Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 22.09.2022 - 1 ME 90/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 15 Abs 1 S 2 BauNVO; § 4 Abs 2 Nr 3 BauNVO; § 1906 BGB
Allgemeines Wohngebiet; Anlage für soziale Zwecke; Behinderung; Behinderung, geistige; Behinderung, geistige; Behinderung, seelische; Behinderung, seelische; Betreuung; Eigengefährdung; Gebietserhaltungsanspruch; Gebietsverträglichkeit; Gebot der Rücksichtnahme; Menschen ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sozialtherapeutisches Zentrum ist im allgemeinen Wohngebiet zulässig!
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Sozialtherapeutisches Zentrum in allgemeinem Wohngebiet in Bad Eilsen zulässig
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Sozialtherapeutisches Zentrum in allgemeinem Wohngebiet zulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sozialtherapeutisches Zentrum zur Unterbringung von Menschen mit Behinderungen in allgemeinem Wohngebiet zulässig - Zulässigkeit nach § 4 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO
Verfahrensgang
- VG Hannover, 22.07.2022 - 12 B 5486/21
- OVG Niedersachsen, 22.09.2022 - 1 ME 90/22
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2023, 14
- DÖV 2023, 42
- BauR 2023, 51
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.07.2005 - 4 B 33.05
Anlage für soziale Zwecke; Freigängerhaus; offener Strafvollzug; allgemeines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2022 - 1 ME 90/22
Sie sollen - in der Formulierung des § 3 Abs. 3 BauNVO - den Bedürfnissen der die Einrichtung in Anspruch nehmenden Personen dienen (BVerwG, Beschl. v. 26.7.2005 - 4 B 33.05 -, NVwZ 2005, 1186 = BRS 69 Nr. 63 = juris Rn. 5).Erst dann, wenn nicht das individuelle Wohl des Betroffenen, sondern - wie bei einer Einrichtung des Justiz- oder Maßregelvollzugs oder zur Unterbringung psychisch erkrankter Menschen auf der Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) - öffentliche Zwecke der Gefahrenabwehr im weitesten Sinne in den Vordergrund treten, wird der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO verlassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.7.2005 - 4 B 33.05 -, NVwZ 2005, 1186 = BRS 69 Nr. 63 = juris Rn. 6 f.).
- BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07
Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2022 - 1 ME 90/22
Zu würdigen ist mithin in jedem Fall, ob die typischerweise mit dem in Rede stehenden Vorhaben verbundenen Auswirkungen nach dessen räumlichem Umfang, der Größe seines (betrieblichen) Einzugsbereichs, der Art und Weise der Betriebsvorgänge, dem damit verbundenen Zu- und Abgangsverkehr sowie der Dauer all dieser Auswirkungen einschließlich ihrer Verteilung auf die Tages- und Nachtzeiten mit dem in Absatz 1 definierten Gebietscharakter zu vereinbaren sind (Senatsbeschl. v. 3.11.2021 - 1 ME 42/21 -, juris Rn. 7, unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 28.2.2008 - 4 B 60.07 -, BRS 73 Nr. 70 = NVwZ 2008, 786 = juris Rn. 6 f. und 11 f. m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 18.09.2015 - 1 ME 126/15
Arbeitnehmerwohnheim; ausländischer Arbeitnehmer; Doppelbelegung; Freizügigkeit; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2022 - 1 ME 90/22
Wie schon das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat, kann und will das Bauplanungsrecht keinen "Milieuschutz" gewährleisten (vgl. Senatsbeschl. v. 18.9.2015 - 1 ME 126/15 -, NVwZ-RR 2016, 25 = BRS 83 Nr. 102 = juris Rn. 11). - OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 42/21
Allgemeines Wohngebiet; Gebot der Rücksichtnahme; Kindertageseinrichtung; Verkehr
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2022 - 1 ME 90/22
Zu würdigen ist mithin in jedem Fall, ob die typischerweise mit dem in Rede stehenden Vorhaben verbundenen Auswirkungen nach dessen räumlichem Umfang, der Größe seines (betrieblichen) Einzugsbereichs, der Art und Weise der Betriebsvorgänge, dem damit verbundenen Zu- und Abgangsverkehr sowie der Dauer all dieser Auswirkungen einschließlich ihrer Verteilung auf die Tages- und Nachtzeiten mit dem in Absatz 1 definierten Gebietscharakter zu vereinbaren sind (Senatsbeschl. v. 3.11.2021 - 1 ME 42/21 -, juris Rn. 7, unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 28.2.2008 - 4 B 60.07 -, BRS 73 Nr. 70 = NVwZ 2008, 786 = juris Rn. 6 f. und 11 f. m.w.N.).
- VG Hannover, 08.12.2025 - 4 B 8819/25
Eilantrag; Flüchtlingsunterkunft; Allgemeines Wohngebiet; Streitgenossen; …
Es handelt sich bei diesen um Nutzungen, die auf Hilfe, Unterstützung, Betreuung und ähnliche fürsorgerische Maßnahmen ausgerichtet sind (OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. September 2022 - 1 ME 90/22 -, Rn. 12, juris; BVerwG…, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 4 B 44/09 -, Rn. 5, juris).Der dort beschriebenen typischen Funktion des jeweiligen Baugebietes muss sich jede Regelnutzung, erst recht jede Ausnahmenutzung zu- und unterordnen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. September 2022 - 1 ME 90/22 -, Rn. 15, juris).
Relevant für die Beurteilung der Gebietsunverträglichkeit sind alle mit der Zulassung des Betriebes nach seinem Gegenstand, seiner Struktur und Arbeitsweise typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung wie insbesondere die Art und Weise der Betriebsvorgänge, der Umfang, die Häufigkeit und die Zeitpunkte dieser Vorgänge, der damit verbundene An- und Abfahrtsverkehr sowie der Einzugsbereich des Betriebes (BVerwG…, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 B 8/13 - , Rn. 7, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. September 2022 - 1 ME 90/22 - , Rn. 15, juris).
- VG Hannover, 23.09.2025 - 4 A 394/23
Obdachlosenunterkunft; Nachbarklage; einfache Streitgenossen; Drittanfechtung; …
Der dort beschriebenen typischen Funktion des jeweiligen Baugebietes muss sich jede Regelnutzung, erst recht jede Ausnahmenutzung zu- und unterordnen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. September 2022 - 1 ME 90/22 -, Rn. 15, juris).Relevant für die Beurteilung der Gebietsverträglichkeit sind alle mit der Zulassung des Betriebes nach seinem Gegenstand, seiner Struktur und Arbeitsweise typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung wie insbesondere die Art und Weise der Betriebsvorgänge, der Umfang, die Häufigkeit und die Zeitpunkte dieser Vorgänge, der damit verbundene An- und Abfahrtsverkehr sowie der Einzugsbereich des Betriebes (BVerwG…, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 B 8/13 -, Rn. 7, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. September 2022 - 1 ME 90/22 -, Rn. 15, juris).
Das Bauplanungsrecht kann und will keinen "Milieuschutz" gewährleisten (OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. September 2022 - 1 ME 90/22 -, Rn. 16 m.w.N., juris).
- VG Göttingen, 22.02.2023 - 2 B 245/22
Anlage für soziale Zwecke; Gebietserhaltungsanspruch; Gebietsverträglichkeit; …
Als typische Beispiele werden Einrichtungen für alte Menschen und andere Personengruppen angesehen, die ein besonderes soziales Angebot wahrnehmen wollen (BVerwG…, Beschluss vom 26.07.2005 - 4 B 33/05 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, Beschluss vom 22.09.2022 - 1 ME 90/22 -, juris Rn. 12).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschluss vom 28.02.2008 - 4 B 60/07 -, juris Rn. 5 f.; Urteil vom 21.03.2002 - 4 C 1/02 -, juris Rn 12 ff. m.w.N.) und des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 22.09.2022 - 1 ME 90/22 -, juris Rn. 15 …und vom 03.11.2021 - 1 ME 42/21 -, juris Rn. 7) ist die Gebietsverträglichkeit ungeschriebenes Erfordernis jeder nach dem Wortlaut der Absätze 2 und 3 der §§ 2 ff. BauNVO zulässigen Nutzung.
- OVG Niedersachsen, 18.03.2026 - 1 ME 132/25
Erfolglose Beschwerde wegen rechtmäßiger Baugenehmigung zur Errichtung einer …
Sie sollen - in der Formulierung des § 3 Abs. 3 BauNVO - den Bedürfnissen der die Einrichtung in Anspruch nehmenden Personen dienen (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 22.9.2022 - 1 ME 90/22 - , BauR 2023, 51 = NordÖR 2022, 567 = juris Rn. 12 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 26.04.2023 - 1 ME 26/23
Gewerbliche Nutzung; faktisches Mischgebiet; rückwärtige Stellplätze; …
Zu würdigen ist mithin in jedem Fall, ob die typischerweise mit dem in Rede stehenden Vorhaben verbundenen Auswirkungen nach dessen räumlichem Umfang, der Größe seines (betrieblichen) Einzugsbereichs, der Art und Weise der Betriebsvorgänge, dem damit verbundenen Zu- und Abgangsverkehr sowie der Dauer all dieser Auswirkungen einschließlich ihrer Verteilung auf die Tages- und Nachtzeiten mit dem in Absatz 1 definierten Gebietscharakter zu vereinbaren sind (Senatsbeschl. v. 22 9.2022 - 1 ME 90/22 -, BauR 2023, 51 = NVwZ-RR 2023, 14 = juris Rn. 15;… v. 3.11.2021 - 1 ME 42/21 -, juris Rn. 7, unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 28.2.2008 - 4 B 60.07 -, BRS 73 Nr. 70 = NVwZ 2008, 786 = juris Rn. 6 f. und 11 f. m.w.N.).
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