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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.09.2020 - 1 ME 133/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,27113
OVG Niedersachsen, 14.09.2020 - 1 ME 133/19 (https://dejure.org/2020,27113)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.09.2020 - 1 ME 133/19 (https://dejure.org/2020,27113)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. September 2020 - 1 ME 133/19 (https://dejure.org/2020,27113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Baugenehmigung für den Betrieb einer Hundeschule und -pension

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hundeschule ist im Dorfgebiet zulässig - Ein Dorfgebiet ist geprägt durch gemischte "landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzung"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hundepension und Hundeschule mit 40 Hunden im Dorfgebiet allgemein zulässig - Landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzungen sprechen für Vorliegen eines Dorfgebiets

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 10
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2020 - 1 ME 133/19
    Der Gebietscharakter eines Dorfgebiets wandelt sich insbesondere erst dann, wenn die landwirtschaftliche Nutzung völlig verschwindet und auch eine Wiederaufnahme ausgeschlossen erscheint (BVerwG, 23.4.2009 - 4 CN 5.07 -, BVerwGE 133, 377 = BRS 74 Nr. 66 = juris Rn. 10).
  • BVerwG, 05.12.1988 - 4 B 209.88

    Begriff der "Angemessenheit" der baulichen Erweiterung im Außenbereich; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2020 - 1 ME 133/19
    Die Störungsintensität des Betriebs mit maximal 40 auf dem Gelände in den Innenräumen und auf der Außenanlage anwesenden Hunden erreicht kein Ausmaß, das es rechtfertigen könnte, den Betrieb auf ein Gewerbegebiet oder gar auf den Außenbereich zu verweisen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.12.1988 - 4 B 209.88 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 31.10

    Prägewirkung ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2020 - 1 ME 133/19
    Auch die Existenz ehemaliger landwirtschaftliche Betriebe, die von Nichtlandwirten zur Tierhaltung zu Hobbyzwecken und zur Lagerhaltung genutzt werden, steht einem Wandel des Gebietscharakters hin zu einem allgemeinen Wohngebiet entgegen, wenn und solange von diesen noch eine prägende Wirkung ausgeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.9.2010 - 4 B 31.10 -, BRS 76 Nr. 70 = juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2008 - 1 MN 194/08

    Zulässigkeit eines Sondergebietes "Wohnen mit Pferden" in der Nachbarschaft eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2020 - 1 ME 133/19
    Fehlt nur eine dieser drei Hauptnutzungen, ist die allgemeine Zweckbestimmung des in diesem Sinne definierten Gebietes nicht mehr gewahrt (Senatsbeschl. v. 22.12.2008 - 1 MN 194/08 -, BRS 73 Nr. 17 = juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes eines …

    Im Übrigen kann auch die Existenz ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe, etwa wenn sie von Nichtlandwirten zur Tierhaltung zu Hobbyzwecken und / oder zur Lagerhaltung genutzt werden, einem Wandel des Gebietscharakters hin zu einem allgemeinen Wohngebiet oder allgemeinen Mischgebiet entgegenstehen, wenn und solange von diesen noch eine prägende Wirkung ausgeht (vgl. NdsOVG, B.v. 14.9.2020 - 1 ME 133/19 - NVwZ-RR 2021, 10 = juris Rn. 7 unter Rekurs auf BVerwG, B.v. 1.9.2010 - 4 B 31.10 - ZfBR 2010, 798 = juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2022 - 2 M 14/22

    Nutzungsuntersagung; Vorliegen einer Baugenehmigung; Tierhaltung im Dorfgebiet

    Hingegen soll die Existenz ehemaliger landwirtschaftliche Betriebe, die von Nichtlandwirten zur Tierhaltung zu Hobbyzwecken und zur Lagerhaltung genutzt werden, einem Wandel des Gebietscharakters von einem Dorfgebiet hin zu einem allgemeinen Wohngebiet oder Mischgebiet entgegenstehen, wenn und solange von diesen noch eine prägende Wirkung ausgeht (so NdsOVG, Beschluss vom 14. September 2020 - 1 ME 133/19 - juris Rn. 7; BayVGH…, Urteil vom 19. November 2021 - 1 N 17.356 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 19.11.2021 - 1 N 17.356

    Zur Rechtmäßigkeit einer Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche

    Im Übrigen kann auch die Existenz ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe, etwa wenn sie von Nichtlandwirten zur Tierhaltung zu Hobbyzwecken und / oder zur Lagerhaltung genutzt werden, einem Wandel des Gebietscharakters hin zu einem allgemeinen Wohngebiet oder allgemeinen Mischgebiet entgegenstehen, wenn und solange von diesen noch eine prägende Wirkung ausgeht (vgl. NdsOVG, B.v. 14.9.2020 - 1 ME 133/19 - NVwZ-RR 2021, 10 unter Rekurs auf BVerwG, B.v. 1.9.2010 - 4 B 31.10 - BauR 2011, 91).
  • VGH Bayern, 19.11.2021 - 1 N 17.673

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen Festsetzung einer öffentllichen …

    Im Übrigen kann auch die Existenz ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe, etwa wenn sie von Nichtlandwirten zur Tierhaltung zu Hobbyzwecken und / oder zur Lagerhaltung genutzt werden, einem Wandel des Gebietscharakters hin zu einem allgemeinen Wohngebiet oder allgemeinen Mischgebiet entgegenstehen, wenn und solange von diesen noch eine prägende Wirkung ausgeht (vgl. NdsOVG, B.v. 14.9.2020 - 1 ME 133/19 - NVwZ-RR 2021, 10 unter Rekurs auf BVerwG, B.v. 1.9.2010 - 4 B 31.10 - BauR 2011, 91).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2020 - 3 LZ 128/19

    Tierheim bzw. Tierpension als Gewerbebetrieb

    Vor diesem Hintergrund geht der Senat mit dem Verwaltungsgericht davon aus, dass wegen der grundsätzlichen Vergleichbarkeit der Bodeninanspruchnahme und der Auswirkungen auf die Umgebung ein Tierheim bauplanungsrechtlich ebenso wie eine Tierpension als Gewerbebetrieb einzuordnen ist (zur entsprechenden Einordnung von Tierpensionen vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. September 2020 - 1 ME 133/19 - juris Rn. 12; OVG Münster…, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 2 A 529/12 - juris Rn. 9; zur Verneinung einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und Zulässigkeit im Mischgebiet oder Gewerbegebiet vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 10 A 1002/14 - juris Rn. 7, 9: Tagesstätte für Hunde;… Beschluss vom 17. März 2020 - 10 A 29/20 - juris Rn. 5 ff.: privates Tierheim).
  • VG Köln, 23.11.2023 - 8 K 5983/21
    Rn. 34 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 10 A 1002/14 -, juris, Rn. 9. Vgl. für den störintensiveren Betrieb einer Hundepension mit Hundeschule mit bis zu 40 Hunden in einem Dorfgebiet als sonstigen Gewerbebetrieb i. S. d. § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO Nds. OVG, Beschluss vom 14. September 2020 - 1 ME 133/19 -, juris, Rn. 12.
  • VG Schleswig, 29.10.2024 - 2 A 270/22

    Hundepension im Außenbereich

    Rn. 30 Ist es insoweit fraglich, ob bei dem geplanten - relativ kleinen - Pensionsbetrieb mit höchstens 10-15 Hunden bei der gebotenen wertenden Betrachtungsweise angenommen werden kann, dass so starke Geräusche entstehen, dass die Unterbringung des Betriebs unter Zugrundelegung der maßgeblichen Richtwerte in Gewerbegebieten grundsätzlich nicht möglich ist (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 18. März 2014 - 6 K 3302 /12 - juris, Rn 37 zur voraussichtlichen Möglichkeit der Unterbringung einer Hundetagesstätte mit maximal 15 Hunden in einem Mischgebiet; vgl. zudem OVG Münster, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 10 A 1002/14 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. September 2020 - 1 ME 133/19 - juris: Zulässigkeit einer Hundepension und Hundeschule mit maximal 40 Hunden im Dorfgebiet als sonstiger Gewerbetrieb gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 K 5542/10 - juris, Rn 45: Betrieb einer Hundepension für gleichzeitig 20 Hunde und Hundeschule mit Verweis auf Zulässigkeit in einem Gewerbegebiet; vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 27. Juni 2002 - 1 A 11344/01 - juris, welches davon ausgeht, dass die dort streitgegenständliche Hundehaltung zwar in einem Misch- bzw. Dorfgebiet regelmäßig unzulässig wäre, gegebenenfalls in einem Gewerbe- oder Industriegebiet erfolgen könnte).
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