Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 18.07.2011 - 1 MN 11/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Anforderungen an eine Dorfgebietsfestsetzung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Rechtsschutzbedürfnis im Falle von drohenden Einschränkungen für den landwirtschaftlichen Betrieb als Folgen einer Dorfgebietfestsetzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 47
Rechtsschutzbedürfnis im Falle von drohenden Einschränkungen für den landwirtschaftlichen Betrieb als Folgen einer Dorfgebietfestsetzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtsschutzbedürfnis im Falle von drohenden Einschränkungen für den landwirtschaftlichen Betrieb als Folgen einer Dorfgebietfestsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 2011, 1181
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2011 - 1 MN 11/11
Auch insoweit reicht es aus, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ).Die Annahme eines solchen Falles ist aber ausgeschlossen, wenn seine Prüfung nennenswerten Umfang oder über Plausibilitätserwägungen hinausgehende Intensität erfordert; in jedem Fall ist die Prüfung nur auf der Grundlage der Darlegungen in der Antragsschrift, nicht unter Auswertung des gesamten Prozessstoffs vorzunehmen (Urteil vom 24. September 1998 a.a.O. ).".
- BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07
Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2011 - 1 MN 11/11
Einzelfall einer Dorfgebietsfestsetzung, welche den Anforderungen von BVerwGE 133, 377 nicht genügt.Nach dessen Urteil vom 23. April 2009 (- 4 CN 5.07 -, BVerwGE 133, 377 = BauR 2009, 1417 ) kann ein Baugebiet, in dem bauliche und sonstige Anlagen der Land- und Forstwirtschaft nicht untergebracht werden können, nicht als Dorfgebiet i.S.d. § 5 BauNVO festgesetzt werden, weil ein solches Gebiet nicht dem Charakter eines "ländlichen Mischgebiets" entspricht.
- BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2011 - 1 MN 11/11
"Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt wird (Urteil vom 30. April 2004 - BVerwG 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165; stRspr).Antragsbefugt ist hiernach, wer sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang, d.h. ein mehr als nur geringfügig schutzwürdiges Interesse des Betroffenen (…Beschluss vom 28. Juni 2007 - BVerwG 7 B 4.07 - juris Rn. 10 m.w.N.), berufen kann; denn wenn es einen solchen Belang gibt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (Urteil vom 30. April 2004 a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 19.11.2008 - 1 ME 233/08
Grenzen zulässiger Pferdehaltung und Hundehaltung im festgesetzten allgemeinen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2011 - 1 MN 11/11
Das stünde aber voraussichtlich schon im Konflikt mit der angrenzenden Wohnbebauung (vgl. Senatsbeschl. v. 19.11.2008 - 1 ME 233/08 -, BauR 2009, 210 ). - OVG Niedersachsen, 22.12.2008 - 1 MN 194/08
Zulässigkeit eines Sondergebietes "Wohnen mit Pferden" in der Nachbarschaft eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2011 - 1 MN 11/11
Das Heranplanen von Pferdehaltung an Wohnnutzung oder eine planerische Verschränkung dieser Nutzungen ist zwar möglich, setzt aber eine entsprechende Sondergebietsfestsetzung voraus (vgl. Senatsbeschl. v. 22.12.2008 - 1 MN 194/08 -, BauR 2009, 1550 ). - BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06
Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2011 - 1 MN 11/11
Zwar ist es denkbar, dass die planende Gemeinde nicht nur für Lärm (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2007 - 4 CN 2.06 -, BVerwGE 128, 238 = DVBl. 2007, 834), sondern auch für Gerüche eine eigenständige Bestimmung des maßgeblichen Schutzniveaus treffen kann. - BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10
Zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Rahmen des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2011 - 1 MN 11/11
Dass die Anforderungen an die Antragsbefugnis nicht überspannt werden dürfen, hat das Bundesverwaltungsgericht jüngst nochmals im Beschluss vom 8. Juni 2011 (- 4 BN 42.10 -, juris) wiederholt:. - BVerwG, 28.06.2007 - 7 B 4.07
Rechtmäßigkeit einer Teilgenehmigung (Baufeldfreimachung) für die Errichtung und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2011 - 1 MN 11/11
Antragsbefugt ist hiernach, wer sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang, d.h. ein mehr als nur geringfügig schutzwürdiges Interesse des Betroffenen (Beschluss vom 28. Juni 2007 - BVerwG 7 B 4.07 - juris Rn. 10 m.w.N.), berufen kann; denn wenn es einen solchen Belang gibt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (…Urteil vom 30. April 2004 a.a.O.). - OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01
Altenwohnen; Baunachbarklage; Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2011 - 1 MN 11/11
Aus "anderen wichtigen Gründen" ist der Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung erst dann geboten, wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. Senatsbeschl. v. 21.3.1988 - 1 D 6/87 -, BRS 48 Nr. 30 u.v. 30.8.2001 - 1 MN 2456/01 -, NVwZ 2002, 109 ). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1988 - 1 D 6/87
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2011 - 1 MN 11/11
Aus "anderen wichtigen Gründen" ist der Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung erst dann geboten, wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. Senatsbeschl. v. 21.3.1988 - 1 D 6/87 -, BRS 48 Nr. 30 u.v. 30.8.2001 - 1 MN 2456/01 -, NVwZ 2002, 109 ).
- OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 301/12
Normenkontrolleilantrag eines Nachbarn gegen die Ausweisung eines kombinierten …
Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung müssen grundsätzlich derart gewichtige Gründe vorliegen, dass das Ergehen der einstweiligen Anordnung unabweisbar erscheint (vgl. Beschl. d. Sen. v. 22.1.2013 - 12 MN 290/12 -, ZUR 2013, 231; Beschl. v. 4.1.2012 - 12 MN 160/11 -, BauR 2012, 839; Beschl. v. 8.3.2007 - 12 MN 13/07 -, NordÖR 2007, 206; Nds. OVG, Beschl. v. 11.3.2010 - 13 MN 115/09 -, NuR 2010, 353; Beschl. v. 18.7.2011 -1 MN 11/11 -, RdL 2011, 259; Beschl. v. 21.1.2004 - 1 MN 295/03 -, NordÖR 2004, 119;… Kopp/Schenke, a. a. O., § 47 Rdn. 148 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 12 MN 160/11
Anforderungen an das Vorliegen wichtiger Gründe für den Erlass einer …
Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung müssen grundsätzlich derart gewichtige Gründe vorliegen, dass das Ergehen der einstweiligen Anordnung unabweisbar erscheint (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8.3.2007 - 12 MN 13/07 -, NordÖR 2007, 206, juris;… Beschluss vom 11.3.2010 - 13 MN 115/09 -, NuR 2010, 353, juris Rdn. 10; Beschluss vom 18.7.2011 - 1 MN 11/11 -, RdL 2011, 259, juris Rdn. 19;… Beschluss vom 21.1.2004 - 1 MN 295/03 -, NordÖR 2004, 119, juris Rdn. 11;… Kopp/Schenke, a.a.O., § 47 Rdn. 148 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 12 MN 290/12
Vorliegen einer Antragsbefugnis eines sog. Planaußenliegers; Begehren einer …
Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung müssen grundsätzlich derart gewichtige Gründe vorliegen, dass das Ergehen der einstweiligen Anordnung unabweisbar erscheint (vgl. Beschl. d. Sen. v. 4.1.2012 - 12 MN 160/11 -, BauR 2012, 839; Beschl. v. 8.3.2007 - 12 MN 13/07 -, NordÖR 2007, 206; Nds. OVG, Beschl. v. 11.3.2010 - 13 MN 115/09 -, NuR 2010, 353; Beschl. v. 18.7.2011 -1 MN 11/11 -, RdL 2011, 259; Beschl. v. 21.1.2004 - 1 MN 295/03 -, NordÖR 2004, 119;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 47 Rdn. 148 m.w.N.).
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