Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 1 MN 256/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre und gleichzeitiger Antrag auf eine einstweilige Anordnung; Interesse eines Eigentümers an der Verpachtung eines von der Veränderungssperre betroffenen Grundstücks zur Aufstellung einer Windkraftanlage auf seinem ...
- Judicialis
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 14 Abs. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 20
Ausgleichsmaßnahme; Veränderungssperre; Windenergie; Windenergie, Konzentrationsfläche - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fläche für Ausgleichsmaßnahmen für Windenergieanlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre und gleichzeitiger Antrag auf eine einstweilige Anordnung; Interesse eines Eigentümers an der Verpachtung eines von der Veränderungssperre betroffenen Grundstücks zur Aufstellung einer Windkraftanlage auf seinem ...
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 173
- BauR 2004, 456
- ZfBR 2004, 281
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90
Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 1 MN 256/03
Die Gemeinde darf einen konkreten Bauantrag zum Anlass nehmen, einen Bebauungsplan aufzustellen und diesen durch eine Veränderungssperre zu sichern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 - BRS 50 Nr. 9). - BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89
Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 1 MN 256/03
Damit wird die Art der vorgesehenen Nutzung ausreichend konkretisiert, denn eine Festsetzung von Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) kann allein Gegenstand eines Bebauungsplanes sein (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 27.7.1990 - 4 B 156.89 -, BRS 50 Nr. 101). - BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88
Zeitpunkt der Beschlußfassung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 1 MN 256/03
Die Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Veränderungssperre in derselben Ratssitzung sowie die gleichzeitige Bekanntmachung begegnen keinen Bedenken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.2.1989 - 4 B 236/88 - ZfBR 1989, 171).
- OVG Niedersachsen, 17.12.1998 - 1 K 1103/98
Tagesordnung; Ratssitzung; Normenkontrolle; Bebauungsplan; Veränderungssperre
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 1 MN 256/03
Die beabsichtigte Planung darf nur nicht offensichtlich rechtswidrig sein (Urt. d. Sen. v. 17.12.1998 - 1 K 1103/98 - BRS 60 Nr. 59). - OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 1 MN 297/02
Außervollzugsetzung eines Bebauungsplan; Festlegung von Standorten für …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 1 MN 256/03
Entgegen der Ansicht des Antragstellers ist das Vorgehen der Antragsgegnerin nicht mit den Fällen vergleichbar, über die der Senat mit dem Beschluss vom 19. Dezember 2002 (1 MN 297/02 - ZfBR 2003, 274) und dem Urteil vom 18. Juni 2003 (1 KN 56/03 - ZfBR 2003, 790) entschieden hat. - OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 KN 56/03
Bebauungsplan; Flächengemeinde; Flächennutzungsplan; Konkretisierung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 1 MN 256/03
Entgegen der Ansicht des Antragstellers ist das Vorgehen der Antragsgegnerin nicht mit den Fällen vergleichbar, über die der Senat mit dem Beschluss vom 19. Dezember 2002 (1 MN 297/02 - ZfBR 2003, 274) und dem Urteil vom 18. Juni 2003 (1 KN 56/03 - ZfBR 2003, 790) entschieden hat. - VG Hannover, 28.08.2003 - 4 A 2750/03
DEWI-Studie; Flächennutzungsplan; Konzentrationsfläche; Schutzanspruch; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 1 MN 256/03
Die Ausführungen des Antragstellers, die inzwischen in Kraft getretene 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde sei aus den vom Verwaltungsgericht Hannover im Urteil vom 28. August 2003 - 4 A 2750/03 - dargelegten Gründen unwirksam, gibt dem Senat keine Veranlassung, der Wirksamkeit der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Verfahren nachzugehen.
- OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07
Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen als normkontrollfähige …
66 Nr. 26; 24.11.2003 - 1 MN 256/03 -, NVwZ-RR 2004, 173, 174; 21.1.2004 - 1 MN 295/03 -, NVwZ-RR 2004, 332, 333 - Bebauungspläne und Veränderungssperren betreffend - zusammenfassend zu anderen Ansätzen: Schoch, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/ Pietzner, a.a.O., § 47, Rn. 152 ff.) ist wegen der weitreichenden Folgen, die die Aussetzung des Vollzuges einer bauplanungsrechtlichen Norm hat, bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine solche Aussetzung ein strenger Maßstab anzulegen. - VGH Bayern, 10.07.2024 - 2 ZB 22.1742
Verwirklichungsfähigkeit einer durch eine Veränderungssperre gesicherten Planung, …
Die Frage, ob eine gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange im anschließenden Bebauungsplanverfahren stattgefunden hat, lässt sich abschließend erst nach und aufgrund des Satzungsbeschlusses beurteilen (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.1993 - 4 NB 40.93 - NVwZ 1994, 685; OVG RhPf, U.v. 17.10.2012 - 1 C 10493/12 - NVwZ-RR 2013, 258; NdsOVG, B.v. 24.11.2003 - 1 MN 256/03 - NVwZ-RR 2004, 173); erst in dem Bebauungsplanverfahren, zu deren Sicherung der Planung die Veränderungssperre erlassen worden ist, muss also eine Abwägung mit den privaten, eigentumsbezogenen Belangen des Klägers stattfinden, wobei die Gemeinde durch ihre Bauleitplanung die bauliche Nutzbarkeit von Grundstücken ändern und dabei auch die privaten Nutzungsmöglichkeiten einschränken oder gar aufheben darf. - OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10493/12
Aufhebung einer Veränderungssperre im Wege der Normenkontrolle; Anforderungen an …
Auch aus diesem Grunde kommt eine umfassende antizipierte Normenkontrolle nicht in Betracht (Urteil des Senats vom 07.12.2011, 1 C 11407/10 . ESOVGRP; OVG Berlin, Urteil vom 28.07.1989; BRS 49 Nr. 110; NdsOVG, Beschluss vom 24.11.2003, ZfBR 2004, 281).
- VGH Bayern, 21.01.2020 - 1 ZB 19.189
Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung - erfolgloser Antrag auf …
Die Frage, ob der Bebauungsplan abgewogen ist, läßt sich abschließend erst nach und aufgrund des Satzungsbeschlusses beurteilen (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.1993 - 4 NB 40.93 - NVwZ 1994, 685; OVG RhPf, U.v. 17.10.2012 - 1 C 10493/12 - NVwZ-RR 2013, 258; NdsOVG, B.v. 24.11.2003 - 1 MN 256/03 - NVwZ-RR 2004, 173). - OVG Niedersachsen, 23.04.2019 - 1 ME 18/19
Konkretisierung; Veränderungssperre; Zurückstellung
Dessen unbeschadet kommt eine Prüfung einer Zurückstellungsentscheidung oder auch einer Veränderungssperre keinem antizipierten Normenkontrollverfahren gleich (…vgl. Senat, Beschl. v. 6.4.2009 - 1 MN 289/08 -, juris, Rn. 21; Beschl. v. 24.11.2003 - 1 MN 256/03 -, juris, Rn. 15); der konkrete Inhalt des Bebauungsplanes steht noch nicht fest, die entsprechenden Planungen der Gemeinde sowie Bedenken hiergegen sollen gerade erst noch abgewogen werden. - OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 C 11407/10
Normenkontrollverfahren - zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer …
Daher kommt eine umfassende antizipierte Normenkontrolle nicht in Betracht (…Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, 100. EL 2011, § 14 BauGB, Rn. 53; OVG Berlin, Urteil vom 28.07.1989; BRS 49 Nr. 110; NdsOVG, Beschluss vom 24.11.2003, ZfBR 2004, 281). - VG Ansbach, 28.10.2020 - AN 3 K 20.00800
Zulässigkeit einer Veränderungssperre
Die Frage, ob der Bebauungsplan abgewogen ist, läßt sich abschließend erst nach und aufgrund des Satzungsbeschlusses beurteilen (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.1993 - 4 NB 40.93 - NVwZ 1994, 685; OVG RhPf, U.v. 17.10.2012 - 1 C 10493/12 - NVwZ-RR 2013, 258; NdsOVG, B.v. 24.11.2003 - 1 MN 256/03 - NVwZ-RR 2004, 173). - VG Gießen, 05.09.2008 - 8 E 1331/06
Verhinderungsplanung durch Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen
Zwar darf die Wirksamkeit einer Veränderungssperre nur in engen Grenzen davon abhängig gemacht werden, ob Vorstellungen über bestimmte Festsetzungen im späteren Bebauungsplan letztlich rechtmäßig getroffen werden können; eine antizipierte Normenkontrolle des künftigen Bebauungsplans findet grundsätzlich nicht statt (Nds.OVG, B. v. 24.11.2003 - 1 MN 256/03 -, NVwZ-RR 2004, 173, 174). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2004 - 10a B 1522/03 Rn. 18 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. November 1998 - 7a D 138/97.NE - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1989 - 4 B 236.88 -, BRS 49 Nr. 21; OVG Weimar, Urteil vom 16. Mai 2001 - 1 N 932/00 -, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. November 2003 - 1 MN 256/03 -, BauR 2004, 456 (457).
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