Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 1 M 46/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Vorläufiger Rechtsschutz bei teilweiser Vorwegnahme der Hauptsache, jagdrechtliches Notwegerecht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LJagdG § 3 Abs. 1; VwGO § 123 Abs. 1 S. 2
Zulässigkeit einer Antragsänderung im Beschwerdeverfahren; Vorläufige Angliederung von Flurstücken an einen Eigenjagdbezirk - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Vorläufiger Rechtsschutz bei teilweiser Vorwegnahme der Hauptsache
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Antragsänderung im Beschwerdeverfahren; Vorläufige Angliederung von Flurstücken an einen Eigenjagdbezirk
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 19.04.2013 - 3 B 62/13
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 1 M 46/13
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 1 M 46/13
Rn. 9 Der Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 31. März 2003 (- 2 BvR 1779/02 -, NVwZ 2003, 1112, juris) ist insoweit nicht behilflich, weil das dort genannte Verfahren die vorläufige Aussetzung einer belastenden behördlichen Maßnahme und damit den typischen und vom Gesetzgeber gewollten Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes zum Gegenstand hat. - OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07
Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 1 M 46/13
Überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 1 M 1/07 -, juris [m. w. N.]). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06
Zur Beförderungskonkurrenz
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 1 M 46/13
Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil sich die Beschwerdeschrift mit der angefochtenen Entscheidung - unter substantiiertem Vorbringen - auseinandersetzen muss (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. April 2006 - 1 M 54/06 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 10. Januar 2011 - 1 M 2/11 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2011 - 1 M 148/11
Unzulässigkeit von Antragsänderung und bloß hilfsweiser …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 1 M 46/13
Die stattdessen in der Beschwerdeschrift gestellten Hilfsanträge auf Verpflichtung des Antragsgegners, dem Antragsteller vorläufig die Ausübung des Jagdrechtes auf den streitgegenständlichen Flächen zu gestatten bzw. das Interesse des Antragstellers an der Fortsetzung der Jagdausübung auf den streitigen Flächen durch eine in das Ermessen des Senats gestellte vorläufige Regelung zu gewährleisten, stellen eine im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nicht (mehr) zulässige Antragsänderung dar (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 14. Oktober 2011 - 1 M 148/11 -, juris [m. w. N.]). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.01.2011 - 1 M 2/11
Wegabordnung eines Leiters einer JVA bei Rechtsverstößen zu Lasten Gefangener
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 1 M 46/13
Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil sich die Beschwerdeschrift mit der angefochtenen Entscheidung - unter substantiiertem Vorbringen - auseinandersetzen muss (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. April 2006 - 1 M 54/06 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 10. Januar 2011 - 1 M 2/11 -, juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2017 - 1 M 38/17
Stadt Zeitz darf Beigeordnete ernennen
Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar - wie hier - ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil sich die Beschwerdeschrift mit der angefochtenen Entscheidung - unter substantiiertem Vorbringen - auseinandersetzen muss (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 21. April 2006 - 1 M 54/06 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 31. Mai 2013 - 1 M 46/13 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18
Chancenlosigkeit eines Beamten im Fall einer erneuten Auswahlentscheidung im …
Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar - wie hier - ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil sich die Beschwerdeschrift mit der angefochtenen Entscheidung - unter substantiiertem Vorbringen - auseinandersetzen muss (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 21. April 2006 - 1 M 54/06 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 31. Mai 2013 - 1 M 46/13 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15
Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am …
Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar - wie hier - ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil sich die Beschwerdeschrift mit der angefochtenen Entscheidung - unter substantiiertem Vorbringen - auseinandersetzen muss (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 21. April 2006 - 1 M 54/06 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 31. Mai 2013 - 1 M 46/13 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15
Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am …
Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar - wie hier - ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil sich die Beschwerdeschrift mit der angefochtenen Entscheidung - unter substantiiertem Vorbringen - auseinandersetzen muss (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 21. April 2006 - 1 M 54/06 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 31. Mai 2013 - 1 M 46/13 -, juris). - OVG Sachsen, 01.10.2014 - 2 B 217/14
Zeitpunkt der Antragstellung dienstfreie Tage
Rn. 15 Das Verwaltungsgericht hat in den Fällen der Regelungsanordnung gem. § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 938 Abs. 1 ZPO eine richterliche Gestaltungsbefugnis (h. M. vgl. OVG LSA Beschl. v. 31. Mai 2013 - 1 M 46/13 - BayVGH, Beschl. v. 7. August 2003 - 12 CE 03.842 - und v. 6. August 2003 -12 CE 03.840 - jeweils juris).
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