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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 03.12.2008 - 1 MN 257/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5052
OVG Niedersachsen, 03.12.2008 - 1 MN 257/08 (https://dejure.org/2008,5052)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.12.2008 - 1 MN 257/08 (https://dejure.org/2008,5052)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 1 MN 257/08 (https://dejure.org/2008,5052)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schiebebeschluss im Normenkontrollverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 Abs. 6 VwGO; § 123 VwGO; § 1 Abs. 3 BauGB; § 1 Abs. 4 BauGB; Art. 19 Abs. 4 GG
    Statthaftigkeit eines Antrags gem. § 47 Abs. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Untersagung gemeindlicher Rodungsarbeiten zum Zwecke einer Vorbereitung von Flächen zur Nutzung nach einem Bebauungsplan; Voraussetzungen eines sog. Schiebebeschlusses oder ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 4; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; VwGO § 123; ; VwGO § 47 Abs. 6

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 1 Abs. 3; GG Art. 19 Abs. 4; VwGO §§ 47 Abs. 6, 123.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schiebebeschluss im Normenkontrollverfahren: Hängebeschluss; Normenkontrolle; Normenkontrolleilverfahren; Raumordnung: Ziel; Raumordnungsprogramm, Regionales; Rodung; Schiebebeschluss; Wald

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schiebebeschluss im Normenkontrollverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Statthaftigkeit eines Antrags gem. § 47 Abs. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Untersagung gemeindlicher Rodungsarbeiten zum Zwecke einer Vorbereitung von Flächen zur Nutzung nach einem Bebauungsplan; Voraussetzungen eines sog. Schiebebeschlusses oder ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 197 (Ls.)
  • BauR 2009, 476
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.12.2008 - 1 MN 257/08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich dazu in seinem Beschluss vom 14. August 1995 (- 4 NB 21.95 -, LS in: Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 86) geäußert.

    Die Erforderlichkeit eines solchen Planes hängt nicht davon ab, dass eine spezifische Bedarfsanalyse für die aktuelle Nachfrage nach Wohnbauflächen erstellt wird (BVerwG, B. v. 14.8.1995 - 4 NB 21.95 -, Buchholz § 1 BauGB Nr. 86;… Söfker, in: Ernst u. a., a.a.O. § 1 Rn. 30) und diese Nachfrage auch tatsächlich im Einzelnen vorhanden ist.

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.12.2008 - 1 MN 257/08
    Das ist der Fall, wenn er nach der planerischen Konzeption der Gemeinde notwendig ist (BVerwG, Urt. v. 22.1.1993 - 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.12.2008 - 1 MN 257/08
    Raumordnungsrechtliche Darstellungen dürfen daher nicht nur eine Abwägungsdirektive für die Gemeinde vorgeben, sondern müssen, wenn sie "Ziele" sein sollen, ihrer Abwägung mit Anspruch auf Verbindlichkeit vorgehen (vgl. beispielsweise OVG Lüneburg, Urt. v. 30.8.1995 - 1 L 894/94 -, BRS 57 Nr. 273 = ZfBR 1996, 54 = BauR 1996, 348 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 20.91 -, DVBl 1992, 1438).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2007 - 1 KN 74/05

    Materielle Beurteilung eines eine Umlegung vorbereitenden Bebeauungsplanes; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.12.2008 - 1 MN 257/08
    Dieser hat in seinem Urteil vom 24. April 2007 (- 1 KN 74/05 -, ZfBR 2007, 577 = BauR 2008, 787) dazu das Folgende ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2008 - 1 KN 93/07

    Festsetzung eines u.a. durch immissionswirksame flächenbezogene …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.12.2008 - 1 MN 257/08
    Wenn, wie der Senat in seinem Urteil vom 28. März 2008 (- 1 KN 93/07 -, ZfBR 2008, 493) entschieden hat, selbst ein Grundzentrum an verkehrsgünstig gelegener Fläche ein Gewerbegebiet mit etwa 12 ha Baufläche planen darf, ohne eine solche Schwerpunktaufgabe zugewiesen erhalten zu haben, dann begegnet erst recht ein 23 ha großes Industriegebiet in einem Mittelzentrum mit der oben beschriebenen Schwerpunktaufgabe aller Voraussicht nach keinen durchgreifenden Bedenken.
  • OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94

    Regionales Raumordnungsprogramm; Zulässiges Ziel der Raumordnung; Erholung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.12.2008 - 1 MN 257/08
    Raumordnungsrechtliche Darstellungen dürfen daher nicht nur eine Abwägungsdirektive für die Gemeinde vorgeben, sondern müssen, wenn sie "Ziele" sein sollen, ihrer Abwägung mit Anspruch auf Verbindlichkeit vorgehen (vgl. beispielsweise OVG Lüneburg, Urt. v. 30.8.1995 - 1 L 894/94 -, BRS 57 Nr. 273 = ZfBR 1996, 54 = BauR 1996, 348 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 20.91 -, DVBl 1992, 1438).
  • OVG Sachsen, 18.06.2020 - 1 B 232/20

    Anschließen

    Rn. 23 b) Es kann dahinstehen, ob durch das Zuwarten des Antragstellers trotz der von ihm erkannten Erschließungsmaßnahmen (vgl. vom Antragsteller im Hauptsacheverfahren überreichtes Foto vom 16. April 2020) ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Zwischenverfügung, einen "Hängebeschluss", entfallen ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2008 - 1 MN 257/08 -, juris Rn. 19).

    Da es für § 1 Abs. 3 BauGB ausreicht, wenn die Gemeinde plausibel macht, aufgrund allgemein oder zumindest in ihrem Gemeindegebiet zu beobachtender Umstände dürfe sie damit rechnen, dass für die Nutzung ein Bedarf bestehe, zu dessen Befriedigung sie mit der Planung die städtebaurechtliche Grundlage legen will (vgl. NdsOVG Beschl. v. 3. Dezember 2008 a. a. O., Rn. 26) und die Antragsgegnerin ausweislich der Begründung des Bebauungsplans auch unter den Bedingungen des Bevölkerungsrückgangs einen Bedarf für Bauflächen für Einfamilienhäuser ermittelt hat, kann der Bevölkerungsrückgang der städtebaulichen Rechtfertigung des Bebauungsplans nicht entgegengehalten werden.

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2009 - 1 MN 28/09

    Unterbindung einer Waldrodung in Vollzug eines Bebauungsplanes auf Grundlage von …

    Sollte auf der Grundlage von § 47 Abs. 6 VwGO eine Waldrodung in Vollzug eines Bebauungsplanes unterbunden werden können (offen gelassen im Senatsbeschluss vom 3.12.2008 - 1 MN 257/08 -, NordÖR 2009, 48), muss der Rechtssuchende jedenfalls auch für einen "Schiebebeschluss" substantiiert dartun, dass seine Rechte (schon) durch die Rodung betroffen werden.

    Er hat sich mit der Frage, ob Rodungsarbeiten für den Vollzug eines Bebauungsplanes im Rahmen des § 47 Abs. 6 VwGO unterbunden werden können, bereits in zwei Entscheidungen auseinandergesetzt, von denen jedenfalls eine - der Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 1 MN 257/08 -, NordÖR 2009, 48) den Beteiligten bekannt ist und hier nicht wiedergegeben werden muss.

  • VG Bremen, 24.11.2021 - 5 V 2285/21

    Tierschutz - Entscheidungsreife; Hängebeschluss; Rechtsschutz; …

    Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ist ein solcher Beschluss nur zulässig und erforderlich, wenn die Sache noch nicht entscheidungsreif ist (1.), der Eilantrag nicht offensichtlich aussichtlos erscheint (2.) und eine Zwischenentscheidung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes notwendig ist, um vollendete Tatsachen zu verhindern und das Interesse der Antragsteller an der Zwischenentscheidung überwiegt (3.) (…vgl. u.a. OVG MW, Beschl. v. 18.05.2021 - 1 M 235/32 OVG -, juris Rn. 19;… OVG NRW, Beschl. v. 05.11.2008 - 8 B 1631/08 -, juris Rn. 8 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 03.12.2008 - 1 MN 257/08 -, juris Rn. 15).

    Den Antragstellern kann kein Interesse an einer Zwischenentscheidung zugesprochen werden, wenn sie mit ihrem Eilantrag so lange gewartet haben, dass das Gericht eine abschließende Sachentscheidung nicht mehr treffen kann (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 03.12.2008 - 1 MN 257/08 -, juris Rn. 7).

  • VG Osnabrück, 17.02.2009 - 2 B 4/09

    Untersagung von Rodungsarbeiten im Geltungsbereich des Bebauungsplans ; Umsetzung …

    Der Antragsteller hat diesbezüglich zutreffend auf die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 03.12.2008 - 1 MN 257/08 -, NordÖR 2009, 48; dort wiederum Verweis auf BayVGH, Beschluss vom 14.02.1984 - 1 S 83 A. 2169 -, BRS 42 Nr. 35) hingewiesen.

    Die Rodungsarbeiten vereiteln diese Möglichkeit nicht (vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 03.12.2008, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 21.09.2020 - 13 K 4285/20

    Erlass eines sogenannten "Hängebeschlusses" im einstweiligen Rechtsschutz

    Kann er so frühzeitig einstweiligen Rechtsschutz beantragen, dass der nunmehr beklagte Zeitdruck nicht, jedenfalls nicht in diesem Maße, entstanden wäre, so scheidet eine Berufung auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und damit eine Zwischenentscheidung aus (Anschluss an Nds. OVG, Beschluss vom 03.12.2008 - 1 MN 257/08 -, juris Rn. 16).

    Denn die Rechtschutzgarantie befreit einen Petenten nicht davon das in seiner Macht Stehende zu tun, um eine solchen Zeitdruck erst gar nicht entstehen zu lassen (Nds. OVG, Beschluss vom 03.12.2008 - 1 MN 257/08 -, juris Rn. 16; vgl. auch VG Wiesbaden, Beschluss vom 09.12.2003 - 4 G 2952/03 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2022 - 14 S 1991/22

    Hängebeschluss bei Aussetzungsantrag gegen Ausweitung der Betriebszeiten einer …

    Rn. 7 Die gegen den Erlass eines Hängebeschlusses sprechenden Gründe gewinnen hier zusätzlich dadurch Gewicht, dass der Antragsteller seinen Eilantrag ohne nachvollziehbaren Grund nicht so frühzeitig gestellt hat, dass dem Senat eine das Eilverfahren abschließende Entscheidung vor dem 16.09.2022 möglich gewesen wäre (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 03.12.2008 - 1 MN 257/08 - juris Rn. 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 1 B 11231/12

    Aufhebung des Vorsitzendenbeschlusses durch das Beschwerdegericht

    Der Beschwerdeführer muss daher glaubhaft machen, dass infolge der Zwischenverfügung des Vorsitzenden erster Instanz ihm schwere, irreparable Nachteile entstehen können (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 03. Dezember 2008, BRS 73 Nr. 62).
  • OVG Saarland, 30.09.2024 - 2 B 177/24

    "Hängebeschluss" im einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO

    Zwar kommt der Erlass eines sogenannten "Hängebeschlusses" im Normenkontrolleilverfahren gegen einen Bebauungsplan etwa dann nicht in Betracht, wenn der Eintritt planbedingter Nachteile durch Eilanträge gegen auf seiner Grundlage erteilte Baugenehmigungen voraussichtlich verhindert werden kann.[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.12.2019 - 1 MN 146/19 -, juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.12.2019 - 1 MN 146/19 -, juris] Für seine Zulässigkeit spricht indes vorliegend, dass es in Bezug auf Waldflächen, für die in einem Bebauungsplan die Umwandlung festgelegt ist, gemäß § 8 Abs. 6 LWaldG keiner Genehmigung zur Rodung oder Waldumwandlung im Sinne des § 8 Abs. 1 LWaldG bedarf.[vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Beschluss vom 3.12.2008 - 1 MN 257/08 -, juris, Rn. 9][vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Beschluss vom 3.12.2008 - 1 MN 257/08 -, juris, Rn. 9].
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 1 B 11231/1

    Unzulässige Beschwerde gegen einen Hängebeschluss

    Der Beschwerdeführer muss daher glaubhaft machen, dass infolge der Zwischenverfügung des Vorsitzenden erster Instanz ihm schwere, irreparable Nachteile entstehen können (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 03. Dezember 2008, BRS 73 Nr. 62).
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