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| OVG Schleswig-Holstein, 16.04.2024 - 1 MB 4/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Schleswig-Holstein
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BauGB § 14 Abs. 3
Untersagung der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung; Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre neben einem wirksamen Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 15.03.2024 - 8 B 5/24
- OVG Schleswig-Holstein, 16.04.2024 - 1 MB 4/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20
Untersagung der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung mangels …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.04.2024 - 1 MB 4/24
Dieser Vorschrift liegt der Grundsatz des Bestandsschutzes zugrunde, wie der Senat zur Nutzungsänderung in Ferienwohnungen bereits in seinem Beschluss vom 6. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 21 ff. ausgeführt hat. - BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74
Zulässigkeit, Erneuerung und
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.04.2024 - 1 MB 4/24
Zwar weist die Beschwerde zutreffend darauf hin, dass die Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre neben einem wirksamen Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes insbesondere voraussetzt, dass die zu sichernde Bauleitplanung im Zeitpunkt der Beschlussfassung für die Veränderungssperre bereits einen Stand erreicht hat, der ein Mindestmaß des Inhalts der beabsichtigten Planung erkennen lässt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121 ff., juris Rn. 29; BVerwG…, Beschluss vom 5. Februar 1990 - 4 B 198.98 - Buchholz 406.11 § 15 BBauG/BauGB Nr. 6, juris Rn. 2; BVerwG…, Beschluss vom 25. November 2003, - 4 BN 60.03 - Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 25, juris Rn. 12; BVerwG…, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 4 BN 36.07 - juris Rn. 3). - BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03
Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.04.2024 - 1 MB 4/24
Zwar weist die Beschwerde zutreffend darauf hin, dass die Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre neben einem wirksamen Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes insbesondere voraussetzt, dass die zu sichernde Bauleitplanung im Zeitpunkt der Beschlussfassung für die Veränderungssperre bereits einen Stand erreicht hat, der ein Mindestmaß des Inhalts der beabsichtigten Planung erkennen lässt (vgl. nur BVerwG…, Urteil vom 10. September 1976 - 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121 ff., juris Rn. 29; BVerwG…, Beschluss vom 5. Februar 1990 - 4 B 198.98 - Buchholz 406.11 § 15 BBauG/BauGB Nr. 6, juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 25. November 2003, - 4 BN 60.03 - Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 25, juris Rn. 12; BVerwG…, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 4 BN 36.07 - juris Rn. 3).
- OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2020 - 1 MB 31/19
Lübecker Ganghäuser dürfen nicht als Ferienwohnung vermietet werden
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.04.2024 - 1 MB 4/24
Jedenfalls eine offensichtliche Genehmigungsfähigkeit scheidet damit aus (Beschluss des Senats vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19 -, juris Rn. 25 ). - BVerwG, 10.10.2007 - 4 BN 36.07
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.04.2024 - 1 MB 4/24
Zwar weist die Beschwerde zutreffend darauf hin, dass die Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre neben einem wirksamen Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes insbesondere voraussetzt, dass die zu sichernde Bauleitplanung im Zeitpunkt der Beschlussfassung für die Veränderungssperre bereits einen Stand erreicht hat, der ein Mindestmaß des Inhalts der beabsichtigten Planung erkennen lässt (vgl. nur BVerwG…, Urteil vom 10. September 1976 - 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121 ff., juris Rn. 29; BVerwG…, Beschluss vom 5. Februar 1990 - 4 B 198.98 - Buchholz 406.11 § 15 BBauG/BauGB Nr. 6, juris Rn. 2; BVerwG…, Beschluss vom 25. November 2003, - 4 BN 60.03 - Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 25, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 4 BN 36.07 - juris Rn. 3). - OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2022 - 1 KN 12/20
Wirksamkeit einer Veränderungssperre
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.04.2024 - 1 MB 4/24
Allerdings sind die Anforderungen, die im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre an die Konkretisierung der planerischen Vorstellungen der Gemeinde zu stellen sind, mit Rücksicht auf die gemeindliche Planungshoheit gering (Urteil des Senats vom 26. August 2022 - 1 KN 12/20 - juris Rn. 36 ). - OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2023 - 1 MB 15/23
Bauordnungsverfügung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.04.2024 - 1 MB 4/24
Rn. 17 Es ist dabei zu Recht davon ausgegangen, dass sich angesichts - vorliegend zwischen den Beteiligten unstreitiger - formeller Illegalität und bereits aufgrund der Veränderungssperre derzeit ausgeschlossener materieller Genehmigungsfähigkeit keine weiteren rechtlichen Hürden stellen, vgl. Beschluss des Senats vom 24. August 2023 - 1 MB 15/23 - juris Rn. 21 .
- VG Schleswig, 11.10.2024 - 8 B 19/24
Baurechtliche Untersagung der Nutzung als Ferienwohnung
Hier eine weitergehende Konkretisierungspflicht der planerischen Vorstellungen der Gemeinde zu postulieren liefe darauf hinaus, das entsprechende kommunale Gesetzgebungsverfahren weitgehend in unzulässiger Weise vorwegzunehmen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16. April 2024 - 1 MB 4/24 - juris Rn. 20 ).Rn. 55 § 14 Abs. 3 Var. 4 BauGB liegt der Grundsatz des veränderungssperrenrechtlichen Bestandsschutzes zugrunde (… OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 21 ; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16. April 2024 - 1 MB 4/24 - juris Rn. 21 ).
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