Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2011 - 1 M 139/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 4 Abs 1 Nr 1 GastG, § 15 Abs 2 GastG, § 31 GastG, § 35 Abs 1 S 1 GewO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO
Besonderes öffentliches Interesse an Sofortvollzug des Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis sowie Untersagung des Gaststättenbetriebs wegen Unzuverlässigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sofortiger Vollzug des Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis und der Untersagung des erlaubnisfreien Gaststättenbetriebs bei Gefährdung der Belange der Allgemeinheit durch ein Fehlverhalten auch im Anschluss an den Entzug und während des Hauptsacheverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Unzuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers und Gewerbetreibenden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortiger Vollzug des Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis und der Untersagung des erlaubnisfreien Gaststättenbetriebs bei Gefährdung der Belange der Allgemeinheit durch ein Fehlverhalten auch im Anschluss an den Entzug und während des Hauptsacheverfahrens
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 16.09.2010 - 3 B 220/10
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2011 - 1 M 139/10
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.2006 - 6 S 1860/05
Gewerbeuntersagung; Sofortvollzug; Vollzugsinteresse; Prüfungsbefugnis des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2011 - 1 M 139/10
Es muss vielmehr die begründete Besorgnis hinzukommen, dass der unzuverlässige Gewerbetreibende einen der vielfältigen berechtigten Belange der Allgemeinheit dadurch weiterhin erheblich gefährdet, dass er sein Fehlverhalten im Anschluss an den behördlichen Widerruf bzw. die behördliche Gewerbeuntersagung und ggf. auch während des Hauptsacheverfahrens noch fortsetzt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 21.07.2009 - 2 M 84/09 - Hess. VGH, Beschl. v. 29.07.1993 - 8 TG 1656/93 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.01.2006 - 6 S 1860/05 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 17.03.1993 - 14 S 3049/92
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Sofortvollzug einer Gewerbeuntersagung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2011 - 1 M 139/10
Eine entsprechende Prognose lässt sich in Bezug auf den Antragsteller nach der insoweit maßgeblichen Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.03.1993 - 14 S 3049/92 - juris) nicht (mehr) treffen. - VGH Hessen, 29.07.1993 - 8 TG 1656/93
Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Gewerbeuntersagung - anwachsende …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2011 - 1 M 139/10
Es muss vielmehr die begründete Besorgnis hinzukommen, dass der unzuverlässige Gewerbetreibende einen der vielfältigen berechtigten Belange der Allgemeinheit dadurch weiterhin erheblich gefährdet, dass er sein Fehlverhalten im Anschluss an den behördlichen Widerruf bzw. die behördliche Gewerbeuntersagung und ggf. auch während des Hauptsacheverfahrens noch fortsetzt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 21.07.2009 - 2 M 84/09 - Hess. VGH, Beschl. v. 29.07.1993 - 8 TG 1656/93 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.01.2006 - 6 S 1860/05 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 2 M 84/09
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2011 - 1 M 139/10
Es muss vielmehr die begründete Besorgnis hinzukommen, dass der unzuverlässige Gewerbetreibende einen der vielfältigen berechtigten Belange der Allgemeinheit dadurch weiterhin erheblich gefährdet, dass er sein Fehlverhalten im Anschluss an den behördlichen Widerruf bzw. die behördliche Gewerbeuntersagung und ggf. auch während des Hauptsacheverfahrens noch fortsetzt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 21.07.2009 - 2 M 84/09 - Hess. VGH, Beschl. v. 29.07.1993 - 8 TG 1656/93 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.01.2006 - 6 S 1860/05 - juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2015 - 3 M 517/14
Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Straathof vorläufig außer Vollzug …
Für ein hinreichendes Vollzugsinteresse müssten also zusätzlich zur voraussichtlichen Rechtmäßigkeit der Verfügung Anhaltspunkte für die Besorgnis vorliegen, der Antragsteller werde bei einem Aufschub der Vollziehung bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren sein bisheriges Verhalten fortsetzen und die berechtigten Belange der Allgemeinheit zusätzlich gefährden (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 12.01.2011 - 1 M 139/10 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2018 - 3 M 141/18
Besorgnis der Befangenheit der Mitarbeiter des Veterinäramtes bei der Fortnahme …
Für ein hinreichendes Vollzugsinteresse müssen also zusätzlich zur voraussichtlichen Rechtmäßigkeit der Verfügung Anhaltspunkte für die Besorgnis vorliegen, der Antragsteller werde bei einem Aufschub der Vollziehung bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren sein bisheriges Verhalten fortsetzen und die berechtigten Belange der Allgemeinheit zusätzlich gefährden (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 M 139/10 -, juris;… Beschluss vom 16. April 2015, a. a. O.). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2017 - 3 M 240/17
Bindungswirkung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO; Ersetzung eines …
Für ein hinreichendes Vollzugsinteresse müssten also zusätzlich zur voraussichtlichen Rechtmäßigkeit der Verfügung Anhaltspunkte für die Besorgnis vorliegen, der Antragsteller werde bei einem Aufschub der Vollziehung bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren sein bisheriges Verhalten fortsetzen und die berechtigten Belange der Allgemeinheit zusätzlich gefährden (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 M 139/10 -, juris;… Beschluss vom 16. April 2015, a. a. O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - 2 M 92/11
Kein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der …
Voraussetzung für die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines Verwaltungsaktes im Einzelfall und deren Aufrechterhaltung im gerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. Beschl. v. 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAS 1996, 62, m. w. Nachw.; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 14.02.2007 - 2 M 368/06 -, Juris; OVG LSA, Beschl. v. 12.01.2011 - 1 M 139/10 -, Juris; VGH BW, Beschl. v. 16.06.2011 - 11 S 1305/11 -, InfAuslR 2011, 349;… Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., RdNr. 734; zur Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis: BayVGH, Beschl. v. 15.09.2006 - 24 CS 06.1011 -, Juris). - VG Halle, 11.07.2018 - 1 B 138/18
Maßnahmen gegenüber Tierhaltern zum Schutz vor der Geflügelpest
Für ein hinreichendes Vollzugsinteresse müssten also zusätzlich zur voraussichtlichen Rechtmäßigkeit der Verfügung Anhaltspunkte für die Besorgnis vorliegen, der Antragsteller werde bei einem Aufschub der Vollziehung bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren sein bisheriges Verhalten fortsetzen und die berechtigten Belange der Allgemeinheit zusätzlich gefährden (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 M 139/10 -, juris;… Beschluss vom 16. April 2015, a. a. O.). - VG München, 19.05.2014 - M 16 S 14.1782
Gaststättenrecht; Widerruf der Gaststättenerlaubnis
Rn. 13 Die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis (§ 15 Abs. 2 GastG) ist als Präventivmaßnahme daher nur dann gerechtfertigt, wenn die begründete Besorgnis besteht, dass der unzuverlässige Gastwirt einen der vielfältigen berechtigten Belange der Allgemeinheit dadurch weiterhin erheblich gefährdet, dass er sein Fehlverhalten im Anschluss an den behördlichen Widerruf seiner Gaststättenerlaubnis auch während des Hauptsacheverfahrens noch fortsetzt (vgl. VGH BW, B.v. 10.12.2013 - 6 S 2112/13 - juris; OVG LSA, B.v. 12.1.2011 - 1 M 139/10 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2024 - 3 M 145/24
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine tierschutzrechtliche Anordnung; Tierhalte- …
Für ein hinreichendes Vollzugsinteresse müssen also zusätzlich zur voraussichtlichen Rechtmäßigkeit der Verfügung Anhaltspunkte für die Besorgnis vorliegen, der Antragsteller werde bei einem Aufschub der Vollziehung bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren sein bisheriges Verhalten fortsetzen und die berechtigten Belange der Allgemeinheit zusätzlich gefährden (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 M 139/10 - juris;… Beschluss des Senates vom 16. April 2015, a.a.O.).
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