Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 02.12.2019 - 1 MN 146/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 47 Abs 6 BauGB; Art 19 Abs 4 GG
Baugenehmigung; Bebauungsplan; Hängebeschluss; Normenkontrolleilverfahren; Normenkontrollverfahren - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 47 Abs. 6.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 02.12.2019 - 1 MN 146/19
- OVG Niedersachsen, 21.02.2020 - 1 MN 146/19
- OVG Niedersachsen, 21.02.2020 - 1 MN 147/19
- OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 3/20
- BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 1.22
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2020, 621
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.08.2013 - 9 BN 2.13
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Betroffenheit; Übernachtungssteuer; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2019 - 1 MN 146/19
Denn bereits die Eröffnung des Normenkontrollverfahrens nach § 47 VwGO ist zur Erfüllung der Rechtsweggarantie nicht geboten, da über bestehende sonstige Klagemöglichkeiten jedes subjektive Recht durchgesetzt werden kann (BVerwG, Beschl. v. 30.8.2013 - 9 BN 2.13 -, NVwZ-RR 2013, 1014 = juris Rn. 7 m.w.N.).
- OVG Bremen, 13.02.2023 - 1 B 319/22
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gerichtet auf bauaufsichtliches Einschreiten …
Zum einen müssen Nachbarn gegen eine nachbarschädigende Bauausführung grundsätzlich zivilrechtlich vorgehen, da das öffentliche Baurecht hierfür keine Grundlage bietet (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 02.12.2019 - 1 MN 146/19, juris Rn. 4). - OVG Niedersachsen, 26.02.2026 - 1 MN 28/26
Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses bzw. einer Zwischenentscheidung im …
Im Normenkontrolleilverfahren schließt dies ein, dass effektiver Rechtsschutz nicht durch reguläre Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die dem Planvollzug dienenden Akte erreicht werden kann (Senatsbeschl. v. 2.12.2019 - 1 MN 146/19 -, BauR 2020, 475 = NVwZ-RR 2020, 621 = juris Rn. 2). - OVG Saarland, 30.09.2024 - 2 B 177/24
"Hängebeschluss" im einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO
Zwar kommt der Erlass eines sogenannten "Hängebeschlusses" im Normenkontrolleilverfahren gegen einen Bebauungsplan etwa dann nicht in Betracht, wenn der Eintritt planbedingter Nachteile durch Eilanträge gegen auf seiner Grundlage erteilte Baugenehmigungen voraussichtlich verhindert werden kann.[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.12.2019 - 1 MN 146/19 -, juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.12.2019 - 1 MN 146/19 -, juris] Für seine Zulässigkeit spricht indes vorliegend, dass es in Bezug auf Waldflächen, für die in einem Bebauungsplan die Umwandlung festgelegt ist, gemäß § 8 Abs. 6 LWaldG keiner Genehmigung zur Rodung oder Waldumwandlung im Sinne des § 8 Abs. 1 LWaldG bedarf.[vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Beschluss vom 3.12.2008 - 1 MN 257/08 -, juris, Rn. 9][vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Beschluss vom 3.12.2008 - 1 MN 257/08 -, juris, Rn. 9].
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Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 21.02.2020 - 1 MN 146/19 |
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Kein Baustopp im Alten Stadthafen Oldenburg
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 02.12.2019 - 1 MN 146/19
- OVG Niedersachsen, 21.02.2020 - 1 MN 146/19
- OVG Niedersachsen, 21.02.2020 - 1 MN 147/19
- OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 3/20
- BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 1.22
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