Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 02.10.2024 - 1 ME 71/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anfechtung einer Baugenehmigung; Baugenehmigung für den Surfpark Stade
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5
Anfechtung einer Baugenehmigung; Baugenehmigung für den Surfpark Stade
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Bebauungsplan Nr. 500/3 Gewerbe- und Surfpark Stade: Beschwerden gegen vorläufigen Baustopp erfolglos
Verfahrensgang
- VG Stade, 29.04.2024 - 2 B 175/24
- OVG Niedersachsen, 02.10.2024 - 1 ME 71/24
- OVG Niedersachsen, 02.10.2024 - 1 KN 34/23
- VG Stade, 12.05.2026 - 2 B 175/24
- OVG Niedersachsen, 07.10.2026 - 1 ME 69/26
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 02.10.2024 - 1 KN 34/23
Umweltverträglichkeitsprüfung eines Bebauungsplans; Bebauungsplan für den …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.10.2024 - 1 ME 71/24
Ergänzungsentscheidung zu Senatsurt. v. 2.10.2024 - 1 KN 34/23 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen.Insbesondere liegen die vom Verwaltungsgericht angenommenen Fehler des Bebauungsplans nicht vor; der Senat nimmt insoweit Bezug auf sein Urteil vom heutigen Tag im parallelen Normenkontrollverfahren (Az.: 1 KN 34/23 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
- OVG Niedersachsen, 26.02.2020 - 12 LB 157/18
Abschichtung; Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Aussetzung des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.10.2024 - 1 ME 71/24
Inhaltlich wird die Vorprüfung zwar nicht durch § 50 Abs. 3 UVPG direkt auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen des Vorhabens beschränkt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 26.2.2020 - 12 LB 157/18 -, BauR 2022, 968 = BRS 88 Nr. 145 = juris Rn. 59).
- OVG Niedersachsen, 07.10.2026 - 1 ME 69/26
Zielabweichung; Bodenversiegelung; Versiegelung; Tatbestandswirkung; Raumordnung; …
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade vom 29. April 2024 (Az.: ) in Gestalt des Senatsbeschlusses vom 2. Oktober 2024 (Az.: 1 ME 71/24) wird mit Ausnahme der Kostenentscheidungen sowie der Streitwertfestsetzungen geändert.Die hiergegen gerichteten Beschwerden der Beigeladenen und Antragsgegnerin lehnte der erkennende Senat mit Beschluss vom 2. Oktober 2024 ab (- 1 ME 71/24 -, juris).
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade vom 29. April 2024 (- -, juris) in Gestalt des Senatsbeschlusses vom 2. Oktober 2024 (- 1 ME 71/24 -, juris) ist daher gemäß § 80 Abs. 7 VwGO mit der Folge zu ändern, dass die gesetzliche Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Baugenehmigung eingreift (§ 212a Abs. 1 BauGB).
Die im vorliegenden Baugenehmigungsverfahren angesichts einer für die Anlagen des Surfparks einschließlich der geplanten Unterkünfte in Anspruch zu nehmenden Fläche von 9, 7 ha erforderliche allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i.V.m. Nr. 18.3.2 bzw. Nr. 18.7.2 der Anlage 1 zum UVPG ist weder im Hinblick auf das Verfahren (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 2.10.2024 - 1 ME 71/24 -, juris Rn. 9) noch auf ihr Ergebnis zu beanstanden (…vgl. zur Vorprüfungspflicht im Baugenehmigungsverfahren zuletzt Senatsbeschl. v. 21.11.2025 - 1 ME 92/25 -, BauR 2026, 278 = juris Rn. 26 ff.).
Inhaltlich wird die Vorprüfung - wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 2. Oktober 2024 (- 1 ME 71/24 -, juris Rn. 10) ausgeführt hat - zwar nicht durch § 50 Abs. 3 UVPG direkt auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen des Vorhabens beschränkt (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 26.2.2020 - 12 LB 157/18 -, BauR 2022, 968 = BRS 88 Nr. 145 = juris Rn. 59).
- OVG Niedersachsen, 02.10.2024 - 1 KN 34/23
Umweltverträglichkeitsprüfung eines Bebauungsplans; Bebauungsplan für den …
Die hiergegen gerichteten Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag (Az. 1 ME 71/24) zurückgewiesen. - VG Stade, 12.05.2026 - 2 B 175/24
Bebauungsplan; Klimaschutz; Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; …
Mit Beschluss vom 2. Oktober 2024 (Az. 1 ME 71/24) wies das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen gegen den Beschluss der Kammer zurück.den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade vom 29.04.2024 (Az. 2 B 175/24) in Gestalt des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 02.10.2024 (Az. 1 ME 71/24) dahingehend abzuändern, dass der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 10.03.2023 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 10.02.2023 (Az. 00294-22-01) abgelehnt wird.
Wegen des weiteren Vortrags der Beteiligten wird auf deren Schriftsätze, wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf die Gerichtsakten - auch zum Verfahren 1 ME 71/24 - sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
Ebenso wie das Nds. Oberverwaltungsgericht hält auch die Kammer es hier für erforderlich, die Vorprüfungspflicht auch auf Ebene der Baugenehmigung anzulegen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 2. Oktober 2024 - 1 ME 71/24 - Rn. 9, juris).
Ohne rechtsgültigen Bebauungsplan ist das Vorhaben der Beigeladenen im Außenbereich nach § 35 BauGB nicht zulässig, worauf sich der Antragsteller auch berufen kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 2. Oktober 2024 - 1 ME 71/24 -, Rn. 8, juris).
- OVG Niedersachsen, 21.11.2025 - 1 ME 92/25
Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung; Umweltbericht; Planreife; …
§ 50 Abs. 3 UVPG bezieht sich zwar unmittelbar nur die Umweltverträglichkeitsprüfung; auf die Vorprüfung ist er grundsätzlich nicht anwendbar (…Nds. OVG, Urt. v. 26.2.2020 - 12 LB 157/18 - BauR 2020, 968 = BRS 88 Nr. 145 = juris Rn. 58 f.;… OVG SH, Beschl. v. 8.11.2021 - 5 LA 6/19 -, juris Rn. 10 f.; Senatsbeschl. v. 2.10.2024 - 1 ME 71/24 -, juris Rn. 10). - OVG Niedersachsen, 09.09.2025 - 1 ME 55/25
Baugenehmigungsverfahren; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Campingplatz; …
Einer eigenständigen (überschlägigen) Prüfung, die sich nicht in einem Verweis auf die Erkenntnisse aus der bereits durchgeführten Umweltprüfung erschöpfen kann, bedürfen in dieser Konstellation in der Regel nur die Umweltauswirkungen des Vorhabens, die auf Planebene bereits erkennbar, aber zulässigerweise auf die Zulassungsebene verschoben wurden, sowie diejenigen, die erst auf der Zulassungsebene erkennbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 2.10.2024 - 1 ME 71/24 -, juris Rn. 10).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".