Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 28.04.2003 - 1 MN 3/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Planbedingte Wasserschäden an Grundeigentum
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 215a Abs 1 BauGB; Art 14 GG; § 47 Abs 6 VwGO
Behebbarer Mangel; ergänzendes Verfahren; Ermittlungspflicht; Grundeigentum; Grundwasser; Mangel; Moorfläche; Oberflächenwasser; Screening; Umweltverträglichkeitsprüfung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00
Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2003 - 1 MN 3/03
Es trifft zwar zu, dass nach den (wohl) auch für den vorliegenden Fall bedeutsamen Grundsätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21. März 2002 (- 4 CN 14.00 -, DVBl. 2002, 1469 = UPR 2002, 443) aufgestellt hat, Anwohnern in der Nachbarschaft des Plangebiets eigentumsrechtlicher, im Rahmen der Abwägung zu beachtender Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen zusteht, die in einem adäquat-kausalen Zusammenhang mit der Planung stehen und mehr als geringfügig sind.Selbst wenn dieser Wert nur für "normale" Niederschläge gilt und bei sogenannten Starkregen überschritten werden kann, liegen angesichts der Entfernung zwischen dem Verbandsgraben Nr. 51 und der Nordgrenze des Grundstücks der Antragsteller (etwa 60 m) und des Höhenunterschiedes von etwa einem halben Meter keine zureichenden Anhaltspunkte für die Annahme vor, dieses jedenfalls werde die Antragsteller ernstlich der Gefahr aussetzen, vor der die Gemeinde Anwohner und planbenachbarte Grundstücke nach den Grundsätzen zu bewahren hat, die das Bundesverwaltungsgericht in der oben zitierten Entscheidung vom 21. März 2002 (a.a.O.) entwickelt hat.
- OVG Niedersachsen, 13.11.2002 - 1 K 2883/99
Aufstellung eines Grünordnungsplans zur Vorbereitung oder Ergänzung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2003 - 1 MN 3/03
Zu den Auswirkungen auf das Grundwasser ist Folgendes auszuführen: Der Senat hatte in mehreren Verfahren, die er (unter anderem zu dem Aktenzeichen 1 K 2883/99) am 13. November 2002 verhandelt und entschieden hat, der Frage nachzugehen, wie sich der Bau einer Straße auf moorigem Grund auf das Grundwasser auswirkt.Die damit einschlägigen Erkenntnisse, welche der Senat am 13. November 2002 unter anderem in dem Verfahren 1 K 2883/99 hat sammeln können, gehen nun dahin, dass die Auskofferung des Moorbodens unter der Straße und der Einbau von Austauschstoffen (insbesondere von Sand) zwar eine Drainagewirkung, das heißt in gewissem Umfang eine Absenkung des Grundwassers und Beschleunigung seines Flusses zu bewirken vermag (in Torf bewegt sich nach den seinerzeit eingeholten Gutachten das Grundwasser mit 0, 2 cm am Tag vorwärts, während im Sand eine Fließgeschwindigkeit von 2 cm am Tag erreicht wird).
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2003 - 1 MN 3/03
Dieses Gebot legt nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 (- IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 309) der planenden Gemeinde auf, eine "sachgerechte" Abwägung überhaupt stattfinden zu lassen.
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2003 - 1 MN 3/03
In Anwendung dieser Grundsätze ist den Antragstellern zwar darin Recht zu geben, dass schon der Abwägungsvorgang dann fehlerhaft ist, wenn die Antragsgegnerin das Abwägungsmaterial nur unzureichend zusammenstellt und damit die Basis ihrer Erwägungen ohne zureichenden Grund verkürzt (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309, 314). - BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2003 - 1 MN 3/03
Dazu wäre erforderlich, dass sie geltend machen könnten, der angegriffene Plan verletze ihr Recht auf gerechte Abwägung ihrer Belange (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 = DVBl. 1999, 100 = BRS 60 Nr. 46). - BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2003 - 1 MN 3/03
Die Abwägungsbeachtlichkeit beschränkt sich auf solche Betroffenheiten, die erstens mehr als geringfügig, zweitens in ihrem Eintritt zumindest wahrscheinlich und drittens - dies vor allem - für die planende Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan als abwägungsbeachtlich erkennbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 und 4 N 2 bis 4.79 -, BVerwGE 59, 87 = DVBl 1980, 233 = BRS 35 Nr. 24). - BGH, 21.02.1991 - III ZR 245/89
Amtspflichten der Gemeinde bei Ausweisung eines ehemaligen Deponiegeländes zu …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2003 - 1 MN 3/03
Die Gemeinde hat nicht stets Anlass, gleichsam ins Blaue hinein und gegebenenfalls unter sachverständigem Beistand mit dementsprechenden Kostenaufwand, Untersuchungen über Bodenbeschaffenheiten und/oder Auswirkungen der Planung auf das Grundwasser anzustellen (vgl. auch BGH, Urt. v. 21.2.1991 - III ZR 245/89 -, NJW 1991, 2701, 2702). - OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.1990 - 10 C 52/89
Umfang der Ermittlungen bei Aufstellung eines Bebauungsplanes
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2003 - 1 MN 3/03
Gerade bei drohenden Schäden an dem Plangebiet benachbarten Gebäuden mag es daher eher nahe liegen, den von den Antragstellern beschworenen Gefahren vor Fassung des Satzungsbeschlusses nachzugehen (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 5.12.1990 - 10 C 52.89 -, NVwZ 1992, 190, 191). - OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 1 M 3238/00
Bauleitplanung; Bewertungsverfahren; einstweilige Anordnung; Erforderlichkeit; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2003 - 1 MN 3/03
In seinem Beschluss vom 11. Mai 2000 - 1 M 3238/00 - hat er diese Rechtsprechung differenziert. - BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 6.87
Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Belastung der deutsch-indischen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2003 - 1 MN 3/03
Das ist nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 21.3.1988 - 1 B 6/87 -, BRS 48 Nr. 30) nur dann der Fall, wenn der Normenkontrollantrag mit einem hohen Grade der Wahrscheinlichkeit aussichtsreich erscheint. - OVG Niedersachsen, 23.12.1998 - 1 M 4466/98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Naturschutzverband; Bebauungsplan; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - 7a B 1110/97
Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; Landstraßenabschnitt; Anwendung der …
- OVG Niedersachsen, 22.01.1996 - 6 K 5436/93
Naturschutzrecht, Eingriffsregelung; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen;; …
- OVG Niedersachsen, 27.09.1999 - 1 M 2579/99
Einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO; Abwägungsgebot; Anordnung, …
- OVG Niedersachsen, 07.01.1999 - 1 M 5396/98
Antragsbefugnis e. anerkannten Naturschutzvereins (nach; Antragsbefugnis; …
- VGH Bayern, 14.12.2016 - 15 N 15.1201
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Fehlende Anpassung an Ziele der Raumordnung
Die entsprechende Nachforschungspflicht der Gemeinde liegt jedoch in der Regel erst dann nahe, wenn der womöglich problematische Gesichtspunkt während des Beteiligungsverfahrens in der gebotenen Weise vorgebracht worden ist (speziell in Bezug auf Oberflächenwasser: OVG Lüneburg, B. v. 28.4.2003 -1 MN 3/03 - juris Rn. 18). - OVG Niedersachsen, 10.05.2016 - 1 MN 180/15
Abwägung; Auslegung; Bebauungsplan; Bioaerosole; Dorfgebiet; Erforderlichkeit des …
Das stellt selbst dann eine Verschlechterung der Erfolgschancen eines Normenkontroll-Eilantragstellers dar, wenn man die Senatspraxis (vgl. etwa Senatsb. vom 28.4.2003 - 1 MN 3/03 -, JURIS, unter Hinweis auf Senatsb. vom 11.5.2000 - 1 M 3238/00 -, JURIS, und vom 27.9.1999 - 1 M 2579/99 -, JURIS; vgl. a. OVG C-Stadt, B. v. 3.12.1997 - 7a B 1110/97.NE -) berücksichtigt, Eilanträgen dann den Erfolg zu versagen, wenn nur ein heilbarer Verstoß gegen solche Vorschriften vorliegt, welche nicht den Interessen des Eilantragstellers zu dienen bestimmt sind, und zu erwarten ist, die Gemeinde werde diesen alsbald heilen. - OVG Niedersachsen, 02.07.2013 - 1 MN 90/13
Notwendige Angaben (Arten umweltbezogener Informationen) in einer …
Entgegen der Annahme der Antragsgegnerin ist es nicht möglich, die Rechtsprechung des Senats zur Unmaßgeblichkeit behebbarer Mängel bei der Handhabung des § 47 Abs. 6 VwGO (vgl. Senatsbeschl. v. 15.11.2000 - 1 M 3238/00 - Beschl. v. 28.4.2003 - 1 MN 3/03 - Beschl. v. 27.9.1999 - 1 M 2579/99 -, jeweils Langtext Juris; vgl. auch OVG Münster, Beschl. v. 3.12.1997 - 7 a B 1110/97.NE -, BauR 1999, 362) hierauf anzuwenden.
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