zitiert nach juris).

    Denn auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es sich bei der Erhebung von Zweitwohnungssteuer um ein Massengeschäft handelt, die Kontrollmöglichkeiten der Steuerbehörde deshalb faktisch beschränkt sind und sie sich ggfs. auf eine Plausibilitätskontrolle beschränken darf (…vgl. Brockmeyer, in: Klein, AO, 9. Aufl., § 88 Rn. 7 m.w. Nachw.; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 05.12.2002 - 16 K 3699/01 -, KStZ 2003, 213 - zitiert nach juris), dürften die Bezeichnung der Wohnung in Rostock als Nebenwohnung und der elterlichen Wohnung als Hauptwohnsitz angesichts der weiter mitgeteilten Fakten gerade nicht plausibel bzw. zweifelhaft gewesen sein und deshalb Veranlassung zu weiterer Aufklärung bestanden haben.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 6 B 11579/06

    Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2007 - 1 M 103/06
    Rn. 35 2. Ginge man unabhängig von der Frage der Bestimmtheit der Satzung auf der Basis des Vorbingens des Ag. davon aus, für das Ortsrecht in Gestalt der Zweitwohnungssteuersatzung sei für die Erstwohnung der melderechtliche Wohnungsbegriff einschlägig, spräche einiges dafür, dass der Ortsgesetzgeber den zulässigen Regelungsrahmen überschritten hätte: Die Qualifizierung eines "Kinderzimmers" in der elterlichen Wohnung als Erstwohnung, die überhaupt erst die Besteuerung der "Zweitwohnung" möglich macht, könnte sich so weit vom Anknüpfungspunkt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, von Sinn und Zweck der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer und den zugrunde liegenden sozialen Gegebenheiten entfernt haben, dass das Urteil der Willkürlichkeit bzw. die Annahme eines Verstoßes gegen den in Art. 31 GG angelegten Grundsatz der Steuergerechtigkeit gerechtfertigt erscheinen könnte (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 29.01.2007 - 6 B 11579/06.OVG - OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.2002 - 2 L 136/00 -, juris).

    Denn wenn nach der Regelungskonzeption des Ortsgesetzgebers Gegenstand der Steuererhebung bzw. Anknüpfungspunkt der Steuerpflicht das "Innehaben einer Zweitwohnung" ist, dann dürfte schon aus Gründen der begrifflichen Logik der Steuertatbestand auch erfordern, dass der Abgabenpflichtige sich entsprechend eine Erstwohnung leistet (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 29.01.2007 - 6 B 11579/06.OVG - vgl. auch VG Halle, Urt. v. 11.01.2006 - 5 A 169/05 HAL - unter Hinweis auf das Urt. v. selben Tag in 5 A 236/05 HAL).

  • VG Lüneburg, 16.02.2005 - 5 A 118/04

    Heranziehung einer Studierenden zu Zweitwohnungssteuern

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2007 - 1 M 103/06
    Auch wenn die Erstwohnung keinen besonderen Aufwand darstellt, ist sie begriffliche Voraussetzung einer Zweitwohnung (vgl. VG Lüneburg, Beschl. v. 28.07.2004 - 5 B 34/04 - u. Urt. v. 02.01.2004 - 5 A 118/04 -, jeweils juris).

    Der in § 2 II ZwStS verwandte Wohnungsbegriff dürfte zudem dahingehend zu verstehen sein, dass der Ortsgesetzgeber grundsätzlich von einer abgeschlossenen Wohneinheit mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit ausgeht (…vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.2002 - 2 L 136/00 -, juris; VG Lüneburg, Urt. v. 02.01.2004 - 5 A 118/04 -, juris).

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99

    Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2007 - 1 M 103/06
    Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 12.04.2000 - 11 C 12/99 -, BVerwGE 111, 122 m.w. Nachw. - zitiert nach juris;… VGH Kassel, Urt. v. 23.11.2005 - 5 UE 1546/05 -, NVwZ-RR 2006, 571).
  • VGH Hessen, 23.11.2005 - 5 UE 1546/05

    Zweitwohnungsteuersatzung mit Verweis auf Preisindex

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2007 - 1 M 103/06
    Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (…vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 12.04.2000 - 11 C 12/99 -, BVerwGE 111, 122 m.w. Nachw. - zitiert nach juris; VGH Kassel, Urt. v. 23.11.2005 - 5 UE 1546/05 -, NVwZ-RR 2006, 571).
  • VG Lüneburg, 28.07.2004 - 5 B 34/04

    Hauptwohnsitz; Hauptwohnung; Sozialstaatsprinzip; Steuerpflicht; Studenten; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2007 - 1 M 103/06
    Auch wenn die Erstwohnung keinen besonderen Aufwand darstellt, ist sie begriffliche Voraussetzung einer Zweitwohnung (vgl. VG Lüneburg, Beschl. v. 28.07.2004 - 5 B 34/04 - u. Urt. v. 02.01.2004 - 5 A 118/04 -, jeweils juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 241/06

    Anforderung an Erstwohnung bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer; keine …

    Rn. 26 aa.) Eine sachgerechte, am Grundsatz der Normerhaltung orientierte Auslegung der Satzung ergibt, dass für den Wohnungsbegriff sowohl der Erst- als auch der Zweitwohnung auf die in § 2 Abs. 2 ZwWStS enthaltene Definition zurückgegriffen werden kann (so schon im einzelnen OVG Greifswald, 27.02.2007 - 1 M 103/06 - juris, in einem Eilverfahren zu der vorliegend maßgeblichen Satzung).

    Rn. 28 bb.) Aus den vorstehenden Überlegungen zu Sinn und Zweck der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer folgt zugleich, dass die rechtlich gebotene vollständige Umschreibung des Steuertatbestandes bzw. der Steuerpflicht die begriffliche Einbeziehung des Merkmals "Innehaben einer Erstwohnung" voraussetzt (vgl. OVG Greifswald, 27.02.2007 - 1 M 103/06 -), weil dann, wenn nach der Regelungskonzeption des Ortsgesetzgebers Gegenstand der Steuererhebung das "Innehaben der Zweitwohnung" ist, der Steuertatbestand schon aus Gründen der begrifflichen Logik auch erfordert, dass der Abgabenpflichtige sich entsprechend eine Erstwohnung leistet (vgl. OVG Koblenz, 29.01.2007 - 6 B 11579/06.OVG - vgl. auch VG Halle, 11.01.2006 - 5 A 169/05 HAL -, unter Hinweis auf das Urteil vom selben Tag 5 A 236/05 HAL).

    Rn. 46 Ebensowenig sind hier Anhaltspunkte dafür vorgetragen oder sonst ersichtlich, dass es sich bei der Rostocker Wohnung in Wahrheit nicht um die Nebenwohnung, sondern um die Hauptwohnung der Klägerin gehandelt hätte (§ 16 Abs. 2 Satz 1 LMG), so dass unerörtert bleiben kann, inwieweit die Erhebung der Zweitwohnungssteuer mittelbar als Instrument zur Schaffung korrekter melderechtlicher Verhältnisse eingesetzt werden kann (vgl. hierzu kritisch schon OVG Greifswald, 27.02.2007 - 1 M 103/06 - ausführlich in 20.06.2007 - 1 L 194/06 und 1 L 257/06).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 194/06

    Zur Zweitwohnungssteuer für Studenten, die Leistungen nach dem BAföG beziehen

    Dass die unterschiedlichen Regelungsbereiche des Melderechts und des Zweitwohnungssteuerrechts unterschiedliche Anforderungen stellen und folgerichtig unterschiedliche Wohnungsbegriffe nahelegen (vgl. Beschluss des Senats v. 27.02.2007 - 1 M 103/06 -), zeigt insoweit bereits der Umstand, dass Steuergegenstand nach § 2 Abs. 1 ZwStS gerade nicht die bloße "Benutzung", sondern das "Innehaben" einer - wie auch immer gearteten - Wohnung sein soll.

    Die rechtlich gebotene vollständige Umschreibung des Steuertatbestandes bzw. der Steuerpflicht setzt die begriffliche Einbeziehung des Merkmals "Innehaben einer Erstwohnung" voraus (vgl. bereits den Beschl. des Senats v. 27.02.2007 - 1 M 103/06 -).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 257/06

    Zweitwohnungsteuer für Ausbildungsförderung beziehende Studenten, …

    Dass die unterschiedlichen Regelungsbereiche des Melderechts und des Zweitwohnungssteuerrechts unterschiedliche Anforderungen stellen und folgerichtig unterschiedliche Wohnungsbegriffe nahelegen (vgl. Beschluss des Senats v. 27.02.2007 - 1 M 103/06 -), zeigt insoweit bereits der Umstand, dass Steuergegenstand nach § 2 Abs. 1 ZwStS gerade nicht die bloße "Benutzung", sondern das "Innehaben" einer - wie auch immer gearteten - Wohnung sein soll.

    Rn. 81 Die rechtlich gebotene vollständige Umschreibung des Steuertatbestandes bzw. der Steuerpflicht setzt die begriffliche Einbeziehung des Merkmals "Innehaben einer Erstwohnung" voraus (vgl. bereits den Beschl. des Senats v. 27.02.2007 - 1 M 103/06 -).

  • VG Mainz, 22.04.2015 - 3 K 1478/14

    Kein Recht auf Informationen zur aufgegebenen Planung eines Kohlekraftwerks auf …

    Die Aufgabe muss daher öffentlich-rechtlich verankert sein (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.2.2007 - 4 LB 23/05 -, NordÖR 2007, 216 und juris, Rn. 39).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.11.2007 - 14 K 10476/02

    Berliner Zweitwohnungsteuer - Innehaben einer Zweitwohnung als Ausdruck …

    Nach zunehmend vertretener Gegenauffassung (jüngst VG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 2007 25 K 2703/07, [...] unter Zulassung der Sprungrevision; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Februar 2007 1 M 103/06, NordÖR 2007, 216; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Januar 2007 6 B 11579/06, NVwZ-RR 2007, 556) soll die Zweitwohnungsteuerpflicht mit Erstwohnsitz bei den Eltern gemeldeter Studierender daran scheitern, dass diese die Erstwohnung nicht inne hätten und ihnen im Hinblick auf die Kostenfreiheit der Erstwohnung auch kein eine Aufwandsteuer rechtfertigender zusätzlicher Aufwand entstünde.
  • BFH, 01.10.2008 - II B 16/08

    Zweitwohnungsteuer in Berlin: Ehemaliges Kinderzimmer als …

    Das OVG Greifswald (Entscheidungen vom 27. Februar 2007 1 M 103/06, Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland --NordÖR-- 2007, 216, sowie vom 26. November 2007 1 L 280/05, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2008, Heft 28, VIII) sowie des OVG Koblenz (Entscheidungen vom 29. Januar 2007 6 B 11579/06, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungsreport --NVwZ-RR-- 2007, 556, und vom 22. April 2008 6 A 11354/07, Neue Wirtschafts-Briefe --NWB-- 24/2008 Fach 1 S. 189) sprechen dem Studenten eine Wohnung bei den Eltern, der gegenüber eine Zweitwohnung vorliegen könne, ab.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2025 - 1 MB 7/25
    Rn. 16 Zwar mag es grundsätzlich so sein, dass bei Vorliegen einer Vollstreckungsandrohung - hier wurde im Beschwerdeverfahren die Vollstreckungsandrohung der Kreisstadt A-Stadt vom 9. September 2024 vorgelegt - der Tatbestand von § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 VwGO erfüllt ist (vgl. OVG M.-V., Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 M 103/06 -, juris Rn. 17; OVG NRW, Beschlüsse vom 13. Juli 2012 - 9 B 818/12 -, juris Rn. 5 f., vom 29. Januar 2018 - 9 B 1540/17 -, juris Rn. 20 und vom 18. September 2020 - 14 B 985/20 -, juris Rn. 33; Nds. OVG, Beschluss vom 11. August 2008 - 4 ME 235/08 -, juris Rn. 13 und zur analogen Anwendung bei § 123 Abs. 1 VwGO: Beschluss vom 27. Mai 2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 24; vgl. auch Thür.
  • VG Weimar, 20.06.2007 - 6 E 492/07

    Kommunale Steuern; Heranziehung Studierender und Auszubildender zur …

    Ein sachlicher Grund hierfür ergibt sich weder aus dem Grundsatz der Typengerechtigkeit noch aus dem der Verwaltungspraktikabilität (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 29. Januar 2007 - 6 B 11579/06 -, zitiert nach J URIS , Rdnrn. 6 ff.; wohl auch OVG M.-V., Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 M 103/06 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Mecklenburg-Vorpommern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht