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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 1 ME 167/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3092
OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 1 ME 167/04 (https://dejure.org/2004,3092)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.2004 - 1 ME 167/04 (https://dejure.org/2004,3092)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - 1 ME 167/04 (https://dejure.org/2004,3092)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aussetzungsantrag vor gerichtlichem Eilrechtsschutz des Nachbarn

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 212a BauGB; § 80 Abs. 6 S. 2 Nr. 2 VwGO; § 80a Abs. 3 S. 2 VwGO; § 10 Abs. 2 BauGB
    Antrag eines Nachbarn auf Aussetzung der Vollziehung ; Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Bauvorbescheid; Widerspruch gegen einen Bauvorbescheid

  • Judicialis

    BauGB § 212a; ; VwGO § 80 VI; ; VwGO § 80a III 2

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Aussetzungsantrag; Nachbarschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag eines Nachbarn auf Aussetzung der Vollziehung ; Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Bauvorbescheid; Widerspruch gegen einen Bauvorbescheid

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 69
  • BauR 2004, 1596
  • BauR 2004, 1597
  • BauR 2006, 1677
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 31.01.1994 - 1 M 5091/93

    Unzulässigkeit; Aussetzungsantrag; Nachbar; Verwaltungsgericht; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 1 ME 167/04
    Richtig ist, dass nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschl. v. 31.1.1994 - 1 M 5091/93 -, NVwZ 1994, 698 = BauR 1994, 358 = BRS 56 Nr. 188) die Ausnutzung der Baugenehmigung der drohenden Vollstreckung im Sinne des § 80 Abs. 6 Nr. 2 VwGO gleichzusetzen ist.

    Als frühester Zeitpunkt für die Ausnutzung des Bauvorbescheides kann allenfalls die Erteilung der Baugenehmigung in Betracht kommen, wenn nicht sogar erst deren Ausnutzung als drohende Vollstreckung im Sinne des § 80 Abs. 6 Nr. 2 VwGO anzunehmen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 31.1.1994, a.a.O.), wie das Verwaltungsgericht mit einigem Fug angenommen hat.

  • OVG Niedersachsen, 26.02.1993 - 1 M 290/93

    Baugenehmigungsbehörde; Sofortige Vollziehung; Nachbarwiderspruch; Aufschiebende …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 1 ME 167/04
    Der Nachbar muss bei der Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt haben, bevor er in statthafter Weise bei Gericht einen Eilantrag stellen kann (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, z.B. B. v. 26.3.1993 - 1 M 290/93 -, NVwZ 1994, 82 = UPR 1993, 233 = NST-N 1993, 137).

    Zur Begründung hat der Senat in seinem Beschluss vom 26. März 1993 (- 1 M 290/93 -, NVwZ 1994, 82 = UPR 1993, 233 = NStN 1993, 137) insbesondere das Folgende ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99

    Aufschiebende Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Suspensiveffekt; Baurecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 1 ME 167/04
    Das Beschwerdevorbringen bietet keine ausreichenden Anhaltspunkte, in Abkehr von der Senatsrechtsprechung (Beschl. v. 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, BauR 1999, 1163 = Nds.VBl. 2000, 10) anzunehmen, dass der Widerspruch gegen einen Bauvorbescheid nicht von § 212a BauGB erfasst wird und dementsprechend von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung entfaltet.
  • OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 L 5476/95

    Nachbarrecht; Abwehranspruch; Heranrückende Bebauung; Bauvorbescheid; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 1 ME 167/04
    Wenn die Antragstellerin demgegenüber ausführt, der Bauaufsichtsbehörde stehe es frei, trotz Widerspruchs gegen den Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren die Zulässigkeit des konkreten Vorhabens erneut und vollständig zu überprüfen und dann dem Vorhaben die Vorteile des § 212a BauGB zukommen zu lassen, so verkennt dies grundsätzlich den Zusammenhang der §§ 74 und 75 NBauO (…vgl. zum Folgenden: Grosse-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 7. Aufl., § 74 RdNrn. 7, 11, 12 und - vor allem - 21; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.4.1997 - 6 L 5476/95 -, OVGE 47, 338 = NdsVBl. 1998, 142 = NdsRpfl. 1998, 156).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.1997 - 6 M 6987/96

    Nachbarantrag: vorgängiger Antrag an Behörde; Nachbarantrag; Rechtsschutz, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 1 ME 167/04
    Zur Unstatthaftigkeit, das bei Antragstellung fehlende Aussetzungsverfahren während des Verfahrens mit heilender Wirkung nachzuholen, hat das Verwaltungsgericht das Richtige ausgeführt (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.1.1997 - 6 M 6987/96 -, Veröffentlichung nicht bekannt).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2026 - 1 ME 31/26

    Pensionstierhaltung; Landwirtschaft; Landwirtschaftlicher Betrieb; Verwaltungsakt …

    Das hatte zur Folge, dass der Senat - wenn keine Ausnahmekonstellation im Sinne des § 80 Abs. 6 Satz 2 VwGO vorlag - auch in den Fällen, in denen sich der Widerspruch oder die Anfechtungsklage nicht gegen einen Verwaltungsakt im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO richtete, mit dem öffentliche Abgaben und Kosten angefordert wurden, einen Antrag nach § 80a Abs. 3 Satz 1 und 2 VwGO nur dann für zulässig erachtet hatte, wenn zuvor erfolglos ein behördlicher Antrag gestellt worden war (…Senatsbeschl. v. 12.4.2017 - 1 ME 34/17 -, BauR 2017, 1350 = ZfBR 2017, 598 = NVwZ-RR 2017, 683 = BRS 85 Nr. 129 = juris Rn. 7;… v. 15.4.2010 - 1 ME 22/10 -, NVwZ-RR 2010, 552 = BauR 2010, 1912 = BRS 76 Nr. 170 = juris Rn. 18;… v. 21.10.2009 - 1 ME 192/09 -, NdsVBl 2010, 49 = BauR 2010, 214 = NVwZ-RR 2010, 140 = BRS 74 Nr. 68 = juris Rn. 11; v. 8.7.2004 - 1 ME 167/04 -, BauR 2004, 1596 = NVwZ-RR 2005, 69 = BRS 67 Nr. 194 = juris Rn. 15;… v. 29.2.1993 - 1 M 290/93 -, NVwZ 1994, 82 = BRS 55 Nr. 190 = juris Rn. 6).

    Als frühester Zeitpunkt für die Ausnutzung des Bauvorbescheides in diesem Sinne kann aber allenfalls die Erteilung der Baugenehmigung in Betracht kommen, wenn nicht sogar erst deren Ausnutzung als drohende Vollstreckung im Sinne des § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 VwGO anzunehmen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 8.7.2004 - 1 ME 167/04 -, BauR 2004, 1596 = NVwZ-RR 2005, 69 = BRS 67 Nr. 194 = juris Rn. 15).

    Der Senat hat eine Heranziehung dieser Erwägungen für die Auslegung von § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO in seiner bisherigen Rechtsprechung mit der Begründung abgelehnt, dass sich die Passage ihrer Stellung nach in der Gesetzesbegründung nur auf die Regelung des § 80 VwGO beziehe und in den weiteren, der Regelung des § 80a VwGO geltenden Ausführungen nicht wieder aufgegriffen werde (Senatsbeschl. v. 8.7.2004 - 1 ME 167/04 -, BauR 2004, 1596 = NVwZ-RR 2005, 69 = BRS 67 Nr. 194 = juris Rn. 14).

    Ebenso wenig überzeugt das vom Senat früher angeführte Argument, nur die seinerzeit vertretene Senatsmeinung eröffne einen die gesetzliche Regelung rechtfertigenden Anwendungsbereich; es könne nicht Wille des Gesetzgebers sein, für einen "praktisch nie vorkommenden Sachverhalt" die vorherige Befassung der Behörde zu fordern (Senatsbeschl. v. 8.7.2004 - 1 ME 167/04 -, BauR 2004, 1596 = NVwZ-RR 2005, 69 = BRS 67 Nr. 194 = juris Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 1 ME 6/13

    Kosten der Ersatzvornahme als sofort vollziehbare öffentliche Abgaben oder Kosten

    Das heißt, dass die Voraussetzungen des § 80 Abs. 6 VwGO insgesamt erfüllt sein müssen, wenn bei Gericht ein Eilantrag gestellt wird (ständige Senatsrechtsprechung: Beschluss des Senats vom 3. Januar 2011 - 1 ME 146/10 -, BRS 78 Nr. 174 = BauR 2011, 787; Beschluss vom 8. Juli 2004 - 1 ME 167/04 -, BauR 2004, 1596; s. schon Beschluss vom 31. Januar 1994 - 1 M 5091/93 -, NVwZ 1994, 698 = BauR 1994, 358 = BRS 56 Nr. 188).

    Die obligatorische Befassung der Behörde mit dem Begehren nach vorläufigem Rechtsschutz nach § 80 Abs. 6 VwGO vor der Anrufung des Gerichts soll den Vorrang der verwaltungsinternen Kontrolle stärken und die Gerichte entlasten (…vgl. d. Entwurf d. 4. VwGO-ÄndG, BT-Drucks. 11/7030 zu Nr. 13, S. 24; vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 2004 - 1 ME 167/04 -, a.a.O.).

  • VG Schleswig, 11.08.2026 - 2 B 6/26

    Baugenehmigung Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Rn. 72 Sofern der Verweis in § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO auch auf § 80 Abs. 6 VwGO nicht als bloße Rechtsgrundverweisung zu verstehen sein sollte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 1 ME 167/04 - juris, Rn. 10; siehe auch OVG Münster…, Beschluss vom 25. August 1993 - 11 B 4293/92 - juris, Rn. 8 zum Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses), so wäre dieses Erfordernis eines vorherigen Antrags bei der Behörde jedenfalls erfüllt.
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