Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2024 - 1 M 349/24 OVG |
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
§ 146 Abs 4 VwGO, § 20 Abs 12 IfSG, § 20 Abs 9 IfSG
Zwangsgeldbewehrte Aufforderung zur Vorlage eines Masern Impfnachweises
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 02.09.2024 - 4 B 1944/23
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2024 - 1 M 349/24 OVG
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (28)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2024 - 1 M 120/24
Kontraindikation bei Masernimpfung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2024 - 1 M 349/24
Dabei liegt eine Kontraindikation für eine Impfung immer dann vor, wenn ein Schadeffekt oder eine verminderte Wirkung durch die Impfung zu erwarten bzw. nicht auszuschließen wäre (vgl. Publikation v. Dr. sc. med. Wolfgang Kiehl aus 2015 "Infektionsschutz und Infektionsepidemiologie Fachwörter - Definitionen - Interpretationen", S. 60 unter "Impfindikationen", am 02.12.2024 abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Service/Publikationen/Fachwoerterbuch_Infektionsschutz.pdf?*blob=publicationFile; OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 15 d. Umdrs., zur Veröffentlichung vorgesehen;… vergleichbar auch Aligbe, in: Eckart/Winkelmüller, BeckOK Infektionsschutzrecht, Stand: 01.10.2024, § 20 IfSG Rn. 99, auf den sich die Antragsteller berufen).Zudem geht die Begründung des Gesetzentwurfs zum Masernschutzgesetz in Bezug auf das ärztliche Zeugnis von einem "ausführlichen schriftlichen Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie) aus (vgl. BT-Drs. 19/13452 S. 19 sowie OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 13 f. d. Umdrs., zur Veröffentlichung vorgesehen; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. März 2024 - OVG 1 S 94/23 -, juris Rn. 7).
Hierbei ist davon auszugehen, dass eine eigene ärztliche Bewertung, die taugliche Grundlage für das Ausstellen eines Kontraindikationszeugnisses i. S. v. § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 Var. 2 IfSG sein kann, ohne eine substantiierte Darlegung der innerfamiliären Vorerkrankungen und Unverträglichkeiten durch den Befragten gegenüber dem handelnden Arzt oder ohne eigene Anschauung des das Zeugnis ausstellenden Arztes (Stichwort: "Arzt der Familie") nicht vorgenommen werden kann (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 16 d. Umdrs., zur Veröffentlichung vorgesehen).
Darüber hinaus hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG - (zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, dass dem Antragsgegner und damit im gerichtlichen Verfahren auch den Verwaltungsgerichten eine Befugnis zusteht, ärztliche Atteste anhand der o. g. Kriterien dahingehen zu bewerten, ob sie als Kontraindikationszeugnis i. S. d. Gesetzes angesehen werden können.
Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG - (S. 14 d. Umdrs., zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgeführt hat, betraf die Entscheidung aus Düsseldorf nämlich einen Sachverhalt, in dem ein ärztliches Attest - anders als hier - die von § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 Var. 2 IfSG gestellten Anforderungen erfüllte.
Die Androhung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung der Nachweispflicht aus § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG ist grundsätzlich zulässig, weil auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 - (…vgl. juris Rn. 123) davon ausgegangen ist, dass der Gesetzgeber unter Berücksichtigung seines Einschätzungsspielraums habe annehmen dürfen, dass ohne entsprechenden Druck auf die Willensbildung der Eltern die erforderliche Impfquote nicht gleichermaßen zu erreichen sei (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 18, zur Veröffentlichung vorgesehen; VGH München…, Beschluss vom 7. Mai 2024 - 20 CS 24.428 -, juris Rn. 6).
Dies gilt jedenfalls solange, wie die Vorschriften - wie hier (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 9 f., zur Veröffentlichung vorgesehen;… OVG Münster, Beschlüsse vom 16. Juli 2024 - 13 B 1281/23 -, juris Rn. 20 …sowie vom 15. August 2024 - 13 B 1280/23 -, juris Rn. 19 -) nicht evident verfassungswidrig sind.
Ein offenkundiger Grundrechtsverstoß lässt sich hier auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens nicht feststellen (vgl. hierzu auch OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 9 f., zur Veröffentlichung vorgesehen;… OVG Münster, Beschlüsse vom 16. Juli 2024 - 13 B 1281/23 -, juris Rn. 20 …sowie vom 15. August 2024 - 13 B 1280/23 -, juris Rn. 19).
Rn. 49 Dem schließt sich der erkennende Senat an (vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 11, zur Veröffentlichung vorgesehen).
Anders als die Antragsteller meinen, geht es bei der vorzunehmenden Interessabwägung nicht um den Eintritt eines Schadens beim Antragsgegner, sondern jedenfalls auch um einen möglichen Schaden bei (gerechtfertigt) ungeimpften Mitschülern bzw. anderen Kita-Kindern der Kinder der Antragsteller oder sonstiger vulnerabler Dritter, die mit ihnen in Kontakt kommen (vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 8, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2024 - 1 M 349/24
Die Androhung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung der Nachweispflicht aus § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG ist grundsätzlich zulässig, weil auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 - (…vgl. juris Rn. 123) davon ausgegangen ist, dass der Gesetzgeber unter Berücksichtigung seines Einschätzungsspielraums habe annehmen dürfen, dass ohne entsprechenden Druck auf die Willensbildung der Eltern die erforderliche Impfquote nicht gleichermaßen zu erreichen sei (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 18, zur Veröffentlichung vorgesehen; VGH München…, Beschluss vom 7. Mai 2024 - 20 CS 24.428 -, juris Rn. 6).Eine Weisungsungebundenheit des RKI ist den einschlägigen Vorschriften nicht zu entnehmen, sodass sich die Sach- und Rechtslage im Vergleich zu derjenigen, die im Zeitpunkt derjenigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben war, die tatsächlich § 20 IfSG zum Gegenstand hatten (vgl. Beschluss vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 -, - 1 BvR 470/20 -, - 1 BvR 471/20 -, - 1 BvR 472/20 -), nicht geändert hat.
Denn deren Impfempfehlungen bildeten den medizinischen Standard und der Nutzen der jeweils empfohlenen "Routineimpfung" überwiege das Impfrisiko (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 -, juris Rn. 136).
Rn. 47 Vgl. in diesem Sinne auch: BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 u. a. -, juris, Rn. 149..
Zum anderen folgt der Senat dem Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 - (…juris Rn. 136), wenn es ausführt,.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2024 - 13 B 1281/23
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Nachweispflicht für Masernimpfung bei …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2024 - 1 M 349/24
Dies gilt jedenfalls solange, wie die Vorschriften - wie hier (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 9 f., zur Veröffentlichung vorgesehen; OVG Münster, Beschlüsse vom 16. Juli 2024 - 13 B 1281/23 -, juris Rn. 20 …sowie vom 15. August 2024 - 13 B 1280/23 -, juris Rn. 19 -) nicht evident verfassungswidrig sind.Unter Verweis auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 16. Juli 2024 - 13 B 1281/23 - führt das Verwaltungsgericht aus, dass eine Aussetzung angesichts des grundsätzlich bestehenden Verwerfungsmonopols des Bundesverfassungsgerichts voraussetze, dass die gesetzliche Regelung zur Überzeugung des Gerichts evident verfassungswidrig sei, was hier nicht der Fall sei.
Ein offenkundiger Grundrechtsverstoß lässt sich hier auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens nicht feststellen (vgl. hierzu auch OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 9 f., zur Veröffentlichung vorgesehen; OVG Münster, Beschlüsse vom 16. Juli 2024 - 13 B 1281/23 -, juris Rn. 20 …sowie vom 15. August 2024 - 13 B 1280/23 -, juris Rn. 19).
Rn. 43 Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen führt in seinem Beschluss vom 16. Juli 2024 - 13 B 1281/23 - (…juris Rn. 33 bis 37) zudem Folgendes aus:.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2024 - 13 B 1280/23
Durchsetzung von Verwaltungsakten mit Zwangsmitteln nach pflichtgemäßem Ermessen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2024 - 1 M 349/24
Dies gilt jedenfalls solange, wie die Vorschriften - wie hier (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 9 f., zur Veröffentlichung vorgesehen;… OVG Münster, Beschlüsse vom 16. Juli 2024 - 13 B 1281/23 -, juris Rn. 20 sowie vom 15. August 2024 - 13 B 1280/23 -, juris Rn. 19 -) nicht evident verfassungswidrig sind.Ein offenkundiger Grundrechtsverstoß lässt sich hier auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens nicht feststellen (vgl. hierzu auch OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 9 f., zur Veröffentlichung vorgesehen;… OVG Münster, Beschlüsse vom 16. Juli 2024 - 13 B 1281/23 -, juris Rn. 20 sowie vom 15. August 2024 - 13 B 1280/23 -, juris Rn. 19).
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2024 - 1 S 94.23
Durchsetzbarkeit der Pflicht zum Nachweis einer Impfung oder Immunität gegen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2024 - 1 M 349/24
Zudem geht die Begründung des Gesetzentwurfs zum Masernschutzgesetz in Bezug auf das ärztliche Zeugnis von einem "ausführlichen schriftlichen Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie) aus (vgl. BT-Drs. 19/13452 S. 19 sowie OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 13 f. d. Umdrs., zur Veröffentlichung vorgesehen; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. März 2024 - OVG 1 S 94/23 -, juris Rn. 7).Es wird bereits keine Diagnose gestellt, was jedoch erforderlich gewesen wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. März 2024 - OVG 1 S 94/23 -, juris Rn. 7).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 1 M 254/22
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Angabe einer nicht genutzten Adresse
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2024 - 1 M 349/24
Nach Ablauf dieser Frist können zwar fristgerecht - dem Darlegungserfordernis genügend - geltend gemachte Gründe vertieft, nicht aber neue Gründe in das Beschwerdeverfahren eingeführt werden (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 16. Juli 2021 - 1 M 918/20 OVG - und 28. März 2023 - 1 M 254/22 OVG - juris Rn. 10).Grundsätzlich reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (vgl. OVG Greifswald, Beschlüsse vom 16. Juli 2021 - 1 M 918/20 OVG - und 28. März 2023 - 1 M 254/22 OVG - juris Rn. 11).
- BGH, 03.05.2017 - XII ZB 157/16
Entscheidungsrecht bei Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfung ihres Kindes
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2024 - 1 M 349/24
Nach fachgerichtlicher Einschätzung bilden die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission den medizinischen Standard ab, und der Nutzen der jeweils empfohlenen "Routineimpfung" überwiegt das Impfrisiko (vgl. BGHZ 144, 1 ; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2017 - XII ZB 157/16 -, Rn. 25). - BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2024 - 1 M 349/24
Rn. 38 Der Verweis der Antragsteller darauf, dass eine wesentliche Änderung der Verhältnisse im Vergleich zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - und des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 7. Juli 2022 "- 1 WV 2/22 -" gemeint war sicher - 1 WB 2.22 -, eingetreten sei, weil sie auf Basis der Feststellungen des RKI ergingen und wie die ungeschwärzten RKI-Protokolle und die Vernehmung des RKI-Präsidenten Schaade gezeigt hätten, politisch motiviert gewesen wären, legt eine Fehlerhaftigkeit des streitgegenständlichen Beschlusses des Verwaltungsgerichts ebenfalls nicht dar (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO) und zeigt eine solche auch im Übrigen nicht auf. - BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99
Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2024 - 1 M 349/24
Nach fachgerichtlicher Einschätzung bilden die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission den medizinischen Standard ab, und der Nutzen der jeweils empfohlenen "Routineimpfung" überwiegt das Impfrisiko (vgl. BGHZ 144, 1 ; BGH…, Beschluss vom 3. Mai 2017 - XII ZB 157/16 -, Rn. 25). - VGH Bayern, 07.05.2024 - 20 CS 24.428
Erstmalige Androhung eines Zwangsgelds wegen Anforderung von …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2024 - 1 M 349/24
Die Androhung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung der Nachweispflicht aus § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG ist grundsätzlich zulässig, weil auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 - (…vgl. juris Rn. 123) davon ausgegangen ist, dass der Gesetzgeber unter Berücksichtigung seines Einschätzungsspielraums habe annehmen dürfen, dass ohne entsprechenden Druck auf die Willensbildung der Eltern die erforderliche Impfquote nicht gleichermaßen zu erreichen sei (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 18, zur Veröffentlichung vorgesehen; VGH München, Beschluss vom 7. Mai 2024 - 20 CS 24.428 -, juris Rn. 6). - VG Düsseldorf, 07.02.2024 - 29 L 3343/23
Nachweis, Masernschutz, Impfpflicht, Anforderung, Eingriffsbefugnis
- VG Regensburg, 30.08.2024 - RO 5 E 24.1907
Anforderungen an ein ärztliches Zeugnis zum Nachweis eines medizinischen …
- VG Bayreuth, 01.07.2024 - B 7 K 23.793
Verfassungsmäßigkeit der Auf- und Nachweispflicht eines ausreichenden, …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2010 - 1 M 210/09
Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium; Beschwerdeverfahren; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2020 - 3 M 770/19
Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides einer mit der …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2022 - 1 M 441/22
Behördliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung in …
- VGH Bayern, 22.01.2024 - 20 CS 23.2238
Rechtswidrigkeit einer Zwangsgeldandrohung zur Vorlage eines Nachweises über …
- OVG Thüringen, 30.04.2024 - 3 EO 75/24
Kindertageseinrichtung; Verlangen nach Nachweis einer Masern-Schutzimpfung; …
- VG Hamburg, 05.06.2024 - 14 E 923/24
Erfolgreicher Eilantrag gegen die behördliche Anforderung eines Nachweises i.S.d. …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.2003 - 1 M 34/03
Ermittlungsfähigkeit eines umlagefähigen Aufwandes i.R.d. Einsatzes öffentlicher …
- OVG Hamburg, 12.12.2013 - 4 Bs 333/13
Anhörungsrüge; Ablehnung der Beschwerde durch Oberverwaltungsgericht; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - 19 B 1563/19
Darlegungserfordernis des Beschwerdeführers auf § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO ; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2019 - 1 B 1345/18
Materielle Voraussetzungen für die Gewährung von Auslandszuwendungen; Nachweis …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2009 - 1 M 140/08
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den rechtlichen und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2010 - 6 B 499/10
Kriminalhauptkommissar Darlegung selbständig tragende Erwägung
- VGH Bayern, 27.03.2012 - 10 CS 11.2406
Vermittlung von Sportwetten; Untersagungsverfügung; unionsrechtlicher …
- OVG Sachsen, 19.09.2017 - 5 B 224/17
Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei Ablehnung vorläufigen …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2006 - 2 M 36/06
- VG Schwerin, 10.04.2025 - 3 A 280/24
Rechtmäßige Aufforderung zur Vorlage eines Masernschutz-Nachweises an die Eltern …
Durch die vorzulegenden Nachweise soll sichergestellt werden, dass u. a. in den in § 33 Nr. 1 - 3 IfSG genannten Gemeinschaftseinrichtungen möglichst nur Personen betreut werden, die nicht oder in möglichst geringem Umfang Träger der Masernerkrankung sind, damit einer Ausbreitung der hochansteckenden, teilweise zu lebensbedrohlichen Komplikationen führenden Krankheit gerade in Gemeinschaftseinrichtungen durch einen jedenfalls hier hohen Immunisierungsgrad der Bevölkerung und den Schutz nicht immuner Gefährdeter entgegengewirkt wird; die Art der geforderten Nachweisführung entspricht nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung dem rechtsstaatlichen Übermaßverbot, und zwar auch dann, wenn ein Nachweis im Sinne von § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 oder 3 IfSG nicht und im Sinne von § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 IfSG nur nach einer Schutzimpfung des in der Gemeinschaftseinrichtung Betreuten zu erlangen ist (…vgl. etwa die Beschlüsse des OVG NW vom 24. Februar 2025 - 13 B 306/24 -, juris Rdnr. 17 ff., vom 15. August 2024 - 13 B 1280/23 -, juris Rdnr. 18 ff., und vom 16. Juli 2024 - 13 B 1281/23 -, juris Rdnr. 20 ff., des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern - OVG M-V - vom 11. Dezember 2024 - 1 M 349/24 OVG -, juris Rdnr. 32 ff., …und vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG -, juris Rdnr. 14 ff., 46 f. - letzterer in Auseinandersetzung mit dem klägerischen Beschwerdevorbringen, das jetzt zur Klagebegründung vorgetragen wird, weshalb die Kammer hierauf Bezug nimmt -, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg - VGH B-W - vom 20. Januar 2025 - 1 S 1765/24 -, juris Rdnr. 41 ff., des OLG Karlsruhe vom 24. September 2024 - 2 ORbs 340 SsBs 461/21 (2) -, juris Rdnr. 19, und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. März 2024 - 201 ObOWi 141/24 -, juris Rdnr. 10 ff., sowie das Urteil des BayVGH vom 5. Dezember 2024 - 20 BV 24.1343 -, juris Rdnr. 18 ff.).Ein Kontraindikationsnachweis nach § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 Var. 2 IfSG hätte nämlich nach allgemeiner zutreffender Auffassung in der Vorlage eines ärztlich abzufassenden Zeugnisses zu bestehen, welches nicht nur feststellt, dass die betroffene Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, sondern - als Zeugnis, das höhere inhaltliche Anforderungen erfüllen muss als eine bloße Bescheinigung - auch eine aussagekräftige Dokumentation der Grundlagen dieser nach sachverständiger Bewertung getroffenen Feststellung enthält, d. h. einen ausführlichen schriftlichen Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zu Anamnese, zu Befunden und Diagnosen, zur individuellen epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie), welcher dem Gesundheitsamt erlaubt, die Feststellung jedenfalls als plausibel nachzuvollziehen (…s. nur die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 SN -, juris Rdnr. 35, des OVG M-V vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG -, juris Rdnr. 33, und vom 11. Dezember 2024 - 1 M 349/24 OVG -, juris Rdnr. 16, 18, des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg…, vom 1. März 2024 - OVG 1 S 94/23 -, juris Rdnr. 7, des BayVGH vom 7. Juli 2021 - 25 CS 21.1651 -, juris Rdnr. 14, und des OVG NW vom 4. Februar 2025 - 13 B 1448/23 -, juris Rdnr. 22, jeweils m. w. Nachw.).
Die Höhe des Zwangsgeldbetrags wurde zunächst in einer der Bedeutung der Angelegenheit grundsätzlich angemessenen Höhe festgelegt (vgl. den Beschluss des OVG M-V vom 11. Dezember 2024 - 1 M 349/24 OVG -, juris Rdnr. 5, 54) und im Verhandlungstermin in Reaktion auf den klägerischen Vortrag zur finanziellen Leistungsfähigkeit deutlich abgesenkt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2025 - 13 B 306/24
Vorlage des Nachweises über den ausreichenden Impfschutz oder Immunität der …
Rn. 53 https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2024/46_24.pdf?--blob=publicationFile&v=6; so im Ergebnis auch: OVG M.-V., Beschluss vom 11. Dezember 2024 - 1 M 349/24 OVG -, juris, Rn. 40.Rn. 83 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2024 - 13 B 179/24 - juris, Rn. 110 (zwei Monate ausreichend); OVG M.-V., Beschluss vom 11. Dezember 2024 - 1 M 349/24 OVG -, juris, Rn. 15 (keine Bedenken gegen Fristsetzung von acht Wochen); Bay. VGH, Beschluss vom 22. Januar 2024 - 20 CS 23.2238 -, juris, Rn. 13 (im Regelfall zwei Monate); siehe ferner VG Cottbus, Beschluss vom 2. September 2024 - 8 L 477/24 -, juris, Rn. 24 (Frist von drei Wochen viel zu kurz); VG München, Beschluss vom 25. Juli 2024 - M 26a S 24.3624 -, juris, Rn. 40, und VG Würzburg, Urteil vom 10. Juni 2024 - W 8 K 23.1440 -, juris, Rn. 44 (jeweils keine Bedenken gegen Fristsetzung von acht Wochen); VG Hamburg, Beschluss vom 5. Juni 2024 - 14 E 923/24 -, juris, Rn. 44 (Frist von einem Monat zu kurz); VG Berlin, Beschluss vom 11. September 2023 - 14 L 231/23 -, juris, Rn. 63 (bei wiederholter Fristsetzung ca. sechs Wochen hinreichend lang).
- VG Schwerin, 10.04.2025 - 3 A 62/24
Aufforderung zur Vorlage eines Masernschutz-Nachweises an die Mutter eines …
Durch die vorzulegenden Nachweise soll sichergestellt werden, dass u. a. in den in § 33 Nr. 1 - 3 IfSG genannten Gemeinschaftseinrichtungen möglichst nur Personen betreut werden, die nicht oder in möglichst geringem Umfang Träger der Masernerkrankung sind, damit einer Ausbreitung der hochansteckenden, teilweise zu lebensbedrohlichen Komplikationen führenden Krankheit gerade in Gemeinschaftseinrichtungen durch einen jedenfalls hier hohen Immunisierungsgrad der Bevölkerung und den Schutz nicht immuner Gefährdeter entgegengewirkt wird; die Art der geforderten Nachweisführung entspricht nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung dem rechtsstaatlichen Übermaßverbot, und zwar auch dann, wenn ein Nachweis im Sinne von § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 oder 3 IfSG nicht und im Sinne von § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 IfSG nur nach einer Schutzimpfung des in der Gemeinschaftseinrichtung Betreuten zu erlangen ist (…vgl. etwa die Beschlüsse des OVG NW vom 24. Februar 2025 - 13 B 306/24 -, juris Rdnr. 17 ff., vom 15. August 2024 - 13 B 1280/23 -, juris Rdnr. 18 ff., und vom 16. Juli 2024 - 13 B 1281/23 -, juris Rdnr. 20 ff., des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern - OVG M-V - vom 11. Dezember 2024 - 1 M 349/24 OVG -, juris Rdnr. 32 ff., …und vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG -, juris Rdnr. 14 ff., 46 f., des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg - VGH B-W - vom 20. Januar 2025 - 1 S 1765/24 -, juris Rdnr. 41 ff., des OLG Karlsruhe vom 24. September 2024 - 2 ORbs 340 SsBs 461/21 (2) -, juris Rdnr. 19, und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. März 2024 - 201 ObOWi 141/24 -, juris Rdnr. 10 ff., sowie das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes - BayVGH - vom 5. Dezember 2024 - 20 BV 24.1343 -, juris Rdnr. 18 ff.).Ein Kontraindikationsnachweis nach § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 Var. 2 IfSG hätte jedoch nach allgemeiner zutreffender Auffassung in der Vorlage eines ärztlich abzufassenden Zeugnisses zu bestehen, welches nicht nur feststellt, dass die betroffene Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, sondern - als Zeugnis, das höhere inhaltliche Anforderungen erfüllen muss als eine bloße Bescheinigung - auch eine aussagekräftige Dokumentation der Grundlagen dieser nach sachverständiger Bewertung getroffenen Feststellung enthält, d. h. einen ausführlichen schriftlichen Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zu Anamnese, zu Befunden und Diagnosen, zur individuellen epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie), welcher dem Gesundheitsamt erlaubt, die Feststellung jedenfalls als plausibel nachzuvollziehen (…s. nur die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 SN -, juris Rdnr. 35, des OVG M-V vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG -, juris Rdnr. 33, und vom 11. Dezember 2024 - 1 M 349/24 OVG -, juris Rdnr. 16, 18, des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg…, vom 1. März 2024 - OVG 1 S 94/23 -, juris Rdnr. 7, des BayVGH vom 7. Juli 2021 - 25 CS 21.1651 -, juris Rdnr. 14, und des OVG NW vom 4. Februar 2025 - 13 B 1448/23 -, juris Rdnr. 22, jeweils m. w. Nachw.).
Die Höhe des Zwangsgeldbetrags wurde in einer der Bedeutung der Angelegenheit grundsätzlich angemessenen Höhe festgelegt (vgl. den Beschluss des OVG M-V vom 11. Dezember 2024 - 1 M 349/24 OVG -, juris Rdnr. 5, 54).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2025 - 13 B 1448/23
Aufforderung an die Eltern zur Vorlage eines Nachweises über den ausreichenden …
Rn. 37 Vgl. zu notwendigen Erläuterungen im ärztlichen Zeugnis bei einer allein auf eine familiäre Disposition gestützten medizinischen Kontraindikation ebenfalls: OVG M.-V., Beschluss vom 11. Dezember 2024 - 1 M 349/24 OVG -, juris, Rn. 18. - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2025 - 13 B 1141/24
Vorlage eines Nachweises über den ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder die …
Rn. 70 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2024 - 13 B 179/24 - juris, Rn. 110 (zwei Monate ausreichend); OVG M.-V., Beschluss vom 11. Dezember 2024 - 1 M 349/24 OVG -, juris, Rn. 15 (keine Bedenken gegen Fristsetzung von acht Wochen); Bay. VGH, Beschluss vom 22. Januar 2024 - 20 CS 23.2238 -, juris, Rn. 13 (im Regelfall zwei Monate); siehe ferner VG Cottbus, Beschluss vom 2. September 2024 - 8 L 477/24 -, juris, Rn. 24 (Frist von drei Wochen viel zu kurz); VG München, Beschluss vom 25. Juli 2024 - M 26a S 24.3624 -, juris, Rn. 40, und VG Würzburg, Urteil vom 10. Juni 2024 - W 8 K 23.1440 -, juris, Rn. 44 (jeweils keine Bedenken gegen Fristsetzung von acht Wochen); VG Hamburg, Beschluss vom 5. Juni 2024 - 14 E 923/24 -, juris, Rn. 44 (Frist von einem Monat zu kurz); VG Berlin, Beschluss vom 11. September 2023 - 14 L 231/23 -, juris, Rn. 63 (bei wiederholter Fristsetzung ca. sechs Wochen hinreichend lang). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2025 - 13 B 1437/23
Nachweispflicht für einen Masernschutz für schulpflichtige Kinder; Bestimmen …
Rn. 62 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2024 - 13 B 179/24 - juris, Rn. 110 (zwei Monate ausreichend); OVG M.-V., Beschluss vom 11. Dezember 2024 - 1 M 349/24 OVG -, juris, Rn. 15 (keine Bedenken gegen Fristsetzung von acht Wochen); Bay. VGH, Beschluss vom 22. Januar 2024 - 20 CS 23.2238 -, juris, Rn. 13 (im Regelfall zwei Monate); siehe ferner VG Cottbus, Beschluss vom 2. September 2024 - 8 L 477/24 -, juris, Rn. 24 (Frist von drei Wochen viel zu kurz); VG München, Beschluss vom 25. Juli 2024 - M 26a S 24.3624 -, juris, Rn. 40, und VG Würzburg, Urteil vom 10. Juni 2024 - W 8 K 23.1440 -, juris, Rn. 44 (jeweils keine Bedenken gegen Fristsetzung von acht Wochen); VG Hamburg, Beschluss vom 5. Juni 2024 - 14 E 923/24 -, juris, Rn. 44 (Frist von einem Monat zu kurz); VG Berlin, Beschluss vom 11. September 2023 - 14 L 231/23 -, juris, Rn. 63 (bei wiederholter Fristsetzung ca. sechs Wochen hinreichend lang). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2025 - 13 B 435/24
Durchsetzung einer Nachweisanforderung für einen Masernschutz für schulpflichtige …
Rn. 32 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2024 - 13 B 179/24 - juris, Rn. 110 (zwei Monate ausreichend); OVG M.-V., Beschluss vom 11. Dezember 2024 - 1 M 349/24 OVG -, juris, Rn. 15 (keine Bedenken gegen Fristsetzung von acht Wochen); Bay. VGH, Beschluss vom 22. Januar 2024 - 20 CS 23.2238 -, juris, Rn. 13 (im Regelfall zwei Monate); siehe ferner VG Cottbus, Beschluss vom 2. September 2024 - 8 L 477/24 -, juris, Rn. 24 (Frist von drei Wochen viel zu kurz); VG München, Beschluss vom 25. Juli 2024 - M 26a S 24.3624 -, juris, Rn. 40, und VG Würzburg, Urteil vom 10. Juni 2024 - W 8 K 23.1440 -, juris, Rn. 44 (jeweils keine Bedenken gegen Fristsetzung von acht Wochen); VG Hamburg, Beschluss vom 5. Juni 2024 - 14 E 923/24 -, juris, Rn. 44 (Frist von einem Monat zu kurz). - VG Trier, 21.02.2025 - 1 L 693/25
Vorlage eines Nachweises über einen ausreichenden Masernimpfschutz; …
Insbesondere begründet die Anwendung von Verwaltungszwang auch bei schulpflichtigen Kindern in einem solchen Fall keinen offensichtlichen Grundrechtsverstoß (ausführlich dazu: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. März 2024 - OVG 1 S 94/23 -, juris Rn. 6 ff., 14 ff.; OVG NRW…, Beschluss vom 16. Juli 2024 - 13 B 1281/23 -, juris Rn. 43 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11. Dezember 2024 - 1 M 349/24 OVG -, juris Rn. 27 ff.; BayVGH…, Urteil vom 5. Dezember 2024 - 20 BV 24.1343 -, juris Rn. 33 ff.; so im Ergebnis auch: OVG RP…, Beschluss vom 13. Dezember 2023, a.a.O.).
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