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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2013 - 1 M 56/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16824
OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2013 - 1 M 56/13 (https://dejure.org/2013,16824)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.06.2013 - 1 M 56/13 (https://dejure.org/2013,16824)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - 1 M 56/13 (https://dejure.org/2013,16824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 26 Abs 1 S 1 BeamtStG, § 81 Abs 4 SGB 9, § 84 Abs 2 SGB 9, § 121 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO
    Amtsangemessene Verwendung unter Aufhebung einer Umsetzungsverfügung und unter Beanspruchung des Wiedereingliederungsmanagements

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zum Anspruch auf amtsangemessene Verwendung unter Aufhebung einer Umsetzungsverfügung und unter Beanspruchung des Wiedereingliederungsmanagements nach § 84 SGB IX

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Anspruch auf amtsangemessene Verwendung unter Aufhebung einer Umsetzungsverfügung und unter Beanspruchung des Wiedereingliederungsmanagements nach § 84 SGB IX

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Materielle Rechtskraft Unanfechtbarer Entscheidungen im Anordnungsverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 1 L 116/10

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit und …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2013 - 1 M 56/13
    § 84 Abs. 2 SGB IX (juris: SGB 9) findet im Rahmen beamtenrechtlicher Zurruhesetzungsverfahren im Sinne von § 26 BeamtStG, welcher auch die Möglichkeit einer anderweitigen Verwendung des Beamten einschließt, keine Berücksichtigung (Fortführung von: OVG LSA, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 L 116/10 -).

    Daher ist davon auszugehen, dass § 84 Abs. 2 SGB IX im Rahmen beamtenrechtlicher Zurruhesetzungsverfahren im Sinne von § 26 BeamtStG keine Berücksichtigung findet (OVG LSA, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 L 116/10 -, juris [m. w. N.]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2013 - 1 M 56/13
    Überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 1 M 1/07 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - 6 B 5.12

    Begriff der Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzung; chronische Erkrankungen; hohe …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2013 - 1 M 56/13
    Ist nach der Prognose des Dienstherrn eine dauernde Dienstunfähigkeit in Bezug auf das abstrakt-funktionelle Amt zu bejahen bzw. bei längeren Erkrankungen nicht von der Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit innerhalb der vorbezeichneten Frist auszugehen und kommt eine anderweitige Verwendung des Beamten nicht in Betracht, ist für die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements kein Raum (siehe auch: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. April 2012 - 6 B 5.12 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2007 - 2 M 53/07

    Vollstreckung eines Leistungsbescheides

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2013 - 1 M 56/13
    Mit dem bloßen Geltendmachen von Verfahrensfehlern kann eine Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nämlich nicht erfolgreich geführt werden, da es vielmehr allein darauf ankommt, ob die Beschwerde in der Sache begründet ist (siehe etwa: OVG LSA, Beschluss vom 3. April 2007 - 2 M 53/07 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 1 M 65/12

    Umsetzung eines Beamten und Auswahlermessen bei vorgesehenem Ortswechsel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2013 - 1 M 56/13
    Ungeachtet dessen hat der Senat seine Entscheidung vom 25. Juli 2012 in dem diesem Verfahren vorangegangenen Beschwerdeverfahren 1 M 65/12 auf mehrere, selbständig tragende Erwägungen gestützt, die das jetzige Beschwerdevorbringen nicht sämtlich (schlüssig) in Frage stellt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06

    Zur Beförderungskonkurrenz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2013 - 1 M 56/13
    Ein Anordnungsantrag kann also zulässig erst dann erneut gestellt werden, wenn sich die Sach- oder Rechtslage so verändert hat, dass eine neue Beurteilungsgrundlage geschaffen worden und damit über einen neuen Streitgegenstand zu entscheiden ist (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 21. April 2006 - 1 M 54/06 -, juris [m. w. N.]; OVG Saarland, Beschluss vom 22. August 2011 - 2 B 319/11 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 13 B 170/10 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14. September 2009 - 5 ME 130/09 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2010 - 13 B 170/10

    Einstweilige Anordnung hinsichtlich der vorläufigen Einsetzung eines …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2013 - 1 M 56/13
    Ein Anordnungsantrag kann also zulässig erst dann erneut gestellt werden, wenn sich die Sach- oder Rechtslage so verändert hat, dass eine neue Beurteilungsgrundlage geschaffen worden und damit über einen neuen Streitgegenstand zu entscheiden ist (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 21. April 2006 - 1 M 54/06 -, juris [m. w. N.]; OVG Saarland, Beschluss vom 22. August 2011 - 2 B 319/11 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 13 B 170/10 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14. September 2009 - 5 ME 130/09 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2009 - 5 ME 130/09

    Antragsänderung; Darlegungsbeschwerde; Darlegungsmangel; Dienstpostenübertragung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2013 - 1 M 56/13
    Ein Anordnungsantrag kann also zulässig erst dann erneut gestellt werden, wenn sich die Sach- oder Rechtslage so verändert hat, dass eine neue Beurteilungsgrundlage geschaffen worden und damit über einen neuen Streitgegenstand zu entscheiden ist (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 21. April 2006 - 1 M 54/06 -, juris [m. w. N.]; OVG Saarland, Beschluss vom 22. August 2011 - 2 B 319/11 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 13 B 170/10 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14. September 2009 - 5 ME 130/09 -, juris).
  • OVG Saarland, 22.08.2011 - 2 B 319/11

    Abänderung eines Abschiebungsschutz versagenden rechtskräftigen Beschlusses gemäß …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2013 - 1 M 56/13
    Ein Anordnungsantrag kann also zulässig erst dann erneut gestellt werden, wenn sich die Sach- oder Rechtslage so verändert hat, dass eine neue Beurteilungsgrundlage geschaffen worden und damit über einen neuen Streitgegenstand zu entscheiden ist (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 21. April 2006 - 1 M 54/06 -, juris [m. w. N.]; OVG Saarland, Beschluss vom 22. August 2011 - 2 B 319/11 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 13 B 170/10 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14. September 2009 - 5 ME 130/09 -, juris).
  • VGH Bayern, 25.06.2012 - 3 C 12.12

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Rechtmäßigkeit der Ruhestandsversetzung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2013 - 1 M 56/13
    Insofern richtet sich die Übertragung einer anderweitigen Tätigkeit - wie dargelegt - nach § 26 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 und 3 BeamtStG, was voraussetzt, dass der Beamte hierfür die erforderliche Dienstfähigkeit besitzt (siehe auch: BayVGH, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 3 C 12.12 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2011 - 2 L 40/11

    Vorzeitige Zurruhesetzung eines Polizeivollzugsbeamten; Erfordernis eines …

  • VG Göttingen, 09.01.2014 - 1 A 28/12

    Dienstunfähigkeit; Fürsorgepflicht; Mitverschulden; Mobbing; Zurruhesetzung

    Ist im Sinne von § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG nach der Prognose des Dienstherrn eine dauernde Dienstunfähigkeit in Bezug auf das abstrakt-funktionelle Amt zu bejahen bzw. gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG bei längeren Erkrankungen nicht von der Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit innerhalb der durch Landesrecht bestimmten Frist auszugehen und kommt im Sinne von § 26 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 und 3 BeamtStG eine anderweitige Verwendung des Beamten nicht in Betracht, ist für die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements kein Raum mehr (so auch OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.06.2013 - 1 M 56/13 -, Rn. 12 zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2024 - 1 B 911/24

    Presseerklärung des Ministeriums zur Entlassung von Staatssekretärin in der …

    Rn. 21 Vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 17. Mai 2023 - 1 B 1223/22 -, juris, Rn. 39, und vom 24. Mai 2022- 1 B 475/22 -, juris, Rn. 8 f., m. w. N.; ferner OVG S.-A., Beschluss vom 19. Juni 2013 - 1 M 56/13 -, juris, Rn. 10.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 1 M 124/13

    Schließung einer Spielhalle gemäß § 15 Abs. 2 GewO - Verfassungsmäßigkeit der …

    Soweit mit dem Vorbringen sinngemäß Aufklärungs- und Gehörsrügen in Bezug auf die angefochtene Entscheidung erhoben und damit Verfahrensmängel geltend gemacht werden, kann damit eine Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht erfolgreich geführt werden, da es vielmehr allein darauf ankommt, ob die Beschwerde in der Sache begründet ist (std. Rspr. d. Senats, vgl. Beschluss vom 2. November 2011 - 1 M 144/11 - sowie vom 19. Juni 2013 - 1 M 56/13 -, beide juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - 6 B 870/22

    Verpflichtung des Dienstherrn zu der Wiedereingliederung eines Beamten trotz …

    Rn. 17 Vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 8.1.2007 - 6 B 2490/06 -, juris Rn. 4; VG Berlin, Beschluss vom 18.2.2013 - 7 L 559.12 -, a. a. O. Rn. 18; OVG LSA, Beschluss vom 19.6.2013 - 1 M 56/13 -, juris Rn. 12 für das betriebliche Eingliederungsmanagement.
  • BVerwG, 21.03.2023 - 1 W-VR 4.23

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Gewährung vorbeugenden …

    Diese steht einem neuen Antrag zu demselben Streitgegenstand bzw. einem Abänderungsantrag analog § 80 Abs. 7 VwGO (i. V. m. § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO) nur dann nicht entgegen, wenn der neue Antrag sich auf eine Veränderung relevanter Umstände stützt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Oktober 2007 - 2 BvR 542/07 - NVwZ 2008, 417 ; OVG Magdeburg, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 1 M 56/13 - juris Rn. 4; VGH München…, Beschluss vom 15. April 2019 - 10 CE 19.650 - juris Rn. 17; VGH Mannheim…, Beschluss vom 26. November 2019 - 6 S 199/19 - NVwZ-RR 2020, 824 Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 29. August 2000 - 5 TG 2641/00 - NVwZ-RR 2001, 366 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2024 - 1 B 795/24
    Rn. 23 Vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 19. November 2024 - 1 B 911/24 -, juris, Rn. 19 f., vom 17. Mai 2023 - 1 B 1223/22 -, juris, Rn. 39, und vom 24. Mai 2022 - 1 B 475/22 -, juris, Rn. 8 f., m. w. N.; ferner OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 19. Juni 2013- 1 M 56/13 -, juris, Rn. 10.
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