Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2024 - 1 M 581/23 OVG |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 21.11.2023 - 4 B 1191/23
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2024 - 1 M 581/23 OVG
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (25)
- BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2024 - 1 M 581/23
14/8886, S. 110; BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris Rn. 10 und 16 zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG; Urteil vom 26. März 1996 - 1 C 12.95 -, juris Rn. 23 ff. zu § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG a. F.; VGH München, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - 24 CS 23.1495 -, juris Rn. 22 zu einer Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO; OVG Bremen, Beschluss vom 29. November 2023 - 1 LA 182/22 -, juris Rn. 16 zu § 17 Abs. 4 Nr. 2 BJagdG).Überdies spricht eine Geldbuße in Höhe von 750 Euro dafür, dass auch das Amtsgericht die Verfehlung des Antragstellers nicht als unbedeutend eingeschätzt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1996 - 1 C 12.95 -, juris Rn. 25 zu § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG und zu einer Geldbuße von 1.000 DM).
- VG Aachen, 15.03.2013 - 6 K 1638/11
Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für den Erwerb und den Besitz einer …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2024 - 1 M 581/23
Insbesondere kommt es - wie der gesetzlichen Systematik des § 5 WaffG zu entnehmen ist - nicht auf die (starre) Fünfjahresfrist des § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c WaffG an (vgl. Nr. 5.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz; VG München…, Beschluss vom 9. November 2017 - M 7 S 17.2633 -, juris Rn. 38; VG Aachen, Urteil vom 15. März 2013 - 6 K 1638/11 -, juris Rn. 49;… Gade, 2. Aufl. 2018, § 5 WaffG, Rn. 31;… Steindorf/N. Heinrich, Waffengesetz,10. Aufl. 2015, § 5 WaffG Rn. 25).Je näher diese Grenze rückt, desto weniger kann bei gleicher Sachlage und weiterhin guter Führung des Betroffenen eine erneute Versagung mit der gleichen Begründung wie bislang gerechtfertigt werden (vgl. VG Aachen, Urteil vom 15. März 2013 - 6 K 1638/11 -, juris Rn. 50).
- VGH Bayern, 11.12.2023 - 24 CS 23.1495
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis und Einziehung eines Jagdscheins
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2024 - 1 M 581/23
14/8886, S. 110; BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris Rn. 10 und 16 zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG; Urteil vom 26. März 1996 - 1 C 12.95 -, juris Rn. 23 ff. zu § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG a. F.; VGH München, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - 24 CS 23.1495 -, juris Rn. 22 zu einer Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO; OVG Bremen, Beschluss vom 29. November 2023 - 1 LA 182/22 -, juris Rn. 16 zu § 17 Abs. 4 Nr. 2 BJagdG).Eine Abweichung von der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG kommt nur in Betracht, wenn die Umstände der Tat - was hier nicht der Falle ist - die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Tat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (vgl. VGH München, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - 24 CS 23.1495 -, juris Rn. 22;… Beschluss vom 6. Juni 2018 - 21 CS 18.659 -, juris Rn. 19; vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 29. Mai 2024 - 1 LB 59/23 OVG -, Urteilsumdruck S. 17, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- OVG Bremen, 29.11.2023 - 1 LA 182/22
Versagung der Neuerteilung eines Jagdscheins wegen wiederholter Verstöße gegen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2024 - 1 M 581/23
14/8886, S. 110; BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris Rn. 10 und 16 zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG; Urteil vom 26. März 1996 - 1 C 12.95 -, juris Rn. 23 ff. zu § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG a. F.; VGH München, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - 24 CS 23.1495 -, juris Rn. 22 zu einer Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO; OVG Bremen, Beschluss vom 29. November 2023 - 1 LA 182/22 -, juris Rn. 16 zu § 17 Abs. 4 Nr. 2 BJagdG).Ein Wertungswiderspruch im Verhältnis der beiden Normen ist bei dieser Auslegung nicht zu erkennen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29. November 2023 - 1 LA 182/22 -, juris Rn. 14 f. zu § 17 Abs. 4 Nr. 2 BJagdG; vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 29. Mai 2024 - 1 LB 59/23 OVG -, Urteilsumdruck S. 17, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2024 - 1 LB 59/23
Einziehung eines Jagdscheins, Versagung eines neuen Jagdscheines und Widerruf der …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2024 - 1 M 581/23
Ein Wertungswiderspruch im Verhältnis der beiden Normen ist bei dieser Auslegung nicht zu erkennen (vgl. OVG Bremen…, Beschluss vom 29. November 2023 - 1 LA 182/22 -, juris Rn. 14 f. zu § 17 Abs. 4 Nr. 2 BJagdG; vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 29. Mai 2024 - 1 LB 59/23 OVG -, Urteilsumdruck S. 17, zur Veröffentlichung vorgesehen).Eine Abweichung von der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG kommt nur in Betracht, wenn die Umstände der Tat - was hier nicht der Falle ist - die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Tat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (vgl. VGH München…, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - 24 CS 23.1495 -, juris Rn. 22;… Beschluss vom 6. Juni 2018 - 21 CS 18.659 -, juris Rn. 19; vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 29. Mai 2024 - 1 LB 59/23 OVG -, Urteilsumdruck S. 17, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89
Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2024 - 1 M 581/23
Vielmehr bedarf die Entscheidung über eine Wiedererteilung einer sorgfältigen Abwägung der besonderen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1990 - 1 C 56.89 -, juris Rn. 18;… Gade, Waffengesetz, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 31c). - VGH Bayern, 13.04.2021 - 24 B 20.2220
Erfolglose Klage gegen den Widerruf von Waffenbesitzkarten und die Einziehung …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2024 - 1 M 581/23
So können es die besonderen Umstände des Einzelfalles gebieten, von der (im Ausgangspunkt aus § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG entnommenen) Fünfjahresfrist insbesondere in Abhängigkeit von der Art und Häufigkeit der Verstöße gegen Vorschriften der in § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c WaffG genannten Gesetze sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Betroffenen abzuweichen (vgl. VGH München, Beschluss vom 13. April 2021 - 24 B 20.2220 -, juris Rn. 16 zu zeitlich weit auseinanderliegenden Verstößen). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2010 - 1 M 210/09
Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium; Beschwerdeverfahren; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2024 - 1 M 581/23
Mit Blick auf den Vertretungszwang gemäß § 67 Abs. 4 VwGO ist sichergestellt, dass Beschwerdeführer - in aller Regel durch einen Rechtsanwalt - rechtskundig vertreten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluss des Senats vom 7. September 2010 - 1 M 210/09 -, juris, Rn. 8 ; OVG Greifswald, Beschluss vom 11. März 2020 - 3 M 770/19 OVG -). - VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 6 S 420/19
Streitwert in Verfahren betreffend den Widerruf einer Waffenbesitzkarte eines …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2024 - 1 M 581/23
Da auf der Waffenbesitzkarte acht Waffen eingetragen sind, sind lediglich sieben Waffen streitwerterhöhend zu berücksichtigen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 17. Mai 2023 - 1 M 128/23 OVG -, unveröffentlicht; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - 6 S 420/19 -, juris Rn. 10; VGH München…, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 21 C 15.1081 -, juris Rn. 7). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2020 - 3 M 770/19
Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides einer mit der …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2024 - 1 M 581/23
Mit Blick auf den Vertretungszwang gemäß § 67 Abs. 4 VwGO ist sichergestellt, dass Beschwerdeführer - in aller Regel durch einen Rechtsanwalt - rechtskundig vertreten sind (…ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluss des Senats vom 7. September 2010 - 1 M 210/09 -, juris, Rn. 8 ; OVG Greifswald, Beschluss vom 11. März 2020 - 3 M 770/19 OVG -). - VGH Bayern, 27.05.2015 - 21 C 15.1081
Waffenbesitzkarte; Widerruf; Hauptsacheerledigung; Streitwert; Beschwerde
- BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 1 M 254/22
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Angabe einer nicht genutzten Adresse
- VG München, 09.11.2017 - M 7 S 17.2633
Besitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie Waffen und erlaubnisfreie Munition
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.2003 - 1 M 34/03
Ermittlungsfähigkeit eines umlagefähigen Aufwandes i.R.d. Einsatzes öffentlicher …
- OVG Hamburg, 12.12.2013 - 4 Bs 333/13
Anhörungsrüge; Ablehnung der Beschwerde durch Oberverwaltungsgericht; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - 19 B 1563/19
Darlegungserfordernis des Beschwerdeführers auf § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO ; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2019 - 1 B 1345/18
Materielle Voraussetzungen für die Gewährung von Auslandszuwendungen; Nachweis …
- VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.659
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Widerruf der Waffenbesitzkarte
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2009 - 1 M 140/08
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den rechtlichen und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2010 - 6 B 499/10
Kriminalhauptkommissar Darlegung selbständig tragende Erwägung
- VGH Bayern, 27.03.2012 - 10 CS 11.2406
Vermittlung von Sportwetten; Untersagungsverfügung; unionsrechtlicher …
- OVG Sachsen, 19.09.2017 - 5 B 224/17
Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei Ablehnung vorläufigen …
- VG Berlin, 30.01.2024 - 31 K 45.22
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2006 - 2 M 36/06
- OVG Saarland, 29.07.2024 - 1 B 2/24
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit, einstweiliger …
Rn. 25 Ferner ist dem Verwaltungsgericht mit Blick auf die vom Antragsteller geltend gemachte "Verjährung" - ungeachtet der Frage, ob es sich um ein Dauerdelikt handelt - darin zuzustimmen, dass der Gesetzgeber hinsichtlich der Regelunzuverlässigkeit in § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG - anders als in § 5 Abs. 2 Nr. 1-4 WaffG - keinen festen Bezugszeitraum festgelegt hat, innerhalb dessen von einer Unzuverlässigkeit auszugehen ist, und eine zwingende Frist nicht angenommen werden kann.[vgl. Gade, 3. Auflage 2022, WaffG § 5 Rn. 31 c; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.6.2024 - 1 M 581/23 OVG -, juris Rn. 22][vgl. Gade, 3. Auflage 2022, WaffG § 5 Rn. 31 c; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.6.2024 - 1 M 581/23 OVG -, juris Rn. 22] Dennoch drängt es sich aus Sicht des Senats fallbezogen nicht als zwingend auf, dass der Besitz der (nach § 29 Abs. 2 WaffG in der Fassung vom 8.3.1976) erlaubnisfrei erworbenen Munition ohne die nach § 2 Abs. 2 WaffG nunmehr erforderliche Erlaubnis unter Würdigung aller Einzelfallumstände, insbesondere des Grades der Vorwerfbarkeit, die Annahme eines gröblichen Verstoßes i.S.d. § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG rechtfertigt.Einer solchen Annahme steht nicht bereits im Grundsatz entgegen, dass der nach Aktenlage vom Amtsgericht Saarbrücken erlassene, jedoch nicht rechtskräftige Strafbefehl, der von einer vorsätzlichen Begehung i.S.d. § 52 Abs. 3 Nr. 2 lit. b WaffG ausgeht, eine Geldstrafe von lediglich 20 Tagessätzen vorsieht.[vgl. BVerwG, Urteil vom 26.3.1996 - 1 C 12/95 -, juris; ferner OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.6.2024 - 1 M 581/23 OVG -, juris Ls. 1; VG Köln, Beschluss vom 6.5.2009 - 20 L 183/09 -, juris Rn. 21; VG Würzburg, Beschluss vom 4.4.2008 - W 5 S 08.798 -, juris Rn. 12][vgl. BVerwG, Urteil vom 26.3.1996 - 1 C 12/95 -, juris; ferner OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.6.2024 - 1 M 581/23 OVG -, juris Ls. 1; VG Köln, Beschluss vom 6.5.2009 - 20 L 183/09 -, juris Rn. 21; VG Würzburg, Beschluss vom 4.4.2008 - W 5 S 08.798 -, juris Rn. 12] Da sowohl der Antragsgegner als auch das Verwaltungsgericht indes eine fahrlässige Begehung i.S.d. § 52 Abs. 4 WaffG zu Grunde legen,[Hierfür mag sprechen, dass die streitgegenständliche Munition im Rahmen einer angekündigten Kontrolle aufgefunden wurde und der Antragsteller, der aufgrund des erlaubnisfreien Erwerbs der Munition davon ausgegangen sein mag, die Munition auch weiterhin erlaubnisfrei besitzen zu dürfen, mithin keine Veranlassung zur Entfernung der Munition vor Eintreffen des Antragsgegners gesehen hat, sondern diese vorgezeigt hat.][Hierfür mag sprechen, dass die streitgegenständliche Munition im Rahmen einer angekündigten Kontrolle aufgefunden wurde und der Antragsteller, der aufgrund des erlaubnisfreien Erwerbs der Munition davon ausgegangen sein mag, die Munition auch weiterhin erlaubnisfrei besitzen zu dürfen, mithin keine Veranlassung zur Entfernung der Munition vor Eintreffen des Antragsgegners gesehen hat, sondern diese vorgezeigt hat.] bedarf es im Hauptsacheverfahren - sollte es darauf ankommen - einer eingehenden Prüfung, ob mit Blick auf den möglicherweise (nur) fahrlässigen unerlaubten Munitionsbesitz und die Umstände der hier einschlägigen Altfallregelung eine Zuwiderhandlung vorliegt, die - im Hinblick auf die Vorwerfbarkeit - schwerwiegend ist und einen gröblichen Verstoß["Gröblich" meint eine schuldhafte (vorsätzliche oder fahrlässige), nach objektivem Gewicht und Vorwerfbarkeit schwerwiegende, womöglich mit Nachdruck begangene Zuwiderhandlung (vgl. Ziffer 5.4 der WaffVwV).]["Gröblich" meint eine schuldhafte (vorsätzliche oder fahrlässige), nach objektivem Gewicht und Vorwerfbarkeit schwerwiegende, womöglich mit Nachdruck begangene Zuwiderhandlung (vgl. Ziffer 5.4 der WaffVwV).] darstellt und ggf., ob unter Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Antragstellers Umstände vorliegen, die die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit ausnahmsweise widerlegen können.
- OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2024 - 4 LB 5/22
Jagdrecht; Anforderungen an eine fachgerechte Nachsuche
Unerheblich ist dementgegen für die Frage, ob ein gröblicher Verstoß vorliegt, ob der Verstoß eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellt oder ob es Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren gab und ob diese ggf. durch Einstellung beendet wurden (vgl. zu § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG BVerwG…, Urteil vom 26. März 1996 - 1 C 12.95 -, juris Rn. 24-25; OVG Münster…, Urteil vom 31. August 2006 - 20 A 524/05 -, juris Rn. 29-31; VGH München…, Beschluss vom 21. November 2016 - 21 ZB 15.931 -, juris Rn. 10 …sowie Urteil vom 11. August 2022 - 24 B 22.807 -, juris Rn. 15, jeweils m. w. N.; OVG Bremen…, Beschluss vom 29. November 2023 - 1 LA 182/22 -, juris Rn. 16; OVG Greifswald, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 1 M 581/23 OVG -, juris Rn. 18).Insofern kann die Frist des § 17 Abs. 4 Nr. 1 BJagdG jedoch als Anhaltspunkt dienen (vgl. zum Ganzen auch OVG Greifswald, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 1 M 581/23 OVG -, juris Rn. 22-25 m. w. N.).
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