Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2025 - 1 M 491/23 OVG |
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
§ 12 Abs 5 AbfVerbrG, Art 18 EGV 1013/2006
Anordnung zur Anzeige von grenzüberschreitenden Abfallverbringungen
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 22.09.2023 - 2 B 1410/22
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2025 - 1 M 491/23 OVG
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (29)
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2024 - 2 L 65/22
Anlassbezogene Kontrolle der Verbringung grün gelisteter Abfälle
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2025 - 1 M 491/23
Die Vorgaben des Art. 18 VO (EG) 1013/2006 (juris: EGV 1013/2006) sind nicht in der Weise abschließend, dass sie im Einzelfall einer auf § 12 Abs. 5 AbfVerbrG (juris: AbfVerbrG 2007) gestützten Anordnung der Vorlage von Informationen gemäß Art. 18 Abs1 i.V.m. Anh VII der VO (EG) 1013/2006 (juris: EGV 1013/2006) an die Abfallbehörde zeitlich vor Beginn der Abfallverbringung entgegenstehen (zustimmend: OVG Magdeburg, Beschluss vom 28.03.2024 - 2 L 65/22.Z -).Soweit er damit den nationalen Abfallbehörden die Möglichkeit einräumt, auch einzelfallbezogen Kontrollen vor der Verbringung durchzuführen, und dazu das jeweilige Anhang-VII-Dokument schon vorab abzufordern, ist dies durch die Verordnung nicht ausgeschlossen (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. März 2024 - 2 L 65/22.Z -, juris Rn. 25 ff., insbesondere Rn. 26).
Insoweit schließ sich der Senat in der Sache auch den folgenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 28. März 2024 - 2 L 65/22.Z - (…juris Rn. 35 ff.) an:.
Die Annahme des Verwaltungsgerichts, mit der Regelung des § 12 Abs. 5 AbfVerbrG habe der Bundesgesetzgeber dem Art. 18 Abs. 3 VO 1013/2006 entsprechendes (Hervorhebung durch den Senat) nationales Recht für die Zwecke der Kontrolle und Durchsetzung geschaffen (…vgl. BR-Drs. 277/07, S. 40; ebenso OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. März 2024 - 2 L 65/22.Z - juris Rn. 23 f.), stellt daher in zweifacher Sicht keine "Durchbrechung" im Sinne des Vortrags der Antragstellerin dar.
Warum im Übrigen die sinngemäß zum Ausdruck gebrachte Ansicht des Verwaltungsgerichts, der Anordnung müsse ein konkreter, im Verhalten der Antragstellerin begründeter Anlass zu Grunde liegen, fehlerhaft sein könnte, ist zum einen nicht hinreichend dargelegt; zum anderen drängt sich eine solche Anforderung schon aus dem von der Antragstellerin selbst ins Feld geführten Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit auf (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. März 2024 - 2 L 65/22.Z - juris Rn. 29 f.).
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2025 - 1 M 491/23
Im Verfahren auf Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs, das für den Regelfall sicherstellt, dass die Verwaltungsbehörden keine irreparablen Maßnahmen durchführen, bevor die Gerichte deren Rechtmäßigkeit geprüft haben, ist der Rechtsschutzanspruch des Bürgers umso stärker, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 315 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senat vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, S. 834 ).Insbesondere im Bereich des Versammlungsrechts muss das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren angesichts der Zeitgebundenheit von Versammlungen zum Teil Schutzfunktionen übernehmen, die sonst das Hauptsacheverfahren erfüllt (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 110, 77 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senat vom 23. März 2004 - 1 BvR 745/01 -, juris, Rn. 13).
Soweit möglich, ist als Grundlage der gebotenen Interessenabwägung die Rechtmäßigkeit der Maßnahme in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nicht nur summarisch zu prüfen (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 110, 77 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senat vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, S. 834 ).
- BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2025 - 1 M 491/23
Das Verwaltungsgericht hat sich im Hinblick auf seine Berechtigung, eine (reine) Folgenabwägung vornehmen zu dürfen, auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 - (…juris Rn. 18) berufen.Genau diese Frage ist Gegenstand der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung unter der vom Verwaltungsgericht konkret bezeichneten Fundstelle, wenn dort im Wesentlichen ausgeführt wird (BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 18):.
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2025 - 1 M 491/23
Insbesondere im Bereich des Versammlungsrechts muss das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren angesichts der Zeitgebundenheit von Versammlungen zum Teil Schutzfunktionen übernehmen, die sonst das Hauptsacheverfahren erfüllt (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 110, 77 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senat vom 23. März 2004 - 1 BvR 745/01 -, juris, Rn. 13).Soweit möglich, ist als Grundlage der gebotenen Interessenabwägung die Rechtmäßigkeit der Maßnahme in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nicht nur summarisch zu prüfen (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 110, 77 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senat vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, S. 834 ).
- BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94
Effektivität des Rechtsschutzes im Verfahren auf (Wieder-) Herstellung der …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2025 - 1 M 491/23
Im Verfahren auf Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs, das für den Regelfall sicherstellt, dass die Verwaltungsbehörden keine irreparablen Maßnahmen durchführen, bevor die Gerichte deren Rechtmäßigkeit geprüft haben, ist der Rechtsschutzanspruch des Bürgers umso stärker, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 315 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senat vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, S. 834 ).Soweit möglich, ist als Grundlage der gebotenen Interessenabwägung die Rechtmäßigkeit der Maßnahme in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nicht nur summarisch zu prüfen (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 110, 77 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senat vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, S. 834 ).
- EuGH, 09.06.2016 - C-69/15
Nutrivet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Abfälle - Verbringung - …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2025 - 1 M 491/23
Dass Bedenken gegen Kontrollen der Verbringung grün gelisteter Abfälle vor Erreichen des Zielorts nicht bestehen, zeigt das Urteil des EuGH vom 9. Juni 2016 (C-69/15 - Nutrivet - juris), das zu einer anlässlich einer Grenzkontrolle vor der Einfuhr des Abfalls nach Ungarn festgestellten Falschdeklaration von Abfall ergangen ist.Ist Ziel der Verordnung der Schutz der Umwelt und menschlichen Gesundheit auch schon während der Verbringung des Abfalls (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juni 2016 - C-69/15 - Nutrivet - juris Rn. 43) spricht nichts gegen die Anordnung, schon vor dem Beginn derselben die Behörde davon in Kenntnis zu setzen und gegebenenfalls so die illegale Verbringung zu unterbinden (vgl. hierzu auch Ziffer 3.2.1.3 der Vollzugshilfe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 25 zur Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und zum Abfallverbringungsgesetz vom 19. Juli 2007 - Stand Mai 2017, der zu Art. 18 Abs. 3 vorsieht, dass die zuständige Behörde auch vor oder nach einer Verbringung das Dokument gemäß Anhang VII anfordern und damit insbesondere die Kontrolle und Überwachung von informationspflichtigen Verbringungen gewährleisten kann).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2010 - 1 M 210/09
Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium; Beschwerdeverfahren; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2025 - 1 M 491/23
Mit Blick auf den Vertretungszwang gemäß § 67 Abs. 4 VwGO ist sichergestellt, dass Beschwerdeführer - in aller Regel durch einen Rechtsanwalt - rechtskundig vertreten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluss des Senats vom 30. August 2022 - 1 M 441/22 OVG - Beschluss vom 7. September 2010 - 1 M 210/09 -, juris, Rn. 8 ; vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 11. März 2020 - 3 M 770/19 OVG -).Insoweit handelt es sich auch nicht um eine - zulässige - Vertiefung rechtzeitigen und dem Darlegungserfordernis genügenden Vortrags (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 7. September 2010 - 1 M 210/09 -, juris Rn. 39 ;… Beschluss vom 16. Juli 2021 - 1 M 918/20 OVG - Beschluss vom 28. März 2023 - 1 M 254/22 OVG - juris Rn. 10;… Beschluss vom 19. November 2024 - 1 M 120/24 OVG -, juris Rn. 11).
- VG Schwerin, 22.09.2023 - 2 B 1410/22
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Anordnungen zu Informationsübermittlungen im Zuge …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2025 - 1 M 491/23
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 22. September 2023 - 2 B 1410/22 SN - wird zurückgewiesen.Rn. 3 Mit dem angefochtenen Beschluss vom 22. September 2023 - 2 B 1410/22 SN - hat das Verwaltungsgericht den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz insgesamt abgelehnt und dies im Wesentlichen jeweils mit näheren Ausführungen wie folgt begründet:.
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2025 - 1 M 491/23
Rn. 75 "b) Art. 19 Abs. 4 GG garantiert einen effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 96, 27 ). - BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2025 - 1 M 491/23
Im Verfahren auf Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs, das für den Regelfall sicherstellt, dass die Verwaltungsbehörden keine irreparablen Maßnahmen durchführen, bevor die Gerichte deren Rechtmäßigkeit geprüft haben, ist der Rechtsschutzanspruch des Bürgers umso stärker, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 315 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senat vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, S. 834 ). - BVerfG, 26.06.2018 - 1 BvR 733/18
Genügend intensive Durchdringung der Sach- und Rechtslage kann für Entscheidungen …
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 1 M 254/22
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Angabe einer nicht genutzten Adresse
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2010 - 10 S 470/10
Abfallverbringung ins EU-Ausland
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2024 - 1 M 120/24
Kontraindikation bei Masernimpfung
- BVerfG, 23.03.2004 - 1 BvR 745/01
Verweigerung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Versammlung
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2020 - 3 M 770/19
Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides einer mit der …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2022 - 1 M 441/22
Behördliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung in …
- VG Stuttgart, 04.03.2021 - 14 K 3017/20
Europarechtliche Notifizierungspflicht einer Abfallfraktion
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.2003 - 1 M 34/03
Ermittlungsfähigkeit eines umlagefähigen Aufwandes i.R.d. Einsatzes öffentlicher …
- OVG Hamburg, 12.12.2013 - 4 Bs 333/13
Anhörungsrüge; Ablehnung der Beschwerde durch Oberverwaltungsgericht; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - 19 B 1563/19
Darlegungserfordernis des Beschwerdeführers auf § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO ; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2019 - 1 B 1345/18
Materielle Voraussetzungen für die Gewährung von Auslandszuwendungen; Nachweis …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2010 - 6 B 499/10
Kriminalhauptkommissar Darlegung selbständig tragende Erwägung
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2009 - 1 M 140/08
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den rechtlichen und …
- VGH Bayern, 27.03.2012 - 10 CS 11.2406
Vermittlung von Sportwetten; Untersagungsverfügung; unionsrechtlicher …
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.09.2020 - 2 M 58/20
Verbringung von Abfall in das Ausland
- OVG Sachsen, 19.09.2017 - 5 B 224/17
Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei Ablehnung vorläufigen …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2006 - 2 M 36/06
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2025 - 1 M 221/25
Erweiterung oder sonstige Antragsänderung des Streitgegenstandes im …
Mit Blick auf den Vertretungszwang gemäß § 67 Abs. 4 VwGO ist sichergestellt, dass Beschwerdeführer - in aller Regel durch einen Rechtsanwalt - rechtskundig vertreten sind (…ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluss des Senats vom 7. September 2010 - 1 M 210/09 -, juris, Rn. 8 ; Beschluss vom 30. August 2022 - 1 M 441/22 OVG - Beschluss vom 3. April 2025 - 1 M 491/23 OVG -, juris Rn. 13; vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 11. März 2020 - 3 M 770/19 OVG -).
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