Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2012 - 1 M 103/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 3 Abs 1 Nr 2 BRRG, § 4 Abs 2a BeamtStG, Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, Art 100 GG
Berufung eines Konkurrenten zum Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorläufiger Rechtsschutz eines nicht vom Landtag gewählten Bewerbers gegen die Berufung eines Konkurrenten zum Landesbeauftragten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zum vorläufigen Rechtsschutz eines nicht vom Landtag gewählten Bewerbers gegen die Berufung des Konkurrenten zum Landesbeauftragten nach dem AG StUG LSA
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Oberverwaltungsgericht weist auch die letzte Beschwerde eines Mitbewerbers um das Amt des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zurück
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Landesbeauftragter für Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes darf durch Landtag ernannt werden - Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit hierbei nicht verfassungswidrig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorläufiger Rechtsschutz eines nicht vom Landtag gewählten Bewerbers gegen die Berufung eines Konkurrenten zum Landesbeauftragten
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 20.09.2012 - 5 B 203/12
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2012 - 1 M 103/12
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 1 M 158/10
Beschwerde in Sachen Ernennung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2012 - 1 M 103/12
Zum vorläufigen Rechtsschutz eines nicht vom Landtag gewählten Bewerbers gegen die Berufung des Konkurrenten zum Landesbeauftragten nach dem AG StUG LSA (juris: StUGAG ST) (Fortentwicklung von: OVG LSA, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 1 M 158/10 - und Beschluss vom 12. Juli 2012 - 1 M 71/12 -).Aus der weiteren Regelung dahin, dass ein Bewerber nur dann gewählt ist, wenn dieser die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der Abgeordneten erhält, folgt weiter, dass die vom Landtag zu treffende Personalentscheidung auf einen breiten parlamentarischen, d. h. erkennbar auch auf einen politischen Konsens gerichtet ist, der nicht den Maßgaben des Art. 33 Abs. 2 GG unterfällt (siehe eingehend hierzu schon: OVG LSA, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 1 M 158/10 -, juris [m. w. N.]; zudem Beschluss vom 12. Juli 2012 - 1 M 71/12 -).
Die Wahlentscheidung bindet den Ministerpräsidenten hinsichtlich der ausgewählten Person und der der Wahl zugrunde liegenden Erwägungen (siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss vom 18. Januar 2011, a. a. O).
Dies stellt sich gegenüber dem Gewählten als einfachgesetzliche und gegenüber dem Landtag als verfassungsrechtliche Verpflichtung des Ministerpräsidenten dar (siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss vom 18. Januar 2011, a. a. O).
- BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57
Hauptamtlicher Bürgermeister
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2012 - 1 M 103/12
Aus dem von der Beschwerde angeführten weiteren Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Oktober 1957 (1 BvL 1/57, BVerfGE 7, 155) ergibt sich nichts Gegenteiliges.Ferner erfordert das Agieren auf der Grundlage eines Vertrauensvorschusses, durch das Überzeugen und Gewinnen von Mehrheiten, dass dem Wahlbeamten durch den (qualifizierten) Wahlvorgang selbst bereits seine Akzeptanz und damit die für künftige Entscheidungen notwendige Unterstützung des Wahlgremiums signalisiert wird (vgl. auch: BVerfG Beschluss vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 -, BVerfGE 7, 155; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 7 C 25.89 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 68;… OVG LSA, a. a. O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2012 - 1 M 71/12
Wahl des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes kann …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2012 - 1 M 103/12
Zum vorläufigen Rechtsschutz eines nicht vom Landtag gewählten Bewerbers gegen die Berufung des Konkurrenten zum Landesbeauftragten nach dem AG StUG LSA (juris: StUGAG ST) (Fortentwicklung von: OVG LSA, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 1 M 158/10 - und Beschluss vom 12. Juli 2012 - 1 M 71/12 -).Aus der weiteren Regelung dahin, dass ein Bewerber nur dann gewählt ist, wenn dieser die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der Abgeordneten erhält, folgt weiter, dass die vom Landtag zu treffende Personalentscheidung auf einen breiten parlamentarischen, d. h. erkennbar auch auf einen politischen Konsens gerichtet ist, der nicht den Maßgaben des Art. 33 Abs. 2 GG unterfällt (siehe eingehend hierzu schon: OVG LSA, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 1 M 158/10 -, juris [m. w. N.]; zudem Beschluss vom 12. Juli 2012 - 1 M 71/12 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - 6 A 1991/11
Eignungsfeststellungsverfahren als Erkenntnisgrundlagen für die …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2012 - 1 M 103/12
Unabhängig davon, dass sich auch das diesbezügliche Vorbringen in einer bloßen Behauptung erschöpft, handelt es sich bei der Bewerbungsfrist nicht um eine Ausschlussfrist, sondern um eine reine Ordnungsfrist, die grundsätzlich den Ausschluss vom Bewerbungsverfahren nicht rechtfertigt (vgl. nur: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Juni 2012 - 6 A 1991/11 -, juris [m. w. N.]). - BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07
Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2012 - 1 M 103/12
Nach dem von der Beschwerde angeführten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Mai 2008 (2 BvL 11/07, BVerfGE 121, 205) gehört zwar das Lebenszeitprinzip in Form der lebenszeitigen Übertragung aller einer Laufbahn zugeordneten Ämter zu den hergebrachten Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums, die angesichts ihrer wesensprägenden Bedeutung vom Gesetzgeber nicht nur zu berücksichtigen, sondern zu beachten sind. - BVerwG, 23.09.1988 - 7 B 150.88
Revisionsverfahren - Dispensierung - Begründungszwang bei Zurückweisung von …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2012 - 1 M 103/12
Dementsprechend kann ein Bewerber nicht gegenüber dem Landtag mit Erfolg geltend machen, er müsse als "bester" Bewerber von diesem auch gewählt werden, wenn der Landtag dessen Wahl mehrheitlich ablehnt oder das erforderliche Quorum für seine Wahl nicht zustande kommt (…siehe: OVG LSA, a. a. O.; vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 23. September 1988 - 7 B 150.88 -, BVerwGE 80, 228). - BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 25.89
Verfassungsmäßigkeit von § 49 Abs. 2 Satz 1 der Hessischen Landkreisordnung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2012 - 1 M 103/12
Ferner erfordert das Agieren auf der Grundlage eines Vertrauensvorschusses, durch das Überzeugen und Gewinnen von Mehrheiten, dass dem Wahlbeamten durch den (qualifizierten) Wahlvorgang selbst bereits seine Akzeptanz und damit die für künftige Entscheidungen notwendige Unterstützung des Wahlgremiums signalisiert wird (vgl. auch: BVerfG Beschluss vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 -, BVerfGE 7, 155; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 7 C 25.89 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 68;… OVG LSA, a. a. O.). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - 4 S 26.08
Vertretungszwang für Beteiligte, die im Rechtsmittelverfahren keine Anträge …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2012 - 1 M 103/12
Rn. 18 Soweit sich die Beschwerde auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 21. August 2008 (OVG 4 S 26.08, juris) beruft, rechtfertigt dies vorliegend keine andere Bewertung. - OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2012 - 1 M 94/12
Oberverwaltungsgericht weist erneut Beschwerde eines Mitbewerbers um das Amt des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2012 - 1 M 103/12
§§ 1 und 2 AG StUG LSA verlangen in Bezug auf die erforderliche Fachkunde jedenfalls nicht, dass ein Bewerber über wissenschaftliche oder dienstlich erlangte Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 14. September 2012 - 1 M 94/12 -) oder Jurist sein muss.
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2017 - 1 M 38/17
Stadt Zeitz darf Beigeordnete ernennen
Sollte der Antragsteller demgegenüber lediglich das Interesse einer Nicht-Wahl der Beigeladenen verfolgen, so vermag er damit schon deshalb nicht durchzudringen, weil Art. 33 Abs. 2 GG dem Bewerber kein bloßes Konkurrentenverhinderungsinteresse gewährt (OVG LSA, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 1 M 103/12 -, juris). - VG Neustadt, 28.02.2018 - 5 L 1378/17
Stelle des Direktors der Landeszentrale für Medien und Kommunikation: Eilanträge …
Durch den Wahlvorgang wird dem Gewählten zudem bereits seine Akzeptanz und damit eine für künftige Entscheidungen notwendige Unterstützung signalisiert (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 1 M 103/12 - zur Wahl des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes sowie Beschluss vom 6. April 2017 - 1 M 38/17 - zur Wahl eines kommunalen Beigeordneten; OVG Thüringen, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 EO 729/06 - ebenfalls zu kommunalen Wahlbeamten, m.w.N.). - VG Bremen, 23.08.2013 - 6 V 827/13
Besetzungsverfahren des Dienstpostens des Ortsamtsleiters Horn-Lehe - …
Im Kern bedeutet dies, dass die verwaltungsgerichtliche Kontrolle sich darauf zu beschränken hat zu überprüfen, ob die der Wahlentscheidung vorausgegangenen Verfahrensschritte, soweit sie den Bewerbungsverfahrensanspruch des unterlegenen Bewerbers berühren und der Bestenauslese dienen sollen, fehlerfrei erfolgt sind (OVG LSA, Beschl. v. 25.10.2012 - 1 M 103/12 - Rz. 12 juris; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 -, juris).Ob und gegebenenfalls wie und in welchem Umfang sich die zur Wahl berufenen Beiratsmitglieder über die vorliegenden Bewerberunterlagen Kenntnisse bzw. sonstige Informationen über die Bewerber verschaffen, bleibt ihnen überlassen und entzieht sich der gerichtlichen Kontrolle (OVG LSA, Beschl. v. 25.10.2012 - 1 M 103/12 - Rz. 12 juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.2023 - 1 M 49/23
Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz durch den Landtag; …
Mehr kann der Antragsteller selbst für den Fall, dass eine Ausschreibung vorzunehmen gewesen wäre, Art. 33 Abs. 2 GG vorliegend Anwendung fände und seine Bewerbung Berücksichtigung finden müsste, nicht verlangen (vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 1 M 158/10 -, Beschluss vom 14. September 2012- 1 M 94/12 - und Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 1 M 103/12 -, jeweils juris).
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